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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.01.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-01-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188401154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18840115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18840115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-01
- Tag1884-01-15
- Monat1884-01
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.01.1884
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, 1. Juli Seit dem «inert, da» r Umstand note durch verarbeit«! i» jetzt nur setzt« sich a folgend, .5 Fr. uud eien glrutz- »m einige virklen die erreich. >e Reprise, igkeit de» Nassau, ,d König, der Loral- iftrige an !» hatten rttio war a einigen d Danzig. >en «mig ver etwa» gehr nach ich« einige «ach hier »» stst. e.s ilchhandel lßlg nicht ialm wer er tntv'ae »er Woche rille ent- kteinbutr Umsatz«» », welch- man ein >luss« der a. Bon Vtetttner idene zur >r Schell- »rn dem« vertäust, irke« tzln- jugeführt, d Scholle gute Be- x Hechte, fach« Zn. war ve- Die Noli- eschnitten) -3.00>t, inge 1.60 I SO > Dorsch 0.50 bi» i.va >» lebeude h sühkbar Schlesien daß der « Stand- ekons sich tr Wald- 1 niedrig tuen uud - Täglich er» Reh. Umsätze Auswahl iolgend-: neu 5 bis «. Hasel. 4.50 bi» 0 V0 ^l. do. l-a-v. »«. >»»- d«», So. «n. » 1« dl, »N-v«.. »Ul«, d«, per d^> so. i«. v». !-0 »«. »«. 0 o «aä I PT -IM K. L'L w» »er idiana" tzifia- ^ »an »«mre» «»«st. G»fth*r«t täglich früh S'/, Uhr. Let-rti«n und Lrptditiva JohanueSgasie 33. IPrrchkuuden der Ledarliva: Burmittag» 10—13 Uhr. Nachmittag» 5—8 Uhr. . - WL- -- - A»mch«e Ver »Sr hie ni»fts«l,eu»e Nnnnner »eftt««ten Luser«»« a» «ucheutage» hi« S Uhr Nachmittag«, a« S»»«- «u» Festtagen srüh bt« '/.»Uhr. 2» de« FiUulrn siir Lns.-^nnahme-. Btt« Kle««, UuiversitLts-rahe 31, L«»t- Lösche, Katharinenstraße 18, v. nur hi» '/,S Uhr MWMr.Tilgeblalt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage L8,LVV. Adoilliementsvrris Viertels. 4'/, ML. rucl. Briugerlotm 5 Mk.. durch die Bost bezogen ü Mk. Jede einzelne Nummer 20 Pf. Belegexemplar 10 Ps. Gebühre» tür Extrabeilage» «hnr Loüleiörderung 39 Mk. «rl Poftoesörderung »8 Mk. Inserate bqetpaltme Petitzeile SO Pf. Größere Schritten lau« unserem Pr»i»- Verzeichnis. Tabellarischer u. Zisseruiatz nach höhexm Taris. dittlamen unter drin Nedaclionskrich die Svaltzeile 50 Pf. Juierare sind »et» an Sie iit,pe>iti«n zu iendeu. — Siabatt wird niwl gegeben. Zahlung praeoum^iLueio over durch Post- nachnaume. ^ 15. Dienstag den 15. Januar 1884. 78. Jahrgang. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Die diesjährige Neujabr-mesie endet mit dem 15. Januar. Ln diesem Tage sind die Buden und Stände aus den Plätzen der inneren Stadt bjS Nachmittags 4 Uhr vollständig zu räumen und bis spätestens 8 Uhr Morgens deS 16. Januar zu entfernen. Die auf dem AugustuSplatze und auf den öffentlichen Wegen und Plätzen der Vorstadt befindlichen Buden unk Stände sind bis Abends 8 Ubr des 15. Januar zu räume» uud am 16. und 17. Januar, jedoch lediglich während der Stunden von srüh 6 bi» Abend- 7 Uhr abzubrcchen und wegrusckaffen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, für welche beziehentlich auch die betreffenden Bauhandwerker oder Bau unternehmer verantwortlich sind, werden mit Geldstrafe bis zu 150 oder entsprechender Haststrase geahndet werden. Üebrigen» haben Säumige auch die ObrigkeitS wegen zu ver fügende Beseitigung der Buden zu gewärtigen. Leipzig, am 4. Januar 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. Ilr. Tröndlin. Hcnnig. Vrkauntluachlmg. Nach H. 6 der orlSstaiutarlichen Beliimmungen über den SehalauSsehusi der Stadt Leipzig haben in letzteren all jährlich L ständige Schulmänner, unter denen min desten- 3 Direktoren fei« müffen, neu einzutreten und e» sind diese 4 Mitglieder von den Direktoren und fämmtlicken ständigen Lehrern und Lehrerinnen der hiesigen städtischen Dottsschulen zu erwählen. Indem mir hiermit die Wahl für da» Jobr 1834 aus Sonnabend, de« LS. diese- Monat», Nachmittag- von 3—v Uhr anberaumeu, ersuchen wir die Herren Direktoren und stän digen Lehrer und Lehrerinnen der hiesigen städtischen Volks schule«, die Stimmzettel in der genannten Zeit t« Saale der I. Bürgerschale persönlich abzugeben. , Leipzig, am tl. Januar 1884. Der TchnlanSfchuß der Stadt Leipzig. Ör. Panitz Lehnert »t« Nach Bad die vom vollendeten sechsten bi» zu« vollendeten vierzehnten Leben-jahre, ununterbrochen zu besuchen. E« sind daher diejenigen Kinder, welche bi- znm L. April d. I. da- sechste Leben-jahr vollenden, zu Ostern dieses Jahres der »schule zuzusnhren und vom St. bi- 23. diese- Monat- Vormittag» 10 bis 12 Uhr und Nachmittag» 2 bi» 4 Uhr bei dem Direclor der Bürger- oder BczirkSscbule, welche die Kinder besuchen sollen, anzumclden. Dabei ist für jede» auzumeldende Kind ein Tauf- oder GeburtSzeugniß, sowie ein Impfschein und von Seiten der keiner RetigionSgesell- schaft angehörendcn Dissidenten eine schriftliche Erklärung darüber vorzulegen, in welcher Religionslehre die Kinder unterrichtet werden scllen. Wer für sein Kind die Befreiung vom Besuche einer städtischen Volksschule in Anspruch nehmen und dasselbe einer höheren UiiterricbtSanstalt, einer concessionirten Privat schule überweisen oder von einem geprüfte» Privatlebrer unterrichten lasten will, hat solche» dem SchulauSschuffe schriftlich anzuzeigen. Sollen gebrechliche, kränkliche oder geistig unreife Kinder vom Besuche der Schule über da» gesetzliche Eintrittsatter hinaus zurückgehalten werden, so ist die Genehmigung dazu bei dem SchulauSscbuste unter Beibringung ärztlichen Zeug- niffeS schriftlich nachzusucken. Der diesen Vorschriften zuwiderhandelt, hat sich der gesetzlichen Maßnahmen zu gewärtigen. Leipzig, am l2. Januar 1884. Der Schnlan-schnst der Stadt Leipzig. I)r. Panitz. Lehnert. Bekanntmachung.. Wegen Verlegung der Expeditionen der Stadt-Stener» Einnahme und der Vollstreckung-«Abthetlang au- dem Grundstücke Brühl Nr. 5t nach dem Stadthanse, vbstmarkt Nr. 3. muß der Verkehr mit dem Publicum bei den genannten Geschäftsstelle» am 14., LS. uud LS. diese» Monat- unterbleiben. Leipzig» am 8. Januar 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. ve. Tröndlin. Frenzel. BreuuholMcttou. Mittwoch, den 18. Januar c. sollen von vormittags S Uhr an im Forstreviere Eonnemitz aus dem Mittelwald schlage in Abth. 34 ea. 150 Haufen Abraum und » 150 - Seblagretftztg (Langhaufen) uuter den im Termine öffentlich aushängenden Bedingungen uud der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verlauft werden. Ansammenkuust: aus dem Holzschlage oberhalb der Nödelbrücke an der Eonnewiyer Linie. Leipzig, am 2. Januar >884. De» Rath- Forst-Depntatioa. Submission. Für die Ueberuahme von Arbeiten und Lieferungen zum Neubau e«rr Eksterbrücke bei der Gasanstalt hier und zwar: Tit. I. Erdarbeiten, veranschlagt aus 10,366 50^! » kl. Herstellung von Spundwänden, veranschlagt a»f 2538.46 - « IN. Grund- und Aufbau-Arbeiten, . « 4907.08 » - IV. Maurer-u.Stelnhauer-Maicrialien, « - 31,467.15 - » V. Pflosterarbeitcn - » 6732.00 . schriftliche versiegelt« Angebote- bi- Wonta«. d. LI. N. M 1» Ihr im Rathhause, Zimmer Nr. 10, rntgegen- Bedivauvgen» Kostenanschläge »nd Zeichnungen liegen daselbst Mr Einsicht an». Aettz» den 13. Januar 1884. Der Magistrat. gez. Thiele. Bekanntmachung. Die Hundesteuer beträgt 2tt Mark jährltH für eben hier gehaltenen steuerpflichtigen Hund. Indem wir dieS hierdurch wievcrbolt bekannt machen, ügen wir folgende im Gesetz: vom 18. August l868 ent haltenen berieoenllich nach tz. 4 dieses Gesetze» von «n» getroffenen Bestimmungen binzu: tz. l. Die volle Iahreösteuer ist siir jeden Hund, welcher am 10. Januar des betreffenden Jahre» hier gehalten oder später im Laufe de» JadrcS hier angeschafst wird, zu entrichten. Ausgenommen sind: ». junge Hunde bi» zur nächsten Eonsignotion, also bi» zum lO. Januar de- folgenden Jahre», jedenfalls aber so lange, al» sie gesäugt werden, d. Hunde, welche an anderen Hrten tm König reiche Sachsen gehalten und versteuert waren. >m Lause de» Sleuerjahre» aber hierher gebracht worden sind, bis zum nächsten Steuertermine, also ebenfalls bi» zum tO. Januar de» folgenden Jgbre». tz. 2. Die Skcuer für die am LU. Jannar jeden Jahre- als dem gesetzlichen Normaltage mittelst der HauSliste constgnirie» Hunde ist bl- zu« 3L. desselben Monat», die Steuer für jeden im Lause des JahreS angeictafften steuerpflichtigen Hund binnen LL L«ge«, vom Lage der Anschaffung an, bei Vermeidung execulivifcher Einziehung gegen Quittung und Empfang der Sleuermarke an die Hundesteuer-Einnahme zn entrichten. tz 3 Wer die Hundesteuer biuterzteht, in»« besondere einen am Eonsignation-taae gehal tenen Hund verheimlicht, oder eS «nterlä-t, eine» tm Laufe de» Jahres angeschafften steuerpflich tigen Hund binnen L4 Tagen, von Zeit der An schaffung an, bei der Hunvesteuer-Einnahme »nr Versteuerung anznmelden, verfällt tu die »«»-7 de- Gesetze» Geordnete Strafe de- dreifache» Be trage» der Steuer, sonach in eine Strafe »»» «U Mark. tz. 4. Wer ein Steuerzeichen ohne den Hund, für welchen dasselbe gelöst ist, an Dritte überläßt, wer ein für einen jungen Hund ohne Steuerzahlung (tz. 1 u) empfangene« Zeichen einem steuerpflichtigen Hunde anlegt, sowie Der jenige, welcher von Anderen ein Steuerzeichen ohne den be treffenden Hund behufs der Berwendung erwirbt» verfällt ebenfalls der Strafe der Steuerhinterziehung. tz. 5. In gleiche Strafe sind ferner Diejenigen zu nehmen, welche die Steuerzeichen anderer Orte zur Ukigehuitz der hiesigen Steuer mißbrauchen. Die oben im 8. l unter d gedachte gesetzliche Befreiung greift nur dann Platz, wenn der fragliche Hund von einer an dem betreffenden Orte wohnhaften Person besessen und versteuert worden war. ehe er hierher gebracht wurde. Per sonen. welche auSwärtS Grundstücke besitzen, aber in Leipzig wesentlich wohnhaft sind, haben ibre Hunte hier zu ver steuern, dasern sie dieselben hier regelmäßig bei sich haben. tz. 6. Wer im Laufe eine» SteuerjahreS einen nach tz. 1 unter u und b nicht zu versteuernden Hund anschafft, bei sich aufnimmt, oder beim Umzuge mit hierher bringt, hat dieS binnen L4 Lagen bei einer Ordnungsstrafe von 5 bei unserer Hundesteuer-Einnahme anzuzeigcn und gegen Erlegung von 25 ^s rin Steuerzeichen zu löse». Hierbei ist daS Atter junger Hunde durch tbierärztliche Zeugnisse, die anderwärts erfolgte Versteuerung aber durch Steuerzeichen und Quittung nachzuweisen. tz. 7. Wer sich nur zeitweilig hier aufhält und Hund« bei sich führt, hat, dasern der Aiifcntbatt die Dauer von t4 Tagen erreicht, binnen dieser Frist bei 5 .6 Strafe für jeden Hund ein Steuerzeichen gegen Erlegung von 25 zu lösen. Wird hierbei die erfolgte Versteuerung an einem anderen Orte de« Königreiche» Sachsen nachgcwiescn, so bat eS hierbei zu bewenden. Entgegengesetzten Falle- ist ein die Steuer deckender Be trag zu Veponircn, und es wird hiervon bei der Abreise ein der Zeit deS Auseuthalles entsprechender Steuerbetrag inncbehalten, der Nest aber gegen Rückgabe deS Zeichen« zurückerstatlet. Hierbei wird für 1 hiS 6 Tage 30 ^s, für jede Woche, sofern nicht ein Monat erfüllt ist, 40 für jeden Monat 1 50 an antheiliger Steuer erhoben. Bei der Berechnung nach Wochen und Monaten wird die angefangene Woche beziehen! lich der angefangene Monat für voll angenommen. Gasthalter und Logiswirthe haben bei 5 ^ Strafe die bei ihnen wohnenden Fremden von vorstehenden Bestimmungen in Kenntniß zu setzen. tz. 8. Besitzer von Hündinnen, welche geworfen haben, sind verpflichtet, dieS und die Raffe, die Zahl und taS Geschlecht der geworfenen Hunde lei 5 .F Strafe binnen 14 Tagen bei der Hundesteuer-Einnahme anznzeigen, auch, soweit die jungen Hunde hier bleiben sollen, für jeden der- selben ein Steuerzeichen für 25 zu lösen. tz. 9. Die Steuerzeichen sind von den Hunden am Halsbande z» tragen. Hunde, welche außerhalb der Häuser, Gedöste und svnstigen geschloffenen Localitäte« ohne gültige Marken am HalSbande getroffen «erde«, find vom Caviller wegzusangen »nd die Besitzer sind um 3 Mark zu bestrafen. LZinnen drei Tagen löanen die eingefangenen Hunde gegen Nachweis der Bezahlung der Strafe und Steuer, sowie von 50 Fanggebühr und 1 für jeden Tag Futtergeld au»« gelöst werden, nach Ablauf Vieler Frist aber sind dieselben zu tödten. Diese Vorschriften leiben auch aus solche Hunde An wendung. welche nach dem Obige» der Steuer nicht unter« worsen sind, oder bezüglich welcher die Anmeldefrist noch nicht abgelausen ist (tz. l und tz. 7). tz. lO. Im Falle unverschuldeten Verlustes der Steuer marke wird gegen Erlegung v.n 1 ^ 50 eine andere auSgehändigt, welche aber zurückzuzrben ist, wenn die ver lorene sich wieder findet. lieber die Hundesteuer sind vielfach irrige Ansichten ver breitet, zu deren Berichtigung wir aus Folgende» Hinweisen. D>« Steuerpflicht ist begründet, sobald überhaupt et« Hund geholten Wird. Ob derselbe Eigenihum ver Person ist, welche ibn bei sich bat. oder nicht, ist völlig gleich gültig. und etwaige besondere Umstände, welche den Bnitz de» HundeS brrbeigesührt haben, könne» nicht von der Stcuer- pflicht befreien. Daher sind Hunde, welch« zugelaufen sind, welche man auf Probe over m Pflege hat, welche man nicht dauernd zu behalten beabsichtigt, sowie diejenigen, mit denen Handel getrieben wird u. s w.. keineswegs steuerfrei. Ebensowenig befreit die Abschaffung odcp der Verlust eine« conffgnirtcn oder im Laufe dcS Stenzerjahre» ange- chafftcn HundeS, für welchen die Steuer noch rückständig »st. von der Pflicht zn deren Entrichtung. Tie Steuer ist nach dem Obige» fällig a»n 10. Januar eben JahreS, beziehentlich am l4. Tage nach der Anschaffung de» betreffenden HundeS. Wenn kurze Zeit danach ein Hund abgeschafsl wird, oder sonst in Wegfall kommt und deshalb uni Erlaß der Steuer nachgcsncht wird, kan» nach Befinden ein solcher Erlaß bewilligt werden. Aber die sogenannte Ab meldung de- HundeS bei der Hunbcstcueroinnahme ist in dieser Hinsicht wirkungslos. Säumige Steuerpflichtige haben sich sofortiger Exemtion zu gewärtigen, und eS ist'keineswegs erforderlich, daß eine Erinnerung vorhergebt. Nach der ausdrücklichen Bestimmung in tztz 5, 6 und 7 deS Gesetzes haben die Hunde daS Steuerzeichen am HalS bande zu tragen, und e» wird daher dem Gesetze nicht ent- proche», wenn die Zeichen am Maulkorbe befestigt werden. Hiernach ist die z« Abwendung der gesetzlichen Strafe häufig gebrauchte Entschuldigung hinfällig, daß ein Steuerzeichen zugleich mit dem Maulkorbe abhanden gekommen sei. UebrigenS sprechen mir die Erwartung aus, daß die Haus besitzer beziehentlich Administratoren ver Häuser bei den Eouffgnationen der Hunde für die richtige Ausfüllung Ver HauSliste Sorge tragen werben, insonderheit sich genaue Kenntniß davon verschaffen werden, ob und welche Hunde gerade am lO. Januar im Hause vorhanden sind, damit Unaenauigkeiten, wie sie zeitber nicht selten vor- gekommen sind, vermieden werden. Auch find die HauSlisten vorschriftsmäßig von den Besitzern oder Administratoren der Häuser, nicht aber von den HauSmännern zu unterzeichnen. Leipzig, am 11. Januar 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georg». Koch. Gesucht wird der am 17. Juli l853 zu Neusornzig geborene Markt- Helfer gfraa; Robert Haynert, welcher zur Fürsorge für seine von ihm verlassene Familie unzuhaltcn ist. Leipzig, den 8. Januar 1884. ) Der Rath der Stadt Leipzig. (Armeaamt.) Ludwig-Wolf. Dolgc. Bitkstahls-BtkamUmachung. Gestohlen wurden allhier erstatteter Anzeige zufolge: 1) ein Muff von rothbrnunem Pelz mit braunseidcnem Futter und eine ebensolche V«a mit zwei Quasten an jedem Ende, aus einer Schlafstube in Nr. 12 der ReichSstraße, innerhalb der letzte» sechs Monate; 2) eine neue Kardätsche von braunpolirtem Holz und mit weißen Borsten, sowie eine ebensolche gebrauchle, aus einem Pierdcstalle in Ne. 2d der Fregestraßc, in der Zeit vom 19. vor. MtS. bis 8. dss. Mt».; 3) eine dergleichen, aus einer Kutscherstube, im Grundstück Nr. 22 der Südstraße, am 24. vor. Mts.; 4) ein Regenschirm mit schwarzscidenein Ueberzug, gebogenem Horngriff und zwei Ouosten, an- einem Gasilocale in Nr. 7 der Ulrichsgasse, am 27. vor. MtS.; 5) «in Paar fast neue Franen-Lttfcletcn von Lackleder, mit Gummieinlätzcii und hohen Absätze», aus einer Wohnung in Nr. 49 der Windmühlenstraße, am 1. dis. MIS.; 6) ei» Regenschirm mit Krückstock und schwarzseidenem zwSlf. theiligen Ueberzug, aus erstereui der Name „.4. llwckel" eingeschnitien, an- einem Locale in Nr. 9 der Wlntergartcnstraße, am 6. dss. MtS. AbendS: 7) ein Geldtäschchen von braunem Leder, mit gelbem Schlößchen, mit ca. E./l, >» einem Thaler, zwei Markstücken und kleiner Münze, sowie einem kleine» Schlüssel, mittelst Taschrndicbstahls in einem Expedition-locale der städtischen Sparkasse, am 7. dss. Mts. Vorm.; 6) rin S-azterstock von gclbpoliriem Olivenholz mit kugcl. artigem Griff, daran die Buchstaben „II. 8." im Monogramm ein- gravirt, aus einem Berkausslocale in Nr. 17 der Turnerstraße, am nämlichen Tage AbendS; 9) fünf Flaschen Rothwri» mit der Eiiqueite ..Ilarxnur", mittelst Einbruch» aus einer kellerabtheilnag in Nr. 26 der Elster- straße, vom 7. bis 8. dss. Mts.; 10) ein fast neuer schwarzer Filzhnt (Talabreser) mit braunem Futter, darin die Firma „I^iocbino;", au- eine,» Gastlocale in Nr. 73 der Stcrnwartenstraße, am 8. djs. MtS. AbendS; 11) ca. 20 Meter weiß und roth klein carrine Leinwand, von einem VerkausSstandc aus dem Rastplatz«, am 9. dss. Mts. Nachmittags; 12) eine Kiste, oian. „Käserei Kellen", mit etwa 7 Schock Käsen, von einem Berkaussstande am Fleijcherplotze, in der Nacht vom 9. zum 10. dss. MtS.; 13) ein Franrnkleid von schwarzem Kaschmir, der Kragen und die Ausschläge mit schwarzem Atlas besetzt, mit einer PliMalbel und einer Reihe übersponnenen Knüpfen, ans einem Vorsaal in Nr. 10 der Petersstraße, in der Zeit vom 20. vorigen Monats bis 10. dis. MtS^ 14) ein Winteriberzieher vo» dunkelblauem Floconnö, mit arauwollenem Futter, Sammetkragen, zwei Reihe» „bcrspviinenen Knöpfe», zwei Seilentaschen mit Patten und zwei inneren Brust taschen — in einer der Taschen besand sich ein bumes Taschentuch — von einem Wagen in der Plaucnscheu Straße, am 10. djs. Mts. AbendS: 15) drei Bände „Schillers Werke" in grüner Leinwand, aus einer Wohnung in Nr. Wo der Windmühlenslraße, innerhalb der letzten vierzehn Tage; 16) drei Flaschen Wein, mittelst Einbruch» aus einer Keller- abtheilung in Rr. 6 den Gottsched-Straße, vom 6. bis 7. diS. MtS.; 17) ein Geldbetrag von 5 .6 in kleiner Münze, ferner neun Stück verschiedene Barviermeffer, ein neujilbcrnes Varbierzeng. bestehend an- Becken, Wasserflasche und Schaumpinsel, serner eine Echtere und ein Abrietzstrin, an« einem Geschäft-locale in Nr. 37 der Nürnberger Straße, zu der nämlichen Zeil; 18) ein Wintrrübrrzirher von schwarzem Diagonal, mit schwarzem Futter, ebensolche,n Sammcrkragen und übcriponnenen Knipsen — in einer der Taschen befand sich «in weiße- Taschen tuch, „X. bl." gez. — au« einem Schlafraume einer Herberge in Rr. 5 der Windmühlenstraße. am 7. dss. MiS.; 19) ein weißleiucneS Oberhemd, aus dem Rücken zu schließen, von einem Trockenplätze an der Bayerischen Straße, am 8. dss. Mts. Nachmittags: 20) ein Partemanuat« von schwarzem Leder, mit Klappe und weißem Schlößchen, mit 4 » KO :n einem Thaler und kleiner Münze, serner ein ebensolche« Partemennaik. edrnlalls mit 4 .« 5-^j Inhalt in kleiner Münze, au- einer Wohnung in Nr. 13 am Ncnmarti, in der Zeit vom 9. bi- 11. dss. Mit.; 31) drei oval« TaUettenshiegel Mit goldverziertem Porzellan rahmen und ein ebensalcher m,t blauem Nahmen, serner ein Franen-Prlz von schwarzen Schaffellen, mit schwarzem Ueberzug nnd ebensolchem Plüschbesatz, au- einer Berkaussbud« am Töpser- platze, in der Nach! vom 10. zum II. diS. Mis.; 22) vier Paar blaue, drei Paar graue, zwei Paar rothe und ein Paar weiße wollene Maniis-strüinvsc, tbeilS neu, theils ge- tragen, aus einem Hosraum in Nr. 1 der Münzgasse, wo sic zum Trocknen gehangen haben, in derselbe» Nacht; 23) ein zweirädriger Handwagen »nt der Firma „Ferisch L Simon", vor dem Grundstück Nr. 54 der Reick-Sstraße am 11. d. MtS. Nachmittags; 24) drei Dutzend Vnchbindrrlrdrr, theils dunkel, tlkil« roth gesärbt, a»S einem Acveiislocgle l» Nr. 4 der Jnsclsttaße am 11. d. Mis. Vormittags; 25) fünf Flgjchcn Weiß- und drei Flaschen Rothwci» mit der Etiquetie „Costel an, Rhein", serner süns Flascr.en mit Zerbster Bitterbier, mit Pate,»korke» und den Eiiqueite» „St,ekel in Leipzig" »nd eine Quantität weiße Kartoffeln niittelst Einbruchs aus einer Kellerabtbeiluiiq in Nr. 69 der Elijeustraße in der Nacht vom 11. zum 12. d. Mis.;^ 26> ein Geldtäschchen von rothem Leder, mit Klappe und gelbem Schlößchen, mit l 7 Mark, in Thalern, Markstücke» und kleiner Münze mittelst Taschciidiebsiahls in einem Gasilocale ni Nr. 15 der Blücherstraße am 12. d. Mts. Abends. Etwaige Wahrnehmungen über den Verblieb der gestohlenen Sachen oder den Thäier sind ungesäumt bei unserer Eriminal- Äbtheilung zur Anzeige zu bringen. Leipzig, am 14. Januar 1831. Das Poli;ei-A»»t der Stadt Leipsig. Bre tschneider. De. Denecke. Nichtamtlicher Theil. W»1S dllllll? * DaS Eentrum und seine Freunde vom Nücksichritt wissen nicht genug die Glückseligkeit zu rühme», welche deS deutschen Reiches und seiner Bürger wartet, wenn erst einmal der „unselige Eullurkamps" beendet sein wird. Ein Ende dieses KanipscS ist für unsere deutschen Ultrainontar.cn allerdings nur denkbar durch die bedingungslose Unterwerfung der Staatsgewalt unter die Ansprüche der Curie, durch eine rückhaltlose Wiederherstellung des Status guc> nntv" in der kirchenpolitischen Gesetzgebung. Wenn die augenblicklich in Preußen beliebte Kirchcnpolitik so weiter geht, dank werden ihrer Auflehnung gegen die CtaatSgesctze durch gerichtliches Urlheil abgesetzl waren, haben sich nicht nulerworseu uad dennoch ist der Bischof von Limburg begnadigt und «n sein Amt wieder eingesetzt worden. Assessor Himlv, der staatliche Verwalter dcS BiSlhunisvcruiögenS in der Diöeesc Münster, räumt zu gleichem Zwecke seine bisherige Amtswohnung. Mehrere vacante BiSlhlinicr sind mit staatlicher Genehmigung wieder besetzt worden, ohne daß ihre Inhaber den gesetzlich vorgeschriebenen Eid dcS Gehorsams gegen die Slaatsgesetze abgelegt hätten. Der katholische Klerus erhält die gcspcrrteir Gehälter wieder, ohne daß er scme Unterwerfung unter die ibm unliebsamen Slaatsgesetze zu erkenne» gegeben hätte. Mau unterhandelt bereits wegen der Wiederöesetzung der durch geistliches Urtheil vacant gewordenen erzbischöflichen Sitze von Posen und Köln „i»ari Pas«,?-. Tie schwer com- promittirten ehemaligen Erzbischöfe 1)r. Mclcherü und Gras Ledochowoki sollen nicht verzichten, sondern nur Eoadjulvren erhalte», welche dem Staate genehm sind und für die Ziikluist ein friedliche» Einvernehmen der staatlichen und Kirchengcwalt verbürgen. Was aus solche rein persön lichen Garantien zu geben ist, hat daS Beispiel de» Fürst bischofs von BrcSlau. Lr. Herzog, bewiesen. Die Ean didatur des Prinzen Radziwilt für die Stelle eines Eoadjutors >n> Erzbisthum Posen und Gnescn mit dem Rechte der Rach folge ist von der preußischen Regierung zwar ziirüä- gcwiesen worden, aber über diese Pcrsoncnfragen wird die Curie gewiß ei» Einversländniß herbeizufübreu wissen. Denn daß mit diesem Schritt die Reihe der von der preußischen Regierung beabsichtigten kirchenpotitischeii Evn- cessionen »och nicht abgeschlossen ist. beweist ein Artikel der »Norddeutschen Allgemeinen Zeilung", welcher di>' Eanditatur Radziwill bespricht »nd dabei da» Bedauern äußert, daß der römische Stuhl in Berlin keine Persönlichkeit besitze, welche ibn über die dculschcn Verhältnisse ebenso „aus dem Laufenden" halte, wie dieS für Preuße» Herr von Schlözer in Rom kbut. Mit anderen Worte», es wird die einseitige preußische Gesandtschaft beim Vatikan getakelt und eine Aenverung dieses Znnaudcs gewünscht. Tie Curie wird sich schwerlich lange »ölbigen laben, und bald wird vielleicht mit Grund der Ruf erschallen: „Der RniitjuS kominl!" Wenn man daneben noch die grundsätzliche Tendenz deS in dieser Woche zur Beralhung kcmincnden Antrages Neichensperger aus Wiederherstellung der ansgchvbenen kirchenpolikischen Artikel der preußischen Verfassung in Betracht zieht, so wird man eiiis.hen, daß der ultranionlancn kanipjgerüstelcn Schaar nur noch wenig zu tbun bleibt, um der besiegten Staatsgewalt einen Frieden nach klerikalen Wünschen zu diclircn. Herr Windtborst wird sich dann noch mehr als Manu der Lage in Deutschland und Preußen süble», al- da- gegen wärtig schon der Fall ist. Seine Sprache den Minister» gegenüber, welche jetzt schon nicht nur den Ossiciösen Entsetzen einslößt, wird dann wahrscheinlich noch herrischer u»o ver letzender sein al- bisher. Aber der ultrainvntane Heerbann braucht dann nicht mehr in ständigem Krieg-zustande zn ver harren. Er kann in sicherem Vertrauen aus seinen maß gebenden Einfluß sur untere gcsammte innere Politik sich auf eine ansehnliche Fr edenepräscnzsiärle rctuciren. Wie würbe er diesen dann erkänipsten. von der rückschritt lichen Regierung-Politik ihm zugewandten Einfluß an wenden? WaS würde dann werden? Einen kteinen Vorgeschmack davon gewährt unS schon jetzt da- Treiben der ultramontanen Majorität t» Bayern, wo dieselbe nicht so au«sebließlich von dem Kirchenconflicte in Anspruch genommen ist. wie >m Reiche und in Preußen. Dort treibe» die Klerikalen ihre praktische Socialpelitit, viel weniger diplomatisch, al- nach dem von Herrn Windtborst in Tusselkorj ausgestellten Programm. Dort geben sie der politische» und wirthschasllichen Selbstständigkeit der ärmeren Elasten sehr energisch zu Leibe, und sie werden nicht verfehlen, diele Bestrebungen aus da- ganze Reich ous- zudehnen, sobald für sie ber geeignete Zeitpunkt dafür ge kommen sei» wird, der Zeitpunkt, welcher unter der jetzigen Kirchenpclitik de- Fürsten Bi-marck nicht mehr allzu fern ist. wie unser oben gegebene- Situation-bild zeigt. Die Con-
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