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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 29.04.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19030429019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1903042901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1903042901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1903
- Monat1903-04
- Tag1903-04-29
- Monat1903-04
- Jahr1903
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 29.04.1903
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verugzgedlldn .«W'.'ÄEd « »«driw Äer »K8!?u! Ortoimil. MUIkllilnorn nur mit deutlicher Ou «Ile nun »ab« (,Dr«;d NaLr ') «tililMl,, N-Akaaliche üpnorar. antdrüche »lewen unberiimchttit: «nmlanost^ Manulkrivt« werde» mcht autbewabrt. r»>e»ramm.»drell«: Nachr«ch»e» »r,«di» rnlMWlslljcht Li«v«vk S«. j ^ üokliekemndea Kr. Llaj^lLt äe» Lüm^s von Sac-Ksea. «earSlid,« SvI»oLvI»Äv», IL»ka«s, I-v»»vrts. «kglllllllkl Lvi»v. Linrolverlcauk vne>n^l«u. tAtmarkt 2. «artenstr. »8. /rnreigen-carif. Innabm« von vnkündiaunaei, d>d nachmittaas s Ukir Sonn- und 8e>erta,r nur Maricnitrabe 3« von lt dir '/»tUkr Die NvaitiaeArund- «eile «ca. » Silben) ro Pia. An- kü»d„un,en aus der Privatieile Zeile » Pia : die rlvaltiae Zeile als ..Eni- aeiandt" oder aui Lertieile bv V«e. In Nummern nach Sonn- und geier- toaen l> de,. 2ivalli,e Brundmlen so. «o de» «o und so Pia. nach >>e. ionderem Daris. SluSwäriiae Aui- träoe nur acaen BorauobejoMuna. lLeleadliltier werden mit ia P>a. berechnet. Sernlvrechanlchlub: Amt I Nr. U u>L Nr. 2096. 6rs»»ta» yu»U,»i«r»deN,pe,U« ^ «» »rd«,»r» >xtr» roed Ouwml, " »u«L i» »»ok uoii «»af luwmie». Soklsuvkv Relnksrrtt l^eupolt, Orss6en-^.."'N;Uä'^ : <EÜI'Mjnjg IssksuLvsrLieLsrMAsri ß ' »ll verschiedenen Formen, mit (gewinn- 8 ! "cbeiiöveel -Bank ""teil. Niedere, feste Prämien. Police II Mp) -kven-vel.,^Ba»r unanfechtbar und beleihbar. R -i nvveI» Gurantiemiilel 2« «<»» ««« Mark. K 2 «W (»ließt ab: Äcrlich.-Bestand 8« U»» Utt» Mark, »t ^ General-Agentur in Dresden: <Zeo>'g:eii-.4U«« ÄS. ^ kür die Kvi8v: Kel»e-Xece«»»lre» KurI.i-'e»^Iieu l-I»IckI>lUIcn ir«l»e-r»»clicn »>>»»>e>iei> tuiirl»l>>o--l»!>cl>e» ltel,e-8clir«ldm»i>l>ei> 7>Uirunden liaer-iied« eie. etc. 6exr. 1869 vsrnlisri» Mäigsr 6°xr 1869 Vllxieiikter 8Ir»!-s« 3, p»rt. a. l. kn»xe. kvLvllsedirmv ° L. L. ?sl8edkv, !II »IILllI UIIVI LU . 7 AAp 118 Mandschurei-Frage. Hofnachnchte», Handelskammer. Eikenbahnfahrplan, Ortskraukeukasse, Mutmaßt. Witterung: ! LZttz H ttzsd - T-NtzN. Gerichtsverhandlungen. Kunststickereiarbeiten. Mild, bewölkt. ! v» I »/veZ. Die Mandschurei-Frage. In der Mandschurei-Frage, die augenblicklich wieder in den Vordergrund der internationalen Politik gerückt ist. konzentrieren sich die Gegensätze der Mächte, die mit ihren Interessen in Ost asien am meisten engagiert sind. Um der Manoschurei willen schlossen am Beginn des verflossenen JahrcS Grosidritannien und Japan ein Bündnis, das eine diplomatische Gegenaktion des russisch-französischen Zweibundes zur Folge hatte. Während sich die beiden Jnselreiche England und Japan zur gemeinsamen Wahrung ihrer ostasiatiichen Interessen verpflichteten, erklärten Russland und die französische Republik, daß sich ihre Allianz auch ans den fernen Osten erstrecke. Das britisch-javanische Bündnis sollte bezwecken, auf das Zarenreich einen moralischen Druck auS- znliben und dessen Vorgehen in der Mandichurei zu hemmen: vieler Zweck wurde dadurch vereitelt, daß als Gegengewicht die Solidarität Rußlands und Frankreichs geltend gemacht wurde. Dir Frage der Zukunft der Mandschurei reihte sich hiermit den großen weltpolitischen Problemen an. die wegen ihres kritischen, die Keime ernster Verwicklungen einschließenven Charakters fortgesetzt die Kabinette der mit einander konkurrierenden Großmächte beschäftigen. Die mandschurische Frage unterscheidet sich indeß von den meisten Fragen auf dem Gebiete der internationalen Politik inso fern, alS sich schon beute mit einiger Gewißheit ihre endgültige Löiung Vorhersagen läßt. DaS Schicksal der Mandschurei kann nach menschlichem Ermessen kein anderes sein, als daß sie allmählich dem russischen Reiche anheimfällt. Sollte eS anders kommen, so müßte Rußland anshvrrn, einer der stärksten Machtfaktoren in Ostasien zu fein. Nominell gehört die Mandschurei zwar noch zu dem chinesischen Reiche, aber tatsächlich fällt sie in die russische Interessensphäre. Das hat im vorigen Jahre Graf Bülow im Reichstage anerkannt, als er dort die Erklärung abgab, daß Deutschland i» der Mandschurei gar keine politischen und nur sehr geringe Handelsinteressen habe. Die Besitzergreifung der Man dschurei durch die Russen erfolgte aus Anlaß der letzten Wirren in China; sie ist die Konsequenz der Politik, die Rußland mit ziel- bewnßter Energie seit zwei Jahrhunderten im Osten des größten Erdteils verfolgt. In der Epoche Peter deS Großen ist das Zaren reich nicht bloß eine europäische Großmacht, sondern zugleich ein asiatisches Reich geworden. Der Grund zu der faktischen Besitz nahme der Mandschurei wurde vor sieben Jahren durch einen mit Ekina abgeschlossenen Vertrag gelegt.. der de» Russen das Recht gab. die große sibirische Eisenbahn gner durch die Man dschurei zu führen. Hiermit verknüpste sich die Konzession, den ganzen Bahnbau entlang, d. h. durch die ganze Mandschurei, militärische Stationen zu errichten. Wesentlich verstärkt wurde dann noch die also erlangte russische Position durch die Enverbung der Halbinsel Liaotung und des wichtigen KriegsbafcnS Port Arthur nach dem Frieden von Simonoseki, der zwischen China und Japan geschlossen wurde. Von Port Arthur ans beherrscht Rußland nicht bloß den Zugang nach Peking zur See durch die Straße von Petschili in das Gelbe Meer, sondern die auch über Ninkschwang und Mukden dahin führenden Landwege. An dielen beiden wichtigen Punkten der Mandschurei wuroen durch die Russen Bahnlinien gebaut, so daß hierdurch und durch die übrigen Konzessionen, die ein Heranziehen militärischer Kräfte gestatteten, die faktische Okkupation der Mandschurei ermöglicht wurde, die dann durch den Boxcraufstand zum Abschluß gelangte. Nun hat sich allerdings flfiißland vor einem Jahre China gegenüber vertragsmäßig verpflichtet, die Mandschurei wieder zu „räumen". Aber diese „Räumung" ist eine so eigenartige Prozedur, daß zwar formell die vollständige Okkupation der Norvprovinz Chinas aufzuhörcn scheint, in Wirklichkeit aber die Tatsache der Be herrschung der Mandschurei bestehen bleibt. Tie „Räumung" ge schielst nämlich dadurch, daß die militärischen Streitkräftc aus den Städten zurückgezogen und an den strategisch wichtigen Punkten der Rußland gehörenden Eisenbahnlinie konzentriert werden. Das Recht hierzu kann den Russen nicht bestritten werden, da ihnen, wie erwähnt, China zugcstandcn hat, an dem Schienenwege ent lang militärische Stationen zu errichten. Wie stark diese Stationen sein sollen, darüber ist in der russisch-chinesischen Eisenbahnkonvcn- tion nichts festgesetzt worden. Somit sind die Russen in der Lage, das Versprechen der „Räumung" dadurch zu erfüllen, daß sie ein fach ihre Regimenter aus den chinesischen Ortschaften in die eigenen Eisenbahnstationen verlegen, wobei sie ihre Truppenmacht nicht um einen einzigen Mann zu vermindern brauchen. Ueber die Be schaffenheit der an dem Schienenwege errichteten Militärstationen gibt ein englischer Berichterstatter interessanten Ausschluß: in den Standlagern, so erzählt er, wurden solide gebaute Kasernen er richtet, groß genug, um Tausende von Soldaten bequem unter- zubringen. Städte mit elektrischem Licht und Wasserversorgung, mit Parks und Lesezimmern sind binnen fünf Jahren mitten in der Wildnis entstanden, hergcstellt durch die Hand chinesischer Kulis für ihre russischen Herren: Tausende von russischen Zivil- beamten sind eingedrungcn, haben ihre Frauen und Kinder mit- gebracht und sind Bürger geworden in diesem integrierenden Be standteile der Besitzungen des Kaisers von China. Es ist unmög- lich. sagt der englische Berichterstatter, sich eines aewissen Maßes von Bewunderung zu enthalten, wenn man die Tatkraft und Klug heit erwägt, womit das Werk gefördert ist. Er hätte hinzufügen können: wer sich häuslich niederläßt und einrichtet, hat sicher nicht die Absicht, alsbald wieder zu verschwinden. Die neueste Phase in der mandschurischen Frage ist dadurch eingetretcn, daß Rußland dem unabänderlichen Faktum des Be sitzes der Mandschurei ein anderes Aussehen zu geben sucht, selbst verständlich ein solches, welches den Russen noch weitere Vorteile und Garantien für die Dauer und den festen Bestand ihrer Herr schaft in der chinesischen Nordprovinz bietet. Nach englischen Mitteilungen soll nämlich die russische Regierung der chinesischen erklärt haben, daß sie die Mandschurei „räumen" wolle, aber nur dann, wenn China dafür gewisse Vorrechte in einem neuen Vertrage zusicherc. Es sollen keine mandschurischen Häfen oder Städte mehr dem fremden Handel neu geöffnet werden. Keine fremden Kon- suln sollen mehr zugelassen werden. Keine Fremden, mit Aus- nähme der Russen, sind fernerhin im öffentlichen Dienste der Mandschurei mehr anzustcllen. Die Zolleinnahmen des Hafens Niutschwang sollen der russisch-chinesischen Bank übergeben wer den. Unter russischer Kontrolle hat sich ein Gesundheitsausschuß zu bilden. Rußland soll ferner das Recht haben, Telegraphen drähte an alle chinesischen Linien der Mandschurei anzuschließen. Endlich darf kein zur Mandschurei gehöriges Gebiet an eine andere Macht veräußert werden. Diese Forderungen laufen darauf hinaus, daß vertragsmäßig fortan in der Mandschurei jeder Einfluß einer konkurrierenden dritten Macht, mag er. poli tischer oder wirtschaftlicher Natur sein, ausgeschlossen wird. Nach einer neueren Meldung soll zwischen dem russischen Gesandten in Peking und dem dortigen auswärtigen Amte ein neuer Handels vertrag festgesetzt worden sein, dessen wichtigster Artikel ausdrück lich bestimmt, daß die Tür für den Handel anderer Mackste als Rußlands in der Mandschurei nicht zu öffnen ist. An dem Grund sätze der „offenen Tür", der bisher auch für diese chinesische Provinz galt, sind hauptsächlich die Engländer und die Nord- amcrikaner interessiert. Durch das Zollamt von Niutschwang gingen alljährlich zahlreiche englische Waren in dieses Ncbenland des himmlischen Reiches ein, und die Staatsmänner der Ver einigten Staaten haben auf die offene Tür gerade in der Mandschurei den größten Wert gelegt, weil sie besonders in diesem Teile Chinas die Aussichten des nordamerikanischen Handels für überaus günstige erachten. Man begreift daher, daß in London wie in Washington das neueste Vorgehen Rußlands in Peking, dessen Erfolge nicht bloß die politische und militärische Ober hoheit der Russen im Norden Chinas, sondern auch ihre wirt schaftliche Herrschaft daselbst besiegeln würden, lebhafte Beunruhi gung bervorgerufen hat, die zunächst in diplomatischen Protesten zum Ausdruck gebracht werden soll. Ws der Verbündete Groß- britannicns und unmittelbarer Hauptkonkurrent Rußlands in Ost asien wird natürlich Japan als Dritter im Bunde nicht fehlen, sobald es sich darum handelt, in Peking gegen weitere Kon zessionen an die Russen entschiedene Verwahrung einzulegen. Auch wenn dergleichen diplomatische Protestaktionen dahin führen sollten, daß China zunächst die neuerdings von Rußland an die militärische Räumung der Mandschurei geknüpften For derungen ablehnt, die fortschreitende Russifizierung des Nordens des himmlischen Reiches wird sich dadurch schwerlich aufhalten lassen. Um der Mandschure: willen an das Schwert zu appellieren, daran wird zur Zeit weder England noch Japan denken, geschweige denn die nordamerikanikche Union. Wirkliche Lebensmteressen stehen für keine dieser Mächte bei der endgültigen Entscheidung der mandschurischen Frage zu Gunsten Rußlands auf dem Spiele, und da die Proteste hiergegen von vornherein nur eine papierne Tragweite haben können, so wird man sich an der Newa gelassenen Mutes darüber hinwcgsetzen und das Ziel der vollständigen Er werbung der Mandschurei mit jener folgerichtigen Energie im Auge behalten, durch die sich im allgemeinen die Leitung der aus wärtigen Politik des Zarenreiches auszeichnet. Neueste Dralitrnelduiigen vom 28. April. (NackitS eingehende Dcveschen befinden sich Seite 4.» Berlin. lPriv.-Tcl.j Reichstag. Abg. Kohl sZcntr.) begründet die von ibm und Gerstcnbcracr eingebrachte Inter pellation bctr. die Prüsungsvorschristen sür dieFlcisch- beschau. Der Bundcsrat habe mit dem Erlaß der Prüfungs- Vorschriften seine Kompetenz überschritten. Das Fleischbeschau- gesctz wisse nichts von einer Prüfung. Der Reichstag habe sic ausdrücklich gestrichen, nun habe sic der Bundesrat trotzdem auf dem Umwege der Ausführungsverordnung wieder cingcsührt. Red ner übt auch noch materiell au den Prüsungsvorschriften Kritik. Sie seien viel zu rigoros. — Staatssekretär Gra s P o s a d o wsky erklärt, der Bundcsrat sei formell berechtigt gewesen, Prüsungs- vorschristen zu erlassen, und cs sei in dieser Beziehung nur das Dringend^'^" —^ - rat, Vor sähiguna habe all« Dringcndstnötige geschehen. Das Gesetz ermächtige den Bundes rat, Vorschriften darüber zu erlasse», wie der Beschauer ^cine Be fähiguna zur Fleischbeschau iiachzuweijen habe. Ter Reichstag habe allerdings gewünscht, daß nicht unter alle» Umstände» aus einer Prüfung zu bestehen sei und dementsprechend habe der Bundcsrat auch aiigeorvnet, daß Leute, die sich bereits seit langem als Beschauer bewährt haben, etwa auf Schlachthöscn, sich einer Prüfung nicht mehr zu unterziehen brauchten. Der Inter pellant wolle die frühere» gemütlichen Verhältnisse wieder her ge stellt wissen, aber bei der jetzigen Freizügigkeit des Fleisches, ori dem großen Verkehr vom Auslande her, gehe das nicht an. Wvlle der Interpellant etwa, daß i» dem Hamburger Freihafen in Bezug auf die Beschau amerikanischen Fleisches auch ein so einfacher Mann ohne besonders nachgewiesene Kenntnis als Beschauer ge nügen soll? fSehr aut links.) Im allgemeinen sei doch der Fleischbeschauer ein sehr mächtiger Mann, viel mächtiger als er .elbst, der Staatssekretär. sHeiterkeit.s Denn der Fleischbeschauer könne ohne weiteres erklären: Dieser Ochse ist für den Verzehr untauglich! Solche Macht habe er selbst in seinen Anordnungen nicht: denn er siebe dabei stets unter Kontrolle. Und wenn der Beschauer so mächtig sei, so weitgebende Befugnis habe, sich in oermögensrechtliche Verhältnisse, so tief einschneidende, zu mischen, so sei es doch ein unbedingtes Erfordernis, daß der Mann entsprechende Kenntnisse Nachweisen müsse. In Sachsen, wo schon längst vor Er laß des Rcichsoeschaugcsetzes eine vortrefflich wirkende Fleischbeschau bestanden habc^ bestünden auch viel einschneidendere Prüsungs- Vorschriften. So sei da nicht nur eine vier-, sondern e-nc sechs- wöchentliche Ausbildungszeit vorgeschrieben. Der Bundesrat habe mit dem Erlaß seiner Vorschriften nicht nur im Interesse der Landwirtschaft, sondern ebenso sehr im Interesse der Allge meinheit gehandelt. — Abg. Ba udert sSoz.s widerspricht einer Abschwächung der Vorschriften über die Befähigung der Fleisch- beschauer. Es sei erstaunlich, wie denselben Herren, die immer für das Handwerk die rigorosesten Befähigungsnackweisvorschrif ten verlangten, die betreffenden Vorschriften gerade bei der für das Gemeinwohl so wichtigen Fleischbeschau zu rigoros seien. Ein Fehler des Gesetzes sei die Beschausreiheit der Hausschlachtunaen. — Abg. v. Treue nfcls ikons.j erklärt, daß auch nach Ansicht seiner Freunde die Prüsungsvorschriften dem früheren Beschlüsse des Reichstages widersprächen. Auch seien sie zu streng. Das gelte namentlich von der Nochprüsung nach drei Jahren. Haus- schlachtnngen müßten unbedingt vom Schauzwange frei bleiben: denn die kleinen Leute würden durch die Kosten für die Beschau auch in Hausschlachtungen zu sehr belastet werden. — Abg. Stock mann sReichsp.s: Es herrsche viel Unzufriedenheit über die Fleisch beschau, aber die Prüsungsvorschriften haben diese Unzufrieden heit nicht gerade vermehrt. Wenn einmal eine Beschau statt- sindcn müsse, müsse auch dafür gesorgt werden, daß sie durch ge eignete Personen erfolge, und wenn in dem Gesetze das Wort Prüfung entfernt werde und durch die Vorschriften des Nach weises der Befähigung ersetzt worden sei, so sei das doch nur ein anderes Wort für dieselbe Sache. Einzelne unter den Prüfungs- oorschristcn erscheinen allerdings etwas zu rigoros. Die meiste Unzufriedenheit rufe die Kostenfraae hervor, und deshalb sei es ganz besonders zu bedauern, daß nicht zugleich mit dem Inkraft treten de: Fleischbeschau eine genügende Vichversicherung ins Leben gesetzt worden sei. — Abg. Hofmann-Dillenburg snat. lib.) äußert sich in gleichem Sinne. In einzelnen Fällen seien die Kssten der Fleischbeschau sogar höher, als das ganze Objekt wert sei. Besondere und bercchtiate Unzufriedenheit bestehe da, wo wie m Hessen-Nassau, die Fleischbeschau für Hausschlachtungcn schon bestand. Für diele Hausschlachtungen seien aber jetzt wegen der erhöhten Anforderungen die Kosten im Vergleiche zu früher ge stiegen, und darüber errege man sich um so mehr, als in der Nach barschaft die Hausschlachtnilgen frei vom Schauzwange, und also auch frei von den Gebühren seien. — Abg. Fall er lnat.-lib.s hebt hervor, daß für das dünnbevölkerte Platte Land in der Tat die Beschauung mit Rücksicht auf die Prüsungsvorschriften Schwierig keiten mit sich bringe. Man solle tue Vorschriften daraufhin doch nochmals einer Nachprüfung unterziehen. — Abgg. Gersten berg er und Schrempf ikons.j treten gleichfalls für eine Revision der Prüsungsvorschriften ein, Abg. Ba udert iSoz.s nochmals für Beschauung der Hausschlachtungcn. Dann könne man auch die Bezirke kleiner gestatten. — Abg. Gras Bernstorfs- Uclzen sWelfes plädiert für Vichversicherung und legt Verwahrung ein gegen die vorgekommcne Bestrafung von Personen, die von ihren ohne Schauzwang im Hause geschlachteten Tieren gelegent lich, also nicht gewerblich, Stücke einander abgegeben hätten. — Aog. Bräsicke streif. Äolksp.j verlangt ordentlich und gründlich ausgebildete Fleischbeschauer. — Abg. Kohl lZentr.) bleibt dabei, daß die Prüfung dem Willen des Hauses widerspreche. — Damit endet die Besprechung, und das Haus setzt die zweite Beratung der Krankenvcrsich er ungs Novelle fort bei 8 42, der von den Pflichten des Kasse»0orsta»dc3 handelt. — Abg. Nösickc- Dessau lsreis. Ver.j beantragt Streichung der Bestimmungen, wo nach die aufsichtsrätliche Entfernung eines Vorstandsmitgliedes auch erfolgen muß, falls über dasselbe „Tatsachen bekannt wer den. welche sick als grobe Pflichtverletzung darstellen", und ferner, wonach jese Kasse eine der aussichtsbchürdlichcil Genehmigung unterliegende Dienstordnung beschließen muß. welche die Rechts und allgemeinen AnslellungSverhältnissc der Kassenbeamtcn regelt. Die neuen Bestimmungen in 8 42 liefen in ihrer Gesamtheit darauf hinaus, die Selbstverwaltung der Krankenkassen cinzuschräukcn, offenbar um der Vorherrschast der Sozialdemokraten in den Orts- krankenkcckscn entgcgcnzuwirkcn. Dieses Ucbcrwicgcn einer Klasse besiehe aber doch an anderen Stellen auch. Er erinnere da an die nenliche Debatte sin preußischen Abgeordnetenhaus über das Vor- wiegen Adliger und früherer Korpsstudenten in gewissen Bcamtcn- stcllungen. Wenn jetzt durch 8 42, den die Kommission noch ver schärft habe, die Selbstverwaltung so sehr eingeschränkt werden lollc. indem überall ein Genchmigungsrecht der Aufsichtsbehörde cinaeführt werde, ko erinnere er auch daran, daß man hier den Arbeitern etwas zumute, was man den Arbeitgebern erspare. Bei den Bestimmungen über die BcrufSgenossenschaften im Unfall- gesctz seien derartige Einschränkungen der Selbstverwaltung nicht enthalten. Mit solchen Einarissen in die Selbstverwaltung schmälere man uni in den Auge» der Arbeiter die Wohltaten dieses Gesetzes. — Geh. Rat Hoffman» tritt unter Hinweis ans die jüngsten Vorkommnisse für die Anirechterliallnng der vom Vorredner ange fochtenen anfsichlsbehördliclscn Befugnisse ei». — Abg. Stadt- Hagen lToz.j verlangt Streichung der sämtlichen Kommissions- Vorschläge zu 8 42. Diese Vorschläge, wie schon die Vorlage selbst liefen schlechthin auf ein Ausnahmerecht hinaus, wobei augenscheinlich der Nebenzweck verfolgt werde, die Besetzung der Kasscnvorstandsstcllen mit ausgedienten Unteroffizieren zu ermög lichen. Der Regieriingskonimistar habe ». a. gemeint, ein Streik- füyrer dürfe nicht im Kasscnvorstande sitzen, weil er sonst die Streikbrecher als solche kontrollieren könne. Damit wolle der Kommissar offenbar doch für die Arbeiter das Koalitionsrecht annulliere». Einen größeren Tiefstand sittlichen Empfindens habe er hier noch nicht ausiprechen höreu. — Ächeimrat Eucken- Addenbausen legt dar. daß ciiie gesteigerte aufsichtsbehördlich» » S» -:pi«!MNioz -z; -apiismiir, r» 'Sk '(KttSiMz
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