Suche löschen...
Sächsische Elbzeitung : 19.06.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-06-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-186906193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18690619
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18690619
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1869
- Monat1869-06
- Tag1869-06-19
- Monat1869-06
- Jahr1869
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 19.06.1869
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sächsische UhMung. Amtsblatt für daS König!. Gerichtsamt nnd den Stadtrath zu Schandau, sowie für den Stadtgemeindcrath zu Hohnstein. Die „Sächsische Elb-Zeitung" erscheint Mittwoch und Sonnabend und ist durch die Expedition dieses Blaues kür it) Nur-, durch die Post für 12 Ngr. viertelsahrltch zu beziehen. Inserate für da« Mittwochsblatt werden bis Dienstag trüb 0 Ubr. für das Sonn abendsblatt bis Freitag früh 9 Uhr angenommen; später eingehende Inserate können erst in der folgenden Nummer Aumabme finden. — Inserate für die Elbzcitung nehmen an Hr. Hesse in Hohnstein, sowie die Annoneen-VureauS von H. Engler, E. Fort, Sachse se Co. und Haasenstein Sc Vogler in Leipzig, und das Annoncen-Burcau von W. Saalbach in Dresden. Sonnabeud, den IS. Juni 18^^« Bekanntmnehun g. Von der Königs. Departements-Ersatz.Commisston wird die Supcrreviston der in den AuShcbungSbczirken I»ltr»n, und 81»In«n gestellten Mannschaften, mit Ausnahme derer, welche von der Königlichen Kreis-Ersatz-Commisston von jeder weiteren Ge stellung definitiv entbunden, oder bis zur nächsten Musterung zurückgcstellt worden sind, den S. August «. «. früh 8 Uhr in Pirna für den GcrichtSamtö- und Stadtbezirk I Iri»»», den 7. August n. « früh 8 Uhr in Glashütte fl^dic^Gcr^chtöanUSbczirke und ingleichcn den den 9. August n «. früh 8 Uhr in Schandau für die GcrichtSamtö- und Stadtbezirke 8el»n» In» nnd in- gleichen die Festung Königstein nnd Anstalt Hohnstein, de» 1t. August n. «. früh 8 Uhr in Sebnitz für den GcrichtSamtö- und Stadtbezirk 8«I»i»I<«, den 12. Angnst »». «. früh 8 Uhr in Stolpen für die GcrichtSamtö- und Stadtbezirke und 8t»Ii»«n, vorgcnommcn werden. Unter Bezugnahme auf die Bestimmung in 8 94 sub 3 der Bundes-Militär-Ersatz-Jnstruction wird dicö mit dem Bemerken be kannt gemacht, daß die zum Erscheinen in den angesetztcn SuperrcviiionSterminen Verpflichteten zu Vermeidung der in § 176 sub 2 und 3 erwähnter Instruction gedachten Strafen und Nachthcile, bei etwaigen, möglichst zu vermeidenden Wechsel ihrer dermaligen AufenthaltoSrte, biervon der mit Führung der Stammrollen beauftragten Behörde sowohl in dem verlassenen, wie in dem ncugewähltcn Aufenthaltsorte sofort Anzeige zu erstatten haben. Von den gedachten Behörden aber wird unter Verweisung auf § 92 2 der Ersatz.Instruction, schleuniger Mitthcilung über der- gleichen Veränderungen, cntgcgcngeschc». . Pirna, am 12. Juni 1869. Der Civilvorsitzende der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission daselbst. Amtöhauptmann von Koppenfels. Das oecnmenische Concil. Die Vorbereitungen zu dem occumenischen Concil, daS am 8. Dccembrr in Nom eröffnet werden soll, werben mit großer Rührigkeit fortgefübrt und, wie eö heißt, ist man außer den Arbeiten, welche officicll den einzelnen Commissionen vorliegen, in den engeren jesuitischen Kreisen jetzt mit der sehr wichtigen und delicaten Aufgabe beschäftigt, Listen von den guten, den zweifelhaften und den schlechten Bischöfen anzuferiigcn und wäh rend man die zweifelhaften noch zu gewinnen hofft, sollen Maß regeln ergriffen werden, um die „schlechten" ganz von dem Con- cil fern zu halten. Daö Gelingen dieser Bestrebungen wird in dessen nicht ganz leicht sein, da gegenwärtig im gesamnuen ka tholischen Episcopat außerhalb Italiens ein sehr entschiedener Gegensatz gegen gewisse traditionelle Einflüsse der Curie und der römischen Localprälatur hervortritt und sich wohl nur we nige von den fremden Bischöfen als so gute erweisen werden, daß sie der Definition der weltlichen Herrschaft deö obersten Kirchenfürsten als Dogma, wie seiner unbedingten Unfehlbarkeit, durch die sich seine kirchliche Macht zu einem absoluten geistlichen Despotismus steigern würde, ohne Weiteres zustinunen werden. Selbst im französischen Clerus tritt die freisinnige gallicanische Richtung mit immer entschiedenerem Characicr hervor und die von ihr ausgestellten Grundsätze, daß der Papst für sich allein nicht unfehlbar sei, selbst nicht einmal auf der Kanzel, falls die Kirche ihm nicht zu seinen Lehren ihre Zustimmung gegeben, daß ihm ferner weder directe noch indirecte Gewalt über die weltliche Macht der Könige zustehe und daß endlich das allge meine Concil über dem Papste stehe, diese drei Grundsätze ha ben auch bei der französischen Negierung mehr oder weniges Zustimmung gefunden. Ueberhanp, aber fangen die Negierungen per katholischen Staaten an, dem Concil und den Tendenzen, denen die Curie auf demselben zur Herrschaft verhelfen will, eine sehr lebhafte Aufmerksamkeit zuzuwcndcn und es ist unlängst auf Anregung des bairischen Cabineiö in Paris eine Confercnz zusammengctrcten, um Sorge dafür zu tragen, daß die Rechte beS Staates nicht durch daS Concil beeinträchtigt werden. Den Gedanken, der die bainsche Negierung zu diesem Schritte veranlaßt hat, hat der Premierminister, Fürst Hohen- lohe, während der Debatte über das Schulgesetz in der Kammer der Neichsräthe ausgesprochen, indem er darauf aufmerksam ge macht hat, daß die zur Zeit in der Kirche herrschende Partei in neuerer Zeit Aeußerungen kundgegeben^ habe, die eine ent- schicdcne Abneigung gegen den Staat erkennen ließen; so habe der frühere Papst in einer Encyklika die gesetzliche Sicherstell ung der Gewissensfreiheit als eine irrige und absurde Meinung bezeichnet und so habe der gegenwärtige Papst in seiner Ency- klika vom 8. December 1864 die Freiheit deö Cultuü zu den vcreammcnswerthcsten Jrrthümcrn unserer Zeit gerechnet und eo auf das Bestimmteste in Abrede gestellt, daß er sich je mit dem Fortschritte, dem Liberalismus und der modernen Civilisa- tion versöhnen und vergleichen könne; Baiern könne aber als Bersassungsstaat solche Grundsätze nicht zulassen, die Gewissens freiheit sei als ein Grundrecht deö Volkes garantirt worden, und die Negierung werde jeden Versuch einer Beeinträchtigung desselben mit Entschiedenheit zurüekweisen. Die bairische und die übrigen katholischen Negierungen halten cs daher für nothwcn- dig, auch schon bei den Vorberathungcn zum Concil das Recht des Staates zur Geltung zu bringen und eine Theilnahme an den Berathungen einer Versammlung zu beanspruchen, deren Beschlüsse innerhalb ihrer Staaten zur Geltung kommen sollen. Ohne Zweifel wird die jetzt angestrebtc Einigung der katholi- scheu Siaaien zur Venhcidigung ihrer gemeinsamen Interessen zu Stande kommen und eo ist daher nicht zu erwarten, daß sie ihren Episkopalen die Theilnahme an dem Concil anders ge stalten werden, als gegen die Garantie, daß das Concil mit
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite