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Dresdner Journal : 02.06.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-06-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191106024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19110602
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19110602
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1911
- Monat1911-06
- Tag1911-06-02
- Monat1911-06
- Jahr1911
- Titel
- Dresdner Journal : 02.06.1911
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»*d »u, art. Le. Majestät der Kaiser richtete an den Reichskanzler vr. v. Bethmann Hollweg ein Allerhöchstes Handschreiben, worin Er ihm für daS glückliche Zustandekommen deS elsaß-lothringischen Berfassungsgesetzes und der Reichs« versichernngsordnung dankt, und verlieh ihm Lein BttdmS. * Der Schaden bei dem Unweiterunglück im badischen Daubergebiet beträgt rnnd 8 Mill. M. Kaiser Franz Joseph ist gestern von GildbllS wieder in Schönbrunn eingetroffen. Die Bevölkerung bereitete ihn» dabei einen sehr herzlichen Empfang. * Die an einem Lhrenleiden erkrankte Königin der Belgier ist vollständig wieder hergestellt. - ' ... Bei der Schwägerin deS Por einigen Lagen in Graz an Cholera verstorbenen Postbeamten ist ebenfalls Lholera nachgewiesen worden. Bei der Explosion in Managua sind nach einer Meldung deS dortigen amerikanischen «esandten 15« Personen «m- gekommen. Amtlicher Lell. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem in den Ruhestand getretenen Oberlehrer am Seminar zu Schneeberg Ernst Hermann Möckel das Ritterkreuz 2. Klasse vom Perdienstorden zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Bureauassistenten bei der Bezirkssteuereinahme Leipzig Julius Richard Wobst anläßlich seines Übertrittes in den Ruhestand das Albrechtskreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dein bisherigen Lokalrichter priv. Kaufmann Karl Robert Förster in Dresden das Ehrenkreuz zu verleihen. Ce. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß die Nachgenannten die von Sr. König!. Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg- Schwerin ihnen verliehenen Ordensdekorationen annehmen und tragen und zwar das Großkreuz des Greifenordens: der Oberstallmeister Generalleutnant z. D. v. Haugk, das Großkomturkreuz des Hausordens der Wendischen Krone: der Hausmarschall Kammelherr Rittmeister z. D. v. Metzsch-Reichenbach und der Hofmarschall Kammer herr Major z.D.v. Mang oldt-Reiboldt, das Komturkreuz des Greifenordens: die Kammerherren Graf v. Rex auf Zehista und v. Helldorff, das Ritterkreuz desselben Ordens: der Prinzl. Hofsekretär Renner, das goldene Berdienstkreuz vom Hausorden der Wendischen Krone: der Rechnungsführer beim Oberftallamt, Rechnungssekretär Heinz, das silberne Verdienstkreuz desselben Ordens: der Hofkanzlist Zahn, der Hofobärtrompeter Richter, der Leibwagenmeister, Oberwachtmeister Fietz und der Prinzl. Bereiter Herfurth, die silberne Medaille der Schloßportier Hesse, die Hoflakaien Härtel und Felgner, der Heiduck Hamann, der Silberkammer gehilfe Hantke, der Aufwärter bei der Oberhofmarschall amts-Expl ditton Haase, die Kutscher Gaida und Feige, der Wagenhalter Stange, der Prinzliche Lakai Wicke, der Prinzliche Hausdiener Pfennig und der Prinzliche Kutscher Eisert. ——. Verordnung, die Vollziehung des Zuwachsfteuerzesetzes vom 14. Februar 1911 betreffend, vom 29. Mai 1911 zu Nr. 2568 Zollreg. Im Einverständnisse mit dem Herrn Reichskanzler wird zu 8 43 der Zuwachssteuer-Ausführungsbestimmungen (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1911 S. 79) folgende- angeordnet: 8 1. (1) . Die im 8 3 der ZuwachSsteuer-Ausführungs bestimmungen aufgeführten Behörden, Beamten und Notare haben hinsichtlich der dort bezeichneten, in der Zeit vom 1. Januar 1911 bi- mit 31. März 1911 ein getretenen Recht-Vorgänge die ihnen obliegenden Mit teilungen bi- längstens den 1. Juli 1911 nach Maßgabe der §8 4—7 der Ausführungsbestimmungen dem zustän digen Zuwachssteueramte zu erstatten. (2) . Die übereignungsanzeigen der Grundbuchämter (8 3^) fallen weg, wenn beim Grundbuchamte gerichtS- kundig ist, daß der dem Eigentumsübergange zu Grunde liegende Beräußerungsvertrag vor dem 1. Januar 1'11 gerichtlich oder notariell beurkundet, öffentlich beglaubigt oder bei einer Behörde eingereicht war. Die Einreichung bei einer Behörde ohne Beurkundung in öffentlich be glaubigter Form befreit indessen das Grundbuchamt von der Mitteilung-Pflicht nur dann, wenn das Veräußerungs geschäft zum rechtswirksamen Abschluß einer anderen Form als der Schriftform nicht bedurfte. (3) . Die Beräußerungsanzeigen der Behörden, Be amten und Notare (8 36) können unterbleiben, wenn bei einem in der Zeit vom 1. Januar 1911 bis mit 31. März 1911 abgeschlossenen obligatorischen Ver äußerungsgeschäfte nach den Feststellungen der anzeige pflichtigen Stelle inzwischen der Bewerber als Eigen tümer im Grundbuch eingetragen worden ist. 8 2. Die im 8 3O der Ausführungsbestimmungen vor geschriebenen Anmeldungen de- Veräußerers und des Er werbers sind hinsichtlich der in der Zeit vom 1. Januar 1911 bis mit 31. März 1911 eingetretenen Rechtsvor gänge längstens bis zum 1. Juli 1911 zu erstatten. Dresden, am 29. Mai 1911. 4072 Die Ministerien der Jnstiz nnv der Finanzen. In teilweiser Abänderung der Ziffer 5 der Bekannt machung über die Sonntagsruhe in den unter 8 105« der Reichsgewerbeordnung fallenden Gewerbebetrieben vom 31. Mai 1901 wird hiermit auf Antrag beziehent lich im Einverständnis der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer für das Friseur« und Barbier-Gewerbe in Eppendorf, Amtshauptmannschaft Flöha, verordnet, daß die gewöhnlichen Arbeiten an allen Sonn- und Fest tagen nur bis 12 Uhr mittags freigegeben, darüber hinaus aber nur in den Wohnungen der Kunden ge stattet sind. Bedingung: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, so sind die Arbeitnehmer ent weder an jedem zweiten Sonntage mindestens in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends oder an jedem dritten Sonntage volle 36 Stunden von jeder Arbeit freizulassen oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages und zwar spätestens von 1 Uhr nachmittags ab, von jeder Arbeit freizulassen. Wenn die Arbeitnehmer durch die Sonntagsarbeit am Besuche des Vormittags-Gottesdienstes oder eines für ihre Konfession regelmäßig stattfindenden Rachmittags gottesdienstes behindert werden, so ist ihnen mindestens an jeden» dritten Sonntage Gelegenheit zum Besuche eines dieser Gottesdienste zu gewähren. s,8» iv Lhemmtz, am 27. Mai 1911. 407« K-nigliche Kreishauptmattsschsft. Amtlicher Vericht der König!. Kommission für da- Beterinärwesen über die am 31. Mai 1911 im Königreiche Sachsen herrschenden ansteckenden Tierkrankheiten 4077 l Milzbrand. Amtsh.Bautzen: Gröditz (l),Nimschütz(1); Grimma: Börln(1); Flöha: Gahlen-(1); zufr 4 Gem. u. 4 Geh.— am 15./5. 1911: 2 Gem. u. 2 Seh. 2. Maul- m»d Klanensenche. AmtSH. Zittau: Olbersdorf (1), Ostri-(1) Zittau(2); Löbau: HerwigSdorf(7); Kleinradmeritz(l), Rofenhain(l); Bautzen: Großdrebnitz (3); Dresden-A.: Lübau (1), Somsdorf (5), Wurgwitz (3); Pirna: Meusegast (1); Großenhain: Adelsdorf ll), Blochwitz (S), Großenhain(1), Großraschütz (3), Naundorf (23), Rostig (5), Skassa (3), Wülknitz (1), Zabeltitz (3); Stadt Leipzig (2); Amtsh. Leipzig: Dewitz (2), Großpösna (1), Großstädte!» (1), Güldengossa (2), Panitzsch (3f, Plaußig (1), Podelwitz (3), Seehaufen (2), Störmthal (3), Zweinaundorf (2); Borna: Hain (3); Grimma: Tollmen b.Wurzen (1), Machern (3), Wolfshain (1); Oschatz: Sroßböhla (2), Zöschau (1); Döbeln: Etzdorf (4), Kleinbauchlitz (1), Massanei (2), Prüfern (1), Lrebanitz (3). Zunschwitz (1); Schwarzenberg: Raschau (3); Stadt Zwickau (1); Amtsh. Auerbach: Röthenbach (1); Oelsnitz: Arns grün (2), Bad-Elster (1), Freiberg (1), Rebersreuth (1); zus. 50 Gem. u. 127 Geh. — 62 Gem. u. 143 Geh. 3. BläSchenauSschlag des Rindviehs. Amtsh. Schwarzenberg: Waschleithe (1) — 1 Gem. u. 1 Geh. 4. Räude der Pferde. Stadt Leipzig (1); Stadt Chemnitz (2); zus. 2 Gem. u. 3 Geh. — 3 Gen», u. 3 Geh. 5. Schwemesenche einschl. Schweinepest. Stadt Chemnitz (1); — 1 Gem. u. 1 Geh. «. «eflügelcholera. Stadt Dresden (1); Stadt Leipzig (1); zus. 2 Gem. u. 2 Geh. — 2 Gem. u. 2 Geh. 7. Hühnerpest. Amtsh. Marienberg: Marienberg (l)' — 1 Gem. u. 1 Geh. 8. Brustseuche der Pferde. Amtsh. Bautzen: Bautzen(2), Lauske(l), Strehla(l); Stadt Dresden (2); Amtsh. Grimma: Otterwisch (1), Mutzschen (1); Oschatz: Malkwitz (1); zus. 7 Gem. u. 9 Geh. — 4 Gem. u. 5 Geh. 9. Rotlanfseuche der Pferde. Stadt Dresden: (1); — 1 Gem. u. 1 Geh. 1O. Gehirnriickenmarksentzündung der Pferde. Amtsh. Meißen: Karcha (1); Leipzig: Mölkau (1): Borna: Droßdorf (1), Espenhain (1), Großprießligk (1), Obertitz (1), Spahnsdorf (1), Aaufchwttz (1^, MrlMMd: Pögnitz (1); Rochlitz: Dölitzsch (11, Hartmannsdorf (1), Stollberg: LenkerSdörf (1), Mrtttkdorf (1>, Nieder würschnitz (1); Flöha: Niederlichtenau (1); Glauchau: Lobsdorf (1), Meinsdorf (1), Oberlungwitz (1), Rothen bach (1); Schwarzenberg: Lößnitz (1); Zwickau: Boigtsgrün (I), Weißbach (1); Auerbach: Schönau (1); zus. 23 Gem. u. 23 Geh. — 24 Gem. u. 24 Geh. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums der Justiz. 1. Prädizierungen: Verliehen: den Wachtmeistern Berndt bei dem AG. Döhlen, Beyer bei dem AG. Glauchau, Jahn bei dem AG. Kötzschenbroda und Mucke bei dem AG. Döbeln der Amt-name Arrcsthau»inspektor, deu Aufsehern Eulenstein bei der Gefangenanstalt Chemnitz sowie Straub und Brendel bei der Gefangenanstalt Zwickau der Amtsname Wacht meister.—S. Beamten-Etat. a) In den Ruhestand versetzt: der Gerichtsdiener bei dem AG. Chemnitz v. Ryssel, d) Ver storben: der Aktuar bei dem AG. Leipzig Baur«egel »0. April, der Bureauinspektor der Staatsanwaltschaft bei dem LG. Dresden Bernhardt 8. Mai, der Gerichtsdiener bei dem LG. Chemnitz Pippig 24. Mai. 0) Im Staatsdienst angestellt: die Gerichts assessoren bei dem AG. Zwenkau vr. Müller, bei dem AG. Zwickau Hofmann, der Reserendar bei dem AG. Klingenthal Brückwald. Weiter augestellt: der Schreiber Gersten bei dem AG. Leipzig und der zur Probedienstleistung als Expedient ein berufene Militäranwärter Stephan bei dem AG. Mügeln als Expedienten, ferner Augustin bei der Sefangenanstalt Leipzig, Horn bei dem AG. Hohenstem-Ernstthal und Weinhold bei dem AG. Falkenstein als GerichtSdiener, der zur Probedienstleistung al» Aufseher einberufene MUitäranwärter Brendel als Aufseher be» der Gesangenanstalt Zwickau, ck) Befördert die Aktuare bei dem AG. Leipzig Bogel, bei dem AG. Zwickau Köhler zu Sekretären, der Expedient bei dem LG. Chemnitz Mauersberger -um Aktuar. 0) Versetzt: die Gerichtsassessoren bei dem AG. Bischofswerda Hänel zum AG. Rötha, bei dem AG. Kamenz vr. Müller zum AG. Radeberg, bei dem AG. Klingenthal Vr. Böhme zum AG. Leipzig, die Sekretäre bei dem AG. Dippoldiswalde Schubert zum AG. Dresden, bei dem AG Zwickau Hahn zum LG. Zwickau, der Bureauassistent bei dem OLG. Fischer mit dem Amt-namen Aktuar zum AG. Dresden, die Aktuare bei dem AG. Dresden Brandt zum AG Geithain, bei dem AG. Geithain Zimmer zum AS. Löbau, bei dem AS. Reichenau Kohlmann zum AS. Dippoldiswalde, bei dem AG. Sayda Melzer zum AS. Dresden, die Expedienten bei dem LS. Chemnitz Bauch zum AG. Chemniy, bei dem LS. Zwickau Kröger zum AS. Zwickau, bei dem AS. Kirchberg R öh irisch zum AS. Lichtenstein, bei dem AS- Leipzig Resch zum AS. Frankenberg, bei dem AG. Löbau Kneschke »um AG. Reichenau, bei demAS.Mügeln Morgenstern zum AS Leipzig, bei dem AS. Rötha Fritzsche zum AG. Grogfchönau, derS richtSdiener bei dem LS. Bautzen Wolf zum AS. Chemnitz, der Aufseher bei der Gesangenanstalt Dresden Wachtmeister Trumpler zur Sefangenanltalt Bautzen. — ». Rechtsanwälte. Abgang: Die Zulassung zur Rechts anwaltschaft haben aufargeben die Rechtsanwälte Amen in Dresden und vr. Hofmann in Leipzig. Zuwachs. Zur Rechtsanwaltschaft zugelassen: vr. Mühlmann bei dem OLS. mit dem Wohnsitz in Dresden, Rechtsanwalt vr. Poetsch in Dresden bei dem AS. Dresden unter Aufrechterhaltung seiner Zulassung bei dem LG. Dresden, Nauck. Neubert und vr Journal Dresdner 1911. Nr. 12«. Beauftragt mit der verantwortlichen Bettung: Hofrat Doenges in Dresden. Freitag, 2. Juni königlich Sächsischer Staatranzetger. Berorduungsblatt der Ministerien und der Oder- und Mttteldehörden. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6 mal gesp. AnkündiguugSseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raun» auf 3mal gesp. Lextseite im aintl. Teile 60 Pf., unter dem RedaktionSstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermößigg. auf SeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktton Nr. 4574.
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