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Sächsische Elbzeitung : 17.01.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-01-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-189101172
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18910117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18910117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1891
- Monat1891-01
- Tag1891-01-17
- Monat1891-01
- Jahr1891
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 17.01.1891
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Sächsische MMung. AmtMütt siir das Königliche AttllsgcrW and den Sladtrath1» Schandau, saiuie für den Zladlgcnicindcrall) W Hahnstei», FlUlfunddreißWer Jahrgang. Die „Sachs. Elbzeituug" erscheint Mittwoch und Sonnabend und ist durch die Expedition diese« Blattes fllr 1 Mark 2S Pf. vierteljährlich zu beziehen. — Inserate silr das AliUuwchMa» werden bis Dienstag früh 9 Uhr, siir daS ZommbcadgblaU spätestens bis Freitag früh 0 Uhr erbeten. — Preis für die gespaltene Corpuszcile oder deren Naum 10 Pf., Inserate unter fünf Zeilen werden mit V0 Pf. berechnet, (tabellarische oder complicirte nach Uebereinkunft.) — Inserate für die Elbzeitung nehmen an in Hohnstein Herr BUrgcrmstr. Hesse, in Dresden und Leipzig die Annoncen- BüreauS von Haasenstein L Bögler, Jnvalidendank und Rud. Mosse. 5. Schandau, Sonnabend, den 17. Januar 188!. Amtlicher Auf Folinm 113 des Handelsregisters für de» Bezirk des »uterzcichuetcu Königl. Amtsgerichts, die Firma Gebrüder Kapler in Schöna betreffend, ist heute verlautbart worden, daß Herr Herman» Brnuo Kaplcr als Mitinhaber auSgeschicdm ist. Schaudan, de» 10. Januar 1891. Königliches Amtsgericht. ' Ihle. Bekanntmachungen des Stadtraths: Boni vorjährige» NeichSgcjctzblatt ist das 2. Stück erschiene», enthaltend: Nr. 1930. Bcrordunng wegen Ergänzung der Beiordnung vom 16. August 1876, betreff send die Caulione» der bei der Militär- und Marinevcrwaltlmg angestellten Beamten, vom 27. Dccembcr 1890; Nr. 1931. Bckauntmachimg, betreffend die Einfuhr von Pflan- zcn und soiisligcu Gcgcnsländc» des Gartcubaiics, vom 9. Januar dö. Js. Dasselbe liegt in hiesiger Nathölauzlei zu Jedermanns Einsicht aus. Aelrannt m achung, die Anmeldung zur Rekentirungsstammrolle betreffend. dinch 88 22 Hild 25 der Deutsche» Wehrordmmg vom 11. Fcbniar 1888 beginnt die Miliiärpflichl mit dem 1. Januar dcS Kalenderjahres, iu welchem der Wehr pflichtige das 20. Lebensjahr vollendet und dauert so lauge, bis über die Dienstpflicht dcr Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur RekrutirungS-Stammrolle anzumelben lind hat die Anmeldung bei der Orts, bchördc desjenigen Ortes, an welchem der Militärpfliehiige seinen dancrndcu Anfciithalt hat, zn erfolgen. Im Mangel eines dauernden Aiifcuthalteö hat er sich bei der Ortöbehördc seines Wohnsitzes, d. h. dcsjcnigcii Ortes, a» welchem sein oder seiner Eltern oder Bor- mündcr ordcnllichcr Gerichtsstand sich befindet, z» melden. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie ihren dauernde» A»fc»thalt n»d daher znr Stammrolle sich anzmnclden haben, zeitig abwesend, (auf der Reise begriffene HandlnngSdicncr, auf See befindliche Seeleute u. s. w.) so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflicht »ng, sie zur Stammrolle anznmelden. Militärpflichtige, welche nach Anmcldnng znr Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärjahre ihren dauernden Anfenlhalt oder Wohnsitz nach einem andern Auöhcbnugs- vdcr Mnstcrnngsbezirk verlegen, haben dies znr Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Bchördc dcö bisherigen Aufenthaltes oder Wohn fitzeH, als auch nach der Ankunft der des nenen OrteS spätestens innerhalb dreier Tage und zwar zur Bermciduug einer Geldstrafe von »O Mark oder einer Haftstrafe bis zn drei Tagen zu melden. Eö werden daher hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorgcdachtcn Bestimm ungen der deutschen Wehrordmmg hier meldepflichtig sind, anfgcfordcrt, sich in der Zeit vom IS. Januar bis I. Februar d. I. behufs Eiutraguug ihrer Namen in die Nckrntirnngöstammrvlle bei der unterzeichneten Bchördc unter Beibringung ihrer Geburtsscheine oder LofungS- und GeftellnngSscheine anznmelden. Aekanntmachung, die Verlängerung der Hundesteuer betr. Am 10. dicscö Monatö ist dcr Hnud cineö hiesigen Einwohners unter den An zeichen der TollwMh vcrcudct, und es Hal auch die nachmals vorgcuommcne bczirkSthicr- ärztliche Untersuchung des Cadaverö ergeben, daß das Thier toUWÜthcnd gewesen sei. Es wird daher hiermit die für den Stadtbezirk Schandau bereits augcordncte Hundesperre bis zum 8. April dieses Jahres verlängert. Für diese BcrlängcrungSfrist habe» alle in den Bekanntmachungen dcö untcrzcich, ucleu Stadtraths vom 7. Angnst bcz. 18. November 1890 enthaltenen, bcrcitö bekannten Borschrisicn ebenfalls Geltung und mahnen wir hierdurch nochmals dringend an die ge nauste Befolgung derselben. Da bei dem obcncrwähutcn Hunde bereits einige Zeit vor dem Tode Anzeichen der Wnlhkrankhcil sich gezeigt habcn sollen, ohne daß leider hiervon Anzeige anher erstattet worden wäre nud die Möglichkeit vorlicgt, daß derselbe während seines KraukhcilözustandcS trotz der augcvrdnctcn Hundesperre mit anderen Hunden in Berührung gekommen ist, so liegt cs wie im öffentlichen, so anch im eigensten Jnlcrcssc aller Huudcbcsitzer, sorgfültigsl darauf zn achten, ob an ihren Hunden irgend welche KraulheitScrschcinnugcu zu Tage tre ten, und darüber ungesäumt, wie dies auch gesetzlich vorgeschricbcn ist, bei uns An zeige zu erstatten. Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift kanu die berhüngnifrvoll- sten Folgen haben und werden wir daher dieselbe auch unrrachsichtlich bestrafen. Als Symptome beginnender Tollwnth haben nnlcr Andern zn gcllcu: Auffällige Bcrändcrmmgen iu de» Manieren und Gewohnheiten dcö HnudcS, j Theil. wie Ungehorsam, besondere Aufgeregtheit, oder auch umgekehrt Niedergeschlagen- hcit, vor Allem eine auffällig hcrvorlrctcudc Unruhe der Thicrc, ferner große Appetitlosigkeit, oder ungewöhnliche Frcßlust, namentlich Fressen unverdaulicher oder ekelhafter Gegenstände, alö: Haare, Holz, Leder, Hen, Stroh, Federn n. s. w. großer Durst, nnd !m vorgeschrittenerem Stadium dcr Krankheit insbesondere Bcräudcrung dcr Stimme, zuweilen auch Ausstöße» eines kurzen, rauhen, bellen den Gchcnls, sowie LähmnugScrschcinnngcn des Unterkiefers und dcr hiulcrcn Glicdmaßcn. Schaum habcn tolle Hnudc nicht vor dem Maule, doch sondern dieselben reichlich Speichel ab. Ebensowenig sind dieselben wasserscheu, saufcn vielmehr oft sehr viel und begierig. Die Hauptsache bleibt iudcß die Beobacht- ung des ganze» Benehmens, namentlich in Bezug auf Bcräudcrung dcö Appe tits, dcr Stimme und des äußeren Aussehens. Schandau, den 15. Januar 1891. Der Stadtrat h. Brgrmstr. Wieck. Auf dem hiesigen neuen Friedhöfe soll das vom Jahre 1867 an erstmalig für Erwachsene belegte Quartier 0 vcrmnthlich noch im Laufe d. I. von neuem benutzt und deshalb vorher cingccbuct werden. Gcmciudcglicdcr, welche ein Grab auf weiterhin im bisherigen Zustande zn erhalten wünschen, wollen sich bchnfö Wicdercrlcgnng dcr regn« lativmäßigcn Gebühren für Grab nnd cvenl. Grabdenkmal bis Lnilv iHrpril I. bci dem Kirchrcchnungsführer, Herrn Strubell, melden. Schaudan, im Januar 1891. Der Kirchen Vorstand. V. Grieshammer, Pf. § wlz Versteigerung. Von den in den Kahlschlägeu der Ablhcilungcu 6 und 104 und in den Durchforst- uugen der Abthcilungen 72, 97—99 und 101—104 des rcviers anfbcreilctcn Hölzern sollen Neinharbtsdorfer Forst- im Gasthof zum Erbgerieht in Krippe» I I « IIttAs s » tt 2 3. Btt» von Aormittags 9 Uhr au: »tti L 8SL- 47 Stück 14,8 m lauge Nadelholz-Stämme von 24—38 ein Mittcustärkc, 180 - >3,6 - SM s - 23-40 s s 165 - 10,2 - SS s - 30-41 s s 613 - 11,2 - - - Sparren - 15—23 s 2 704 - 10,2 - SS - - 13-21 s s l - 11 - langer birkener Stamm - 11 s s 736 - 12-16 - lange Nadelholz-Stämme - 10-15 s s 67 - 5,1u.5,7 - - - Klötzer 30-46 s s 2488 - 4,5 - SS s - 16-55 - Obcrslärke, 214 - 4,0 - SS s - 16-35 s s 506 - 3,4 - SS s - 16-51 s s 276 - 2,5 - 1226 - 2,0 - 1517 - 1,2 - - kieferne Eisenbahnschwellen - Stcmpclhölzcr, - 16—31 s s 15 - 2,5-4,5 - - Klötzer (Ahorn) - 18-33 s s 2 - 2,5 u. 4,5 - - - (Nüster) - 32l>.39 s s 1 -- 2,5 - langes Klotz (Weißbuche) - 16 s s 306 - 2,5-4,5 - 5630 - 2,5 - 83 - 8,4 - 445 - 6,8 - 860 - 8 u. 9 ein 1050 - 10 - 750 - 7 - 137 Hundert 1—3 - 336 - 2,3 in lange Klötzer (Rolhbnche) - Schaalhölzcr (Schlcifwaare), - Lcitcrbäume, starke Derbslaugeu, - Reisslängen, - Bohnenstangen, lauge Weiupfählc, - 16-46 von Nachmittags 2 Uhr an: 63 Raummeter buchene Brcunschcite, 3 - birkene - 95 - Nadelholz- - 27 - buchene Zacken, 2 - Nadelholz- - 1 - buchene Brcnnknüppcl, 59 - Nadelholz- - 0,2 Wcllcnhundcrt buchenes Brcnnrcisig, 25,00 - Nadelholz- - einzeln nnd partienweise gegen sofortige Bczahlnng nnd unter den vor Beginn der Anctiou bekannt zn machenden Bedingungen an die Meistbietende» versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besichtigen will, hat sich an den nutcr- zcichnctcn Rcviervcrwaltcr zu Neittyardtsborf Z» wenden oder anch ohne Weiteres in die bezeichneten Waldortc zn begeben. König!. Revicrverwaltung Ncinhardtsdorf und König!. Forstrentamt Pirna, am 13. Januar 1891. Zum zwanzigsten Geburtstage des deutschen Reiches. Ani bevorstehende» Somilagc kehrt zum zwanzigste» Male jener hochwichligc Gedenktag wieder, an welchen, in dcr Spicgclhalleugalcric de« Bcrfaillcr PrnukschlosscS dcr sieg- nud inhmgekrvutc Prcußcuköuig Wilhelm 1. in glün- zciidcr Bcrsammllmg zum deutschen Kaiser nuögcrufcn wurde, ein wcllhislorischcr Act, durch welchen sich die Gründung des ucncn deutschen Reiches vollzog. ES sind demnach jetzt zwei Jahrzehnte verflossen, daß das ans den Schlachtfeldern Frankreichs, nach cinem Bölkcrkricge fast ohne Gleichen, er-
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