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Sächsische Dorfzeitung : 11.02.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-02-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-186802119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18680211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18680211
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1868
- Monat1868-02
- Tag1868-02-11
- Monat1868-02
- Jahr1868
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 11.02.1868
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Dienstag, 11. Jeßruar 1868. Eachstsche »«»» ochemmS. W Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Aedlgirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers C. Heinrich. 2 // gebung festzustellende Zwecke wird dem provinzialständischen Verbände der Provinz Hannover zu eigner Verwaltung die Summe von jährlich 500,000 Thaler aus den Stratshaushalts-Einnahmen eigeMhümlich überwiesen und ist diese Summe daher fortan auf das Ordinarium des Etats zu setzen. tz 2. So weit die Zinsen der überwiesenen Fonds nicht aus reichen, sind die Kosten der im h 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Ein und ich frage nun: Warum sagt man uns das nach unserem bisherigen Verhalten im Reichstage und hier? Wir haben in wichtigeren Sachen zum Ministerium gestanden und haben viel dabei aufgegeben und würden dies auch künftig unter ähnlichen Verhältnissen thun. Aber hieraus zu folgern und zu sagen: „Ihr seid gewählt, blos dazu, um mit dem Ministerium zu gehen," das ist uns bis jetzt noch nicht gesagt worden; dafür haben wir keinerlei Verständniß und dafür werden wir nimmer mehr Verständniß haben. (Stürmischer Beifall rechts.) Ich möchte nur wissen, was der Herr Ministerpräsident selbst geant wortet haben würde, wenn der Minister v. Westphalen oder v. Manteuffel ihm so etwas gesagt haben würde. Er würde wohl nichts anderes gesagt haben, als was wir sagen: „Wir werden mit der Regierung gehen, so weit es unsere Ueberzeugung ist; wir werden die Regierung stützen, so weit es sich mit unserer Ueberzeugung verträgt." Aber unbedingt zu sagen: „Ihr seid gewählt, um unter allen Umständen das Mmistenum zu das ist nicht wahr; das sind wir nicht. (Beifall rechts.) Im Gegentheil, es hat uns mancher von unseren Wählern gesagt: „Nach Außen hin sehr wohl, da stützen Sie das Ministerium; aber passen sie auf; nach Innen — das allgemeine Wahlrecht ohne Klassenunterschied (Heiterkeit links); wohm soll das führen? (Zunehmende Heiterkeit links.) Die Sache wird bedenklich! (Gelächter links.) Sehen sie sich vor! — So hat man zu uns gesprochen! richtungen und Anlagen von dem pwvinzialständischen Verband der Provinz Hannover nach Maßgabe der Verordnung vom 22. August 1867, betreffend die provinzialständische Verfassung im Gebiete deS vormaligen Königreichs Hannover, aufzubtingen. § 3. Der Finanz-Minister und dn Minister des Innern sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Soweit wäre die Sache im Sinne der Regierung wie nach den Wünschen der Hannoveraner -geordnet. Aber die Verhand lung selbst war nichtiger, als der gefaßte Beschluß. Und zwar aus folgenden Gründen: Von der konservativen Partei des Abgeordnetenhauses, die bis zum 6. d. M. mit dem Grafen Bismarck stets durch Dick und Dünn gegangen, wurde auf einmal Opposition erhoben. Der Abg. v. Diest, ein sonst sehr gefügiger Landrath, v«tte die Ablehnung der Regierungsvorlage beantragt und nur aus Ge fälligkeit gegen den Premier die einmalige Bewilligung von 500,000 Thlr. befürwortet. Die Debatte förderte nun ikerk- würdige Dinge zu Tage. Der Abg. v. Brauchitsch äußerte u. A.: Der Ministerpräsident hat unserer Partei einen Vorwurf daraus gemacht, daß wir gegen die Regierung hier stimmen wollten, obwohl wir darauf hin gewählt wären und ausdrücklich versprochen hätten, die Regierung zu unterstützen. Meine Herren, ich, kenne die Stimmung der Wähler, die mich gewählt haben, sowie die Stimmung memes ganzen Regierungsbezirks sehr genau Politische Weltschau. Deutschland. Preußen. Die großen Stürme der letzten Tage, welche die Wogen des Weltmeeres aufwühlten, scheinen auch im preußischen Abgeordnetenhause eine kleine Gast vorstellung gegeben und Dinge heraufbeschworen zu haben, von denen man noch mcht wissen kann, welche politische Situation aus ihnen emporkeimen wird. Die Sache ist jedenfalls interessant genug, um den Hergang derselben etwas ausführlich zu erläutern. Bekanntlich trat erst im October 1867 die preußische Ver fassung in den annektirten Provinzen in Kraft, während bis dahin Graf Bismarck als Diktator über die neuen Landestheile herrschen konnte. Nun wird man sich noch der Sündfluth von Octroyirungen erinnern, die in den betroffenen Provinzen im Spätsommer vorigen Jahres einen wohl gerechtfertigten Schmerzens schrei hervorriefen. Auf Befehl des Königs, der sich dazumal im Bade Ems befand, mußte man mit den Octroyirungen inne halten und Vertrauensmänner einberufen, um die berechtigten Eigenthümlichkeiten vor fanatischer Gleichmacherei zu schützen. In Hannover berief man sogar die Stände zu einer kurzen Session zusammen, und es darf wohl als bekannt vorausgesetzt werden, daß sowohl diese wie die später in Berlin zusammen getretene Vertrauens-Kommission sich für die Zuweisung des bisherigen Domanial-Ablösungsfonds als eines dem Lande ge hörenden „Provinzialfonds" erklärten. Wahrscheinlich mag die preußische Regierung schon damals Versprechungen nach dieser Richtung hin gemacht haben, und es handelte sich nunmehr Ende voriger Woche darum, die Zustimmung des Abgeordnetenhauses hierfür zu gewinnen. Die von der Regierung deshalb gemachte Vorlage, wonach der Provinz Hannover ein Kapital zugewiesen werden sollte, dessen jährlicher Zinsenertrag sich auf 500,000 Thlr. belaufe, wurde zwar von der Budget-Kommission zur Annahme empfohlen, aber infolge eines Amendements des Abg. Kardorff dahin .abaeändert, daß Hannover nur eine Jahresrente von 500,000 Thlr. erhalten soll. Der größeren Deutlichkeit wegen führen wir den Wortlaut des Entwurfes an, wie er aus der Berathung vom 6. d. M. hervorgegangen ist: Gesetz, betreffend die Ueberweisung einer Summe von jährlich 500,000 Thlr., an den provinzialständischen Verband der Provinz Hannover. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc., ver ordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie was folgt: tz ,1. Zur Verwendung für folgende Zwecke: 1) Bestreitung der Kosten des Provinzial-Landtages und der einzelnen Landschaften in der Provinz, 2) Unterhaltung und Ergänzung der Landes-Bibliotheken, Leistung von Zuschüssen für öffentliche Sammlungen, welche der Kunst und Wissenschaft dienen, 3) Unterhaltung,. beziehungsweise Unterstützung der Irren-Anstalten, der milden Stiftungen, der Blinden- Anstalt, der Taubstummen-, Rettungs-, Idioten- und Landarmen- Anstalttn, sowie des jüdischen Schul- und Synagogenwesens der Provinz, 4) Bestreitung der Kosten, beziehungsweise der Unterstützung des chausseemäßigen Ausbaues von Landstraßen und .der Instand setzung von Temeindewegen, 5) Bildung eines Fonds für Zuschüsse zu LandeSmeliorationen, sowie für ähnliche, im Wege der Gesetz- Vreistigster Lahrgang. I. Quartal.
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