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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 09.02.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-02-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189802098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18980209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18980209
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1898
- Monat1898-02
- Tag1898-02-09
- Monat1898-02
- Jahr1898
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 09.02.1898
- Autor
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WMMWMMM Wochen- und NachrichMlatt zugleich HtsM -WM für Kohuftrs, Zidkh. ZMdsrf, Mrrf, Kl Mini, Mliihort, NlNimm «Kd KM«. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. »8. S«hr-«»g. Str. 32. -^NS. Mittwoch, de» S. Februar "VrTNM" 18S8. Meie» Blatt erscheint täglich (außer Souu- und Festtag») abeud» für de» folaeuden Tag. Mertrljährltcher Bejuglpret» 1 Mark Sb Pfeauige. — Stuzelue Rümmer 10 Pfennig«. —> Mnrlluugeu uehmeu außer der «r-editto» t» Lichtenstein, Markt 17», alle «aiserl. Postmestalttn, Postboten, sowie di« NugttLaer entgegen. — Inserat, werden di» viergespatt«, SorvÄretle oder deren Nam» «tt 10 Pfennige« berechnet. — «umahme d«r Inserate tüglich bi» fpäkstrn» vormittag 10 Uhr. BekRNNtMOHUMg. Da- Gesetz vom 1. November 1836 enthalt, insoweit dasselbe die religiöse Erziehung der auS Ehen zwischen Personen evangelischen und katholischen Glaubensbekenntnisse« hervorgegangenea Sinder betrifft, in den 88 6— 8 fol gende Bestimmungen: § 6. Die au» gemischten Ehen hervorgegangenev Kinder sind in der Regel in der Konfession deS Vater» zu erziehen. LS ist jedoch den Eltern gestattet, durch freie Uebereinkunft, unter den im folgend«» 8 vorgeschriebenen Erfordernissen hierüber unter sich etwa« andere» feftzasetzea. 8 7. Sine solche Uebereinkunft der Brautleute oder Ehegatte» über di» Konfession der Kinder ist an «ine Einwilligung der Eltern, Vor münder nicht gebunde», e« sind jedoch hierbei teil» die allgemeine» Bedingungen «iue» rechtsbeständigen Vertrag», teil» auch folgende Formen zu beobachten: ». die Erklärung muß vor dem ordrutlichen Richter de» Bräu tigam» oder Ehemannes und insofern derselbe ein Ausländer ist und i« Inland« ein bestimmte» Wohnsitzrecht »och »icht erlangt hat, vor dem kompetenten Richter der Braut, b. au Gericht«stelle, o. von beiden Teilen, welche deshalb persönlich erscheine» müssen, und ä. ohne Zulassung eine» Geistlichen oder anderer Persoven, abgegeben und über dieselbe «in legale» Protokoll in gesetzlicher Form aufg«no«meo werden. Der Richter hat hierbei aller Ein wirkung auf die Willenserklärung der PaziSzeaten sich zu enthalte«, wodurch jedoch »icht ausgeschlossen ist, daß derselbe über die Will««»- freihelt sich durch Befragen der PaztSzenren Gewißheit verschaffen, auch dieselbe» aas die gesetzlichen Folgen solcher Verträge aufmerk sam machen könn:. 8 8. Dergleichen Bereinigungen können sowohl vor Eingehung der Ehe, als auch während derselben geschlossen, auch mit Beobachtung der 8 7 enthaltenen Vorschriften wieder aufgehoben oder verändert werden A«f die religiöse Grziehnng derjenige« tki»der aber, welche da- sechste Jahr berett- erfüllt habe« ist der Abschluß, die Aushebung oder Verändern«- solcher Bereinig««gen ohne Gi«fl«tz. Um der vielfach wahrgeaommeneu Unzuträglichkeit zu begegnen, daß die betreffenden Eltern auf die Notwendigkeit der Abschließung eine» Vertrag» weg«n der Erziehung der Kinder erst bei deren Aufnahme in die Schule, wo e» zu einem solchen Vertrage bereit» zu spät ist, aufmerksam werden, weise» wir hierdurch auf die vorstehende» Gesetzesbestimmungen und auf die hieraus sich ergebende Notwendigkeit eine» rechtzeitigen Vertragsabschlusse« üb«r eine etwa beabsichtigte abweichende konfessionelle Erziehung von Kindern auS ge» mischten Ehen, noch besonder» hin. Lichtenstein und Glauchau, am 4. Februar 1898. Der Stadtrat. Der Königlich« Bezirks-Scheel-Inspektor» Lanze, BürgrrweistG» Schulrat Lötzsch. Aus Stadt und Laud. * — Lichtenstein, 8. Febr. Ei» bei Herrn Materialist Robert Wolf hier heut« geschlachtetes Schwei» war, wie die Trichinen- bez. Fleischbeschau ergab, sehr stark mit Finnen behaftet und wurde deshalb vou ihr al» ungenießbar bezeichnet und der Verkauf verboten. * — Heute Morgen in der 3. Stunde ist io Mülse» St. Michel» die Scheune und das Hau» de» Handarbeiter« Friedrich Ebert niederge- drannt. p. Ebert ist, weil der Brandstiftung ver- dächtig, in Haft genommen und in da» Königliche Amtsgericht Lichtenstein eingeliesert worden. * — Die Mannschaften der Landwehr II. Auf gebote» seien daran erinnert, daß sie bis zum 31. März desjenigen Jahre«, in welchem sie da« 39. Le bensjahr vollenden, zu den Mannschaften des Beur laubtenstandes gehören und als solche verpflichtet sind, gemäß Punkt 6 uud 10 der im Militärpaffe vorgedruckten Bestimmungen jede» Verzug inuerhalb de» Kontrolbezirke« und Veränderungen de» Auf enthalt» dem Meldeamt« innerhalb 14 Tagen schrift lich zu melden. Ebenso ist erforderlich, daß alle Veränderungen der Hausnummern und Straßenbe zeichnung, sowie im Stand und Gewerbe, Verheira tungen, Anzahl der Kinder usw. gemeldet werden. — I« Interesse derjenige», welche Mitglieder der Veruftgenoffenschaften find, sei daran erinnert, daß die in Gemäßheit voa 8 71 de» Unfalloerfiche- rung»gesttze« an die BerufSgenoffenschasten für da» «bgelaufene Rechnungsjahr 1897 eiuzuseudenden Lohnuachweisuogen fällig sind. Der äußerste gesetz mäßig zulässige Termin für die Eiureichung besag ter Lohnnachweisungeo fällt bekanntlich aus de« 11. Febr. 1898. Wer Lohonachweisunge» erst nach die sem Zeitpunkt oder überhaupt nicht bei seiner Be- rufSgenoflenschaft eioreicht, kann mit einer Ord nungsstrafe bis zu 300 Mk. belegt »erden. Außer dem ist eine Reklamation gegen die Höh« d«r in Gemäßheit de» § 71 Abs. 3 a. o. O. erfolgte Feststellung der anrechnung-fähigen Lohnsumme und de» darnach berechnete» Umlagebeitrag» nach 8 73 Abs. 3 a. a. O. unzulässig. E» empfiehlt sich di, sofortige Abse»duug der Lohavachweisung für den jenigen Betrieb-Unternehmer, welcher eine solche an seinem GeaossenschastSvorfiaud bt«her noch nicht eingereicht hat. — Dresden, 7. Febr. Die Zweite Kam mer bewilligte heute für Ei Weiterung de« sächsische» Bahnhofe» in Gera al» erste Rate 1000000 Mk. (Die Gesamtherstelluogskosten sind auf 1,520,000 Mk. veranschlagt.) Für Unterführung der Schleizerstraße tu Gera wurde« 75,000 Mk., für die Grundstücks- «rwerbaugen iu Gera 26ö,S00 Mk., für «runder werb zur Erweiterung b«, Raugierstatio» Zwötzen bei Gera 140,000 Mk. bewilligt. Berichterstatter war Herr LandtagSabgrordneter Zeidler-Oberlosa. Line Debatte fand nicht statt. — I» der am Sonnabend in Gegenwart de- königlich«» RegierungS-KommissarS abg«haltr»e» Sitzung de» AufsichtSrat» der Sächsischen Bodeu- kreditanstalt iu Dresden wurde beschlossen, der am 5. März stattfindeuden Generalversammlung die Verteilung einer Dividende von 6 Proz. (im Bor- jahre 5 Proz.) vorzuschlage». Der Reingewinn für da» Jahr 1897 beziffert sich auf 406,674.14 Mark (im Vorjahre 309,607.30 Mark). — Dresden, 5. Febr. Eine wichtige Er- klärungiuZeitungSangelegenheiten gab der Verein »Die« den er Presse- ab. Ein Mitglied de» Stadtoerordnrtenkollegium» hatte vom Rat da» Einschreiten gegen da» Amtsblatt de» Rate», de» „Dresdener Anzeiger-, verlangt, weil die Re daktion des Blattes d«n Artikel über eine Fraueu- versammlung nicht ausgenommen. In der letzten Sitzung de» geuannte» Verein» nahm man de-halb folgende Resolution an: „Der Verein „Dresdener Presse- erklärt «» als weder mit der Würde und Freiheit, noch mit der Gesamtstillung einer Zei- tungSredaktion, noch «üblich als mit dem Verein»- gesetze vereinbar, Aufsätze und Bericht«, die ihr zu gesendet werden, auch dann aufzunehwen, wenn ihr gegen diese Aufnahme Bedenken beigehen — die Auf sätze und Bericht« mögt» einen Gegenstand welchen immer behandeln. Der Verein „Dresdener Presse wahrt allen Redaktionen da» gute und selbstver ständliche Recht, über Aufnahme oder Nichtaufnahme eine» Aufsätze» oder Berichte» nach eigenem pflicht mäßigen Ermessen za entscheiden. Nicht minder be trachtet e» der Verein „Dresdener Presse" al» da» gute und selbstverständliche Recht einer Zeitung»- redaktion, über Versammlungen oder BereinSfitzungen entweder zu berichten (sei e» ausführlich oder ge drängt), oder die Berichterstattung gänzlich zu uv- terlaflen. Endlich stellt eS der Verein „Dresdener Presse- ganz in da« freie Ermessen einer Redaktion, die Gründe für «iue etwaige Ablehnung ein«« ihr zugesandtr» Bericht« oder Aufsätze« dem Verfasser oder Einsender mitzuteil«», oder die» zu unterlassen. Selbstredend soll hierdurch da» Recht der freien Kritik über die Gesamthaltung «ine» Blatte» oder über eine einzelne Entschließung einer Redaktion niemandem angetastet oder auch nur im entferntesten geschmälert werden". — Im Hinblick auf den eiogetreteue» Schnee fall wird feiten» der königl. SmtShauptmannschaft Glauchau de» Wegebaupflichtigr» de« Bezirk» da» Sch««eau»werfeu und Abstecken der Winterbahn auf alle« öffenUtchrn W«ge« mit d«M Bemerken ta Erinnerung gebracht, daß da» AuSwerfe» de» Schnee» bis an die Seitengräben zu erfolgen hat, damit ein Ableitev des durch Tau- oder Regenwetter entstehenden Wasser» »ach diesen zur Wasseraufnahme bestimmten Gräben möglich ist. — Annaberg, 7. Febr. Mit Beginn de» Februar hat sich bet un» im obere» Gebirge der Winter in seiner Strenge uud großer Ausbreitung eingestellt. Die zeither kahlen Fluren haben eine dichte, schützende Schneedecke erhalten und aus den Wegen und Straßen liegt so viel und so hoher Schnee» daß der Schlitten al» allgemeines Fahrzeug hervorgeholt wurde. Mehrere Gesellschaften haben gestern Schlittenpartien »eit hinauf ins Gebirge durch die herrlichen Winterlandschafte» bei dem ge eignetsten Wetter zur gelungenen Ausführung ge bracht, denn daS vorher starke Schneetreiben hatte nachgelassenuudeSzeigte da» Thermometer bet ruhigem Wetter nur 4 Grad unter Null. Leider aber haben die Stürme in unsern Wäldern durch Bruch u»- zähliger Bäume große» Schaden angerichtet. — Ein taubstummer Setzer schreibt dem „Bogtl. Anz." unter« 7. Februar: Gestern haben wir Taubstumme» eine sovderbare Entdeck»»» ge wacht, nämlich wir fühlen an unseren Händen den Ton der Musik durch eiue leere Ctgarreuktfte hin durch, welche wir in den Händrn halten. DaS Ge fühl ist eia angenehmes; «S verschwindet, sobald wir da» Kistchen fortlegen. Auch bei lautem Sprechen können wir mit Hilfe de» Kistchen» di« Stimme fühlen. Sollte dits« Beobachtung nicht eiuen Er finder auf einen guten Gedanken bringen? vielleicht tritt man der für uns Taubstu«m«n hochwichtigen Angelegenheit unverweilt von berufener Seit« näher. — I» Döbeln und in der Umgebung treibt seit einiger Zeit ein frecher Schwindler sein Wesen. Ja dem benachbarten Saalbach erschien bei einem dortigen Besitzer Ende v. I. ein Unbe kannter, angeblich Reserveoffizier, mit Name» Jo- »aS, und trat mit demselben wegen Ankauf» de» Gute» in Verhandlung. Beiläufig ließ er durch blicken, daß er 60.000 Mk. Vermögen in ungari scher Goldrente besitze, und daß ihm sein« in Dö beln lebende reiche Tante da- zum Ankauf de» Ga te- nötige Geld vorstrecken werde. Der angebliche Jonas wußte de» SutSbefitzer uud dessen Ehefrau derart einzunehmen, daß sie ihu bei einem spätere» Besuch im Januar d. I., bei dem der Kaus de» Gutes perfekt gemacht werde» sollte, bei sich auf nahmen und bi» Anfang Februar al« Gast behiel ten. Währenddem »ah« der Unbekannte verschie dene A»leihrn, bi» zm» Betrage voa 150 Mk. bei seine« Gastgeber bez. besten Frau anf uud wußte dies« auch eine» Tage» zu überreden, daß sie mit ihm »ach Döbeln fuhr, woselbst er bei einem Lisch-
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