Suche löschen...
01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 17.01.1901
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1901-01-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19010117019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1901011701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1901011701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1901
- Monat1901-01
- Tag1901-01-17
- Monat1901-01
- Jahr1901
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 17.01.1901
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
öerugsgedildr: Vierteil»««« »Mt. 50 Pta.: durch die Polt s Me. Ve DrerduerTrachrichten" ertchetue» ch,U« V»-rn«n», dw Be,;!el>er ln Drerden uud der niichllcu lluiaebun«. wo die ?>utraaun« durch eigene Bote» oder-omimtlionäre ettolat. crimlte» oai Blau a» Wochenlaaen. dle „iLI au> «omi- oder,>ejcriaae totgcu, in zwei TInnIauSaäbeu «de»»» »yd Morgens jugcüelll. Kür Rückaade emgelandter SLrilt- «tückc keine Berbüldkichkeit. Kerntvrechaulchluß: »mt I »r. U «. »r. ÜM0. Telegramm-Adrett«: »»chrichto« Drosdn». Segröndel 1856 I Woi'liLlillL reiner lliri-en- n. kiirl>»tzn-!il^i<lu!H. u«kt« dtlotll«. vutse ^tu8lai»,u»8. iruu^lgt« ssemionotr nur 7. i? Mur LMMcti ° ^ Leu 8««r llU, patt. «. k- Ll r» :! Ls e„rdtlUlS»>veeeil»tii^üv rj Telegr.-Adreffe: Nachnchlen, Dresden. Lmpii'e-8eIi>'elI»mA8«Iiinv uveneivdi« var<U>"LI»ir»NnUi. gr>>,»l» ^vI<n-w«s»vU'>'M>Nn>cvI>, alntm-dri,-, onlMeola llonoMitniull, o^tu^ >un^ Uvv>gl,ri. Llllsr-rLkrrsSUvrkv vorm, llolllnoll Llv^or, I»r«»I«ri» v s, Llrl.» ^I«, I»L>>er. § RLoLI, ('iKUleiiiiilllljlliü^, ß I'ilinla V A1rL«I»ri ieü»uvr!«t> Nd,^«, >1-nlE ciwptioblt 8iel> nur ^uuulrms von R ^ Iii^orrten uuä tirr ob>M '/e'.tun^. D ^W«M8^Ä!MAEsSE»di^rss«LirLSSLLE^riLrr.riStL»rir»r^ äl-r- uümruii't VseljWliMli'm mi! kenftn ID, ninvltt 8pvi«v» unü (lelpLnico dessse bekömmlich. V.rr- > M nüuli>rlt«n, »-«oUv» LkagvomiUvk. Vcinpolsebitcbrel inil U 'l'n-U'twn-!,« INK., eint. Ones I dlk. 7li, Vc-riiiicn ^ ^ clnrcli nlloggorticicc». l'iovokoutel --«P.cni Liiisonän»!/ vuu s« ll». nur clureb «««.,« « « » » «> « » . 8ts»e«l>- . (N- PL'N 5, >Vi'uuu!i>. dlo-,-n-Llu, Ildr-na«u ., >>lu--rb. LiIU, jv ö, il. dllilrou SV tu. i Vvriil ekel lu»L M s 8vd Ltteekudvi »I !öl' 8v8iLMk Edtt« MiitriE»". Nr. 17. -vienel: Kulturkampf in Frankreich. Hvsnachrichten. Sachsendank, Elbschijssahrt. Gasvergiftung, Gerichtsverhandlungen. Moutlwn Vortrag. «SSLWr»!r,««erSt«,,I7.J««mar I»«». Der Killturkampf in Frankreich. Aus Paris kommt die Meldung, daß die Deputirtenkammer die Verothnng des BereinSgesetzes begonnen hat. Damit hat eine imierpolitiiche Aktion von sehr grober Tragweite ihren Anfang genommen, eine Aktion, die einen wesentlichen Bestandthcil des groben Kampfes um Sein oder Nichtsein der Republik bildet, dessen AuSgang. wie erst jüngst ein russisches Blatt zutreffend aussührte, für den Frieden der äs eit bedeutungsvoll ist. Wir haben daher auch iu Deutschland allen Anlab. den Verlauf der iiarlameiitarischen Entscheidungsschlacht um daS VcreiuSgcsetz i» Frankreich mit Aufmerksamkeit zu verfolgen. Eingegebc» ist die ganze Aktion hauptsächlich von der Ab neigung gegen die Jesuiten und die ihnen verwandten Orden, deren politische Umtrieve gegen die Republik aus der Grundlage eines immensen Vermögens alle erträglichen Formen längst über schritten hatten. Die Jesuiten haben also auch hier wieder mit ihrer bodenloicn Unduldsamkeit dem Fasse den Boden aus- geschlagen. Bezeichnend für ihr Gebühren ist der Umstand, daß die Maßlosigkeit ihres hetzerischen Treibens sogar von einem er heblichen Thcil der französischen Weltpriester vcrurthcllt und die französische Regierung auch iu diesen geistlichen Kreiien als iu der Tcfensive befindlich betrachtet wird. Uebrigens haben auch die frühere» Regimes denselben Faden der Bekämpfung der OrdenS- geielöchaflen anS staatlicher Nothwcndigkeit spinnen müssen: ins besondere sind von den französischen Königen vielfach beschränkende Bestimmungen erlassen und durchgeführt worden. Im Anschluß an frühere Ausführungen au dieser Stelle sei noch mals wiederholt. daß das zur Lösung stehende Problem dahin geht, die geistliche Ordenssragc im Wege des allgemeinen Bereinsrechts ohne Ausnahmegeictzgebrrng zu regeln. Die Regelung des Bereinsrechts bildete bereits fest 30 Jahren 33 Mal den Gegenstand von Gesetz entwürfen. die indes sämmtlich an der Klippe des kirchlichen Ordenswesens gescheitert sind, und zwar in Folge der Schwierig keiten, die durch die Beantwortung der Frage verursacht werden, ob und inwieweit das Recht der freien Bereinigung, das mau grundsätzlich festsetzen möchte, auch aus die kirchlichen Orden An wendung zu finden habe. Die Rechtslage ist zur Zeit folgende: Las allgemeine Vereinsrecht beruht in Frankreich noch heute auf einer sür die sonstigen französischen Verhältnisse merkwürdig rück ständigen Bestimmung aus dem Jahre 1810. die besagt: „Ein Acrein von mehr als 20 Personen, der bezweckt, sich täglich oder an vorbezeichnetcn Tagen zu versammeln, um sich mit religiösen, titteraiiichen, politischen oder anderen Dingen zu beschäftige», darf nur mit Bewilligung der Regierung und unter den Bedingungen gebildet werde», die es der staatlichen Behörde gefällt dem Verein aufzucrlegcii." Daneben gilt sür die kirchlichen Orden die besondere Vorschrift, daß die Gründung und Niederlassung vonMünncrorden eines Spezialgesetzes zur Bewilligung bedarf, während Fraucnvrde» um an eine einfache Regierungsverordnung gebunden sind. Diese beschränkenden Bedingungen sind aber keineswegs niit Strenge durchgeführt worden, vielmehr ermangelt eine sehr große Zahl von Orden in Frankreich überhaupt der staatlichen Genehmigung, führt oljo ein schlechtweg ungesetzliches Dasein. Tic jetzige Vorlage, die den dritten Versuch Waldcck-Rousseau's nach dieser Richtung darstellt, gewährt grundsätzlich allgemeine Vneinssreiheit und fordert als einzige Beschränkung nur, daß die Zwecke eines Vereins übereinstimmen „mit den Gesetzen der öffent lichen Ordnung, den gute» Sitten, der nationalen Einheit und der Regierungssorm der Republik". Vereine mit antircpublilanischen Zielen sind also verboten. Die Artikel über das Eigenthiims- und Erwerbsrccht der Vereine lassen auch das Fortbestehen religiöser ttenossenschaften mit juristischer Persönlichkeit zu, stellen diese aber in Bezug auf den Besitz, den Erwerb und die Verwaltung ihres beweglichen und unbeweglichen Vermögens unter die Bestimmungen des gemeinen Rechts und sichern so dem Staate ein Aufsichtsrecht »müder, das ihm bisher fehlte. Ten eigentlichen knltnr- kämpferischcn Kern der Vorlage bildet erst der vierte Titel, der bestimmt, daß ohne Ermächtigung durch den Staats rath keine Genossenschaften gebildet werde» können 1. zwischen Franzosen und Fremden; 2. unter Franzosen, wenn der Sitz oder die Leitung sich im Auslande befinden oder Ausländern an- diftraut sind; 3. unter Personen, die in Gemeinschaft leben (Kon gregationen). Für die beiden letztgenannten Arten will die Kom- mission noch weiter gehen und eine gesetzliche Ermächtigung ein- grführt willen. Wird die Vorlage in dieser Fassung Gesetz, so er» hält der Staat einmal die unbeschränkte Aussicht über das Ver mögen der kirchlichen Genossenschaften; solchen, die nicht daS Recht du juristischen Persönlichkeit haben, ist überhaupt kein gemein sames Eigenthum gestattet, sondern jedes Mitglied hat nur sein AnlheilSrecht. Da ferner der StaatSroth nach Gutdünken ent scheiden soll, ob er Genossenschaften gestatten will, die auS Fran zosen und Fremden bestehen und deren Leitung sich m a«S- ländischen Händen befindet (Jesuiten, Dominikaner und alle Orden mit Centrale in Rom würden unter diese Bestimmung fallen), so wäre einer genügend starken Md dauerhasten Regierung in der Hat die Möglichkeit geboten, daS Ordenswesen ganz nach ihrem Seliebeo zu le»ken..DK Kommission hat ihrerseits mit dem völligen Verschwinden des überwiegenden Theils der religiösen Genossen schaften von dem Boden Frankreichs nach dem Inkrafttreten der Vorlage gerechnet und deshalb in ihrem Bericht bereits vor gesehen, was mit den Millionen geschehen soll, die aus der Ein ziehung der Ordensgüter dem Staate anheimfallen würden. Trotz aller sachlichen Berechtigung indessen, die der anti klerikalen Aktion der gegenwärtigen französischen Negierung innc- wohnt, hat cS sür den kühlen realpvlitischcii Beobachter den An schein, als ob daS Kabinet Waldcck vor einer recht gefährlichen Kraftprobe stände, deren AuSgang ihm leichtverhängnißvvll werden könnte. Es ist zweifellos ein Kulturkampf im großen Stile, den die drille Republik mir der Einbringung des Vcreinsgesctz- eniwnrsS in'S Leben ruft. Haben die französischen Republikaner ini Allgemeinen oder die engeren Bcrathcr des Herrn Waldeck sich wohl überlegt, was das heißt, und haben sie vielleicht Muße gefunden, einen geschichtlichen Rückblick auf den vrcußisch- denlschen Kulturkampf der 70er Jahre zu werfen? Ein solcher Vergleich fällt nicht zu Gunsten der jetzigen französischen Ver hältnisse aus. Damals zog die starke preußische Negierung, gestützt von der Riesenkraft eines Bismarck und der einmnthigcn be geisterten Zustimmung der protestantischen Zweidrittelmehrheit der Bevölkerung, gegen die römische StaatSgesahr zu Feidc und doch mußte auch diese imponireiidc Streitmacht schließlich einen Frieden schließen, der kaum noch ein Sieg zu nennen war. Was haben dagegen die heutigen französischen Republikaner zu bieten? Eine kleine Mehrheit von tanwstustigen Freidenkern, eine mehr oder minder indifferente katholische Bevölkerung und Staatslenkcr von höchst zweifelhafter Beschaffenheit, die eine starke Rcgicrungs- methodc kaum noch vom Hörensagen kennen: Es ist schwer zu glauben, daß derartige Elemente berufen sein sollen, das republikanische Frankreich aus den Banden des Klerikalismus zu erlösen. Ja. wenn noch Gambetta lebte, oder ein ihm eben bürtiger Nachfolger aufgeslandcn wäre! Sv aber darf man wohl schwerlich ans einen entscheidenden und nachhaltigen Sieg der Republikaner rechnen, auch wenn die Vorlage über das Bercins- wescn, wie heute wahrscheinlich ist, angenommen wird. Die praktische Durchführung des Gesetzes wird dann erst seine Wirk samkeit bestimmen, und wenn diese nicht unerbittlich rigoros erfolgt, so werden die politischen, wirthichastlichen und sozialen Gefahren, mit denen die Ordensgeiellichaften Frankreich bedrohen, auch unter der Herrschaft des Verciiisgesetzes bestehen bleiben und sich unaufhaltsam vergrößern. Die Haftung des Chefs der Regierung bei der jüngsten Kammervcrhandlung über die Inter pellation Sembat betreffs der Einmischung des Pavstes in die fran zösische Bereinsgesctzgebung. bei der Herr Waldeck sehr gemäßigt aifftrat, sich zu dem „Grundsatz der Toleranz" bekannte und sogar die Rechte des Papstes als Oberhauptes der Katholiken gelten ließ, erweckte den Eindruck, als ob dem französischen Ministerpräsidenten über Nacht eine Ahnung von den ungeheuren Schwierigkeiten der von ihm unternommenen Aktion ansgestiegeu wäre und ihm den znni Schlage erhobenen Arm schon bei dem ersten Streiche gegen die feindlichen klerikalen Gewalten gelahmt hätte. Neueste Drahtmeldungen vom 16 Januar. (SämmtUlöc nicht als Privat-Mcldungcn germmcichnrtcn Deveichen stammen von Wolff's Tel. Bureau: die mir » versehenen sind während des Druck» cingcganacno * Florenz. Arnold Böcklin ist heute früh in Ficsolc gestorben. Berlin. (Priv.-Tcl.) Reichstag. Auf der Tages ordnung steht die Fortsetzung der Berathnng über dieGcweibe- gerichts Anträge. Der von den Sozialdemokraten be antragte Gesetzentwurf will vor Allem die Gewerbegcrichlc obliga torisch machen und ihre Kompetenz erweitern, sowohl personell wie materiell, nämlich ans Bergarbeiter, '.and- und foistwirthjchastliche Arbeiter. Gesinde, kaufmännische Angestellte, sowie ferner ganz ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenstandes. Auch will der Entwurf daS Verfahren wesentlich ändern, z. B- auch den Frauen das Wahlrecht geben. Mit zur Berathnng steht der Antrag Triinborn, der die Gewerbcgenchte nur sür Gemeinde» von mehr als 20000 Einwohnern obligatorisch machen und ihre Kompetenz auf verschievcntlichc Arten von Entschädigungs ansprüchen, nämlich ans gesetzwidrige Eintragungen in Arbeits bücher, Zeugnisse, Jnvaliditätsversicherungslassen- und Kranken kassenbücher, sowie auf gesetzwidrige Vorenthaltung dieser Papiere ausdehnen will. Endlich will auch dieser Antrag das Wahl verfahren ändern. — Abg. Dr. Hitze (Centr.) empfiehlt eine von ihm beantragte, vom Ecntrum und den Nationallideralcn unter stützte Resolution, in welcher die Regierung ansgesordert wird, sür die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesetzliche Bestimmungen über die Formen herbeizufiihrcn. in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten betheiligt und zur Wahrnehmung ihrer Jnlecessen bet Verhandlungen mit den Arbeit gebern mit den Organen der Regierung befähigt werden. Ein zweiter Punkt der Resolution wünscht Erwägungen auch über eine entsprechende Weiterousgeitaltung der Gewerbegerichte als Einig- ungsamt. Redner empfiehlt namentlich dringend den ersten Tbell der Resolution. Es bedürfe, nachdem Landwirthe. Handwerker rc. ihre Kammern hätten, in denen sie ihre Interessen zu vertreten vermöchten, auch einer gleichartige« oder ähnlichen Organisation für die Arbeitnehmer. Gerade eine solche Organisation werde im Sinne einer Förderung des Friedens zwischen Arbeitgeben, Md Arbeitnehmern wirken. — Aba. Beck (nat.-ltb.)> Mtnnterzeichner der Resolntion Hitze, erklärt, seine Freunde könnten den Gedanken ! der Triinborn'scheu Vorschläge znstimmen. da sich diese in an j gemessenen Schranke» hielten. Betonen inüsse er allerdings, dnp die Gewerbegcrichlc immerhin Sondergenchtc seien und bleiben und daß man daher ihre Kvmpelen; materiell nicht allzu weit au-, dehne» dürfe. Sehr erwünscht wäre bei der Wahl der Gewerbe gerichls-Beisitzer das Proportionaliystcm. sodaß auch die Minorität zu ihrem Rechte käme. Bla» könne dann auch mit viel mein Ruhe die sachliche Komvcienz der Gewerbegerichte und ihre Fun! lione» als Eimgungsamt erweitern und ihnen sür Elrcirfälle Zwangsbeftignisse erthcilen. Abg. Ocrtel-Sachsen (low.) Meine Frennde geben zu. Laß die Gcwerbegerichtc bis zu einem I gewissen Grade segensreich wirken. Wir haben deshalb nicht gerade starke Bedenken dagegen, daß die sachlichen Kömvctcnzeu der Gewerbegerichle etwas erweitert werden. Der Antrag Triinborn ist der Mehrheit ineiner Freunde sympathisch und an nebmbar. Dagegen ist uns der sozialdemokratische Antrag unan »elnnbar. wenn er auch einige brauchbare Punkte enthält. Keiner falls sind wir mit oem obligatorischen Charakter der Gewerbe geruhte einverstanden. Man darf doch nicht vergessen, und auch Herr Triinborn hat ja schon hervorgehoben, daß die Gewerbe- geruhte Sondergenchtc sind. Ebenso bin ich und jedenfalls alle meine politischen Freunde dagegen, daß die jand- und forslwirlh- schastlichcn Arbeiter und daS Gesinde den Gewerbegerichten unter stellt werden. Entschieden sind wir auch dagegen, das Alter der Wahlfähigteit und Wählbarkeit herabzui'chen. lieber die Frage des Wahlrechts der Frauen will ich mich bei diesem leeren Haine nickt einlassen, ich wundere mich nur darüber, daß die Herren da drüben noch immer solche WüiNche haben, nachdem sie bei ihren Kongressen mit Rosa Luxcnburg und anderen Frauen solche Erfahr ungen gemacht haben. (Lachen links.) Was endlich die Resolution Hitze und Genoffen anlangt, so steht ein großer Thcil. ich glaube die Mehrheit meiner Freunde, aus dem Boden des Antrags. Einige meiner Freunde hegen allerdings Bedenken gegen solche Arbeiterorganisationen, ehe nicht einer gewissen Verhetzung in diesen Kreisen Zügel angelegt sind. — Abg. v. Mardorfs (Ncichsv.) steht mit einer Minderheit seiner Freunde aus dem Stumm'schen Standpunkt und hegt Bedenken gegen jede Ausdehnung der Zuständigkeit der Gewerbegerichte. Das Ncichsamt des Innern sei ohnehin ichvn mit sozialpolitischen Aufgaben überlastet, daß man eigentlich ein Dutzend neue Räthe anstelle» müßte: wie könne man da dem Neichsamt noch immer neue und so große Auf gaben stellen wollen. Er könne nur hoffen, daß ein praktisches Resultat ans den^ganzeii Anträgen nicht herauskommen werde. — Abg. Zubeil (So;.) tritt lebhaft sür den Antrag seiner Partei ein. Der Antrag Triinborn genüge nicht. Es bedürfe ebenso einer ausgiebigen Ausdehnung der Zuständigkeit der Gewerbe- gerichte. wie einer stärkeren Erweiterung der Wahlberechtigung, besonders durch Herabsetzung der Allersgrenzc. — Abg. M ii n ch - Ferber (nat.-lib.l tritt als Mitnnterzelchncr für di« Nesolulion Hitze ein. Man solle sich nicht mit der Sozialversicherung be gnügen. sondern auch auf dem in der Resolution angedeuteten Wege dem Frieden zwischen llntemchmern und Arbeitern zu dienen suchen. In der Arbeitcrversichemrrg ständen wir lhurmhoch über allen Ländern da. Aber dos allein genüge nicht, cs müßten damit die Arbeiter sich in legaler Weile ausiprechcn könnten, an erkannle Arbeiterorganisationen hinznkommen. (Bravo.) — Abg R v s i ck e - Dessau ifiaktionsloSi: lieber den einer vergangenen Zeit angehvrigen Stumm'schen Standpunkt werde glücklicher Weile das HanS mit sehr grvtzer Mehrheit zur Tagesordnung übergeben. Einer allgemeinen obliggtoriichen Einführung der Gewervegerichte. wie der sozialdemokratische Antrag sie verlange, könne er allerdings nicht znstimmen, weil er dadurch eine Störung der Fühlung di> ordentlichen Gerichte mit dem Volte befürchten müßte. — Die Resolution Hitze wird angenommen, die übrigen Anträge werden an eine Kommission verwiesen. — Morgen 2 Uhr Etat. Schluß -l'/s Uhr. Berlin, (Priv.-Tcl.) In der Budgctkominisiion des Reichstags gab heute vor Eintritt in die Tagesordnung Abg. Dr. Lieber der Hoffnung Ansdruck, daß die Abgeordneten von Elsaß-Lothringen künftig nicht blos in der Kommission erscheine» möchten, wenn ihre speziellen Landesangelegenkerlen zur Debatte stehen, sondern daß sic als Vertreter des gelammten deutschen Volkes sich auch an den anderen Arbeiten des Reichstags be theiligen würden. Abg. Riff-Ltraßburg (frei,. Ver.l erklärte, die Elsaß-Lothringer seien gewöhnt, an allen parlamentarischen Arbeiten theilzunekmieir und würden diese Absicht ausgiebig be- thätigen. Abg. Möller (nat.-tib.) begrüßte dreie Erklärung mit Freude» als cmcn nationalen Fortschritt. Im weiteren Verlause der Verhandlung über den Etat der elsaß-lothringischen Reichs cisenbahnen wurde angeregt, daß eine Herabsetzung der Tarmcftzc nicht nur für tönrnrandirtc Soldaten, sondern auch sür Soldaten, die ans Urlaub geben, gewährt würde. Mit dem Prinzw Vieler Anregung erklärte sich die ganze Kommission einverstanden. Regierungsseitig wurde mitgetheilt, daß zur Zeit Verhandlungen über die Angelegenheit schwebten. — Die I u >t rz k o m m is s i o n des Reichstags nahm heute die Bestimmungen betr. Berechtigung der Redakteure zur Zeugnißverweigerung mit 8 gegen 5 Stimmen in folgender Fassung an: „Begründet der Inhalt einer periodischen Druckschrift den Thatbestand einer strafbaren Handlling, für welche nach tz 20, Abs. 2 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1871 der verantwortliche Redakteur als Thätcr Hafter, so sind Verleger. Redakteure und Drucker, sowie das zur Herstellung der Druckschrift verwendete Hilfspersonal berechtigt, das Zeugniß über die Person des Verfassers und Einsenders zu verweigern." Angenommen wurden ferner die beantragten Bestimmungen über die Eidcsieist trug, wonach u. A. die Zeugen erst nach ihrer Lcr neh mutig zu vereidigen sind. Berlin. (Priv.-Tel.) Das Abgeordnetenhaus chrr daS Andenken des voracltcrn verstorbenen Abgeordneten Robbe (konk., durch Erheben von den Plätzen und führt dann die erste Berathung deS Etats zu Ende. Abg. Schmieding (nat.-titO wendet sich gegen die Halm'iche Forderung, bei industriellen Arbeiter-Entlastungen ausländische Arbeiter abzuschieben und tritt sür Annahme der Kanalvorlage ein. deren Ablehnung, eine tiefe Spaltung zwischen auf gemeinsame Arbeit aiigewiesenen Parteien hrrbeisühren müßte. Aba. v. Arnim (koni.s macht die Jorder ungen der Landwirthschast geltend und tritt für beschleunigtes Vorlegen eines Sckmidotationsgesetzes ein. Abg. Mizerski (Pole, greift die Sprachenerlaffe an. Minister Dr. Studt und Freiben v. Rbeinbabcir rechtfertigen die Maßnahmen gegen die pvlniiche Agitation, von welcher sic anS national-polnischen Agttatwns- PfnüS'S KiuSermilch. KL t'resvver Nsikerei tütbr. Psimd. rslldvkrltr. 78
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite