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Sächsische Elbzeitung : 23.09.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913-09-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191309233
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19130923
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19130923
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1913
- Monat1913-09
- Tag1913-09-23
- Monat1913-09
- Jahr1913
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 23.09.1913
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MWc ÄptW 5/. Jahrgang. Schandau, Dienstag, den 23. September 1913. Nr. 114 23. Oktober 1913 und zwar Hotel zur Sächsischen Schweiz in das ist in beiden Fällen nach den Grundsätzen der Ver- Die Wahl ist geheim; gewählt wird verfolgt wird, falls gegen ihn ein Hauptoerfahren eröffnet ist, über sein Der- unständig Be- 22. bis mit Die Stadt-Sparkasse Schandau Arbeitgeber von Versicherten von 1 bis 4 bis die die Ersatzmänner von den Arbeitgebern und von den Versicherten je aus ihrer Mitte für für strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung Aemter verloren hat oder wegen eines Verbrechens oder das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, 3 Uhr, 7 Uhr nachmittags Alle 14 Tage: Landwlrtsch. Beilage." Nicht wählbar ist, 1. wer infolge öffentlicher Vergehens, 2. wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung mögen beschränkt ist. Weder wählbar noch wahlberechtigt sind ferner die Arbeitgeber schästigter als solche. Die für die Wahl aufgestellten Wählerlisten liegen vom hältniswahl. Wahlberechtigt sind männliche und weibliche volljährige Arbeitgeber, die für ihre versicherungspslichtig Beschäftigten Beiträge an die Kasse zu zahlen haben, und volljährige Versicherte. Arbeitgeber, die selbst versichert sind, zählen zu den Arbeitgebern, wenn sie regel- miäßig mehr als zwei Dersicherungspflichtige beschäftigen; andernfalls zu den Versicherten. Die Arbeitgeber führen für je angcsangene zehn versicherungspslichtig Beschäftigte eine Stimme. Jeder Versicherte führt eine Stimme. Wählbar sind nur volljährige Deutsche. Für die Wählbarkeit stehen den Arbeitgebern bevollmächtigte Betriebsleiter, Geschäftsführer und Betriebsbeamte der beteiligten Arbeitgeber gleich. 27. September dieses Jahres auf dem Bürgermeisteramt«: zu Hohnstein zur Einsicht aus. Einsprüche gegen deren Nichtigkeit können nur von denjenigen Wahl berechtigten erhoben werden, die sich auf Grund der oom Vcrsicherungsamt erlassenen Bekanntmachung zum Eintrag in die Listen gemeldet haben. Solche Einsprüche sind bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens bis zum 29. September dieses Jahres unter Beifügung von Beweismitteln bei dem unterzeichneten Versicherungsamt anzubringen. Die Verhältniswahl setzt voraus, daß von den Wahlberechtigten Wahlvorschläge aufgestellt werden. Dies hat gesondert für Arbeitgeber und Versicherte zu erfolgen. Die Wahlberechtigten werden daher zur Einreichung von Wahlvorschlägen mit dem Hinweis darauf aufgefordert, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung finden, die spätestens bis zum 6. Oktober d. I. beim unterzeichneten Ver sicherungsamt eingehen. verzinst Einlagen mit — 3'/? Prozent. — . Fernsprecher Nr. 22 Die „Sächsische Elbzcilunq" erscheint Dienstag, Donners tag nnd Sonnabend. Die Ausgabe dcS Blatte« erfolgt Tags vorher nachm. 4 Uhr. SlbonncmcMs-Preis viertel jährlich 1.50 Mk., chnonntlicb 1 Mk., t monatlich 50 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. Alle kaiserlich. Postanstaltcn, Postboten, iowie die HeitnngSträgcr nehmen bei- Bestellungen auf die .Sächsische Elbzcitnng" an. Tägliche Nomnn-Bcilagc. Sonnabends: „Jllnstrierteö UnterhaltnngSblatt". anberaumt. Wahllokal Hohnstein. , „ , . 17"von Laasensteiu L Vogler, Jnvalidendank und Rudolf Mosse; Inseraten-Annahmestellen: In Schandnn: Expedition Zaukenstrahc 194; >u Dresden und Leipzig: die Aunm.c in Frankmrt a. M.: G. r:. Liauoe « - - —— Geffentl'iche Sitzung der Stadtverordneten Donnerstag, den 25. September 1913, abends 1/48 Uhr, im Sitzungssaale des Rathauses Tagesordnung: 1. Bekanntgabe eines ablehnenden Bescheides, die Herabsetzung der Gasprcisc hiesigen Gas Werkes bctr. 2. Erhöhung des Zinsfußes auf eine städtische Anleihe. 3. Erlas; bon städtischen Abgaben. 4. Regclnng der Gehaltsbcziigc des städtischen Fahrstuhlführers. 5. Bewilligung von Mitteln zu festlichen Veranstaltungen. 6. Riickäußerung des Stadtrats auf die diesseitigen Beschlüsse, die Stadtkassenrcchnuug 1911 bctr. 7. Prüfung und Richtigsprechnng der Serviskaffen und Stiftuugskasscnabrechuungeu. Aev StaölVevoröneten-WovsteHer. Tel.-Adr.: Tlbzeitung. Anzeigen, bei der weiten Ver breitung d. Bl. vou großer Wirkung, sind Montags Mittwochs nnd Freitags bl? spätestens vormittags 9 Uhr anfzugcbcn. Preis für die 5 gespaltene Petitzeile oder deren Raum 15 Pfg. (tabel- tausche und komplizierte An zeigen nach Uebcreinknnft.) Auswärtige Anzeigen 20 Pfg. „Eingesandt" und „Reklame' 50 Pfg. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Wahl der Vertreter zum Ausschüsse der Allgemeinen Ortskrankenkasse und Umgegend. von vier Jahren 10 Vertreter und 20 20 Vertreter und 40 Ersatzmänner getrennt zu wählen. Die Wahl wird aus Mittwoch, den zu Hohnstein Zum Ausschüsse der am 1. Januar 1914 ins Leben tretenden Allgemeinen Orts krankenkasse zu Hohnstein nnd Umgegend, deren Bezirk sich auf die Gemeinden Hohnstein, Cunnersdorf b. H., Ehrenberg, Hohburkersdorf, Krumhermsdorf, Lohsdorf, Rathewalde, Zeschnig, und die selbständigen Gutsbezirke Anstalt Hohnstein, Rittergut Hohnstein, Staatsforstrevier Hohnstein und Rittergut Krumhermsdorf erstreckt, sind gemäß 8 82 der Satzung dieser Kasse auf die Dauer Fn den Wahlvorschlägen sind die einzelnen Bewerber unter fortlaufender Nummer aufzusühren und nach Familien- und Vornamen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Bei Versicherten ist auch deren Arbeitgeber anzugeben. Die Wahlvorschlägc der Arbeitgeber dürfen höchstens 30 Bewerber benennen; sie müssen von mindestens je 5 Wahlberechtigten mit zusammen 10 Stimmen unter- eichnct sein Soweit ein vorgeschlagener Bewerber nach 8 l? der Reichsoersicherungs ordnung zur Ablehnung der Wahl befugt ist, ist mit den Wahlvorschlägen gleichzeitig eine Erklärung darüber vorzulegen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist. Die Wahlvorschlägc der Versicherten dürfen höchstens 60 Bewerber benennen; sie müssen von mindestens je 10 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Mit den Wahl vorschlägen ist von jedem Bewerber eine Erklärung darüber vorzulegen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist. Aus der Mitte der Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterzeichnet haben ist ferner ein für Verhandlungen bevollmächtigter Vertreter und ein Stell vertreter für ihn zu benennen. Dieser Wahlvorschlagsvertreter ist berechtigt und ver pflichtet, die zur Beseitigung etwaiger Anstände erforderlichen Erklärungen abzugeben. Ungültig sind Wahlvorschläge, wenn sic verspätet eingereicht werden, oder wenn sie nicht mit den erforderlichen Unterschriften versehen, oder wenn die Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge ausgeführt sind. Die nach der Prüfung zugelassenen Wahlvorschläge liegen vom 13. bis mit 18. Oktober dieses Jahres auf dem Bürgermeisteramt«: zu Hohnstein zur Einsicht der Beteiligten aus. Bis zum 11. Oktober dieses Jahres können Wahl vorschlägc beim Versichcrungsamtc zurückgenommen werden. Das Wahlrecht ist in Person anszullben. Der Wahlausschuß ist befugt, die Wahl- und Stimmberechtigung jedes Wählers bei der Wahlhandlung zu prüfen. Es empfiehlt sich daher, einen Ausweis hierüber zur Wahlhandlung mitzubringen. Als Nachweis genügt in der Regel für die Arbeit geber die Quittung über die zuletzt gezahlten Kassenbeiträge, für die Versicherten eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung, daß der Betreffende am Tage der Wahl noch in Beschäftigung steht. Der Wähler kann nur einen solchen Stimmzettel abgeben, der mit einem der zugelasscnen Wahlvorschläge v 0 llständig Ubereinstimmt oder der die Ordnungsnummcr eines der Wahlvorschläge bezeichnet. Zu diesem Zwecke werden die Wahlvorschlägc nach der Reihenfolge ihres Einganges beim Decsicherungs amte mit Ordnungsnummern versehen. Jede Abweichung vom Wahlvorschlage macht den Stimmzettel ungültig. Zur Vermeidung von Ungültigkeitserklärungen wird daher empfohlen, an Stelle der Auszählung der Namen den Stimmzettel lediglich mit der Ordnungsnummer zu versehen. Die Stimmzettel sollen von weißer Farbe sein; sie sind in einem der amtlich abgestempelten Umschläge, die im Wahllokale bereit liegen, abzugeben. Arbeitgeber mit mehrfachem Stimmrecht haben soviel Stimmzettel je in einem besonderen Umschlag abzugeben, als sie Stimmen haben und abgeben wollen. Stimmzettel, die mit keinem der zugelassenen Wahlvorschläge übereinstimmen oder die oder deren Umschläge ein Merkmal haben, welches die Absicht einer Kenn zeichnung wahrscheinlich macht, oder die unterschrieben sind, sind ungültig. Dasselbe gilt von Stimmzetteln, die sich in einem nicht amtlich abgestempelten Umschläge befinden. Zum Wahlraume haben nur die wahlberechtigten Arbeitgeber und Versicherten Zutritt. Pirna, am 17. September 1913. Königliche Amtshauptmannschaft — Versicherungsamt. I. A.: v. Wirsing. W. Amt5dlAtt m BchUk MiszuW, SaS BchUt Wchckmi und den ZIMch zu -üuuku, smit siir l>t>! ÄadtMiliderat zu Hchlsttin. Verantwortlicher Redakteur: Hugo Leb wann, Schandau. — Druck und Verlag: Legler L Zeuner^t^achf Holzversteigerung auf Kuunttsdarser AMsforstrem. Jin Gasthofe „Ium Erbgcricht" in Cunnersdorf sollen Freitag, den 26. September 1S13, von vormittags 10 Uhr an: 122,5 rm w. Brcnnscheitc, 81 rm w. Brcnnknüppel, 2 rin w. Zacken, 20,3 Wh. w. gcschn. und 14,5 Wh. w. ungcschn. Brennrcisig, 331 rm w. grodgcsp. Stöcke, und Freitag, den 3. Oktober 1913, von vormittags 10 Uhr an: 378 w. Stämme, 3982 w. Klötze, 120 w. Staugcnklötzc, 60 w. Schalhölzer, ans dem Kahl- (Schäl) Schlage in Abt. 33 (Winterleite), gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Cunnersdorf und Pirna, am 19. September 1913. Königliche Forstrevierverwaltung. Königliches Forstrentamt. Politische Tagesüberficht. j- Kaiser Wilhelm trifft, dem „B. L.-A." zufolge, am 23. Oktober nachmittags zum Besuche des Thronfolgers Erzherzog Franz Ferdinand und seiner Gemahlin auf Schloß Knipscht ein, wo er zwei Tage verbleibt, um an den Jagden teilzunehmen. Am 25. Oktober reist der Kaiser dann nach Wien, um dem Kaiser Franz Joses in Schönbrunn einen Besuch abzustatten. Nichtamtlicher Teil. j- Prinz Ernst August von Cumberland soll nach Zeitungsmeldungen am 15. September für sich und seine Nachkommen den Verzicht auf Hannover unterzeichnet haben. Bislang war indes eine Bestätigung dieser Nach richt von zuständiger Berliner Seite nicht zu erlangen j- Der sächsische Landtag ist durch Kgl. Verordnung auf den 11. November wieder einberufen worden Die Marineverwaltung hat das neue Marmelnft- schlff „L. , welches am Sonnabend seine Probesernfahrt von Friedrichshafen nach Johannisthal ausführte, über nommen. * Lin Gesetzentwurf über die Haftpflicht der Eisenbahn liegt dem Bundesrat vor und soll dem Reichstage im Winter zugehen. Der Entwurf regelt die Haftpflicht von Personen- und Sachschäden für alle Arten von Eisenbahnen. Ueber die gesetzliche Regelung derPen- sionsverhältniffe der Altpensionäre des Reichs ist im Reichsschatzamt eine Vorlage fertiggestellt, die dem Reichs-
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