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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 18.10.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19031018010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1903101801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19031018
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1903101801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Unvollständig: S. 21-22, 27-28 fehlen.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1903
- Monat1903-10
- Tag1903-10-18
- Monat1903-10
- Jahr1903
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 18.10.1903
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Verugrgrblldn »««.Ntitrli» M »—»«»«< »«N« t»»iwLi>,n Sutra,«», »nn» «X«, B,«, «»»»« il«d »»»»»»«. a» SEI- und Ronra««» mn etamav » Rt. »o vi. dond auSwtttti» »om- M>III-»»I' » «t du » »0 «k. Kk, rmma»«ci Zulttllnn, dur» dt« V°I,» RI. wdnk Brllellaetd'. tm Lu». ,and mit cnlWrcLcndem Sutidlao«. 5t«»druck aller Lntkel«. Oriamal- Miueilnnaen mir mu deullickier Luelieuauaab, c.Dn«d Nackir.') M»t«. Nackikrüattcki« Honoiar» »ntvrüid» bleibe» underücktckinat: imveltluisie Manutkrivie werden nickt autdewadrt. releoramm-Adretle: «achrtchte» »««»de«. Segröndet 1856. NoMekorkntea 8r. LlsjvitLt des LSirIjzs vva LaeUsea. 8«I»olL«I»tIvi,, Lr»Icr»tts, I-V88«rl8. Linrolverlcauk Dn«>4«I,-n. Lcktmarlct 2. Hauptgeschästsstelle: Marienstr. 38/40. /lnresgen-csnf. Lnnabme von A»IünbI,uu,e, dir nachmittag» s Ukr Eon»- und ftcierraa» nur Manenltraße a» von it di» V»l Ubr. Die livaltiaellirund- «eile >ca s Silben" A Pf«.. Ln - Ilindiaunae» aui der Privalleite Zeile LS Via : die Livalliae Zeile alii .Eiu- aeiandl" oder au« Lerlicilc so Pia. In Nummer» nach Leim u»d tzcicr- iagen l- be». Lipaliiae Aniiid«cilcn so. 40 bez. so und M Pia nach be ionderem Daris. Auawärtiae Llui- träge nur geaen Poraiidbczaliiuiia. lUelcablalier werden i»il loPia. berechnet. keritivrcchaiischliik: Amt 1 Nr. U und Nr. 8096. li. 1. HlüIIer, Lilirl-NS LflelvzrMdN^ ils»i«>.iiltoii». n«»iu«ivr»»»t. — i»«idni»r:»t, i», «er. :»2. 8 L'^r exiMioronckor Druobou K «RsLlvt RI» «Rvslvt»- tz'eckculöietzt. rukitininsnts^bur. ^e. ^ debenül mit xrüiistom LDtol^o rur llüdnorju^U veTNOnclud. « Orü»»1o io «»xvl sU:. IN. I'1-t.'lsliLk o kr. j WttrApas feinte f/lapke ru s:i'.8suck. Julius VedüiMeii 8e« I«, par^t. «. I. Ist. krleicdtlliiljskegesztLLüs kür 6üs, «lolttr. 1-iobt. Uotraioum. Irerreo. '»rrÄ««rU^WssKrrs«iki^WE!rWWLÄri7LriÄsr^ ^il^-^UZNüZtunxvn ^ Koppen « Müotel « H.N/ÜM ^ Hüte ^ DU" ovo «IliKvIrolkvvv 1Vln1vr4Vi»l'6U, io AröLLlor ^osvalil smxtislilt 3«8.1'ivvlitl LUS lirol, 8vI»Io88»Ln»88v 23, xurt. uuä I. klo^o. Die Strafzumessung unserer Gerichte. Die öffentliche Meinung hat in neuerer Zeit wiederholt, ins- besondere durch die Presse, an der Strafzumessung unserer j Gerichte Kritik geübt. In der Tat ist die Strafzumessung die' Brücke, aus welcher sich im Gebiete des Strafprozesses Juristen ^ und Laien begegnen können und begegnen sollen, 'Nur soweit die einzelnen Vorschriften des geltenden Gesetzes hinsichtlich der Bemessung einer im konkreten Falle angemessenen Srrafc durch Gesetzeskeiintnis vermittelt werden, ist die Findung der Strafe juristischer Natur; im übrigen beruht sie auf rein menschlichen, vor allem auf ethischen und sozialen Anschauungen und Fähig keiten. Aber, nur ein Volk in seiner Gesamtheit und nichl eiwa die Gesamtheit, oder ein Teil seiner Kriminalisten. ist der Träger und Verkünder seiner ethischen und sozialen Welt- und Lebens auffassung. Aus diese geht alle Strafbemessung zurück. Aus ihr sind insbesondere auch die Straszumesfungsgründe geflossen, welche ein geltendes Gesetz dem Richter in verschiedenen Be stimmungen an die Hand gibt. In unserem Strafgesetze und vor allem in unseren Strafandrohungen finden wir den Nieoer schlag unserer Sittlichkeit, unserer Bewertung der Lebensgüter, unseres Äolksqew'ssens wieder. Freilich, Goethes Wort, dag die Gesetze von Geschlecht sich zum Geschlecht? „schleppen", und vom Rechte, das mit uns geboren ist. nie d'e Frage sei, trifft zu. Die sozialen Anschauungen, aus welchen heraus vor nunmehr länger als 30 Jahren unser Reichsstrasgesetzbuch geboren worden ist, sind in vielen Beziehi-ngen nicht mehr die unfrigen. Gerade in den letzten 30 Jahren hat sich der Umschwung vollzogen, der einer Sozialpolitik zuerst die Äeqe öffnete. Die bereits in das Auge geiahte Neubearbeitung unseres Strafgesetzbuchs wird vor allem die Strafandrohungen zu revidieren haben, und es kann ohne Prophelengabe vorausZesagt werden, das neue Straf- aesetzbuch wird mildere Strafen or'ngcn, es wird vor allem die Geldstrafe ausdehnen und oster als heute untrer Jreiheitsstraf« nebeneinander zur Wahl stellen. Die grob ' - - entspricht unserer hi" weise bereits in der neuen 8'oulursorvnung der Geldstrafe z»m Ausdrucke gekommen ist. Es ist ein Zeichen der steigenden Kultur eines Volkes und zugleich der Weg der Weltgeschichte, das', sich die Kuiminalstrafen mildern. Aus die ethischen und lozialen Anschauungen eines Volkes, welche wandel bar sind und fortschreiten. hat olle Strafzumessung auch innerhalb der Strafandrohungen eines alternden Strafgesetzes möglichste Rückücht zu nchmen. Denn eine Strafbemessung, welche der Ethik und der Sozialpolitik eines Volkes widerspricht, ist fehlerhaft. Der Strafrichter schneidet mit ihr in das gesunde Fleisch seines Volkes Der Anhaltspunkte, wekche unser Reichsstrafgesetzbuch dem erkennenden Richter für die Bemessung der Strafe gibt sind nicht ch bei der Ausarbeitun mug " no gd die Bewertung für die Abwägu laung der Straszumessungs- Aerade weil das Strafmaß „ setzt es durch attm stimmung für >eden strafbaren Tatbestand ein Mindest- und ein Höchstmaß der angedrohten Strafart fest, rückt für gewisse, er schwerte Fälle das Strafminimum hinaus und gibt Be stimmungen über die Zubilligung von mildernden Umständen, welche em Hinabstemen des Strafmaßes unter das bestimmte Minimum oder Erkennung einer milderen Strafart gestatten. Hinsichtlich der oft tief einschneidenden Nebenstrafen wie oes Ver lustes der bürgerlichen Ehrenrechte, begnügt sich der Bezeichnung der Straff strafe erkannt werden kön Strafrichter den weitsten Svielrnum geläffen. Droht das Gesetz, wie beispielsweise beim Diebstahl und Betrug, Gefängnis strafe bis zu 5 Jahren an, so sieben dem Richter so viele Straf maße zur Wahl, als sich verschiedene Zeitmaße von einem Tage bis zu fünf Jahren ergeben, also 1825 verschiedene Strafmaße Aehnlich, wenn auch nicht ganz .n so hoher Zahl, stehen bei allen anderen Delikten verschiedene Strafmaße reichlich zur Ver fügung. Von den erwähnten 1825 verschiedenen Strafmaßen werden im einzelnen Falle e>ne größere Anzahl ansscheiden, von welchen mit Sicherheit gesagt werden kann, daß sie nicht angemessen sind. Andererseits werden in jedem Falle eine bald größere, bald kleinere Zahl verschiedener Strafmasse verbleiben, von welchen bei der verschiedenen subjektiven Auffassung verschiedener Richter wieder nicht behauvtet werden kann, daß sie unangemessen sind. Normale Schwankungen in der Strafzumessung sind daher unvermeidlich, weil sie in unserem ganzen Strafensystcm begründet liegen. Und dabei muß für uns« Strafgesetzbuch betont werden, daß es sich gerade da am besten bewährt hat. wo es den weitesten Spielraum läßt, dagegen überall da wo es das Strafminimum von der allasmeinen Bestimmung abweichend Innaufgerückt hat, den Strafrichter leicht in Verlegenheit bringt. Jede gesetzgeberische Kasuistik in der Strafzumessung bat sich als unzweckmäßig erwiesen. Einen brauchbaren Ersatz für die Ge währung des weitesten Spielraums bei Ausmessung der Strafe bat die Praxis noch nicht gefunden. Es muß also bis auf weiteres dabei ble'ben, daß der Angeklagte dem Ermessen des Richters, somit dessen persönlichem Denken und Empfinden überant wortet ist. Sonach liegt der Schwerpunkt darauf, daß der Richter inner halb der gesetzlich gesteckten Grenzen sachlich und individuell unter scheidet. Will sich der Richter m den Stand setzen, die ange- inessene Strafe zu finden, so muß er die subjektive Seite der Straftat ganz durchbringen und im Urteile herausarbeiten. Es ist beispielsweise nicht nur von Bedeutung, daß jemand an einem bestimmten Tage und Orte einem anderen einen Gegenstand von gewissem Werte gestohlen hat. Vor allem wollen wir wissen, wie der Täter ans den Gedanken, zu stehlen kam, wie er fick bei sierende Umstände müssen hervorgehoben werden. Wollte das Urteil bloß die nackte Gesetzesformel umschreiben, so würde oft auS der Polizeianzeiae über die Beweggründe und das Verhalten deS Täters besser Ausschluß, zu erlangen sein. Für die Straf. eine Faktor; Lat und des «.otri». sicii oer «xriineuung vrs gc>cv»>«en Tatbestandes ist tzi« Aufgabe de- erkennenden Richters weder bei der Beratung ia gründe reichlichen Raum geben. Gerade aus dem persönlichen Denken und Empfinden des Richters ruhl und die Richter auch nur Menschen sind, welche durch Stimmungen beeinflußt werden, ist zum mindesten zu fordern, daß ein Aus ändern. Auch bei der Ausarbeitung des Urteils darf die Psycho logie der Tat und des Täters nicht zu kurz kommen. Die Tat muß im Urteile moralisch bewertet werden. Man soll sich nach dem Durchlesen eines Urteils nicht noch fragen müssen: also was hat» moralisch gewürdigt, der Mensch eigentlich getan? Sozialpolitik und Kriininalpolitik sollen dem Richter die Wege zeigen, wenn er die Strafe ausmißt. Die Sozialvolitik aber lehrt: die menschliche Gesellschaft muß nach besten Zträftcn bestrebt sein, jedes ihrer Glieder zu einem für das Gemeuiwohl brauchbaren heranzubilden und als solches zu erhalten. Die Gesamtheit eines im Staate verbundenen Polkes ist das Höchste, dem alles andere dienen muß, well nur in ihr oller Fortschritt sich offenbart. Jeder Akt. durch welchen ohne vernünftige Ursache und ohne vernünftigen Zweck die Heranbildung auch nur eines einzigen, und wäre er der gcrinch'te, zu den großen Zwecken des Ganzen vereitelt oder vernachlänigt wird, bedeutet einen sozialpolitischen Fehler. Die Gebote der Kriminalpolilik aber sind dem gleich. Zu strafen ist in der Weise, daß dem Uebeltäter so lange als irgend mög lich der Zusammenhang mit dem besseren Teile der menschlichen Gesellschaft erhalten bleibt. Zu strafen ist nicht mit dem Er- folge, daß der moralisch Schwache, der Berührte mit der ersten Verurteilung sich aus der Gesellschaft der Besseren ausgestoßcn fühlt und deshalb aus der abschüssigen Bahn des Verorechens weiterschreitet. Insbesondere ist bei erstmaliger Verurteilung die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, welche den Verurteilten aus Jadre hmaus sozial emvfilrblich schädigt, auf das Vorsichtigste za erwägen. Nur der Unverbesserlich;, der «ach menschlicher Be- rechnnna für d'ck? Zwecke deH 'sssimr-- nywiderbringlich vkvloren ist. fühle die ganze Schwere des Gesetzes und werbe unschädlich gemacht. Ans diesen Sähen folgt logisch, daß der Uebeltäter bei dem ersten Fehltritt so mild als irgend möglich zu strascn ist. Diese Tendenz, die Abschwächung der ersten Verurteilung, ver folgt auch das Institut des bedingten Strafaufschubs. Diesem Grundsätze gegenüber kann jedenfalls bei erwachsenen, im soz alen Verkehr stehenden Angeklagten im einzelnen Falle nicht die Hnvo- these ausgestellt werden, gerade eine empfindlichere Ahndung werde sie e'n für allemal von weiteren Straftaten abschrecken. Es ist möglich, daß die härtere Strafe diese Wirkung hat, aber es di Strafrichter nicht spielen. Dem Gefallenen, so lange als irgend möglich ist, die rettende Hand zu b eten, entspricht auch dem innersten Wesen des Christentums. Der Strafrichter ist also in der glücklichen Lage, praktisches Christentum zu treiben. Freilich kann nicht jeve Straftat, ielbil wenn sie die erste ist, mild gestraft werben. Die erhebliche Beeinträchtigung fremder Rechtsgüler und die frevelhafte Gesinnung des Verbcecbeis können empfindlichere Ahndung erheischen. Aber die Kriminalität nuferes Volkes bewegt sich dauvtsäch ich in solchen Fällen, welche, wenn auch nicht immer nach den Strafandrohungen ui'leres Slrafgeietz- buchs, w doch aus objektiven und irrbiekiiven Gründen des kon kreten Falles zu den leichteren gezählt werden düifen. Hier ist die Kriminalität aus sozialen und physiologischen Ursachen allerdings eine recht intensive. Angeborene Veranlagung, mangelhafte Er ziehung und soziale Bedrängnis führen aus die verdoienen Wege. Diese Kriminalität, welche in unserem Volksleben eine nilverweiv- licbe ist. loll der Strafrichter mild beurteilen. Die kleineren Dieb stähle. Unterschlagungen. Hehlereien und Betrügereien, die gerin geren Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Autorität der «Ltantsgewalt, die ohne, nachhaltige Folgen verlaufenen Körper- isl z» berücksichligen, daß schon Beträge von 20 bis 30 Mk. den durchschnittlichen Wochenlohn in arbeitenden Kreiien ausmachen, der im Mittelstände durchaus nicht übermäßig steigt. Daß eine nicht hohe Geldstrafe kein Ucbel sei, kann also nicht gesagt werden. Es trifft auch nicht zu. daß der minder- oder unbemiltette Mann eine Geldstrafe nicht zahlen wolle oder nicht zahlen könne. Die Gesuche um gnadenweile Verwandlung einer geringen Freiheits strafe in Geldstrafe sind auch in unbemittelten Kreile» an der Tagesordnung. Freiheitsstrafe, wegen geringerer Vergehen er kannt. verbittert leicht das Gemüt, macht verstockt und stumvst das Ehrgefühl ab. Die Gefährlichkeit der kürzeren Freiheitsstrafe ist genügend erkannt. Muß eine solche ausacworsen werden, so werde sie so niedrig als irgend möglich bemessen. Durch ihre Ausdeh nung wird bekanntlich dem Skrafzwecke wesentlich nicht gedient. Bei der kürzeren Freiheitsstrafe liegt der Schwerpunkt dann, daß überhaupt aus diese Stramrt erkannt worden ist. Auch eine nach Tagen bemessene Freiheitsstrafe trifft empfindlich, wenn der Ver urteilte, was mellt der Fall lein wird, aus Verwertung feiner Arbeitskraft angewiesen ist. Wer nuf längere Zeit seinem Erwerbe fern bleiben muß, zieht die Angehörigen, welche wirttchaftlich von ihm abhängen, in unverdiente Mitleidenschaft. Hierdurch werden ganze Familien in ,eder Beziehung sozial geschädigt, und diese Benachteiligung überträgt sich auch auf Gemeinde und Staat. Die soziale Wohlfahrt des Volkes und die Verwirklichung «eines StrcnanipruchS gegen ,e»e Uebeltäter stehen aber dem Staate gleich doch. Diesen Strafauspruch auf Kosten des sozialen Gemein wohls verwirklichen zu wollen, kann deshalb niemals aritgeheißen werden. Dr. >Vn. Neueste Dralltnreldunqen vom 17. Oktober. INacbtS einaebende Devescke» befinden kick» Seite 4-i Berlin. iPriv.-Tel ) Der Kronprinz hat als Protektor des Reichskouiitees zugunsten der durch Hochwasser Geschädigten ein Schreiben an den Vorstand des Prcumschen Landeskriegerver bandes und Deutschen KrieaerbundeS in Berlin gerichtet, in dem er seiner Freude darüber Ausdruck gibt, daß der Preußische Landeskriegerverband und der Deutsche Kriegerbund sich neben den Sammlungen oes Neichskomitees mit ganz erheblichen Sum men an der Unterstützung der durch die Ueberschwemmungcn schwer Hcimzzesuchten beteiligt haben. „Es gereicht mir." beißt es in dem Lchreiuen. „zur besonderen GenuJuung, dem Dan' und Anerkennen Ausdruck zu geben, daß die deutschen Kriegcr vereine sich auch aus diesem Gebiete der werktätigen Nächsten liebe in so hervorragender Weise beteiligt haben." — :llu der En - hülluna des Standbildes Fürst Bismarcks in Posen schrei«.: die „Nordd. Allgem. Ztg." in ihren „Rückblicken": „Jeder Vater- landsfrcund wird den Wunsch teilen, daß auch das Tcnlma! des großen deutschen Staatsmannes einem jeden eine siete Mahnung sein möge» eingedenk zu sein der Worte, die der Reichskanzler und Ministerpräsident Graf Bülow in seiner programmatischen Kund gebung vom 13. Januar 1002 den Abgeordneten des preußischen Volkes,und der deutschen Nation zurler, der Worte: „oie Ost- markenfrage nicht nur als eine der wichtigsten Fragen unserer Politik, sondern geradezu als diejenige Frage, von deren Ent wicklung die nächste Zukunft unseres Vaterlandes abhängc, zu bewerten." Tie Staatsregierung hat inzwischen durch die Tat bewiesen, daß sie es nicht bei Worten bewenden lassen wolle, » ! sondern daß sie entschlossen ist, die ganze Autorität des Staates ' für die Erreichung des gesteckten Zieles einzusctzen " — Der sachsen. . altcnburgische Staatsminister v. BorrieS Nt zum Bcvollinäch- ! tiaten des Bundesrats ernannt worden. — Der Handelssachver ständige beim Kaiser!. Generalkonsulat in Ncwyork, Gewerberat Wätzoldt, wird sich nach amtlicher Mitteilung aus seiner In formationsreise in Deutschland in den Tagen vom 22. Oktober bis 1. November in Berlin anfhalten, wo er im Auswärtigen Amte für Interessenten zu sprechen ist. — In Berliner kolonialen Kreisen sind gegenwärtig Vorarbeiten für die Schaffung gemein nütziger bczw. wohltätiger Einrichtungen im Gange. d:e es er- möglichen sollen, den in die Heiinat zurückkehrcndcn K oioni al lst eteranen, speziell den verdienten wirtschaftlichen Pivnieren, eine gewisse materielle Sicherung zu schaffen. — Mit der baye rischen und württembergischen Pöstverwaltung ist vereinbart wor den. daß in Fällen des Verlustes oder der Beschädigung gewöhn licher Pakcisciidungen des deutschen Wech'elverkehrs, in ocnen der zu zahlende Ersatzbetrag die Summe von tt Mark nickst übcrsteiai, die Autgabevcrwcütung den ganzen Schaden trägt, ohne aus die anderen beteiligten Verwaltungen Rückrrisf zu nehmen oder de» Ersatzbetrag aus die beteiligten Verwaltungen zu verteilen. Die Vereinbarung findet Anwendung auf die vom 1. Oktober ab ein- gelieiertcn Pakete. Berlin. sPriv.-Tcl.) Der König von Sch weoen und Norwegen hat dem Prinzen Oskar von Preußen, seinem Potenkinde, aus Anlaß der Einsegnung desselben ein Gelchenk. bestehend in einem silbernen Pokal mit dem Namenszuge des Königs, übersandt. Der Deckel des Pokals ist mit einer Figur geschmückt, die einen norwegischen Skiläufer darstellt. Berlin. sPriv.-Tel.) In diesen Tagen finden hier unter dem Vorsitz des Reichskanzlers Bciprechungen zwischen den Fi- nanzministern sämtlicher deutschen Bundesstaaten über die R c i ch s- sinanzresorm, sowie die Gestaltung des Etats, die Be seitigung des Etatsdcsiziis und über andere Finanzsragen statt. Ein Teck der auswärtige» Minister ist bereits hier einactrosscn. Wiesbaden. sPriv.-Tel.j Ter frühere Direktor des Wal- Essen <Ruhr>. Die hiesige Staatsanwaltschaft hat gegen die Direktoren des Gelsenkirchener Wasserwerkes, Hcaeler und Fudel, sowie gegen den Ingenieur Schmidt uns den Maschinen meister K'iesendahl Anklage erhoben. Die beiden Direktoren werden beschuldigt, direkt ider indirekt die Geffenkirchencr Tvbhi:. epidemie im Jahre 1901 durch Herstellung und Lieferung von Wasser verschuldet zu haben, das geeignet war. die Gejuiidl'cit des menschlichen Körpers zu gefährden, sowie durch ihre Hai.: lungen schwere Körperverletzung und den Tod von Menschen ver ursacht zu haben. Die beiden letztgenannten Angeklagten werden der Beihilfe bezichtigt. Trier. sPriv.-Tel.) Der Maschinenschlosser Steinmetz verletzte seine frühere Geliebte und deren Kind aus Aerg : über den Ausgang eines Alimentationsprozesses durch 6 Revol verschüsse lebensgefährlich und stellte sich dann dem Bür germeister. Braunschweig. sPriv.-Tel.) Die Zuckerraffineric- Vereiniguna hat die für heute angekündigte Preiserhöhung unterlassen, weil die Voraussetzung dafür, die Erreichung eines bestimmten Rohzuckerpreiscs. sortgcfallen, der Rohzucker vwlmehr wieder billiger geworden ist. Schwerin. sPriv.-Tel.) Der gemeinsame Landtag beider Aroßherzogtümcr Mecklenburg wird am 11. November :n Sternberg eröffnet. München. sPriv.-Tel.) Hosschauspieler Wilhelm Schneider ist heute früh hier gestorben. Mannheim. sPriv.-Tel.) Der Chef deS Frankfurter Bankhauses Rothschild beabsichtigt bei Ädclsheim die Errich tung einer Lungenheilanstalt. Der Bürgerausschus! von Adeksheim erhob dagegen Einspruch beim Großhcrzog von Baden und dem badischen Ministerium. Wien. sPriv.-Tel.) von Belgien war sehr förv , mit einigen Worten, woraus die Vorstellung der Erzherzoge die Abfahrt in die Burg erfolgte. Vor dem Bahnhose und in den Straßen hatte sich nur wenig Publikum gngesammclt. Wien. sPriv.-Tel.) In den letzten Tagen sind abermals zwei selbständige evangelische Pfarrgemcinden vom Oberkirchenrat bestätigt worden. Es lind dies die bisherigen Filialgemeinden Warnsdorf in Böhmen, die seit ibrcr Gründung im Jahre 1896 zur Pforrgemeinde Rumburg gehörte, und die ebenfalls im Jahre 1896 gegründete Jilialgemeinde Krammcn- Obersedlitz. riv.-Tcl.) Der Empfang König Leopolds sehr förmlich. Der Katzer begrüßte seinen Gast ten, woraus die Vorstellung der Erzherzoge unü lPriv.-Tel.) Ueber das Vermögen deS Grasen Rudolf KinSky ist derKonkurs verhängt worben. — In Prag stellten 7 Professoren, darunter der Rektor der dortigen tschechi schen Umverlitat, t hre Vorlesungen ein. um für die Er- nchtung einer tschechischen Universität in Mähren »u demou» st r t e r e u.
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