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Dresdner Journal : 05.04.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-04-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190904056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19090405
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19090405
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1909
- Monat1909-04
- Tag1909-04-05
- Monat1909-04
- Jahr1909
- Titel
- Dresdner Journal : 05.04.1909
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WWWUW ^7 Dresdner Journal rn Nr. 78 1W9 >achnr. Amtlicher Teil vierten Klasse der Hofrangordnung zu 2358 9 (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil der König haben Allergnädigst geruht, Realschule mit Realprogymnasium in 7- Deutsches Reich Bom Reichstage. Glauchau Prof, vr.xlül. Otto Gumprecht anläßlich seines Übertrittes in den Ruhestand den Titel und Rang als Studienrat in der vierten Klasse der Hofrangordnung zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Professoren Georg Gustav Stübner am Real gymnasium mit Höherer Landwirtfchaftsschute in Döbeln und Emil Stöcker am Realgymnasium mit Höherer Handelsschule in Zittau anläßlich ihres Übertritts in den Ruhestand das Ritterkreuz 1. Klasse vom Albrechtsorden zu verleihen. Se. Majestät der König haben den Inhabern des unter der Firma Ad. Schütte-Felsche jr. in Leipzig be triebenen Konditoreigeschäfts, Anna Henriette Gertrud verw. Schütte-Felsche geb. Kloberg und Karl Adolf Schütte-Felsche in Leipzig, das Prädikat „Hoflieferanten Sr. Majestät des Königs" Allergnädigst zu verleihen geruht. Se. Majestät der König haben dem als Verwaltungs- beamten in die Generaldirektion der König!, musikalischen Kapelle und der Hoftheater eintretenden Regierungsrate vr. iur. Friedrich Theodor Paul Adolph den Rang in der vierten Klasse Gruppe 1 der Rangordnung Aller gnädigst zu verleihen geruht. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Konrektor des Gymnasiums in Zwickau Prof, vr. pdil. Ernst Emil Fabian den Titel und Rang als Studienrat in der verleihen. Se. Majestät dem Direktor der Die 30. Kommission des Reichstags hat über ihre Verhandlungen zur Zivilprozeßordnungsnovelle, zur Novelle über das Gerichtskostengefetz, das Ge- richtsverfassungsgesetz und die Gebührenordnung für Rechtsanwälte, die dem Reichstag im Frühjahr 1908 zugegangen waren, einen umfangreichen schriftlichen Bericht erstattet. Die hauptsächlichen Änderungen, welche die Kommission vorgenommen hat, sind folgende: Tie amtsgerichtliche Zuständigkeit wurde nicht von 300 auf 800 M., sondern nur auf 600 M. erhöht. Als Ferien sachen sollen in Zukunft auch Klagen auf Ansprüche aus dem außer ehelichen Beischlafe gelten. Im Kapitel „Einlegung des Einspruchs und der Rechtsmittel" der Zivilprozeßordnung wurde als 8 210«, eingesetzt: Ein Schrift satz, durch welchen ein Rechtsmittel eingelegt wird, ist dem Prozeß- Dresden, den 31. März 1909. Die Ministerien der Finanzen und des Innern ^Uoiriglich Sächsischer Staats«,rzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden Dresden, 5. April. Ihre König!. Hoheit die Prin zessin Mathilde, Herzogin zu Sachsen, ist am ver gangenen Sonnabend 6 Uhr 53 Min. nachmittags von Wien nach Dresden zurückgekehrt. Anleihe der Stadt Annaberg. Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von der Stadtgemeinde Annaberg zwecks Aufnahme einer mit 4 vom Hundert jährlich zu ver zinsenden Anleihe von 700000 Mark beschlossenen Ausgabe von Schuldscheinen in Abschnitten von 500 Mark nach Maßgabe des Anleihe- und Tilgungs planes die nach § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs er forderliche Genehmigung erteilt. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. Dresden, 5. April. Unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Königs und m Gegenwart Sr. König!. Hoheit des Prinzen Johann Georg fand heute eine Sitzung im Gesamtministerium statt. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. Montag, 5. April !,i bevollmächtigten derjenigen Instanz, deren Entscheidung ange fochten wird, in Ermangelung eines solchen dem Prozeßbevollmäch- tigten erster Instanz zuzustellen. 8 236 Abs. 1 und 2 erhielten fol gende Fassung: Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach den Borschriften, welche für die versäumte Prozeßhandluug gelten. Ter Antrag muß enthalten: 1. die Angabe der die Wieder einsetzung begründenden Tatsachen, 2. die Angabe der Mittel für deren Glaubhaftmachung, 3. die Nachholung der versäumten Prozeß handlung oder wenn diese bereits nachgeholt ist, die Bezugnahme hierauf. In« Falle der Persäumnis der im 8 466 bezeichneten Not- I frist ist der Antrag auf Wiedereinsetzung und Abnahme des Eides auch dann bei dem Prozeßgcricht einzureichen, wenn die Abnahme des Eides durch einen beauftragten oder ersuchten Richter erfolgen I sollte. In der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und im Gerichtskostengesetz wurden folgende Änderungen beschlossen: 8 19 der Gebührenordnung erhielt folgende Fassung: Für die Vertretung im Urkunden- und Wechselprvzesse erhält der Rechts anwalt nur sechs Zehntel der Prozeßgebühr, wenn eine kontra diktorische Verhandlung nicht stattfindet.. § 27 Abs. 1 soll in Zukunft heißen: Im Falle der Zurückverweisung einer Sache an das Gericht unterer I Instanz gilt das weitere Verfahren vor diesem Gerichte für die Gebühren der Rechtsanwälte, mit Ausnahme der Prozeßgebühr, als eine Instanz. Das gleiche gilt für den Fall der Zurücknahme oder Verwerfung des gegen ein Versäumnisurteil eingelegten Ein spruchs für das Verfahren über den Einspruch. Nach 8 28 gilt das Verfahren über einen Antrag auf Anord-I nung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einst weiligen Verfügung für die Berechnung der Gebühren als besonderer I Rechtsstreit. Nach 8 30 erhält der Rechtsanwalt im Mahnverfahren 1. die Sätze des § 9 für die Vertretung des Gläubigers und 2. zwei Zehntel der Sätze des 8 9 für die Erhebung des Widerspruchs. Auch die in dem nachfolgenden Rechtsstreite zustchende Prozeßgebühr wird die Gebühr in Nr. 1 zu sieben Zehntel, in Nr. 2 voll angerechnet. Das Gerichtsko st engefetz hat zwei wesentliche Ände rungen erfahren. Wird ein Urteil nach § 317 Abs. 3 unter Benutzung einer dem Gerichte vorgelegten beglaubigten Abschrift der Klageschrift oder des Zahlungsbefehls ausgefertigt, so sind für die Ausfertigung keine Schreibgebühren zu entrichten. Die Entrichtung von Kosten kann durch Verwendung von I Marken erfolgen. Beträge bi« zu 20 M. können durch Postnach-' Bezirksarzt vr. Harms in Annaberg ist für die Zeit vom 8. bis 12. April dieses Jahres beurlaubt und mit seiner Stellvertretung Bezirksarzt vr. Fickert in Marien berg beauftragt worden. 253 VII Chemnitz, am 3. April 1909. 2348 Königliche Kreishauptmannschnft. retaria» 2182 reiss. Ankündigungen: Die Zeile N. Schrift der 6mal gespalt. Ankündigungs eite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf GeschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. I» Geschäftsbereiche de» «inistertum» der Finanzen. Bei der Post-Verwaltung sind ernannt worden: Ebert, Frenzel, Sneifert, Köhler, Liebig, Meyer und Voigts- berger, seither Postanwärter, als Postassistenten. nähme eingezogen werden. Im Falle der Einlösung der Nach- nahmesendung trägt die Staatskasse die Kosten des Portos für den Nachnahmebrief und die Vorzeigegebühr. Durch die Einlösung wird das Recht der Erinnerung gegen den Kostenansatz nicht be rührt, zu viel gezahlte Beträge sind portofrei zu erstatten. Zur Reichsfinanzreform. Eine interessante, aber wenig erfreuliche Übersicht über das, was in der Reichsfinanzreform bisher vom Reichstage geleistet worden ist, gibt die „Nordd. Allgem. Zeitung" m ihrem „Rückblicke" vom gestrigen Tage Es heißt da: „Die vergangene Woche hat innerpolitisch ganz unter dem Zeichen der Reichsfinanzresorm gestanden. Hierzu haben einmal die immer lebhafteren und energischeren Kundgebungen aus dem Lande und sodann die eindringliche Rede des Reichs kanzlers in der Sitzung des Reichstags vom 30. März beigetragen. In der Tat gibt die Reichsfinanzreform zu immer erneuten Er örterungen Airlaß. Die Verhandlungen der XXXII. Kommission, welcher die Erledigung des großen Gesetzgebungswerkes übertragen ist, kommen nicht voran. Jetzt, wo eine neue Pause der parlamenta rischen Arbeiten eingetreten ist, wird es Zeit, sich über das bisher Getane Rechenschaft zu geben. Die erste Lesung der Finanzrefvrm km Reichstag schloß am 20. November v. I., am 24. November trat die Kommission zu sammen. Schon schreiben wir Anfang April, und es ist — abge- , sehen von der Festsetzung des Bedarfs auf 500 Millionen und der , grundsätzlichen Einigung über die Brausteuer — kaum ein positives Resultat erreicht. In derselben Zeit haben die Budgetkvmmissivn - und der Reichstag den ganzen Etat erledigt. — Wichtige Gesetze, wie das Wein- und Automobilgesetz, sind verabschiedet. Das Arbeits- - kammergesetz und die Gewerbeordnungsnovelle, sowie das Bank gesetz sind wenigstens in der Kommission erledigt. Dagegen ist die Hoffnung, die wichtigste und dringendste Aufgabe, die Sanierung 1 der deutschen Finanzen, werde bis Ostern wenigstens die erste Lesung ' in der Kommission passieren, zuschanden geworden. Diese hat vielmehr 3 Tage vor Schluß des Plenums bei 8 23 der yeuen Brannt- Weinsteuervorlage die Beratung abgebrochen und sich bis zum 21. April vertagt. Sie hat bis jetzt 41 Sitzungen abgehalten, während ihr 80 bis 90 Arbeitstage zur Verfügung gestanden hätten, und während das Plenum nicht weniger als 70 Sitzungen abgchalten hat. Die Kommission beschäftigte sich zunächst mit der Höhe des Bedarfs und stellte fest, daß dieser mit 500 Millionen richtig an- > gesetzt ist. Sie strich zwar 144 Millionen gestundeter Matrikular- , beiträge, indem sie deren Zahlung den Einzelstaaten überließ. Dies . änderte jedoch nichts an dem angeforderten Betrag, da nach den der Bedarfsberechnung zugrunde liegenden Schätzungen die neuen Mehreinnahmen erheblich hinter dem Bedarf zurückblieben und sich ferner im Laufe des abgeschlossenen Etatjahres ein weit höheres Defizit herausgestellt hat, als ursprünglich angenommen. Bekannt lich endet das Etatjahr 1908 mit Mindererträgen von etwa 130 bis 140 Millionen Mark. Die Beratungen über die Höhe des Bedarfs dauerten volle zwei Monate bis Ende Januar! Dann begannen die Beratungen der einzelnen Steuergesetze. . Die Kommission hat abgelehnt das Gas- und Elektrizitäts steuergesetz sowie das Jnseratensteuergesetz. Sie hat ferner abge lehnt das von den Verbündeten Regierungen vorgeschlagcne Gesetz über den Zwischenhandel des Reiches mit Branntwein und das Nach laßsteuergesetz. Das Tabakverbrauchs- und das Weinsteuergesetz befinden sich noch in Subkommissionen. Angenommen wurde nur das Brausteuergesetz und durch eine Zufallsmehrheit das Gesetz über das Erbrecht des Staates. Von den angeforderten 500 Mil lionen würden, falls die Beschlüsse der Kommission durch den Reichs tag genehmigt werden, nicht wesentlich mehr als 100 Millionen der Reichskasse zufließen. Die Verhandlungen der Subkommissionen über die Besteue rung des Tabaks und des Weines sind gleichfalls durchaus unbe friedigend verlaufen. Die Behandlung der Tabaksteuer wird für den zukünftigen Geschichtschreiber der Reichsfinanzreform wohl ein besonders eigenartiges Kapitel bilden. Der vorgelegte Banderolen entwurf, der die einstimmige Billigung der Steuertechniker und Volkswirte, sowie der objektiven Finanzpolitiker gefunden hat und den Interessen der minderbemittelten Raucher Rechnung trägt, wurde schon Monate vor seiner Veröffentlichung skrupellosen An griffen ausgesetzt, und gleichfalls noch vor seinem Bekanntwerden war ihm das nunmehr durch die Tatsachen bestätigte Horoskop gestellt, daß er von der Kommission abgelehnt werden würde. Die Subkommission entwarf alsbald einen eigenen Vorschlag, der eine Fakturenwertsteuer und einen Wertzollzuschlag enthält. Dann regten sich plöjstiche geheimnisvolle Kräfte, die zu einem neuen s Umschwung führten, und die Kommission ging auseinander, nach dem sie es nunmehr für ihre Meinung erklärt hatte, man solle eine Erhöhung des Gewichtszolls eintreten lassen. Und dies, trotzdem von allem Anbeginn an von den Sachverständigen einmütig erklärt ist, daß diese Gewichtsabgabeerhöhung weder das gesteckte Ziel einer angemessenen Heranziehung des Tabaks zur Aufbringung der Reichseinkünfte erreichen, noch in irgendeiner Weise den sozial politischen Gesichtspunkten Rechnung tragen kann, »u welchen sich ursprünglich alle Instanzen und Parteien bekannt Haven. An dieser unheilvollen Wendung trägt, das sei offen gesagt, die nie rastende Tätigkeit des Deutschen Tabakvereins die Hauptschuld, wie über haupt die Eingriffe der Interessenten in diese Reformaktion ein höchst bedauerliches Bild geboten haben. Der Tabakverein hat bekanntlich eine Agitation gegen jede Mehrbelastung entfaltet, auf die wir schon vor Monaten hinzuweisen genötigt waren. Seither hat sich diese fieberhafte Tätigkeit nur noch gesteigert, und in den Zeitungen las man, wie der Reichstag von Vertretern gerade dieser Industrie überschwemmt set, die „hinter jeder Säule auf die zum Frühstück gehenden Abgeordneten lossprängen, sie mit Briefen und Telegrammen überschütteten und schließlich die Türen der Kommission an den Tagen der Tobaksteuerberatungen förmlich belagerten". Cochem, 3. April. Nach dem berichtigten amt lichen Wahlergebnis sind bei der Reichstagsersatz wahl im Wahlkreise Cochem-Adenau-Zell am 30. Mürz im ganzen 13 531 gültige Stimmen abgegeben worden. Davon entfielen auf Weingutsbesitzer Pauly (Z.) 12 469 Stimmen, auf Redakteur David (Soz.) 483, auf Oberlehrer Maeßen (Z.) 454 und auf Parteisekretär Hof richter (Soz.) 29 Stimmen. Düren, 3. April. Bei der heutigen Reichstags- ersatzwahl im Wahlkreise Aachen 4, Düren-Jülich erhielt der „Dürener Zeitung" zufolge Fürst zu Salm- Reifferscheidt (Z ) 14000 Stimmen, die Gegenkandidaten etwa 2500 Stimmen. Aus 30 Ortschaften steht das Wahlergebnis noch aus. — Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Mathilde ist am vergangenen Sonnabend abends 6 Uhr 53 Min. in Begleitung der Hofdame Freiin v. Gaertner von Wien kommend in Dresden eingetroffen. Gestern abend wohnte Höchstdieselbe dem von der Königl. Musikalischen Kapelle im Königl. Opernhause veranstalteten Palmsonntagskonzert bei. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 5. April. Gestern mittag fand bei Sr. Majestät dem Könige Familientafel statt, an der Are Königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Johann Georg und die Prinzessin Mathilde teilnahmen.
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