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Erzgebirgischer Volksfreund : 19.03.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-03-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187303194
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18730319
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18730319
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1873
- Monat1873-03
- Tag1873-03-19
- Monat1873-03
- Jahr1873
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 19.03.1873
- Autor
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Mittwoch, dm 19. März 1873. ^L64. IMö.WNsfmtich b jeder leeberg Eckeln ann. Rchm. (2794) pril an zu t, daß unser er-Monteur nittag nach c 8o»NS. (2631,-32) d eine an- r Aufsicht vonner- -4z Uhr 2) Iberg, de» Diejenigen, (2404—5) tüchtig sehr hohem ,rt in Ar- tion diese- ur Harten^ el. Der dec Ezped. , die Tisch-, verkommen )fig' -berg. in 2595^-91) A»t-b>att s. richtSLmter Grünhain, Jo« hanngeorgrnstadt, Schnee- ce.p,Lthwarzenoergu.Lvn» denf^ls und der Stadträthe Aue, Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Johanngcor» lieniradl.vognig Neunaoiel, Unter Bezugnahme auf vorgedachte Bekanntmachung lassen wir an diejenigen Einwohner hiesiger Stadt, welche zu der oben angegebenen Zeit Einquar tierung gehabt und eine Entschädigung hierfür noch nicht erhalten haben, die Aufforderung ergehen, ihre Ansprüche bis I Mal 1873 der RathSerpedition hier bei deren Verlust anzumesden und durch die QüartierbilletS zu bescheinigen. Schneeberg, am 17. März 1873. D a 2 R a Förster. LvKLllotMLvKMK, die Unterstützungsgelder für Landwehrleute Md Reservisten betreffend. Ber Erlaß der Bekanntmachung vom 1. dieses Monats befand sich die Königliche AmtShaüptinannschaft in dem Glauben, daß zu den FrühjahrScontrole- versammlungen die sämmtlichen Jahrgänge der Landwehr und Reserve beordert werden würden und daß bei dieser Gelegenheit die Auszahlung der noch übrigen Unterstützungsgelder auf Einmal erfolgen könne. ' Da sich dies jedoch nicht bestätigt, vielmehr die Landwehr überhaupt nicht und die Reserve nur erst vom Jahrgang 1867 I an befehligt worden ist, so wird hiermit Nachstehendes anderweit bekannt gemacht. Als die Königliche Amtshauptmannschaft die Aufforderderung zu nachträglichen Anmeldungen erließ, stand derselben ein BerechnüngSgeld von 400 Thalern noch zur Verfügung. ' , ' Man glaubte, daß diese Anmeldungen nur vereinzelte sein würden und daß man dieselben mit obiger Summe begleichen könne, nachdem bereits bei der ersten Vertheilung 549 Mann Berücksichtigung gefunden hatten. Allein die Zahl dieser nachträglichen Gesuche belief sich auf 1067. Zunächst bedurften dieselben einer eingehenden Prüfung, indem sich Stellvertreter, Pensionäre, Soldaten zweiter Claffe, Ersahreservisten und sogar activr Soldaten mit gemeldet halten. I . ' Da nach dem Reichögesetze nur solche Militärpersonen, welche entweder als Landwehrleute oder als Reservisten in das Feld gezogen waren, an sich unv dafern sie hülföbedürftig, Anspruch auf Unterstützung haben, so ergab sich in Folge der vorgenommenen Ausscheidung der obigen Classen immer noch eine Zahl von 723 berechtigten nachträglichen Bewerbern. . ' Nach Erledigung dieser aufhältlichen Prüfungsarbeit hat die Königliche AmiöhauptmanNschaft darauf Bedacht genommen, das Berechnungsgeld thunlichst zu erhöhen lind ist cS ihr schließlich gelungen, nunmehr über 1061 Thaler noch verfügen zu können. Man glaubt daher durch dieses Zuwarten im Interesse der ' Betheiligten selbst gehandelt zu haben. Da jedoch noch immer auf den Einzelnen nur kleine Beträge entfallen können, so hat man auf die größere oder geringere Bedürftigkeit kein weiteres G.- wicht gelegt, sondern beschlossen, eine gleichmäßige Vertheilung un.er allen an sich Berechtigten, welche sich nachträglich angemeldet haben, eintreten zu lassn unv nur die Altersjahrgänge besonders zu berücksichtigen. ES sollen daher an Geschenken erhalten: die Mannschaften auS der Altersklasse 1838 je 5 Thater, aus der Altersklasse 1839 je 3 Thaler, aus den Altersklassen 1840 und 41 je 2 Thaler und aus den Altersklassen 1844 bis mit 1846, als der letzten, welche in Folge der ersten Aushebung im Jahre 1867 als Reservisten 1 <70 zur Fahne einberufen worden sind, je Einen Thaler. Hierdurch erfüllt sich das noch verfügbare BerechnüngSgeld von als anderweiter Präclustvtermin festgestellt worden. . Unter Hinweisung auf 8 3 des angezogenen Gesetzes, sowie auf 8 1 der Ausführungs-Verordnung dazu (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 38) werden daher alle diejenigen Personen und Gemeinden, welche ihre Ansprüche auf solche Vergütungen bis jetzt noch nicht angemeldet, oder zwar angemeldet, aber darauf mit Hinweis auf die deshalb verhangene Bersäumniß abfällige Bescheidung erhalten haben, hierdurch öffentlich aufgffökdert, diese Anmeldung bei Verlust jedes weiteren Anspruchs nunmehr spätestens bis zu dem oben gedachten Tage nach Maßgabe der angezogenen Gesetzes- und Verordnungs-Vorschriften noch nachträglich unter Vorzeigung der QüartierbilletS und etwaiger sonstiger Nachweise bei der OrtSobrigkeit, beziehendlich der Amtshauptmannschaft, und, soweit Besitzer exemter Grundstücke m Frage find, unmittelbar bei dem KricgSministerium zu bewirken. Eine weitere Nachfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen femere Versäumnlffe findet unter alles. Umständen nicht statt, und wollen im Uebrigen die Stadt- und Gemeinderäthe, welche hinsichtlich der noch eingehenden Anmeldungen ebenso wie die AmtShauptmannschaften ungesäumt dey, weiteren Vorschriften in 8 2 der Ausführungs-Verordnung vom 28. März 1872 gemäß zu verfahren haben, noch selbst für besondere Verbreitung dieser ManMachung auf geeignetem Wege besorgt zu sein. / Dresden, am 21. Februar 1873. Krleg 6 mlni sterium. von Fabrice. Erscheint täglich mit AuSnahmeMv» tag«. — Preis vierteyädr lich IS Ngr. ^ 'Juse. tiontaebührcn die gespa tene Zeile 10 Pfennige— Jnferatenannahne für di -.am Abende erscheinend d Nummer bis Vormitra II Uhr. eine fast unten und ungerichtet, chlema. 1er Ofen- Partie alte amm Bekanntmachung, die nachträgliche Anmeldung von Anfp.üchen auf Gewährung von Vergütungen für die in der Zeit vom I«. Jul, 1870 bis zur völligen Demobilistrung der einzelnen Truppentheile stattgehavten Einquartierungen betreffend. In Folge ständischer Ermächtigung ist zu Anmeldung der Ansprüche, welche nach Maßgabe des Gesetzes vom 18. März 187-, (Gesetz- und Verord nungsblatt S. 37) auf Gewährung von Vergütungen für die in der Zeit vom 16. Juli 1870 bis zur völligen Demobilistrung der einzelnen Truppentheile statt gehabten Einquartierungen erhoben werden können, . - " der I. Mai I87S , 1061 Thaler---- Soviel nun die Auszahlung betrifft, so erfolgt dieselbe an. die Altersklasse 1846 — Aushebung 18671. — bei den bevorstehenden Controleversammlunzen. Die sämmtlichen älteren Jahrgänge von 1838 bis mit 1845 können Lie sür sie auSgeworfencn Beträge nach Beendigung der Conttolcversamm- lungen, zu welchen die Acten gebraucht werden, deü l. und 2. April d. I an Canzleistelle der Königlichen AmtSbauptmannschaft in der Zeil von 1 bis 4 Uhr Nachmittags in Empfang nehmen. ES find, aber hiebei die Militärpässe vorzuweisen. Man wird jedoch zur, Erleichterung ^ Einzelnen auch an Beauftragte Zahlung leisten, wenn die- s. Iben die Mil itärpässe der Berechtigten mitbringcn. . ' ' Ausdrücklich wird aber bemerkt: 4) bqß nur Solche Zahlung erhalten, welche sich nach den vorhandenen Verzeichnisses bereit- angeincldet haben, 2) daß.'«ach dem 2. April dieses Jahres keine wettere Zahlungen geleistet, sondern Niß sod'aün die etwa uncrhoben gebliebenen Beiträge wie der tingerechnct werden und !. r > " - - > -i 3) daß alle weiteren Anfragen unbeantwortet bleiben. Ännaberg, den 15. Mär, 1873. König l. AmtShauptman nfchaft. von Esst siedel. k >nen. fff. r Leinsaat, > Gemüse- dvrK, A 6 6 f --r « eH -r F Nachdem das Cataster zur Aufbringung der Communanlage hiesiger Stadt auf das laufende Jüu aufgesteät wqrdeN ist, wird Solches andurch zur öffent- lichen.öWM-^tbrsch^ gedachtes Cataster von heute an bei unsern« Stadicasstmt,. Herrn.Carl Gottlob Steubler, für die Conlrchutqte» 14 Lage lang . .KchM Arjchsiationtn dagegen sind binnen benannter Zeit und längstens bi- zum bei Äerliist ^^clainfitionSrechteS, bei dem unlerzeichneten Sradtrath/schMch^an^ Aue, den 1v. März t87S. ' > ' " D e r S t a d t r ä t h d a s e l b st. Beck, Bürgermftr. rfest del.
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