Suche löschen...
Erzgebirgischer Volksfreund : 22.04.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-04-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192304225
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19230422
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19230422
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1923
- Monat1923-04
- Tag1923-04-22
- Monat1923-04
- Jahr1923
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 22.04.1923
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
AMWAWW 1 L « r«, .,r»L«r>reua< «»>»ir«»»s» E«tn» »gna mii l »<r-Iir« tn Lag, »ach keim- und g^It,,«a. 1 *t«ll<n»r«I» <«!n1»II^,I. Vnzelgnislku«>: Im VmkSlaN- lizlid tnVaum t,i I,p. kolonelz«», 200M». IFomItt». «nr^gni u. k uclnxcluo «ISc Md.), auroirwrivN d.,tn c« Mö in 2,ildl- talb« 5SvvMk.,auswürl, Icvv M»., w 2 «dlomil,tt tii - ,lIl»,>I-8cüWd.,auri»Srd> tüvv wd e»tia«0.«»»t», rixpg «r. ISLS«. »i«,l,tr-»ira-«anlo> Lui. a-jg-b. Mr. 7» Lnr-i,in^luna»m« ft!» dl, am M-ckmlllag «ritilnind, Slumm«, bl» vormittag» S Uhr l» d«n Saupla^LLft» ft-llni. Sln« ««wahr ft» dl, Aukohm« d« Aa^la« am rorgrlidrl^nni Tag« sawi« an b«stimm!«k Slill» wird »lrdl gigibwi, a>i<d nicht jür dl, Lilchtlgd^t d« durch Frra» Irnchir auIi^,b«ninAnz«Igin. —FürRLckgab» uno,rlaagl «IngHandl« Schrlstfiüch, ildmnlmml dl- SchrllMluag d«m« vrrmilmortung. — Unl«rbnchung,n dc, S-schüstL- d^rl,b« d^ründen diln« Aniprüch». Lei Jahiungsoerzug und Ilondur» giltin Rabatt, al» »ich > o«r et» bart. -anp«,<lchSft»ftelI«u u> Lu,. Löbnitz, öchtwetxrg und Echwarzmtmg. « enthüllend di« amMchen ««»aunkmaehttvgen der Amirkaupimannschast und d«r d Cioaizbkhbrden in Schwarzenberg, der Eiaois» u. fiädiischen Behörden in Schneeberg, Löbnitz, ReuslSdlsl, Ervnhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Ss werden auberdem veröfientticht: Die Bekanntmachungen der SladlrSle zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag L. M. Gärtner» Aue» Erzgeb. -nms»r,ch«ri «„ «i, ««nld(aim> Du«) e»n«<»«rs 10. 0chvarr<«»«rg »«- Drahtanschrift, volNfreun» Du«,rrg«blrg^ Nr. S3. Sonntag, den 22. April 1S23. 76. Iahrg. Regelung -es Verkehrs mll Kausbrandkohle. Die Bekanntmachungen des Bezirksverbands vom 20. April 1920 (Erzgeb. Bolksfreund Nr. 91 vom 21. April 1920) und vom 14. Oktober 1921 (Erzgeb. Volksfreund Nr. 243 vom 16. Oktober 1921 gelten auch für das neue Kohlenwirtschaftsjahr vom 1. Mai 1923 bis 30. April 1924 unter Hinweis au -en bereits bekanntgegebenen Wortlaut des § 1: »Brennstoffe im Sinne dieser Bekanntmachung sind alle au« dem Bergbaubetrieb stammenden einheimischen und angeführten Steinkohlen und die au« Steinkohlen hergestellten Briketts, sowie ober- bayerische Pechkohle, Braunkohlenbriketts (einschl. Brikettspänen und Brikettabrieb), böhmische Stein- und Braunkohle und Ersatzbriketts, gleichviel, aus welchen Stoffen sie hergestcllt sind." Es werden demnach auch für das neue Wirtschaftsjahr wieder Bezugsscheine ausgegebcn. Don der Auslandskohle sind die Steinkohlen und Braunkohlen aus Oberschlesien und der Tschechoslowakei weiterhin bezugsscheinpflichtig. Für tschechische Stein- und Braunkohlen werden Be zugsscheine auf Antrag über den Rahmen der regelmäßigen Zuteilung hinaus zur Verfügung gestellt. Die sonstige Auslandskohle bleibt bezugsscheinfrei. Für das Kohlenwirtschaftsjahr vom 1. Mai 1923 bis 30. April 1924 gelten die grauen Kohlen- larten, andere Karten dürfen nicht mehr beliefert werden. Schwarzenberg, am 18. April 1923. Der Nezirksverband der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg al« Bezirkskohlenstelle. Flotte Maschtnenschreiberin, geübte Stenographin, gesucht. Bezirksverband der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg. Aus Dlait 462 des Kandelsregislers ist heule die Firma Babetta Lenhard, Inh. Eduard Lenhard in Oberschlema und als deren Inhaber der Kaufmann E-«ard Norbert Lenhard in Ober- schlema eingelragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Kerslellung und Verlrieb von Perllaschen. Amtsgericht Schneeberg, den l7. April 1923. Krankenversicherung. Nachdem zufolge Verordnung des Reichsarbeitsministers Betriebsbeamte, Handlungsgehilfen, Angestellte, Hausgewerbetreibende usw. vom 1. April 1923 ab bis zu einem Iahrerarbeitsverdienst von 4 899 VVO Mark krankenversichcrungspflichtig geworden sind, werden die Herren Arbeitgeber hierdurch aufgefordert, di« notwendig werdenden Anmeldungen unverzüglich bei den zuständigen Ortskrankenkassen zu bewirken. Die Nichtbeachtung dieser Aufforderung hat Bestrafung gemäß 88 530 ff. der Neichsver- ficherungsordnung zur Folge. Aue, den 21. April 1923. Verband der Ortskrankenkassen im Bezirk der Amtshauptmanuschast Schwarzeuberg. Alfred Fritzsche, Vorsitzender. Aue. Schlachtungen und Fleischeinsuhr. Wir weisen wiederholt darauf hin, daß nach ortsgesetzlichen Bestimmungen Schlachtungen auch von Aleiniieren wie Ferkel, Zickel und dergleichen nur im städtischen Schlachlhofe vorgenommen werden dürfen. Es kommt immer wieder vor, daß nach Aue eingesührles Fleisch oder Fleilchleile, Eingeweide und Därme nicht zur Kontrollbesichtigung im Schauamle des Schlachthoss vorgelegt werden- Das ist unzu lässig und strafbar. Wir werden Zuwiderhandlungen in allen oben angeführten Fällen künftig mit den strengst- zulässigen Strafen ahnden. Aue (Erzgeb.), den 19. April 1923. Der Rett -er Stadt. Dem hiesigen Wohnungsamte stehen in zwei Städten der näheren Umgebung je eine Wohnung zur Verfügung. Wir ersuchen deshalb die hiesigen Wohnungssuchenden oder die Inhaber von Wohnungen im hiesigen Stadtbezirk, die in die in Frage kommenden Städte zu verziehen beabsichtigen, sich innerhalb drei Tagen beim hiesigen Woh nungsamts zu melden. . ' Schwarzenberg, am 19. April 1923. Der Rat -er Stadt. — Wohnungsamt. — Schwarzenberg. Orksgrundgesetz belr. Der vom Ministerium des Innern genehmigte 14. Nachtrag zum Ortsgrundgesetz der Stadt Schwarzenberg wird nachstehend bekanntgegeben. Schwarzenberg, am 19. April 1923. Der Rat der Stadt. 14. Nachtrag zum Ortsgrundgesetz der Stadt Schwarzenberg. 1. 8 9 in der Fassung des 12. Nachtrags zum Ortsgrundgesetz der Stadt Schwarzenberg wird in der Weise geändert, daß unter Ziffer a und b anstelle des Betrags von 5000 Mark der Betrag von 100 000 Mark tritt. 2. Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkte tritt der 12. Nachtrag zum Ortsgrundgesetz der Stadt Schwarzenberg außer Kraft. Schwarzenberg, am 23. März 1923. > ' Der Stadtrat. Die Stadtverordneten. (Stpl. (gez.) Dr. Rietzsch, Bürgermeister. (Stpl.) (gez.) Pilz, Lerz. Vorsteher. -- 565 II V. Genehmigt. Dresden, am 13. April 1923, Ministerium de« Innern. _ Für den Minister: I. A.: (Stpl.) Unterschrift. KanSels- und Gewerbeschule Schwarzenberg. In der Abteilung für Erwachsene bestehen seit Oktober folgende Lehrgänge: , . Fachzeichncn für Schlosser (Dienstag 6—8 Uhr in Zimmer 2), . - Fachzeichnen für schmückende Berufe und Bauhandwerker (Dienstag 6—8 Uhr in Zimmer 7), Buchführung (Montag ^6—^8 Uhr in Zimmer 2), Algebra (Donnerstag >L6—148 Uhr in Zimmer 2), Französisch (Dienstag 6—8 Uhr in Zimmer 4). „ .. , Anmeldungen werden noch entgegengenommen. Die gesamte Schülerzahl betragt 680 (Handels- chule 201, Gewerbeschule 391, Abteilung für Erwachsene 88). Schwarzenberg. Kohlenversorgung. Die für das Wirtschaftsjahr 1923/24 ausgegebenen Kohlenkarten sind bis pätestens 25. April 1923 beim Kohlenhändler anzumelden. Spätere Anmeldungen können nicht rechtzeitig berücksichtigt werden. Die Kohlenhändler werden angewiesen, die abgelieferten Kohlen- karten bis spätesten» 27. April 1923 zum Abstempeln an die Ortskohlenstetle abzugeben. Schwarzenberg, am 19. April 1923. Der Rat der Stadt. — OrtskohlensteUe. — Nutzholzversleigerung. Aaschauer Staalssorskevier. Donnerslag, -en 28. April 1923, vor«. '/, 12 Uhr im Gasthof „Zum Schweizerhof" in Mittweida 2395 fi. Klötze 7/15 cm, 2413 si. Klötze 16/22 cm, 4084 fi. Klötze 23/36 cm, 671 fi. Klötze 37 bis über 50 cm, 60 si. Derbftangen 8,9 cm, 25 fi. Derbslangen 10 cm, 45 fi. Reisslängen 7 cm, 5 rm si. Nutzscheite. Ausbereitet in den Kahlschlägen in Abt. 36 und 55 und der Durchforstung in Abt. 13. Die Nummerzellel werden vor Deckung entstehender Kredilüberschreitung«n nicht ausgehändigk. Forslrevierverwallung Raschau. Forstrenlamk Schwarzenberg. Die ich rief, die Geister. . . l .— Unter der Ueberschrift: Die Exekutive liegt bei der Regierung verbreitete die „Sächsische Staatszeitung" eine Mit teilung der Staatskanzlei, in welcher die Regierung den von ihr auf den Plan gerufenen Hundertschaften der Linksparteien gut zuredet, keine Dummheiten zu machen. Damit spricht sie ihr eigenes Urteil in dieser Angelegenheit. Es bleibt nur noch übrig, einiges zu den Einzelheiten der Regierungserklärung zu sagen. Die Regierung meint, daß es durchaus falsch sei, sämtliche Aus- schreitungen den Ordnerorganisationen, wie sie die roten Hundert schaften bescheiden nennt, znzuschreiben. Sic gibt aber zu, daß schon jetzt auch Ordner Unordnung gestiftet haben. Mußte sie sich nicht von vornherein klar sein, daß sic mit ihren Maßnahmen sofort allerlei un legalisierte Banden auf den Plan rufen würde, und daß sie auch «ordentliche" Hundertschaften nicht in der Hand haben würde? In Themnitz zog am vergangenen Sonntag, wie Uns berichtet wird, so eine ordentliche oder unordentliche Hundertschaft durch die Stadt, sie sang dabei nach der schönen Melodie des Jägers aus Kurpfalz ein ,Lied mit dem Kehrreim: Den Noske schlag'» wir tot, Den Noske fchlag'n wir tot, Den Noske fchlag'n wir mausetot, Den Noske fchlag'n wir tot. Noske ist bekanntlich in gewissen Kreisen der Spitzname für die Reichswehr. Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, daß ein großer Teil der forschen Neichswehrfeinde aus ganz jugendlichen Leuten bestand. So sieht in der Praxis aus, was sich die Regierung ganz schön gedacht hatte. Wenn die Polizeibeamte» aufgefordert werden, bei Exckutiv- handlungen der Hundertschaften rücksichtslos einzugreifen, so kann man nur mit Onkel Drüsig sagen: Da lach ich öwer! Dresden und Zwickau und all die kleinen Gesetzwidrigkeiten, die täglich vorkommen, lehren, was die Polizei ausrichten kann oder auch nicht aus- lichten will. Wir glauben auch nicht, daß cs sich bei den „Ueber- griffen" nur um Kinderkrankheiten handelt, übrigen« Kinderkrank heiten, die andere mit ihrer Gesundheit bezahlen und der Staat mit Einbuße an Autorität. Die Regierung hat mit einem Dort gar nicht di« Macht, Uebergriff« zu verhindern, sie wird sie umsoweniger haben, je stärker die Organisationen werden. Auch .die berühmten Regierungskommissare «etden in vielen Fällen keinen Einfluß auf di« losgtlassenen Geister haben können. Di« Erfahrung lehrt, daß da» Eingreifen der Kommissare meist erst dann möglich ist ^ou» ^rs Unglück ganz «der halb aescheben ist. Denn aesagt wird, daß Maßnahmen getroffen seien, die allen Staatsbürgern die gesetzliche Vereins- und Versammlungsfreiheit zusichern, so kann aus den angcdeutetcn Gründen niemand daran glauben. Wer an- ders denkt, als die jeweilige Hundertschaft wird nach wie vor vogel- frei sein. Diese Tatsache schafft auch die schönste Regierungserklärung nicht aus der Welt. Die Regierung ist scheinbar zu der späten Einsicht gekommen, daß ihre eigenen Maßnahmen sich schließlich auch gegen sie selbst auswirken werden. Sie wird in diesen Tagen auf dem Standpunkt des Goetheschen Zauberlehrlings angelangt sein: O, du Ausgeburt der Hölle! Die ich rief, die Geister, Werd' ich nun nicht los! Die oben erwähnte Mitteilung der Regierung hat folgenden Wortlaut: „In der Oefsentlichkett wird zu leicht erkennbaren politischen Zwecken die Anschauung verbreitet, daß die Regierung den an eini gen Orten vorgckommencn bedauerlichen Ausschreitungen von soge nannten Selbstschutz-Organisationen tatenlos zusche oder sie gar be günstige. Es ist durchaus falsch, sämtliche Ausschreitungen den ge nannten Organisationen zuzuschreiben. Zn mehreren Fällen steht fest, Laß" die Ordner-Organisationen an den Vorkommnissen nicht beteiligt gewesen sind. Es ist ferner fostzustellen, Laß der Mini- sterpräsidsnt, nachdem er schon in der Regierungserklärung vom 10. April unzweideutig Lie Stellung der Negierung zu dieser Frage dargelegt hatte, auf Angriffe in der Sitzung des Landtages vom 13. April folgendes erklärt hat: „Ls besteht zweifellos die Möglichkeit, daß diese oder jene der Abwehrorganisationen im Bekennen ihrer Aufgaben sich Exekutivbefugnissc anmaßt, und cs mag scin, daß das schon vor gekommen ist. Was richtig ist, geb» ich zu. Es ist richtig, daß solche Ausschreitungen wohl heute schon vorgekommen sind. Wir haben noch keine abschließenden Berichte darüber, aber e» wird richtig sein. Ja, es wäre denkbar, Laß diese Organisationen in irgendeiner politischen Situation glaubten, gegen die Regierung Front machen zu müssen, um ihre eigene Meinung durchzusetzen. Diese Gefahr besteht, und diese Möglichkeit zu leugnen, wäre ganz zwecklos. Es fragt sich bloß, welche Gefahr größer ist, die ganz konkrete Gefahr, die von der äußersten Rechten her droht, öder die entferntere Gefahr von der äußersten Anken, die wir allerdings zu bannen glauben I. . Und glauben Si«, eine not wendige Maßnahme dadurch diskreditieren zu können, daß jetzt in der ersten Uebergangszeit, wie es scheint, allerdings bedauer liche Mißgriffe vorgekommen sind, Kompetenzanmaßungen, welche die Regierung nicht dulden kann und. auch nicht dulden wird, und stünden die betreffenden Organisationen der Negierung politisch noch so nahe. Wenn Nnen Erklärungen dieser Art nicht genügen, dann weiß ich nicht, was Sir überhaupt verlan gen. Die Reaieruna ist fest entschlossen, etwaig« Uebergrifsrn »u begegnen und ihrer Herr zu werden. Die Parteien haben in die- ser Beziehung Verpflichtungen übernommen und wir müssen ab warten, ob diese Verpflichtungen verletzt werLen." In folgerichtiger Ergänzung dieser unmißverständlichen Erklä rung hat das Ministerium des Innern sofort den sämtlichen in Frage kommenden Behörden des Landes erneut die Beachtung des 8 132 des Str. G. B. eingeschärft und sie darauf aufmerksam ge macht, daß sie gegen die Exekutivhanülungen von Pri- oatpersonen und gegen das Einmischen von Privat personen in Exekutivmaßnahmen der zuständi- gen Polizeibeamten mit Entschiedenheit einzugreifen haben. Das Ministerium hat in Lieser Verordnung deutlich zum Ausdruck gebracht, daß die Exekutive ausschließlich bei der Regie rung und ihren gesetzlich bestimmten Organen liegt. Es hat darüber hinaus .zur Vermeidung von "Reibungen und zur Sicherung einer zweckmäßigen Durchführung von diesbezüglichen Anordnungen be stimmt, daß die Behörden bei etwaigen Maßnahmen gegen Ueber- griffe von Privatpersonen die Regierungskommissare zur Beratung hinzuziehen haben. Damit sind auch die Maßnahmen getroffen, um allen Staatsbürgern die Vereins- und Versammlungsfreiheit inner- halb der gesetzlichen Bestimmungen zu sichern. Die Regierung Hot zu den beteiligten Kreisen das Vertrauen, daß sie die Anordnungen der zuständigen Behörden zugunsten der gegen Wucher, Willkür und politische Uebergriffe zu schützenden Kreise energisch unterstützen und alles unterlassen werden, was einen Schutz dieser Kreife ge- Der Putsch im Ruhrgebiet. Mülheim, 20. April. Die Stadt Mülheim, die bereit« g« stern abend vollständig im Besitze kommunistischer Rot gardisten und ihrer Anhänger aus verschiedenen Kreisen war, ist heute nacht von dieser Herrschaft wieder befreit worden. Zur Kriminalpolizei von Mülheim, die sich in dem belagerten Rathaus hatte halten können, waren Verstärkungen der Kriminalpolizei von Oberhausen und Duisburg gestoßen, die noch nachts -en An griff auf die Barrikaden der Rotgardisten eröffneten. Der Zu sammenstoß war sehr heftig, da die Rotgardisten nach der Plünderung der Waffenläden in Mülheim gut bewaffnet wären. Es sind zusammen auf beiden Seiten acht Tote und viele Der- wundste als Opfer des Kampfes zu verzeichnen. Die Rotgardi. sten wurden dann verhältnismäßig fchnell versprengt. 40 Führ«, wurden gefangen'genommen und in Hast gesetzt. Die Stadt ist seit heute morgen wieder im Besitz« der gesetzliche, Behörden. Der von den Kommunisten proklamierte Generali streik ist mißlungenr cs wirb in allen Werken gearbeitet. Rack Angaben de» Lhef» der Polizei, Regierungsrat Bracht, handelte es sich um eines der schwersten Verbrechen gegen di, öffentlich« Sicherheit da, in allen seinen Siiqelheiten an di« Tag« der Rosen Arm«, ers iuumt und das beweist, daß der Putsch auf Grun- ein« vorher gee
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite