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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.11.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-11-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19101109013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1910110901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1910110901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1910
- Monat1910-11
- Tag1910-11-09
- Monat1910-11
- Jahr1910
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 09.11.1910
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55. Jahrgang, 30V. vez«,»«ebüdr «»rt»Ilai>rl kür Dr»»- den dri lnglüü jwei- nueligerZu» naun,,a„ ^onn- ü»o Monl^ge» nur einmal i S.M Mk. durch ausmürtlae Ooiu- >m»,,«ui>re N.dk, Mk. »>-, einnrqllger Hu- iiellun, durch di» Pakt ilM.^abneBeilellgeit». den Leiern ,o» I-reSue» u. Uuiqeduu^ ein rag« vorder «u- iieüie» Ädend-Aud. xaveil erhallen dieaui-- w->uge» lüepeher mit der Morgen eiiudgad« euianimen tügrstellt. »iachdruiknurnutdeul« Inder Quellenangabe >. Dreid. li/uchr ", zu, ,,iilg. — Uilverlangl- Manulkrivle werde» niqt auttiwahrt. r«legramm-Adrr,s<: Nachrichten Dresden. Femsprecher: 11 ^ 2006 » 3601. E»eg*ü*röeL 18SV Druck und Verlag von Liepsch L Reichardt in Dresden. s Intiabef: !. e. Müller unr:»r»L:i>i Qskisi^sle U. ungsklsiclsls f'uppsn. dVS»C»>« — Unsresickils Lu!,«<tk>I. ÜIWI. »ein. o » Uttii,« !,ii«>«!»'e»- »Melii'iiiil ü. N. nlllllvi, «iüiü. stv tlr. M evko-papies ^locierriss ülanl .^cdi. üolüelsi'siil van Nal», «süLtfslieA Mittwoch, 9. November 1919. Anzeige«-Laril Annahme von Ankün digungen bi- uachnr. 3 Uhr, ^oturtLfl- nur '.liudlenftruße 3t» von N Ui6 ' Uhr. Tie eittipaluflt' GrurldtciL lca. »« Pilsen t cks P. . naunuru ^iuckin hrcli au^ Dreodcu '-!() tn . ^esüinilS .'kll^igen uus der ^ruxiNeiti: ^eil«' -tOPs. ' I'ie Hwkilpalüsjc .'»eile.,. ejUc'.teüO^I — >n .'tu.nmern nac«» S«'u !,^ctertn«ev die nnn uUl^e Grund- .eUeMPf..aulPnLui- ^>ite 4(-Ps., ^aunlieu- 'Itachrichlen a. Lre^oen die Gr,indjeile'-'5Pf.». '^u-wcntige ''lustrn.ie nur gegen Durau^d-^ zahlung. — .^oes Be« tegdlaiL koucl w Hauptgeschäftsstelle: Marirnstraste 38 10. Seieucliiliiisi-LereiMiliille :: tü>- juftn I, i n I, r n nt. :: Anfertigung kundtgsLrerdiiLtier Ssisuvtitungs-Xörper. Orör-tn giuvvuiil. Viel«; Itvkersnüvn. ^ Julius SetiÄcllieU, ^ irr Ld rr e- I»,. Ll'iletlbsnliei' uilll l.eibbiin!kii Lonkiö also vc-usti^vu önncka^so u. Frtiktzi rur ILranlconplloZo bmplibklt 0 srl IkVenüseliuelis - Llsdttsrsmeal 8lMK8ll'S888 11. ALri? orlrczo voraussichtliche Witterung: Etwas kühler, sehr unbeständig. In Leipzig wurde ein vorbestrafter Mensch verhaftet, »er au den aus dem KvppiuS-Prozeß bekannten "erru Weber einen Erpresserbries gerichtet hat. Reichskanzler v. LI e t h m a n n - H o l l w e g wird den besuch des russischen Ministers des Aenstern Sasvnom im Frühjahr erwidern. Der Prozess gegen die „Wahrheit" in Berlin endete mit der Freisprechung der drei Angeklagte». Die portugiesische Regierung hat durch ein Dekret den » i 0 aller Priester ans die neue Regicrnngssvrm an geordnet. Die Krönung des Königs von England littdct am Juni tstll statt. I »folge A u s st ands von 1 n >t u F u h > lent e n ist i» Viverpvvl der Verkehr iin Hasen und in den DoctS lcihmgelcgt worden. Der japanische Ministerrat beschlost die Einftihrung der allgemeinen Wehrpflicht in Korea. kluclsMrimg unO kinksmmenfteuer öer Lanüivirie. Erörterungen über Bnchsührung haben ivohi nur nir wenige Pl'enschen einen Beiz. Einerseits hat das Thema etwas sehr Nüchternes und anüerieits gibt cs wviil lein anderes Gebiet, ans welchem so oft die Meinungen so sehr aiiseinandergehe». Erhöhtes .interesic finden die Fragen aber ans praktischen i^rnnden in der Beit, wo alle» Tiaatsbnrgern die Aufforderungen zur Deklaration ihrer Eiiitommcn zngegangeu sind. Dies ist jetzt der Fast, und daher >ci an eine ausgezeichnete Bede ernniert, die wahrend dcs letzten Landtages in der Ersten Dtäudelaininer Herr Bltlergutsbesitzcr Dr. von Hübel über die Bedeutung der Buchführung für die Landwirtschaft hielt. Diese Ans uihrnngen haben allgemeinstes Interesse und nicht zum wenigsten auch in kaufmännischen Kreise», da bei der Aus sprache in der Ständekammer der Widerspruch offenbar wurde, der zwischen der Bewertung einer geordneten Buchführung in allen kaufmännisch gebildeten kreise n besteht, und der Geltung, welche die Bnchsührung unter Umständen nach der bestehenden Gesetzgebung »ür die Steuerbehörde hat. BittergutSbcsitzer Dr. i vn Hübel brachte in der erwähnten Sitzung ein Urteil des TberverwaltungsgerichtS zur Sprache, das bei den Land wirten, namentlich bei den buchsührenden Landwirten, Be unruhigung hervorgerufcn habe. Ter Tatbestand, der diesem Urteil zugrunde liegt, ist s»!gender: Ein Landwirt hatte gegen seine Einschätzung ur Einloiumensteuer reklamiert. Es habe sich nun herans- aesielll, öast dieser Vandmirt bei der Berechnung seines ü e ne r p f l i ch t i g e n Einkvmmc n S Abschreib u n - g e n insbesondere an de n Gebäude» vo r g e » vm - »> e n habe. Die Einschätznngskoinmission und die Rekla- mationskommissio» hätten entschieden, dast derartige Ab schreibungen unzulässig seien. Daraus habe sich dieser Landwirt an das Dberverwaltungsgericht mit der Anfechtungsklage gewandt. Diese Klage sei abgewiese» worden. Also auch das Oberverwaltnngsgerlcht habe ent schieden. dast derartige Abschreibungen unzulässig seien. TaS Dbervcrmaltungsgericht sage in der Begründung: „Ein Nnndwirt, der wie der Äläger über die Ergebnisse der »ns eigenen Grundstücke» betriebene» Landwirtschaft vrdnungs- mahigc Bücher führt und allstihrlich Inventuren anssteUt, innst nnbedingt ans diejenigen Teile seines landwirtschaftlichen An lage- und Betriebskapitals, die einer allinaylichcn. durch de» sgirtschastsbetricv hervorgernsenen Wertsvermiiideriing unter liegen, angemessene, der jährliche» Wertsverminderung glcich- lommcnd« Abschreibungen vornehme», wenn er nicht zu illein- crtragszisscrn gelangen will, die der Wirtlichkeit widersprechen, und er unterscheidet sich bezüglich dieser Notwendigkeit in nichts non dem eine ordmingsmähige Bnchsührung bestpende» Handel und Gewerbetreibende», »gleichwohl steht sich das Oberverwal- iungSgerichl angcstchts der jetzt geltenden gesetzlichen Bestim mungen auch seinerseits aus den in der aiigesvchtene» Entichei- dung zutreffend entwickelie» Gründen gezwungen, dem Land wirte zu versage», waö es dem Handel- und Gewerbetreibenden gewähre» muh." ES wird dann weiter ausgesührt, dast in 8 LI des Ein- lominenstenergesehcs den Handel- und Gewerbetreibenden ausdrücklich das Becht eingeräumt sei, Abschreibungen bei der Ermittlung ihres steuerpflichtigen Einkommens zu be rücksichtigen, und es werde dann weiter ausgesührt, dast nirgends diese BcsugniS auch den Land wirten z u g e s ch r i e b c u sei und daß diese also von der Befugnis ausgeschlossen seien. Dr. von Hübel führte hierzu aus: Er habe geglaubt, dast, wenn in L 18 des Einkommensteuergesetzes gesagt sei, das; der Landwirt nach dem durchschnittlichen Beinertrag der drei letzten Jahre einzuschatzen sei, dast dann unter diesem Beinertrag ein richtiger gemeint sei und nicht et» unrichtiger. Ein Beinertrag aber, bei dem Abschreibungen an den Jnventarteilen, die der Abnutzung unterlägen, nicht vorgcnvmmen seien, bilde nach der Ansicht des Tberver- waltnngsgerichts einen Reinertrag, welcher der Wirtlichkeit widerspreche, also einen unrichtigen. Aber er wolle den Standpnntt verlasse». Er wolle sich ans den Standpunkt des LberverwaltungsgerichtS stellen. Tann aber sei die Entstehung der gesetzlichen Bestimmungen, aus denen das Urteil des ObcrverwaltnngsgerichtS beruhe, doch wohl nur so zu erklären, dast auch ans eine korrekte land wirtschaftliche B uchsnhrnng überhaupt kein e Rücksicht genommen werde, und das lasse sich auch erklären. Diese Bestimmungen, die er hier zur Sprache bringe, stammten ans dem Jahre 1878. Es seien ja mittler weile redaktionelle Aendcrungen vorgenommen morden, aber dem Sinye »ach stammte» sie aus dem Jahre 1878. Zu dieser Zeit sei die landwirtschaftliche Buchführung noch lange nicht so weit entwickelt gewesen, wie jetzt. Sie habe schon bestanden, sei aber wenig verbreitet, wenig bekannt und jedenfalls dem Gesetzgeber nicht bekannt gewesen. Das sei aber in den 32 Jahren anders geworden. Die Landwirte hätten keine Mühe und auch kein Gelüopser gescheut, nm alle die technischen Schwierigkeiten, die einer korrekten land wirtschaftlichen Bnchsührung sich eiitgegcnstcllren, zu über winden. Diese Schwierigkeiten seien überwunden, und wir besäste» zurzeit eine vollständig einwandfreie landwirt schaftliche Buchführung, die auch den Vorschriften entspreche, die üaS Handelsgesetzbuch für die Handel- und Gewerbe treibenden ausgestellt habe. ES könne hiergegen eingewaudt werden, dast das doch wohl nicht ganz zutreffend sei, weil in den Kreisen der Landwirte immer noch über die beste Buchsührung gestritten werde. Das gebe er zu: aber der Streit drehe sich nicht darum, wie das Gesamtergebnis des land- wirtschaftlichen Betriebes zu ermitteln sei, sondern darum, ob die Grundsätze der doppelten Buchführung aus das landwirtschaftliche Unternehmen angewandt werden könn ten. ob man also auch das landwirtschaftliche Unternehmen in einzelne Betriebszweige teilen könne, und ob es möglich sei, für jeden einzelnen Betriebszweig eine besondere Rechnung aufzustellen. Das komme indessen für die Steuer veranlagung gar nicht in Frage. Wenn ein Landwirt einen Reinertrag von etwa ItzOOO Mk. zu versteuern habe, so bleibe eS sich ganz gleich, ob der Landwirt der Meinung sei, MOO Mk. stammten aus dem Ackerbau und 1MU Alk. aus der Viehhaltung, oder ob er der Meinung sei, dast -MB Mk. aus dem Ackerbau und sMtz Mk. ans der Viehhaltung stammten. Wie sich der Reinertrag zusammcnsetze, das bleibe sich ganz gleich. Es komme nur darauf a», dast der Gcsamtreinertrag richtig berechnet worden sei, und das sei nach dem gegenwärtigen Stande der landwirtschaftlichen Buchftthrungswissenschaft möglich. Wenn das aber richtig sei, so, meine er, sollte einer korrekten landwirtschaftlichen Buchsührung die gesetzliche Anerkennung nicht weiterhin versagt werden. Er meine, auch der Staat habe ein leb haftes Interesse daran, dast möglichst viele Landwirte eine korrekte Buchführung besästen. Er habe deswegen ein Interesse daran, weil dem Staate daran gelegen sein müsse, käst der Grund und Boden rationell und mit derjenigen Intensität bewirtschaftet werde, die nach den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen angebracht sei. Das wichtigste Hilfsmittel dazu sei eine korrekte landwirtschaftliche Buch führung. Nun werde sich allerdings ein Zwang für die Buchführung in der Landwirtschaft jedenfalls nicht ein- ftthren lassen, weil die Verhältnisse zu verschieden seien und weil man auch Rücksicht nehmen müsse ans die zahl reichen kleinen Nniernchmnngen »nd Betriebe, deren Be sitzer nicht immer imstande sein werden, das cinigcrmasten komplizierte Rcchnungswerl durchznsnhrcn. Aber gerade, weil der Zwang unmöglich sei, sei es notwendig, die Bnch- sührung dadurch auszubreiten und dadurch zu fördern, dast man Belehrung über die Buchsührung erteile. Er könne sich aber nicht denken, wie man in der gegenwärtigen Lage noch einem Landwirte zur Buchführung Zureden könne, I wen» er mit dem Einwand komme: Ja. was nützt das alles? ! Ich kann meine Zahlen so gewissenhaft aiisstellen. wie es inu: möglich ist. ich kann allen Vorschriften Nachkommen, die das Handelsgesetzbuch für den Handel- und Gewerbetreiben den Vorsicht: ich werde ja trvtzatledem nicht nach diesem Rein ertrage, den ich ans diese Weise ermittele, eingcschätzt. — E--> liege nun vielleicht nahe, an die Staatsregierung die Bitte zu richten, sie möchte einen Gesetzentwurf einbringen, und zwar möglichst bald, womöglich noch in dieser Session, durch den diese gesetzlichen Bestimmungen, aus denen das Urteil des OberverwiiltnngsgerichtS beruhe, abgeäudert würden. Das sei aber nicht möglich, da unser Steuergesctz ein so ionipliziertes Snstem bilde, dast man nicht kurzerhand da hineiligreisen und eine Bestimmung beseitigen oder ab ändern könne, die Anstost erregt habe, wenn auch die Gründe dafür vielleicht ganz stichhaltige seien. Finanzniinister Tr. von Rüger erkannte unumwunden an, dast hier in dem Gesetz ein W idersp r n ch z wischen zwei verschiedenen Gr u n d s ü tz e n vorlicge. Der aesctzliche Zustand ist der, dast bezüglich der Landwirte eine in dem Gesetz vorgesehene Ausnahmevvrjchrift. wie sie in Beziehung ans die Gewerbe, und Handeltreibenden Gel-j tung hat, dast nämlich aus die Ergebnisse einer in orduungs-, mastiger Weise gehaltenen Buchführung Rücksicht zu neh-> me» ist. nicht exisliert. Die ganze Materie hängt zusam men mit der kaufmännischen P f l i ch t b u ch f ü h- rung, und es läge daher nahe, daran zu denken, ob uran nicht auch den Landwirten eine Verpflichtung auf- crlegen sollte, ihre Bnchsührung, und zwar in kaufmänni scher Art, cinzurichten. Da unsere Landwirte in ihrer Mehrzahl jedoch kleinere Landwirte sind, so wird ihnen kaum zugemutet werden könne», kaufmännische Bücher zu »ihren. Der Minister erinnerte auch daran, dast selbst von den Kaiiflenle» diese Vorschrift nicht unter allen Umstän den streng beobachtet würde. Kann man den Landwirten! aber eine kaufmännische Buchführung nicht vvrschreiben, ;o entfällt die Möglichkeit, die Bestimmungen des Einkom mensteuergesetzes für sie anzuweiidcn. Ter Minister hältj es schiiestlich zurzeit noch nicht für möglich, mit einer Ge-i setzesänderung vvrzugchen. Er hätt aber den Zeitpunkt! für nicht mehr allzu fern, wo ü b e r l, a u v t an eine Ne Vision der E i n k v m m e n st e » ergesetzg e b u n g herangetrcten werden must, und dann wird ohne Zweifel auch dieser Punkt mit berücksichtigt werden. Interessant ist, dast Oberbürgermeister Dr. Dittrich bei dieser Gelegenheit im Interesse der Kommunen aus folgende Widersprüche Hinweisen konnte: Die Kom munen mühten bekanntermastcn Buch und Rechnung süb ren und hätten infolgedessen das Ergebnis, dast, soweit Elektrizitätswerke und Gaswerke in Frage kämen, ihnen Abschreibungen gestattet würden: dagegen würden die Abschreibungen nicht zugelassen beim W a l s e r w c r k, beim Schlachthos und bei den Marti Hallen, weil nämlich das Oberverwaltungsgericht — die Steuerbehörden seien nie aus diesen Gedanken gekommen der Auffassung sei, dast nur bei denjenigen städtischen Uifternehiiiungcn, die aus Erwerb gerichtet seien, nac», diesen gesetzlichen Bestimmungen Abschreibungen zulässig irien. Während ihnen also früher stets bei alten ihren Unternchmungeii die normalen Abschreibungen zugute ge rechnet worden seien, sei infolge der Judikatur des Over- verwaltungSgerichtS jetzt der eigentümliche Zustand eingc- lretcn, dast das nur hinsichtlich der Elektrizitätswerke und Gaswerke der Fall sei. Neuerte vradimelüungen vom 8. November. Gegenbesuch des Kaisers beim Zaren. Berti n. iPriv.-Tel.i Der Kaiser wird, wie halb amtlich gemeldet wird, am II. d. M. ans dem Wege nach Donau Esclungen den iaiserlich russischen und den grosther zoglich hessische» Herrschaften einen Besuch in Wvlss- gnrten absiatten. Berlin. iPriv.-Tel.i Die „Kieler Neuesten Nach richten" wollen wissen, Kaiser Wilhelm habe eine persönliche Einladung des Zaren zn einem Besuche in Petersburg erhalten. Die Reise des Kaisers dorthin sei für April Ilill vorgesehen. Nckrirtcnvercidigiing in Potsdam. Potsdam. Heute vormittag fand im historischen Ererzierhanse an der Plantage die feierliche Bereidi gung der Rekruten der Potsdamer Garnison statt. Kurz vor 11 Uhr kam der Kaiser im Automobil beim Ererzieryause an. Es hatten sich ferner enigesiinden die Prinzen Eitel Friedrich, Aiigust Wilhelm, Oskar und Joachim, die sremdherrlichen Offiziere, Generaloberst von Plessen, die Herren des HanptanartierS, die Generale von Löwenseld, v. Kessel, Freiherr v. Lynckcr, v. Plüsekow. Auch
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