Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.02.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-02-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186802245
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-02
- Tag1868-02-24
- Monat1868-02
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.02.1868
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
du.j tlsüer krelbnj palmt Lusfit. seler aburg. ha- r Bavr palmöaii Eleph türnbrrgl de R, riMtr j/ llgMM Anzeiger. Amtsblatt -es König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. KronprWv o Montag dm 24. Februar. 1888. .g- >t. Dre< Kror »d? Cöl« Die Expedition -es Leipziger Tageblattes heute Montag deu 2L. Februar von 1V Uhr Vormittag bis 2 Uhr Nachmittag geschloffen. An Bezug auf den am 24. d. M. stattfindenden Carneval- ^m RaZ In den Straßen, durch welche der Festzug geht, ist während Bekanntmachung. Festzug wird Folgendes hiermit angeordnet, v der Dauer desselben jede Handthierung zv zu Unterlasten, welche dem ire Gor ,^t.' antburg.s »aviere. Weisungen Leipzig, den 22. Februar 1868. »o/o Türk. /. /- nte 46.! tt. 560.j Anfc nie 46.! et. 560.- Ber marks noür io 14N ik. Anlkj lkehl io.! Gar»! t 11'/, Kule, ndien 8V. ute M oz. 1^ lcend, lWM 10'/<, ttlle Pr Gewnj rbruar nach pr. d. Holz-Auktion. Donnerstag den 27. -. M. sollen auf dem diesjährigen Schlage in Connewitzer Revier, in den f. g. Probsteien, ttagS von 2 Uhr an 23 buchene, 47 eichene, 17 rüsterne, 26 erlette, 59 aSpene, 1 lindener und cholder - Nutzklötze, sowie 2 Klaftern eichene Nu-scheite, ferner von 1L Uhr an 2^/4 Klafter buchene, 66 Klaftern , 7 Klaftern rnsterne, 1 Klafter erleue, 6V, Klafter aSpene und ^/, Klafter liudene Brennholzscheite unter den üne an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden, lyigi, am 18. Februar 1868. Forst-Deputation. FcUr Mendelssohn-Lartholdy. Der musikalische Ruhm Leipzigs knüpft sich zum großen an das Wirken deS großen Tonmeister- FelixMenvelS- l»-Bartholdh, welcher in Wahrheit der populärste Compo- > im edelsten Sinne auch in der neuesten Zeit geblieben ist. Geist durchdrrngi jetzt noch das berühmte GewandhauS- jter, dessen Leiter fort und fort bemüht sind, die Leistungen -der kaum zu überbretenden Höhe zu erhalten, bis zu welcher mdelssohn führte. In Anbetracht der großen Verdienste, sich Vieser Tonschöpfer um die Tonkunst und insbesondere S musikalische Leben Leipzigs erwarb, hat die Gesellschaft „Zwanglosen" beschlossen, darauf hinzuarbeiten, daß dem ' n Meister em Denkmal in unserer Stadt gesetzt werde. -- swie die Stadt Dresden ein Weber-Denkmal besitzt, muß Leipzig ein MendelSsohn-Denkmal aufweisen können, und aus! zur Durchführung der gewiß zeitgemäßen Idee. das Königliche Ministerin« des Inner« zu Dresden. Die Einwendungen, welche die Unterzeichnete Handelskammer den Entwurf der Novelle zum Gewerbe- und Personal- zesetz zu erheben si<^ len der Wie cungen zum Gesetz erhoben werden. ES ist einleuchtend, dadurch Handel und Industrie im Gegensatz zur Landwirth- lt und dem städtischen Grundbesitz plötzlich m einem weit Ke» Verhältnisse alS bisher belastet werden. Kann eS uns nun auch nicht in den Sinn kommen, gegen die Novelle nochmals remonstriren zu wollen, so wird eS doch bedeutenden Al Wir meinen den ebung de- Wechsel- iu belasten droht, eine- Gesetze-, die veränderte Erhe' treffend". Gründe, welche vom Standpunct der Finauzwiffenschaft Mn die Wechselsteuer geltend zu machen find, hat -die Zkammer zu Dresden in ihrer Eingabe an da- Königliche rium der Finanzen vom 3. d. M. vargelegt. Wenn wir aber auch nicht auf diesen principiell wohl unbestreitbar rich- ' Standpunct stellen wollen, so gehen unS doch gegen Ein- deS Wechselstempels im gegenwärtigen Zeitpuncte Bedenken bei, welche wir nicht umhin können hierdurch zur Kenntniß der Königlichen Hohen Staatsregierung zu bringen. Gewrß wlrd Niemand leugnen, daß Handel 1 und Industrie seit 1819. wo das Stempelmandat die Schuldverschreibungen und Wechsel aller übrigen Personen einer Stempelabgabe unterwarf und nur diejenigen de- Handels- und Fabrttstandes davon aus nahm, im Ganzen sich eines mächtigen Aufschwunges zu erfreuen gehabt haben. Ebenso bekannt sind aber auch die schwierigen Ver- diesen Aufschwung 1 deutschen Kriege achwehen und iu der unsicheren politischen Lage deS letzten Jahres mit ihrem fast unerträglichen Druck hoffent lich ihren Höhepunkt erreicht haben. Wenn der Schluß eines so außerordentlich ungünstigen Jahre- unS noch die Aussicht auf eine bedeutende Erhöhung der Gewerbesteuer gebracht hat, so durften wir wohl hoffen, daß der Handels- und Fabrikstand nunmehr wenigstens vorläufig von neuen öffentlichen Lasten verschont bleiben würde. ES kommt hinzu, daß, wie die Motiven selbst sagen, eine Re- irung der Stempelgesetzgebung im Gebiet des Norddeutschen nde- zu erwarten steht, wobei doch sicherlich auch die Frage des Wechselstempel- mit in Erwägung gezogen werden wird. so weniger scheint daher der Zeitpunkt geeignet sür eine particulare Neuerung, die sich zwar in manchen Puncten an die jetzige preu ßische Gesetzgebung anlehnt, in anderen wesentlichen Stücken aber, insbesondere in Bezug auf die Höhe deS Stempels, von derselben sich entfernt. Wenn m den Motiven gesagt ist, daß die preußischen Satze dem Vernehmen nach einer Aenderuna entgegengehen, so dürfen wir andererseits wohl aus ein neueres Votum des Abgeord netenhauses Hinweisen, durch welches diese Art der Stempelsteuer überhaupt einigermaßen in Frage gestellt scheint. Wir schließen unS daher dem auf Zurückziehung der Vorlage gerichteten Anträge der Handelskammern zu Dresden und Chemnitz msofern an, als wir unS, wenigstens für )etzt, gegen ein einseitiges Vorgehen der sächsischen Gesetzgebung m dieser Angelegenheit erklären. Für den Fall jedoch, daß dieser Antrag erfolglos bleiben sollte, wollen wir auf den Inhalt deS vorgelegten Gesetzentwurfs in seinen Hauptbestimmungen eingehen. Die Höhe der proponirten Steuer von */z 0/00 übersteigt durch schnittlich die deS preußischen und ebenso die deS französischen und englischen Wechsel tempelS um ein Erhebliche-; gegenüber den so niedrigen ProcenisLtzen, welche den Gewinn des Waarenhändlers und namentlich de- BanquierS bei ihren Operationen ausmachen, repräsentirt sie eine enorme Belastung. Wir möchten uns dagegey
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite