Suche löschen...
Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 11.02.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-02-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188802112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18880211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18880211
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1888
- Monat1888-02
- Tag1888-02-11
- Monat1888-02
- Jahr1888
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^18. 1888. für Zschopa» und Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zn Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dien-tag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. Dierteljührsprei« 1 Mark erkl. Botengebühren und Postspesen. SK. Zayrgang. Sonnabend den 11. Februar. Inserate werden mit 10 Pf. pro gespaltene Korpuszeile berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorhergehenden .Tages angenommen. Bekanntmachung. Auf Antrag des Vormundes der Erben des Webermeisters Johann Christoph Arnold sollen am IS. Februar 1888, Vormittags /.II Uhr die denselben gehörigen, auf Folio 457 des Grundbuchs für Zschopau eingetragenen Grundstücke, nämlich n. das an der Bergstraße unter Nr. 48 l des Brandkatasters gelegene einstöckige Wohnhaus mit angebautem Hintergebäude wird mit dem daran- ftoßenden 4 ok. großen Garten und d. die am Bärensteine gelegene, 60 OK. enthaltende Jeldparzelle Nr. 778 des Flurbuchs an hiesiger Gerichtsstelle UN! das Meistgebot verkauft werden. Man fordert daher Kauflustige auf, in diesem Termine zu erscheinen und ihre Gebote zu thun und bemerkt noch, daß die Versteigerungsbe dingungen hier zur Durchsicht aushängen, die Grundstücke durch Vermittelung des Vormundes, Herrn Anton Hermann Emmerling, besichtigt werden können, das Hausgrundstück mit 4050 Mark versichert ist und in letzter Zeit 285 Mark jährliche Miethe getragen hat. Zschopau, am 21. Januar 1838. Das Königliche Amtsgericht daselbst. , Forken Franz. Auf Folium 144 des Handelsregisters für den Bezirk des Unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma Ferd. Teichmann in Zschopau und als deren alleiniger Inhaber der Spediteur Herr Gotthelf Ernst Ferdinand Teichmann daselbst eingetragen worden. Zschopau, am 8. Februar 1888. Königliches Amtsgericht. Forker. Bg. Auf Folium 9 deS Handelsregisters für den Bezirk des Unterzeichneten Amtsgerichts ist heute eingetragen worden, daß die Firma Carl Mattheß Ir.tn Zschopau erloschen ist. ^ ^ Zschopau, am 8. Februar 1888. Königliches Amtsgericht. Forker. Bg. Auf Folium 13 deS Handelsregisters für den Bezirk des Unterzeichneten Amtsgerichts ist heute eingetragen worden, daß die Firma C. F. Heinig in Krumhermersdorf erloschen ist. Zschopau, am 9. Februar 1888. Königliches Amtsgericht. Forker. Bg. Bekanntmachung. An Stelle von 8 20 und § 21 der hiesigen Straßenordnung treten folgende Bestimmungen, was zur Nachachtung unter Hinweis auf die Strafbestimmungen in 8 39 der Straßenordnung bekannt gemacht wird. § 20. Frisch gefallener Schnee ist von den Fußwegen nur insoweit zu beseitigen, als es erforderlich ist, um die Fußwege gehörig gangbar zu machen. Ist Schnee während der Nachtzeit gefallen, so ist die Gangbarkeit der Fußwege bis spätestens 8 Uhr Vormittags herzustellen. Bei ungewöhnlicher Glätte des Fußwegs in Folge Schneefalls oder Glatteises ist derselbe sofort mit Sand oder Asche zu bestreuen. Liegt eine bereits festgetretene Schneedecke auf den Fußwegen, so ist dafür zu sorgen, daß diese Schneedecke möglichst eben und gleichmäßig erhalten bleibt. Die entstandenen Unebenheiten sind durch Ausfüllen mit Schnee, Sand oder Asche wieder zu beseitigen und ist insbesondere auch eine Gleichmäßigkeit im Verhältniß zu den Fußwegen der Nachbargrundstücke herzustellen. § 20u. Die an den Dachrändern sich bildenden Eiszapfen sind sofort herunter zu schlagen. Hierbei sowohl wie bei dem Herabwerfen von Schnee von den Dächern und Balkonen ist die höchste Vorsicht anzuwenden und sind Passanten durch Warnungsmerkmale darauf aufmerksam zn machen. 8 21. Bei Thauwetter sind die Schnittgerinne und etwa noch vorhandene offene Gossen aufzuhacken bezw. vom Schnee zu reinigen, so daß das Wasser ungehindert ablaufen kann. Auch ist bei Thauwetter der Schnee auf den Fußwegen, sowie derselbe schlickrig und zu Schmutz wird und deshalb die Passage hemmt, von den Fußwegen zu beseitigen. Dabei ist der Schneeschmutz aber nicht in Haufen neben daS Schnittgerinne, sondern auf die Straße gleichmäßig vertheilt, zu werfen. Zschopau, am 7. Februar 1888. Der Stadtrath. Kretzschmar. Oefsentliche Stadtverordneten-Sitzung, Montag, den IS. Februar dss. Js., Abends 6 Uhr. Tagesordnung: 1) Rathsbeschluß, die Petition um Fortsetzung der Wilischthaleisenbahn ab Thum bis Meinersdorf betr.; 2) deSgl., den Anschluß an die Petition um Errichtung eines Gymnasiums in Annaberg betr.; 3) desgl., die Wiederbesetzung der Stadtkassirerstelle betr.; 4) desgl., eine anderweite Feststellung des Gaspreises betr.; 5) deSgl., dir Aufstellung einer Gaslaterne an der Waldkirchnerstraße betr.; 6) deSgl., Ausschließung eines säumigen Abgabenpflichtigen vom Besuche öffentlicher Vergnügungsorte betr.; 7) deSgl., Bestimmung über den Transport von Fleisch auf offener Straße betr.; 8) deSgl., die Abänderung der §8 20 und 21 der Straßenordnung betr.; 9) Wahl der Mitglieder in den Einschätzungsau-schuß für die Gemeindeanlagen auS der Bürgerschaft. Georg Emmrich, Vorsitzender
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite