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Dresdner Journal : 14.04.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-04-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186604141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18660414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18660414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1866
- Monat1866-04
- Tag1866-04-14
- Monat1866-04
- Jahr1866
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- Dresdner Journal : 14.04.1866
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' « EM "M»m ' , » ' ' , —'—/. > i ' im i > i eMni^nr^—- ----- — . ----.. i Dres-MrImmml. Amtlicher Theil. Dresden, 13. April. Allerhöchstem Befehle zu Folge ist wegen erfolgten Ableben» Seiner Durchlaucht de» Landgrafen Ferdinand Heinrich Friedrich-von Hessen- Homburg am Königlichen Hofe eine Trauer auf eine Woche, von heute an bi» mit dem 19. diese» Monat», angelegt worden. Dresden, 11. April. Seine Majestät der König haben allergnädigst geruht, den Referendar und Secre- atir beim Ministerium de» Innern, Johann Theodor Schmiedel unter Belassung in seiner dermaligen Function zum Regierungs-Assessor zu ernennen. Bekanntmachung, den Wegfall der Ursprungszeugnisse im Verkehr mit Italien betr. Nach einer unter dem 9. April ». v. an da» Mi nisterium der auswärtigen Angelegenheiten gelangten amtlichen Mittheilung ist am 18. März o e. in Flo renz zwischen der König!. Preußischen und König!. Ita lienischen Regierung ein Uebereinkommen getroffen wor den, nach welchem die in dem Handelsverträge mit dem Königreiche Italien vom 31. December 1885 stipulir- ten Ursprungszeugnisse beiderseits nicht mehr er forderlich sein sollen. Dresden, den 12. April 1866. Die Ministerien des Innern und der Finanzen. Frhr. v. Beust. Frhr. v. Friese«. Demuth. Nichtamtlicher Theil, llebersicht. Delegrsphischr Nachrichten. Oesterreich und der Deutsche Bund. D«ge»gefchichtk. Wien: Die neuesten Nachrichten au» den Donaufürstenthümern. Haltung der österreichi schen Presse in dem Conflicte mit Preußen. Die preußischen Berichte über österreichische Rüstungen. — Prag: Zur Affaire de» Grafen v. Waldersee. — Pesth: Graf Apponyi über drnAu»gleich. — Ber lin: Entbindung der Kronprinzessin. Landrath v. Hellermann. LandwirthschaftlicheS Museum. .Lehrstuhl sür Pädagogik. Unterstützung au Familien einberu- feuer Landwehrmänner. Vereinsversammlung. Zur Affaire deS Grafen v. WaltKrsee. Die Adresse der Kaufmannschaft. — Lindau: Die Bodenseegürtel- bahn. — Stuttgart: Volksversammlung. — WieSbad en: Vom Hofe. Duell. Kammer- Verhandlungen. Abgeordnrtentag in Au»sicht. — Paris: SenatSsitzung. Eine Verwarnung. — Florenz: Militärische Thätigkeit. — Rom: Ver bleiben französischer Truppen. Oekumrnische» Eoncil. Stockholm: AuS dem Reichstage. — Athen: Räu berunwesen. — Konstantinopel: Verwischte». — Smyrna: Sanitätsrath. — New-Nork: Veto de» Präsidenten gegen die Bürgrrrechtsbill.— Meri co: Umgestaltung deS CabinetS. Niederlage der Dissiden ten. Der Ueberfall der belgischen Gesandtschaft. Schleswig-Holstein. (Bevorstehende Rundreise des Statt halter» von Holstein. Eine Bekanntmachung der preuß. FestungScommandantur in Rendsburg. De- legirtenversammlung in Neumünster) ProvinziLlnichrichten. (Dippoldiswalde. Brand.) Stilistik und Bolkswirthschaft. Feuilleton. Inserate. Dogetkalender. virsennnch, richte«. Telegraphische Nachrichten. London, Freitog, 13. April. Au» Rew-Porl find Nachrichten eingetrossrn vom 31. Marz Abend». Der Wrchseleour» stand 138, Goldagio 28, vond» 104^, Baumwolle 41, flau. Dre»de«, 13. April. Oesterreich und der Deutsche Bund. Der „StaatS-Anzeiger für Württemberg" enthielt in der letzten Zeit, nachdem ein Redactions wechsel bei demselben vor sich gegangen war, öfter Ar tikel, in welchen man die deutsche TageSfrage zum Ge genstand verschiedenartiger Betrachtungen machte. Meh rere dieser Aussätze verursachten wegen der Sicherheit, mit welcher die Meinungen der Redaction über sehr schwie rige und streitige Fragen der Tagespolitik ausgedrückt waren, ein gewisses Aufsehen, und man wollte darau» Rückschlüsse auf die Politik der k. württembergischen Staatsregierung ziehen, bis diese selbst sich veranlaßt fand, zu erklären, daß sie den Zusammenhang mit jenen publicistischen Arbeiten der Redaction ablehne. Seit dem erwecken die Artikel jenes Blattes natürlich nicht mehr in dem Grade, wie früher, die Aufmerksamkeit der deutschen Presse. Dies dürfte der Fall sein auch bei einem in Nr. 80 jenes Blattes enthaltenen Aussatze, mit der Ueberschrift: „Was man von Oesterreich verlangen kann". Nichtsdestoweniger ist e» nicht ohne Interesse, den Inhalt desselben etwa» genauer anzusehen. Es wird in demselben nämlich erörtert, daß Oesterreich weder seinen Antheil an dem Besitze der Herzvgthümer aus dem Wiener Vertrage ohne Zustimmung des CondominuS an den Bund übertra gen, noch überhaupt ohne Verletzung der gegen Preu ßen ringegangenen Verbindlichkeiten seine Differenz mit letzterm an den Bund bringen könne. Es würde dadurch Preußen rechtlichen Grund geben, die Verwei sung der Herzogthümerfrage an den Bund für einen belli zu erklären. Andererseits wollten die Bun desstaaten nicht eher für Oesterreich eintreten, als bi» Oesterreich jenen Schritt gethan, der eben zum Kriege mit Preußen führen müsse — und hierin liege eben der „cireulu» vieiomw", aus dem man nicht anders sich frei machen könne, al- wenn man statuire, daß eS sich eben nur um eine Vertrauenserklärung handle, die nicht Oesterreich den Mittelstaaten, sondern diese jenem zu geben hätten. Oesterreich verdiene mehr als Preußen da- Vertrauen der Bundesstaaten und deshalb müßten sich die letzter» einfach auf österreichische Seite begeben. Mit dieser Aussührung hat, wie es scheint, der „Staats-Anzeiger für Württemberg" einen nach keiner Seite hin haltbaren Standpunkt eingenommen. Daß Oesterreich seine „Rechte" auf die Herzogtümer an den Bund abtreten sollte, wird wohl umsoweniger ein Ver langen der Bundesstaaten sein können, als diese Be denken tragen werden, dergleichen „Rechte" aus dem Wiener Vertrage überhaupt anzuerkennen; thäten sie es, so würden ja auch die preußischen „Rechte" dieser Art mit anerkannt und die ganze Angelegenheit wegen Ab tretung und Entschädigung der Rechte de» einen Theils würde auf demselben Flecke stehen, wie jetzt zwischen den beiden „CondominiS". Dagegen bedarf die Frage einer eingehendern Un tersuchung: warum das Ueberweisen der auf die Aner kennung des wirklich zur Herrschaft in Schleswig- Holstein Berechtigten bezüglichen Frage an den Bund feiten Oesterreichs einen Bruch der von letzterm gegen Preußen eingegangenen Verbindlichkeiten involviren soll? Der „Staatsanzeiger" stellt dies lediglich als Behaup tung" hin, ohne eS zu begründen. Oesterreich hat niemals der neuerlichen Meinung Preußens bezüglich deS Wiener Vertrages beigestimmt, wvnach durch den Wiener Frieden die beiden deutschen Großmächte in vollen und definitiven Besitz der Sou- veränetät in den Herzogthümern getreten wären. Wir sagten eben „neuerliche Meinung Preußens" — und zwar mit allem Vorbedacht, denn Preußen selbst hat diese Meinung zunächst nach Schluß des Wiener Frie densvertrages nicht gehabt, dieselbe vielmehr erst all mählich in sich entwickelt. In der Depesche des Herrn v. Bismarck vom 29. November 1865 an Sachsen und Hannover, welche beweisen wollte, daß das Ziel der Bundeserecution erreicht sei, hieß eS: Feuilleton. Dresden, 13. April. Da» gestern von Fräulein Mary Krebs zu wohlthättgem Zwecke im „Hotel de Gare" gegebene Eoncert hatte in erfreulichster Weise die lebhafte Theilnahme des Publicums gesunden. Die Eoncertgeberin spielte ein Concert (Lo-äur op. 32) von E. M. v. Weber, kapriceio drillanlo (tt moll) von Men delssohn Bartholdy mit Begleitung der k. Kapelle, außerdem eine Tarantella, letzte Eomposition von CH. Mayer und Coenen s Pitce für die linke Hand allein. Ihre Ausführungen entwickelten in ansprechendster Weise alle Vorzüge ihrer talentvollen und musikalisch durchge- bildrten Virtuosität, Eleganz, Sauberkeit und Abrun dung der Technik, zarte Empfindung, belebende Accen- tuation und feine Tonnüancirung des Vortrag». Die musikalisch gehaltvollere Eomposition, das Capriccio, zeigte auch die trefflichen Eigenschaften ihre» Spiel» in vollkommenster und reizendster Weise. Ihre ungemeine Bravour in der Aussührung der Pisce sür die linke Hand verbindet sich mit so geschmackvoll abgemessener Behandlung ohne alle Prätension, daß der Eindruck dieses Kunststücks gefällig und angenehm bleibt. Andere virtuos au»gezeichnete Leistungen reihten sich an: Herrn Grützmacher'« schön vollendeter Vortrag eine« Andante und Rondo» von Molique, — ein Concertino für drei Trompeten (beide» mit Orchesterbegleitung) von F. Vor berger, in welchem die Herren Queißer, Kuhnert und Schindler durch sichere Fertigkeit und Tonbildung, Rein heit und Präcision glänzende Beherrschung ihre» In strument» bewiesen. Frau Bürde-Ney erweckte durch der» Künstlerisch edel gehaltenen Bortrag der großen 6-äor Arie*) mit obligatem Oboe und Chor aus Gluck's „Jphigenia auf Tauris" das Verlangen nach der lang- rntbehrten Darstellung dieser Oper auf unserm Hof theater, und die in Verbindung mit Frau Krebs-Micha- lrsi und den Herren Rudolph und Eichberger trefflich gelungene Vorführung eine» Quartetts von Righini aus „6«su»,lemmo liberal»" bekundete den klangvollen GesangSsatz diese» Componisten. Herr Jaffe endlich er freute durch die ausdrucksvoll wirksame Deklamation von Uhland's „des Sängers Fluch" und durch rin scherzhaftes Gedicht. Die k. Kapelle, die unter Direk tion deS Herrn Kapellmeisters Krebs im ganzen Concert in angestrengter Thätigkeit blieb, eröffnete dasselbe durch die vorzügliche Ausführung der ,,Prometheus"-Ouver- türe von Beethoven. C. Banck. ') Beiläufig bemerkt entnahm Gluck die Musik zu dieser Arie einer seiner Litera Oper« „la Olowsoi» äi l'lto"; sie war in dieser mit den Worten: „8« m»i »«»ti »pir»rti »al volto" re. für den berühmten Caffarelli gesetzt. -f DrrSdr«. Donnerstag den 12. Aprit eröffnete Herr geh. Hofrath vr. Reichenbach seine Vorlesungen über praktische Pflanzenkunde, nebst Einüben zum Selbst bestimmen. Die Vorlesungen, welche sür Herren und Damen bestimmt find, finden im Hörsaal de» Zwin ger- statt. Der erste Vortrag behandelte nach einigen einleitenden Bemerkungen die Farren. Der Verein für kirchliche K««st i« Suchst«. Sachsen ist im Verhältniß zur Einwohnerzahl und überhaupt zu seinen Kräften dasjenige deutsche Land, wo gegenwärtig da» Meiste sür Kunst geschieht. Außer den „Fond» für öffentliche Kunstzwecke", durch welche die Regierung Kunst und Künstler zu fördern sucht, find e» verschiedene Vereine von Privaten: der Verein Der Wiener Frieden habe „die Selbstständig- „keit der Herzogthümer in ihren innern Verhält- „aiffen und eine den Bunde-rechten entsprechende „Verfassung derselben im vollsten Maße gesichert." Und in der zweiten Depesche von dem gleichen Da tum sagt Herr v. Bismarck: „Durch die Cesston deS „König» Christian sind die Rechte und damit der vor- „läufige Besitzstand deS Letzter» auf Oesterreich „und Preußen übergegangen."... „Es bleibt noch heute „den Prätendenten vorbehalten, ihre Ansprüche ge- „gen den Besitzstand geltend zu machen, welche König „Christian auf Grund der formalen Lage der im „Lande publicirten Erbfolgegesetze bei dem Tode seine- „Vorgängers angetreten hatte. Durch den Frieden ist „dieser Besitzstand auf Preußen und Oesterreich über- „tragen worden. Infolge dessen sind nunmehr diese „beiden Mächte allein zur Verwaltung und mili- „tärischen Besetzung der Herzogthümer berechtigt" rc. Am 1. December, bei Gelegenheit der Abstimmung über den Antrag auf Beendigung de» Erecution-verfahrens, erklärte der preußische Gesandte namens seiner Regie rung am Bunde: der Wiener Frieden habe die Mög lichkeit gegeben, „durch Verhandlungen der beiden Mächte „untereinander und mit den Prätendenten die de- „finitivr Lösung der streitigen Frage herbeizuführen." Alle diese Aussprüche der preußischen Regierung be zeugen, wie bei und nach Abschluß des Wiener Ver trage» nicht davon die Rede war, daß die deutschen Großmächte die volle Souveränetät über die Herzog- thümer unter Ausschluß aller Erb- und Landesrechte gewonnen hätten. Preußen ist dieser Auffassung frei lich nicht treu geblieben. Als der Bund zur Seite ge schoben war, änderte sich sofort die Sprache in Berlin, und man nahm das Recht in Anspruch, mit Oesterreich frei über die Herzogthümer verfügen zu können. Oesterreich dagegen hat diese Schwenkung nicht mit gemacht, sondern ist bei der ursprünglich gemein samen Auffassung des Wiener Vertrages stehen ge blieben. Als die deutschen Großmächte der Bundesversamm lung am 29. November 1864 den Wiener Friedensver trag vorlegten, erklärte Oesterreich, „daß die kaiser- „liche Regierung in Bezug auf Artikel 3 des Vertrags „behufs einer den Rechten und Interessen des „Bunde- entsprechenden Lösung der Haupt- ,,fr«ge Unterhandlungen mtt der künigl. preußischen „Regierung eingeleitet habe." In der Sitzung am 1. December wiederholte der kaiserliche Präsidialgesandte diese Erklärung. Schon am 12. November 1864 hatte Oesterreich der preußischen Regierung vorgeschlagen, die aus Artikel 3 des Wiener Frieden» erworbenen „Rechte" an den Erbprinzen Friedrich, dessen Erb recht als das „bestberechtigte" von ganz Deutschland anerkannt worden war, zu übertragen, vorbehältlich einer Austrägalinftanz für Oldenburg — und somit den genannten Herzog in Besitz der Staatsgewalt über SchleSwig-Holstein zu setzen. Unterm 5. März 1865 lehnte das kaiserliche Cabinet die Bedingungen, unter denen die preußische Regierung sich bereit erklärt hatte, über die Person des einzusctzenden "Fürsten zu unter handeln, ab, weil „der neue Fürst als gleichberech tigtes Mitglied in den Kreis der deutschen Sou veräne treten müsse", weil ferner „nicht Preußen allein, sondern der Bund Ansprüche auf die Wehrkräfte der Herzogthümer zu Wasser und zu Lande habe" und weil — „wenn Oesterreich auch zustimmen werde, daß Rendsburg zur Bundesfestung erhoben werde, sowie daß Preußen den Kieler Hafen für seine Marine, die Canalverbindung und den Eintritt der Herzogthümer in den Zollverein verlange — doch, so lange die Sou- veränetätSsrage schwebe, für Detailverhandlungen kein Boden sei." (Denkschrift an den preußischen Land tag, betreffend die außerordentlichen Ausgaben, welche durch den Krieg mit Dänemark veranlaßt sind. Mai 1865.) Am 6. April 1865 stimmte Oesterreich am Bunde dem Anträge zu: Oesterreich und Preußen möch ten dem Erbprinzen Friedrich das Herzogthum — für kirchliche Kunst, der sächsische Kunstverein, die Kunst- »ereine zu Leipzig und Chemnitz, welche künstlerische Interessen vertreten. Unter den letztgenannten Verei nen ist es besonders der Verein für kirchliche Kunst, welcher, indem er in uneigennützigster, ernstester Weise dem edelsten Kunstzwecke dient, der wärmsten Theilnahme Werth ist. In der kurzen Zeit seines Bestehens hat er geräuschlos sehr Erfreuliches schon erstrebt. Einen neuen Beleg dafür liefert der gegenwärtig ausgegebene fünfte Jahresbericht des genannten Vereins auf das Jahr 1864—1865. Ein Blick in diesen Bericht, wie über haupt eine nähere Kenntnißnahme von den bisherigen Leistungen deS Vereins wird dazu dienen, seinen Be strebungen und seiner Wirksamkeit immer ausgedehn ter« Eingang zu verschaffen. Die eigentliche Thätigkeit des Vereins ist im ver flossenen Geschäftsjahre in der Hauptsache auf da- Ge biet der Architektur beschränkt geblieben, eine Beschrän kung, welche hauptsächlich darin ihre Rechtfertigung fin det, daß für jene, die Gebiete der Malerei und Plastik berührenden kirchlichen Kunstbedürfnisse der unter der Verwaltung deS k. Ministeriums des Innern stehende „Fond- für öffentliche Kunstzwecke" einzutreten pflegt. WaS zunächst die Durchführung der Aufgaben betrifft, deren bereit« der »orige Jahresbericht al» in der Lö sung und Ausführung begriffen gedenkt, so ist der Aus bau der Kirche zu Wantewitz im Herbst des Jahre« 1864 beendet worden; ebenso ward im October 1865 die Kirche zu Eppendorf eingeweiht; auch der Bau der Kirche zu Voigtsdorf ist in erfreulicher Weise vorwärt« geschritten. Für den innern Au-bau sind die Detail- zeichnungen »on Pros. Arnold geliefert worden. Fer ner ist da« im letzten Jahre«berichte bereit« beschriebene Ar«old'sch« Projekt sür die Erbauung einer neuen Kirche i« Falkenstein im gothischen Stile zur Au«führung ge- Holstein (dessen unzertrennliche Verbindung mit Schles wig keiner Anfechtung unterliegen könne) in eigne Verwaltung übergeben, bezüglich ihrer Vereinbarun gen über Laurnburg aber dem Bunde Eröffnungen zu gehen lassen. Au« dieser Reihe österreichischer Erklärungen ergiebt sich jedenfalls so viel mit Sicherheit, daß Oesterreich trotz der im Wiener Vertrage erworbenen „Rechte" in Bezug auf die Herzogthümer sich der Verpflichtung nicht enthoben fühlte, den definitiven Zustand derselben mit dem Bundesrechte und dem Landesrechte der Herzog thümer in Einklang zu bringen. Sollten Verbindlichkeiten Oesterreichs ge gen Preußen dem entgegenstehen? Im Wiener Ver" trage ist zwischen Preußen und Oesterreich keine Art von Verbindlichkeit stipulirt. Nicht einmal die darin erworbenen „Rechte" sind unter gegenseitige Garantie gestellt! Vielleicht will der „Württemb. Staatsanzeiger" aber dergleichen in der Gasteiner Convention vom 14. August 1865 finden. Sehen wir uns deshalb auch diese an. Vor Allem sagt diese nichts von Rechten der Großmächte auf volle und definitive Souveränetät über die Herzogthümer. Sie theilt die Ausübung der „durch Art. IN. des Wiener Friedens erworbenen Rechte" — ohne zu definiren, welcher Art sie sind, denn dabei würde s»fort der Widerstreit der Ansichten zu Tage ze tteten sei«. Sodann soll am Bunde der Antrag ge stellt werden, Kiel zum Bundeshafen, Rendsburg zur Bundesfestung zu erheben. Bis zur Ausführung der betreffenden Bundesbeschlüsse wird eine Regelung die ser Punkte unter den beiden Condominatsmächten vor genommen, also ein den Beschlüssen des Bundes nicht vorgreifendes Provisorium errichtet. Dasselbe ist der Fall bezüglich der Stipulation über Militärstraßen (Art. 4), Telegraphen und Posten (Art. 5), welche eben dadurch sich nöthig machen, daß Preußen in Schles wig, Oesterreich in Holstein die Verwaltung' übernah men. Was die Eisenbahnconccssion (Art. 5) und die Canalverbindung (Art. 7) durch Holstein betrifft, so konnte Oesterreich zu diesen Stipulationen sich berech tigt fühlen, da es <1« lvoto die Regierung Holsteins in die Hände bekam und ein Aufschub jener Unternehmun gen nicht im Landesinteresse zu liegen schien. Ganz dasselbe ist zu sagen bezüglich der Preußen in Art. 2 in Kiel zugestandenen Hafenbefestigungen und Marine- ctablisfements. Will mau hierin oder in der Art. 6 ausgedrückten „Absicht" der Contrahentcn bezüglich des künftigen Beitritts der Herzogthümer zum Zoll verein Verbindlichkeiten sehen, welche Oesterreich Preu ßen gegenüber eingegangen ist, so können sie sich ein fach dadurch erfüllen lassen, daß Oesterreich von dem neuen Souverän der Herzogthümer die Einhaltung je-' «er Artikel erlangte — Etwas, was wohl noch Niemand als eine besondere Schwierigkeit bei rechtlicher Lösung der Frage betrachtet hat. Gewichtiger Art ist Art. 9 des Gasteiner Vertrags, wo die Abtretung der von Oesterreich im Wiener Frie den erworbenen Rechte auf Lauenburg an Preußen stipulirt ist. Nun ist aber wohl zu bemerken, daß in dieser Beziehung keine rechtliche Analogie LauenburgS mit den Herzogthümer« aufgestellt werden kann. Oester reich hatte stets erklärt, daß Lauenburg durch Erbfall rechtlich in de« vollen Besitz des Königs Christian von Dänemark übergegangen sei, so daß dieser hiernach allerdings die volle Souveränetät über dos Ländchen im Wiener Friedensvertrage an die deutschen Groß mächte cedire« konnte. Von schleswig holsteinscher Seite ist kein Rechtsanspruch auf Lauenburg erhoben worden. Auf der Londoner Conferenz wurde es als Compensa- tionsobject betrachtet, dessen Abtretung dem König von Dänemark entschädigt werden müsse. Die Ansichten der deutschen Rechtswissenschaft sind über die Erbfolge in Lauenburg sehr getheilt; ebenso herrschen am Bunde hierüber Zweifel und entgcgenstehende Ansprüche. Wen unter diesen Umständen Oesterreich im Gasteiner Ver trage seine durch den Wiener Vertrag erworbenen Rechte an Lauenburg gegen eine Entschädigung an Preußen langt und bereits der wegen des abhängigen Terrain« nöthige bedeutende Unterbau bis zur Sockelhöhe voll endet. (Das k. Kultusministerium verwilligte zu den Kosten der Entwürfe für diesen Neubau den Betrag von 100 Thlr.) Von neuen, im beschlossenen Verwal- tung-jahre an den Verein gelangten und von ihm über- nvmmenen Aufträgen ist zunächst der von Prof. Arnold gefertigte Entwurf zu einer neuen Kirche in Ragewitz zu erwähnen. Die Aufgabe war insofern schwierig, als mit einer Marimalsumme von 13,500 Thlr. eine Kirche mit 400 Sitzen errichtet werden soll. Der Archi tekt hat eine Lösung darin gefunden, daß er vom Auf bau eines großen, kostspieligen Glockenthurmes abge sehen, vielmehr durch Höherführung der an der West seite projectirten Treppcnthürme das Gebäude zu he ben und zu beleben gesucht und zwischen den Tbürmen im Giebel die Glocken untergebracht hat. Eine weitere Ersparniß ist erzielt worden durch eine einfache, im Halbkreis geschlossene Apsis, die durch seitlich am Äl- tarplaye projectirte Fenster reichlich beleuchtet wird. Im Uebrigen ist der Bau im einfachen Rundbogenstil ent wickelt, mit flacher gemalter Holzdecke. Sodann hat der Verein von dem Architekten Sommer und Prof. Arnold specielle Entwürfe für eine Restauration der im spät- gothischen Stile erbauten, vielfach interessanten Annen- kirche zu Annaberg unfertigen lasten. Durch den der- maligen Verein-vorsttzendcn Andreä und Architekt Nort- hoff sind gutachtliche Vorschläge über in Frage ge-. langte und inzwischen ausgeführte Fensterverglasungen und Gla-malereie« in der Stadtkirche zu Königstem und im Anschluß daran überhaupt über eine später vor- zunehmende Restauration des Innern dieser Kirche er öffnet worden. Infolge einer an den Verein ergange nen Aufforderung der Kircheninspection zu Zwickau hat Prof. Arnold den baulichen Zustand der dastgen kunst
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