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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 17.07.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-07-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189007170
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18900717
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18900717
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-07
- Tag1890-07-17
- Monat1890-07
- Jahr1890
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 17.07.1890
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Festmahl zu veranstalten. ven. men. len zur Uhr :d nach, r Gatte Mehrbietungstermm. Für die an der Berbinvunssftratze zwischen Humboldt- und Berthelsdorfer Strotze gelegene Eckbaustelle ist uns ein Kaufpreis von 7 Mk. für das Quadratmeter geboten worden. Diejenigen, welche dieses Gebot zu übersetzen gewillt sind, werden ersucht Sonnabend, de« 1«. Juli e., «ormittags 1« Uhr, an Rathsstelle, Zimmer Nr. 5, sich einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Treibers, am 15. Juli 1890. Der Stadtrath. kentler. Kßlg. Einladung. Zu Ehren des zum Königlichen Oberfinänzrath ernannten und mit Schluß dieses Monats aus seinem zeithcrigen Amte scheidenden Herrn Bürgermeister beabsichtigen die unterzeichneten städtischen Kollegien hiesiger Stadt Donnerstag, den 24. Juli 1890, Nachmittags 2 Uhr, im Kaushaussaale ein Die Mitglieder der hiesigen Behörden, sowie die Bewohner Freibergs und der Umgegend werden zur Theilnahme an diesem Festakte hiermit ergebenst eingeladen. Tafelkarten, ä 3 Mark, sind bis zum 21. Juli a. c. bei Herrn Restaurateur Kündinger, Rathskeller, zu entnehmen. Freiberg, den 14. Juli 1890. Der Stadtrath. Das Stadtverordnetenkollegium. Bekanntmachung. Die Vorschrift in 8 55 der Straßenpolizeiordnung, wonach das freie Umherlaufen- lassen von Hunden aller Grützen in den Promenaden während der Monate April bis Oktober bei Strafe verboten ist, wird hierdurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß der Kaviller angewiefen worden ist, frei in de« Prome naden herumlaufende Hunde wegzufangen. Freiberg, den 16. Juli 1890. Die StadtpottzeibehSrve. I. B.: senen. mrch den. 8VN8N. ! Mauclil« ^weiset« g unsens aters iebe und h großen, inscheide« nlnahme im Äde gen wir frank«. heilnahme, k und die Fern bei n, Vaters, Tagesschau. Freiberg, den 16. Juli. Der deutsche Kaiser ist am 13. Abends im besten Wohl befinden mit den Herren seiner Begleitung in Falleide ange kommen. Am 14. war Se. Majestät durch Regenwetter ver hindert, einen Ausflug zu unternehmen und mußte an Bord der „Hohenzollern" verbleiben. Am Dienstag herrschte abermals starker Regen. Ausländische Blätter haben sich die Sensa tionsnachricht melden lasten, der Kaiser kürze seine Nord landsreise ab, weil er vom Reichskanzler um Rückkehr nach Berlin unter Hinweis auf politische Vorgänge gebeten sei. Diese Nachricht ist, der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge, durchaus unbegründet. Der Kaiser hat sein Reiseprogramm nur ganz unwesentlich geändert und zwar wegen des beim Beginn der eigentlichen Nordlandsreise herrschenden ungünstigen Wetters und des aus diesem Grunde eingetretenen Zeitverlustes, nicht aber aus politischen Gründen. Die Rückkehr Sr. Majestät wird nicht vor dem anfänglich dafür bestimmten Termin statt finden. — Das „Militärwochenblatt" veröffentlicht die Ernen nung des zehnjährigen Prinzen Friedrich Wilhelm, dritten Sohnes des Prinzen Albrecht von Preußen, zum Sekonde- lieutenant im ersten Garderegiment zu Fuß. — Der Reichs anzeiger bringt die amtliche Meldung, daß dem Prinzen Chri stian von Dänemark und dem Prinzen Eugen von Schweden und Norwegen dtr Schwarze Adlerorden verliehen wurde. — Aus Friedrichsruh wird gemeldet, daß Fürst Bismarck feine für Dienstag oder Mittwoch festgesetzte Abreise aufgeschoben habe und erst die Rückkehr des Grafen Herbert abwarten wolle. Graf Herbert Bismarck befindet sich z. Z. in Königstein im Taunus. Die Abreise des Fürsten dürfte nach dem 20. d. M. er folgen; Fürst Bismarck begiebt sich zunächst nach Schönhausen. Die Fürstin reist am 25. d. M. nach Homburg v. d. Höhe. — Wie aus Bremen gemeldet wird, hat der Staatsminister von Bötticher in Bremen auf Befragen geäußert, daß weder ein Termin für die Uebergabe der Insel Helgoland an Deutsch land, noch ein Zeremoniell für diese Feierlichkeit bestimmt worden sei. Der Kaiser persönlich werde den Akt überhaupt nicht vollziehen, da dies der Würde eines regierenden Fürsten nicht entspreche. Prinz Heinrich werde die Uebernahme auch dann nur als Prinz des Königlichen Hauses vollziehen können, wenn gleichzeitig die Königin von England auch ihrerseits einen Prinzen damit beauftragen würde. Die Einzelheiten der Uebergabe würden erst während der Anwesenheit des Kaisers in England und nach Rücksprache daselbst mit der Königin Viktoria festgesetzt werden. — Im „Reichsanzeiger" wird eine Bekanntmachung des Reichs-Versichcrungsamtes, betr. die Zahl und den Sitz der Schiedsgerichte für die zur Lelgien und -er Kongostaat. Die Volksvertretung Belgiens ist gegenwärtig zu einer außerordentlichen Session zusammengetreten, um über eine Vor lage Beschluß zu fassen, welche die Unterstützung des Kongo staates durch Gewährung eines Darlehens von 25 Millionen bezweckt. Als Gegenleistung ist die spätere Einverleibung des Kongostaates in das belgische Königreich in Aussicht gestellt. Die Einzelheiten der Vorlage sind kurz folgende: Belgien leiht dem Kongostaat zinsfrei 25 Millionen Franks, wovon 5 Mill. Franks sofort und je 2 Millionen Franks jährlich 10 Jahre hindurch zu zahlen sind. Sechs Monate nach Ablauf dieser 10 Jahre kann Belgien den Kongostaat mit allen Souveränetäts- rechten, aber auch unter Uebernahme aller kongostaatlichen Ver pflichtungen Dritten gegenüber einverleiben. Der König ver zichtet im Voraus auf jede Entschädigung für die von ihm persönlich gebrachten Opfer.. Der Kongostaat wird fortab der belgischen Regierung jede gewünschte Auskunft über seine wirth- schastliche, kommerzielle und finanzielle Lage ertheilen, auch das Einnahme- und Ausgabe-Budget, wie die Erträgnisse der Zölle mittheilen, aber nur „zur Aufklärung"; der belgischen Regierung steht keinerlei Einmischung in die Verwaltung des Kongostaates zu, welcher lediglich mit Belgien durch die Ver einigung der beiden Kronen verbunden bleibt. Dagegen ver pflichtet sich der Kongostaat, ohne Zustimmung der belgischen Regierung keine neue Anleihe aufzunehmen. Will Belgien nach Ablauf der 10 Jahre den Kongostaat nicht einverleiben, so behält der Kongostaat diese 25 Millionen Franks gegen ll^prozentige Verzinsung auf weitere 10 Jahre, muß aber die aus Abtretung von staatlichem Grund- und Minenbesitze her rührenden Summen schon vorher zur theilweisen Abzahlung des Darlehns verwenden. Um diese Vorschläge im vollem Umfang würdigen zu können, muß man sich die Vorgeschichte des Kongostaat'cs ver gegenwärtigen. Als sich im Jahre 1830 die belgischen Pro vinzen von Holland lostrennten, rächte sich das Letztere durch die Ausschließung Belgiens vom Verkehre mit den holländischen Kolonien. Für den Handel, wie überhaupt für den Wohlstand des neuen Staates war dies ein harter Schlag, denn die bel gische Industrie verlor dadurch einen ihrer besten Märkte. Von Anfang an war daher die neue Dynastie darauf bedacht, dem Lande für die verlorenen kolonialen Absatzgebiete einen Ersatz zu bieten, um dadurch den erlittenen Verlust in Vergessenheit zu bringen. In aller Stille und unter den mannigfachsten Vor wänden setzte König Leopold seine dahingehenden Versuche in Szene, stets darauf bedacht, nicht das Mißtrauen der kolonisiren- dcn Mächte zu erwecken. In Zentralamerika, in Brasilien, ja in Abessinien haben die Belgier Schritte gethan, um dort festen Fuß zu fassen. König Leopold!, machte auch Versuche, andere europäische Staaten, welche keine Kolonien besaßen, für seine Unternehmungen zu interessiren, um mit ihrer Hilfe den sich entgegenstellenden Schwierigkeiten besser begegnen zu können, doch hatte er damit wenig Glück, und die inneren belgischen Verhältnisse, besonders aber der Mangel am Nöthigsten — zum Kolonisiren gehört bekanntlich, gerade wie zum Kriegführen, Geld, nochmals Geld und abermals Geld — zwangen ihn schließlich seine Pläne wieder aufzugeben. König Leopold II. behielt das von seinem Vater angestrebte Ziel fest im Auge. Daß freilich in Amerika oder in Nordafrika für Belgien nichts zu hoffen sei, war ihm klar. Um so größere Hoffnungen setzte er aber aus Mittel afrika, seit Stanley die Reichthümer und angeblich unermeß lichen Naturkräfte jener riesigen Gebiete auszuposaunen be gonnen hatte. Schon lange vor dem Auftauchen des Kongo- staats-Projektes wußte man übrigens, daß der König sich mit afrikanischen Dingen beschäftigte, allein da die eigentlichen Ab sichten desselben nicht ganz klar waren, so blieben die Zweifel auch noch dann bestehen, als er im Jahre 1876 eine Anzahl hervorragender Afrikaforscher in Brüssel um sich versammelte und dort gewissermaßen der Grundstein zu dem heutigen afrika nischen Staate gelegt wurde. Nach der damals ausgegebenen rer, tärmstt» i 14. Juli. 88VNSN. Uschlasenen, BalVavfl n der Halle lassen««. weiter ausgeführt, daß die Mittel des Kongostaates nicht aus reichen, um seinen Verpflichtungen zu genügen, und daß die Lasten durch die Beschlüsse der Antisklaverei-Konferenz, deren Ausführung eine Ehrensache für den Kongostaat ist, erheblich gewachsen sind. Schon mit Rücksicht auf die Bekämpfung des Negerhandels müsse Belgien eintreten, und das unverweilte Vorgehen des Kongostaates gegen diesen Handel, wie die noth- wendige Zahlung „gewisser Schulden" rechtfertigten die so fortige Zahlung von 5 Millionen Franks. Belgien könne die Sachlage mit Ruhe prüfen und nach zehn Jahren sich ent scheiden, ob es diese Kolonie wolle. Wie die Kammer das Projekt aufnehmen wild, ist noch nicht abzusehen. Jedenfalls ist bemerkenswerth, daß gerade die Presse der klerikalen Kammer mehrheit die Vorlage heftig angreift. Andererseits stützen sich die Einwände gegen den Plan des Königs keineswegs darauf, daß der Kongostaat etwa wcrthlos wäre und keine Zukunft hätte, sondern sind meist politischer Natur. In den nächsten Tagen wird die Entscheidung fallen. Die Freunde der Vor lage sind übrigens guten Muthes, da der klerikale Deputirte Nothomb, der begeistertste Förderer des Kongo-Unternehmens, mit der Berichterstattung betraut ist. Parole sollte der Erforschung bis dahin unbekannter Gebiete in Afrika ein neuer und mächtiger Anstoß gegeben werden und das nächste sichtbare Ergebniß war die Gründung der ^88oeiaUon Internationale ^.trieaine, zu deren Unterstützung eine Subskription veranstaltet wurde, welche denn auch ungefähr eine halbe Million Franks ergab. Das sollte als eine Er- muthigung anzusehen sein, und es wurden nun in den folgenden Jahren nacheinander mehrere Expeditionen nach Ostafrika aus gesandt — trotz der Subskription natürlich hauptsächlich aus Kosten des Königs — und am Tanganyika-See wurde die Station Karema gegründet. Da erschien zu Ende deS Jahres 1877 an der Mündung des Kongo Mr. Stanley, von dessen Expedition man seit 1874, dem Aufbruche derselben aus Zan zibar, nichts mehr gehört hatte. Seine Schilderungen der Reichthümer in den Gebieten am Kongo, dessen Lauf Stanley erforscht hatte, machten einen tiefen Eindruck auf den König Leopold, und nachdem derselbe eingehende Besprechungen mit dem zurückgekchrten Afrikareisenden gehabt hatte, bildete sich im November 1878 in Brüssel das Oomito ä'ütuclvs äu Haut Omxo (Konnte zur Erforschung des Oberen Kongo), welches für Westafrika und das Kongobecken Aehnliches leisten sollte, wie die Internationale Association am Tanganyika-See. Es wurde in der That zwischen 1879 und 1884 eine Anzahl Stationen am Kongo angelegt; der erste Dampfer wurde am 3. Dezember 1881 oberhalb der Katarakte auf dem Stanley Pool abgelaffen und wenige Monate darauf Läopoldsville ge gründet. Mehr als 1000 „Verträge" wurden mit den Ein geborenen abgeschloffen, und nachdem so auf dem Papier ein ungeheueres Landgebiet erworben worden war, erfolgte die Ver schmelzung der Internationalen Association mit dem Komitä znr Erforschung des Oberen Kongo zu der .^88oeiation Inter nationale clu 6onxo, zur internationalen Kongo-Gesellschaft. Diese Gesellschaft, welche natürlich mit König Leopold identisch war, übte in dem neu erworbenen Gebiete souveräne Rechte aus, und die Mächte — zuerst die Vereinigten Staaten von Amerika, dann Deutschland — erkannten bald die Flagge mit dem Stern als diejenige einer befreundeten Nation an. In Folge neuer Anregungen aus Brüssel trat dann am 18. No vember 1884 in Berlin eine von dem deutschen Kaiser im Einverständnisse mit dem Präsidenten der französischen Repu blik berufene Konferenz zusammen, die sogenannte Kongo-Kon ferenz, welche in viermonatlicher Arbeit die Grenzen des Kongo- stattes und des Freihandelsgebictes sestsetzte und durch die am 26. Februar 1885 unterzeichnete Akte den neuen Staat an erkannte und ihm die Neutralität sicherte. Bis hierher war dem König Leopold Alles nach Wunsch gegangen, nun aber begannen die Schwierigkeiten. Sein Geld beutel, aus dem er bis dahin mit vollen Händen geschöpft, leerte sich allmählich, und von den von Stanley in Aussicht gestellten Schätzen wollte noch immer nichts zum Vorschein kommen. Edle Metalle fand man nicht, der Elfenbeinhandel brachte nicht den gehofften Gewinn und der Plantagenbau mißglückte. Nun erwartete man alles Heil von dem Bau der Kongo-Eisenbahn, welche nach Stanley s Ansicht den Fluß erst eigentlich erschließen sollte. Es ist denn auch glücklich ge lungen, diese Anleihe unterzubringen, aber die Fertigstellung der Bahn wird noch Jahre dauern; inzwischen läuft der Staat Gefahr, bankerott zu werden. Als einzigen Ausweg sieht der König die Uebernahme seiner Schöpfung durch Bel gien. Das klerikale Ministerium ist seinem Plan gewogen, die Mehrzahl der Bevölkerung freilich scheint von der Kongo politik nichts wissen zu wollen. Um die öffentliche Meinung zu beschwichtigen, ist der oben mitgetheilte Vertrag von einer sehr umfangreichen Begründung begleitet. In derselben wird die ganze Geschichte, Fortentwickelung und Bedeutung des Kongounternehmens geschildert, auf die vergeblichen Versuche, dem jungen Staate Kapitalien zuzuführen, hingewiescn und die hohe Wichtigkeit des von den belgischen Kammern bereits im verflossenen Jahre gefaßten Beschlußes beleuchtet, 10 Millio nen Franks für die Kongo-Eisenbahn zu bewilligen. Es wird M - 19^8. - 10^8. : 16,o «8^ lLMauckisA g- lchen. md Tageblatt Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Freiberg und Brand. 43. Jahrgang. ^-163. Erscheint jeden Wochemag Nachmittag« 6 Uhr für den — Donnerstag, den 17. Juli. zwelmonaurcy l 50 Pf. uns emmouLMch vd Pf. Inserate werden bi» Bormittag 11 Uhr angenom- men und beträgt der Preis für die gespaltene Zellt H FH»! D. oder deren Raum 1b Psg. W V»
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