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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 03.08.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-189908030
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18990803
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18990803
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1899
- Monat1899-08
- Tag1899-08-03
- Monat1899-08
- Jahr1899
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 03.08.1899
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Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zs Freiberg Md Brand. 178. »era«tworttiche LeUung ver Nevaktisn: Georg Burkhardt. Erscheint jeden Wochentag Abends Uhr sür den anderen Lag. Preis vierleljährlich 1 Mk. 80 Pfg. einmonatlich 60 Psg.; du-.ch die Post 2 Mk. 25 Pfg. 52. Jahrgang. Donnerstag, Sen 3. Angust. Inserate werden bis Vormittag» 11 Uhr angenommen. Preis sür die Spaltzeil« 15 Pfg. Außerhalb deS Landgerichtsbezirks 16 Psg. j 18SS. Bekanntmachung. Dir GKDttfchr Sparkasse zu BrauV verzinst Einlagen mit S'/^ "/<> und gewährt Dartrhae ans Grundstücke bei mündelmSßiger Sicherheit. Expeditionszeit: «—12 Uhr Vormittags und 2—8 Uhr Nachmittags an jedem Werktage. Brand, am 1. August 1899. Der Stadtgemeinderath. Svlvr. A» dm 1898er Iahres-Fenchte der König!, siichs- StVerbtiuspektion. (Bezirk Freiberg.) D. Schutz der Arbeiter vor Gefahren. v. Gesundheitsschädliche Einflüsse. AnS der im Berichtsjahre zusammengcstellten Nebersicht der Ergebnisse der Krankenkasse für die fiskalischen Hüttenwerke zu Mnldenhütten und Halsbrücke auf das Jahr 1897 ist Nachstehendes »u erwähne». Die Mitgliederzahl betrug durchschnittlich 1280, darunter befanden sich 1248 männliche und 32 weibliche Personen. An Mitgliederbeiträgen, an Zinsen aus dem Reservefonds un^ auS sonstigen Einnahmen ergab sich eine Gesammteinnahme von 40735 Mk. 85 Psg. Dieser Einnahme standen 39485 Mk. 42 Pfg. Ausgaben gegenüber. Von den 1280 Mitgliedern erkrankten 488 mit 601 Er krankungsfällen und mit 17969 Krankentagenr von 100 Mit gliedern erkrankten 38,13 und die durchschnittliche Dauer eines Erkrankungsfalles währte 29,9 Tage. Das Krankengeld betrug für den Krankentag 1 Mk. 49 Pfg. Erläuternd ist hierzu noch zu bemerken, daß unter den 601 Erkrankungsfällen nicht nur solche zu verstehen sind, welche durch die Berufsarbeit herbeigeführt wurden, sondern alle Erkrankungen der Mitglieder überhaupt. Das nach § 17 der Gewerbeordnung erforderliche Ausschreibe verfahren war im Berichtsjahre bei 12 genehmigungspflichtigen Anlagen in Vorschlag zu bringen; Widersprüche wurden in zwei Fällen erhoben. Der eine Fall betraf die Errichtung einer neuen Röstofenanlage mit Muffelofenbetrieb in der Schwefelsäure-Fabrik M Halsbrücke. Diese Neuaulage war von der Hütte geplant worden, weil die bisherigen Schachtröstöfen zur Verhüttung überseeischer Erze, welche nicht, wie die Freiberger Erze, in Granpenform eingeliefert werden, sich nicht mehr als geeignet erwiesen. Hiergegen hatte eine Anzahl von Landwirthen, sowohl aus der näheren als auch aus der weiteren Umgebung der Hütte, Einwendungen erhoben, weil sie befürchteten, daß ihren Fluren Rauckschäden zugefügt werden könnten. Bei dem in Folge dessen von der Amtshauptmannschaft Freiberg anberaumten Termin, zu dem auch der Berichterstatter und der chemische Beirath der Gewerbe-Inspektion zugezogen worden waren, gelang «s jedoch, die gegen die Röstofenanlage erhobenen Be denken zu zerstreuen. Den Beschwerdeführern aus der weiteren Umgebung konnte nachgewiesen werden, daß die Feuerungsgase von den Oesen nicht durch die hohe Esse abgeführt werden sollten, und die Grundstücksbesitzer aus der nächsten Umgebung wurden darauf hingewiesen, daß die Neuanlage an Stelle eines abzu brechenden Ofensystems trete, eine Vergrößerung des Betriebes und eine Veränderung in den bisherigen Verhältnissen bezüglich der Rauchgase unter keinen Umständen zu erwarten sei. In dem zweiten Falle erregte das Genehmigungsgesuch zur Errichtung einer chemischen Fabrik zur Herstellung von Bedarfs artikeln für das Glühlichtwescn in einer zum Stillstand ge kommenen Maschinen-Fabrik den lebhaftesten Widerspruch einer Stadt- und zweier Landgemeinden. Erstere befürchtete den Nachtheil für ihren in der Nähe der Fabrik gelegenen Wald durch die abziehenden Rauchgase, und letztere behaupteten von vorn herein, daß durch die Abwässer aus der Fabrik der Dorfbach, auf dessen Nutznießung die Bewohner fast ausschließlich ange- wiesen seien, vollständig unbrauchbar gemacht werden würde. Die angestellten Erörterungen ergaben aber, daß eine Rauchbe- lästigung durch die chemische Fabrik nicht zu erwarten sei. Be züglich der Abwässerfrage wurden derartige Bedingungen gestellt, daß bei Beobachtung derselben eine Verunreinigung des fließenden Wassers ausgeschlossen erscheinen mußte. Infolgedessen genehmigte der Bezirksausschuß die Anlage, und die Stadtgemeinde zog ihren Widerspruch zurück; die beiden Dorfgemeinden legten aber Berufung ein. Hierdurch wurde die Einrichtung der Fabrik so in die Länge gezogen, daß der Antragsteller, um schneller zum Ziele zu kommen, sich entschloß, ein abgeändertes, nachweisbar unschädliches Verfahren sür die Herstellung der Glühlichtkörper zu anderweiter Genehmigung einzureichen. Diese ist ihm denn auch gegen Ende des Berichtsjahres von der Oberbehörde unter Zurückweisung des erneut eingelegten Rekurses der beiden Dorf gemeinden, mit Bedingungen, die jede Wasserverunreinigung ausschließen, ertheilt worden. Bei den Revisionen von Holzwaaren-Fabriken ist öfters be obachtet worden, daß die Arbeiter mit Feuer und Licht in recht leichtfertiger und unverantwortlicher Weise umgehen. So wurde bemerkt, daß in Stuhl-Fabriken, in Dreh- und Sägewerken von den Arbeitern Cigarren und Tabak, letzterer aus offenen Pfeifen geraucht und offenes Licht zur Beleuchtung verwendet wurde. ^Einzelne Arbeitgeber versicherten auf Vorhalt, daß es ihnen un möglich sei, derartige Unvorsichtigkeiten erfolgreich zu bekämpfen. ^Anschläge in den Fabriken mit der Aufschrift: „Rauchen ver boten !" sind zwar meist vorhanden, aber die Arbeiter richten sich nn Allgemeinen wenig danach. In einer Fabrik war bei einem derartigen Anschlag H 368 Ziffer 5 des Strafgesetzbuches abgedruckt worden. Dieser "Paragraph lautet: „Mit Geldstrafe bis zu sechzig Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft, wer Scheunen, Ställe, Böden oder andere Räume, welche zur Aufbewahrung feucrfangender Sachen dienen, mit unverwahrtem Feuer oder Licht betritt, oder sich denselben mit unverwahrtem Feuer oder Licht nähert." Auf Grund der in dieser Hinsicht gemachten Er fahrungen ist bei allen Begutachtungen von Neuanlagen der Holzwaarenindustrie auf die Bereitstellung von Feuerlöschgeräthen hinzuwirken gesucht worden. In gleicher Weise ist die Gewerbe-Inspektion bei Neubauten darauf bedacht gewesen, daß die Arbeitsräume genügend großen Luftraum erhalten, und -aß dabei auch für die nothwendige Lust erneuerung Sorge getragen werde. Nicht ganz im Einverständ nis; befand sich die Inspektion in dieser Hinsicht mit den Vor schriften, die in sanitärer Beziehung von dem Bezirksarzte der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde bei Neuanlagen gestellt wurden, insofern, als derselbe regelmäßig ohne Rücksicht aus die jeweiligen Verhältnisse 20 Kubikmeter Luftraum für die Person und in den gegenüberliegenden Gebäudewändcn horizontale Zu- und vertikale Ableitungskanäle forderte. Mehrere Male be klagten sich Unternehmer über diese Maßnahmen bei der Gewerbe- Inspektion in der Meinung, daß diese Bedingungen von ihr ge stellt worden seien. In einem derartigen Falle, bei dem es sich um die Vergrößerung einer kleineren gewerblichen Anlage han delte, für welche vom Bezirksarzte ebenfalls 20 Kubikmeter Luft raum für die Person, aber keinerlei Ventilationseinrichtungen ge fordert worden ivaren, Gourde die Inspektion bei der zuständigen Polizeibehörde deshalb vorstellig. Der Bezirksarzt begründete darauf seine Forderung mit dem Hinweis auf die Ministerial- Verorduung vom 30. September 1896 — 627 II K —, Bau pläne und Bauvorschriften betreffend, in folgender Weise: Eine Wohnung sei als überfüllt anzusehen, wenn sie nicht für jede erwachsene Person 20 Kubikmeter Luftraum böte, während diese Raumgröße im nächsten Absatz der angezogenen Verordnung als Mindestmaß des Wünschenswerthen bezeichnet werde. Er habe nun geglaubt, die Vorschriften, welche für Wohnungen ge geben seien, auf alle zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Räume, also natürlich erst recht auf Arbeitsräume ausdehnen zu sollen. Diesen Standpunkt müsse er zunächst als richtig weiter betrachten, so lange nicht die Gewerbe-Inspektion durch nähere Begründung ihrer auf Befolgung einer älteren Verordnung be ruhenden Ansicht ihn eines anderen überzeuge. Dieser Auslassung hielt die Gewerbe-Inspektion entgegen, daß nach ihrer Meinung neben genügender Größe der Arbeits räume vor allen Dingen auf die Herstellung solcher Venti- lationseinrichtnngen Gewicht zu legen sei, die eine möglichst oftmalige Erneuerung des Luftraumes ^während der Arbeitszeit erreichen ließen; denn der Nutzen eines noch so großen ein geschlossenen Luftraumes werde hinfällig, wen:: die erforder lichen Lüftungseinrichtungen fehlten. Ferner werde auch bei Beurtheilung der Größenverhältnisse eines Arbeitsraumes in Betracht zu ziehen sein, welchem Zwecke derselbe dienen solle und an welchem Orte er gelegen sei, ob beispielsweise eine Cigarren- Fabrik oder eine Holzwaaren-Fabrik in Frage komme, oder ob es sich um die Erbauung eines Arbeitsraumes in dem Hinter hause einer Fabrikstadt oder um eine Werkstätte in einem Gebirgs- dorse handle, das seiner gesunden Luftverhältnisse wegen Jahr aus Jahr ein von Tausenden von Großstädtern aufgesucht und zum zeitweisen Aufenthaltsort gewählt werde. Beachtenswerth erscheine sodann auch der Umstand, daß sehr große Arbcitsräume in Gebirgsgegenden während der kalten Jahreszeit, d. h. also für höher gelegene Gegenden, wie sie das Erzgebirge darböte, mindestens das halbe Jahr hindurch viel weniger leicht zu beheizen seien als kleinere Räume, und endlich müsse doch in Rücksicht gezogen werden, daß die angezogene Ministerialverordnung sich auf Wohnräume beziehe daher nicht ohne Weiteres auf Arbeits räume angewendet werden könne. Politische Umschau. Freiberg, den 2. August. Der deutsche Kaiser richtete am 27. v. M. Abends aus Nordfjordeid in Norwegen aus Anlaß des Brandunglücks, das die Stadt Marienburg betroffen hat, an ben Landrath von Glasenapp folgendes Telegramm: „Erfahre Brand Marienburgs. Sofort telegraphischen Bericht. Schloß vor Allem schützen. Wilhelm." — Hierauf ist von Landrath v. Glasenapp sofort ein gehend Bericht an Se. Majestät erstattet worden. Der Kaiser ist an Bord der „Hohenzollern" gestern Dienstag um 12 Uhr mittags imHafen vouKiel einget rossen. Das in See befindliche Geschwader, die Strandbatterie von Friedrichsort und sämmtliche im Hafen liegenden Schiffe, darunter auch das dänische Panzerschiff „Iver Hvitfeld", feuerten beim Einlaufen der „Hohenzollern" Salut. Der Kaiser empfing nachmittags den Kommandanten des dänischen Panzerschiffes „Iver Hvitfeld", Kapitän Aron, und nahm die Meldungen des Stat^onschefs Admirals Köster, sowie des Geschwaderchefs Vizeadmirals Thomsen entgegen. Um 3^ Uhr unternahm Se. Majestät an Bord der Dacht „Iduna" eine Segelfahrt nach der Außensöhrde. Der Kaiser wird, dem Vernehmen nach, bis zum 4. August in Kiel verbleiben und dann die Reise nach Schloß Wilhelmshöhe antreten. Der Kaiser hat am Todestage des Fürsten Bismarck einen Kranz aus Lorbeer und Palmen nach Friedrichsruh gesandt. Außerdem schickte er ans Bergen ein Telegramm, das am Jahres tage des Todes des ersten Kanzlers noch einmal der unsterblichen Verdienste des großen Todten ums Vaterland gedachte. Fürst Herbert Bismarck legte den Kranz am Sarkophage nieder. Die deutsche Kaiserin unternahm ^n BerchteSgaden am letzten Sonnabend die erste Ausfahrt seit ihrem Unfall. Sie konnte selbst vom Hotel zum Wagen gehen. Während in diesem die jüngeren Prinzen mit ihr fuhren, begleiteten die älteren zu Rad den Wagen nach Bischofswiesen. Heute wird aus Berchtesgaden gemeldet: In dem Befinden der Kaiserin sind weitere erfreuliche Fortschritte eingetreten. Die Kaiserin geht in den Stuben und im Garten ohne Beschwerden umher und unter nimmt täglich Spazierfahrten. Abreise nach Wilhelmshöhe am 3. d. M. nachmittags; die Ankunft am 4. d. M., vormittags 8 Uhr. Die drei ältesten kaiserlichen Prinzen sollen nach ihrer Rückkehr nach Plön auf Befehl deS Kaisers Unterricht im Segeln auf dem großen und kleinen Plöner See nehmen. Der Unter richt wird von einem zu diesem Zweck kommandirten Ober- Signalmaat der Marine zu Kiel ertheilt werden. Ein Telegramm aus Itzehoe meldet den Tod der verwittweten Herzogin Adelheid zu Schleswig-Holstein- Glücksburg. Die Verewigte erreichte ein Alter von 78 Jahren. Sie war am 9. März 1821 als Tochter deS Fürsten Georg zu Schaumburg-Lippe geboren und seit 27. November 1885 Wittwe. Nach Itzehoe siedelte sie über, weil ihre jüngste Tochter, Prinzessin Marie, Aebtistin des adeligen Klosters daselbst geworden war. Die Verblichene war die Mutter des Herzogs Friedrich Ferdinand von Schleswig-Holstein und durch diesen mit dem deutschen Kaiserhause verwandt. Die Börsensteuer hat im ersten Viertel des laufenden Haushaltsjahres einen Ertrag von 10,1 Millionen Mark abge- worsen und damit immer noch ein Mehr von 0,7 Millionen gegen das Vorjahr aufzuweisen gehabt, das bekanntlich gegenüber )em Haushaltsanschlage gut abgeschnitten hat. Für 1899 ist die- elbe Hoffnung bei der Börsensteuer um so mehr berechtigt, als )er Haushalt nahezu 1^/» Millionen M. weniger in Ansatz bringt. Es sind sür die ganze Jahreseinnahme 28,8 Millionen Mark in Aussicht genommen. Die Einnahme für das erste Jahresviertel würde also bereits mehr als einem Drittel des erwarteten Ertrages entsprechen. Es kann schon auf Grund der bisherigen Erträge als wahrscheinlich angesehen werden, daß die Börsensteuer sür l899 den Haushaltsansatz überschreiten und somit auf die Ge- taltung der Reichsfinanzen auch diesmal günstig einwirken wird. Aus Triest wird neuerdings gemeldet, daß Admiral Dewey allerdings einige unfreundliche Worte über Deutschland gesagt habe: Er machte kein Hehl daraus, daß die deutschen Seeoffiziere vor Manila sich in einer Weise benommen hätten, die ihm sehr mißfallen habe. Ihre Ueberhebung sei unerträglich gewesen, sie hätten die Herren von Manila gespielt. Die Seeoffiziere auf den Schiffen anderer Nationen hätten sich ohne Ausnahme korrekt benommen und die von Dewey gemachten Vorschriften wegen der Blockade befolgt. Er sei genöthigt gewesen, als Warnung, daß er sich dieses Verhalten nicht gefallen lasse, einen Schuß in der Richtung gegen die deutsche Flotte abzufeuern. Was die viel besprochene Aeußerung über die Aehnlichkeit zwischen dem deutschen Kaiser und Prinz Heinrich betreffe, so sei sie in dem Sinne ge macht, daß Beide gleich rasches Handeln, große Energie und Thatkraft besitzen, Eigenschaften, die Dewey Sympathie und Re spekt einflößen. Wieder ein Versuch, Deutschland in den Dreyfus- Handel hineinzuziehen. Die Pariser „Libertö" bringt Einzelheiten über Besuche, welche die Gräfin Gresfulhe, in deren Pariser Salon seit langer Zeit für die Revision des Dreyfus- Prozesses Propaganda gemacht wird, zuerst am Dresdener und dann am Berliner Hose abgestattet haben soll. Die Gräfin war hiernach von ihrem Schwager, dem Dragoner-Offizier Pochet de Tinan, begleitet. Der König von Sachsen soll sich, als ihn die Gräfin fragte, wie es anzufangen sei, um in Berlin Authentisches über den Urheber des Bordereaus zu erfahren, ablehnend Ver halten habe». In Berlin sei die Gräfin, ihrer sozialen Stellung entsprechend, empfangen und auch zu einem Diner in Potsdam zugezogen worden. Pochet de Tinan habe mit Schwarzkoppen auf neutralem Boden konferirt. Die französische Botschaft in Berlin habe offiziell von alledem keine Kenntniß genommen. Die Liberte meint, ine Gräfin und ihr Schwager hätten aus Berlin nichts Schriftliches mitgebracht. Von anderer Seite wird natürlich behauptet, die Gräfin habe sich unwiderlegliche schriftliche Beweise verschafft, daß die im Bordereau aufgezählten Stücke nicht von Dreyfus geliefert worden seien. Dann mag sie sie doch Vor bringen! Das Reichsgericht hat der Revision des Grafen Klaus Egloffstein gegen das Erkenntniß des Landgerichts Berlin I vom 17. April d. I., das ihn wegen Betrugs zu neun Monaten Gefängniß vernrtheilte, theilweise stattgegeben, weil der Thatbestand in einem Betrugsfalle nicht festgestellt sei. Ein Freispruch erfolgte nicht, weil möglicherweise Beihülfe zur Unter«
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