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Dresdner Journal : 29.04.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-04-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188004290
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18800429
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18800429
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1880
- Monat1880-04
- Tag1880-04-29
- Monat1880-04
- Jahr1880
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- Dresdner Journal : 29.04.1880
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^08. Donnerstag, den 29. April. I88N. Xtx»nu«i»eul«>Pi'«l»r I» S»ut»ed«ll L,ick« l ^Ldrliok: . . IS Nitril. j^^Ldrlied: 4 Hitrk SV kk. Iiorstostkulumsro: 10 ?k L«»»«rd»ld 6«6ent»ctieo livioke» tritt ?o»t- uoä Lteinpslrusotilit^ tliura. loseratenpreiser VLr 6«n liLum eiasr ^sspalteoea ?etitreile 20 kl. Vater „Liazeeaaät" äie 2eilv bO kl. DrrÄntl Jimrnai. krsklielneu r lii^Iick mit Xuenatime 6er 8oon- nn6 kviortaxe X0eu6» tür 6en lolxentiea 1»^. Verantwortliche Redaction: Oberredacteur Rudolf Günther in Dresden. lal'erateiiannalimp au^Hrln« l^ipiiU: H. Lraatleetettes, Vau>i,a»va>u<lr ä«8 ltre»6aer 6ouiuat>»; U»mdvr^ - virlio Vl«a l,»iprtx Li»««l-Sr»»I»uVrr'Nlikiilt ». »: ^/aa<tr»i>.tri» L kriA/er, LerUa V>«a-»Edarx- kr»^-I.«ipiix-^r»a>lkarr ». Vl Lluooksa: Aittl atl»«.-re, L«rim l §. ^'or»iiH. Za t , Sremsa: A. ,- Lr»«I»u l llüreitu; Oksmm» ^r. kr-iAt; kr»ll>lfurl » tl. ^«rAer'><ekv u. </. t/'. //err»i«»«n- »cü« linolili rn,Illing; OorM»t tr. ^/«k/rr,' Rt»aaov«rt l' Ke/n. i. , k»rii S«rIm-rrLaktart » H. 8lultx»rt: St t^o./ klEdur^: /V /c/eut/Ae», Lt«»rr. HerLii!>xeder: XJnisel. kxi>e6irion 6e» tirvLänsr 6ouraltli, l)re»6en, itvi»sk> iiikn«i>xe ^o. 20. Nichtamtlicher Theil. U e b e r s i ch 1. Telrqravbische Nachrichten. Zeitung-schau. LageSgeschichte. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Leipzig. Hohenstein. Frei- »ermlftbte». Statistik und Bolköwirthschaft. EingesandteS. Feuilleton. Bctriebsübersicht der königl. sächs. Ttaatöeisen- bahnen vom Februar d. I. Tageskalendrr. Inserate. Beilage. Deutscher Reichstag. (Sitzung vom 27. April.) Vermischtes. Statistik und Volkswirthsckaft. Telegraphische Witterungoberichte. 2 öriennachrichteu. Inserate. Telegraphische Nachrichten. Rom, DienStag, 27. April, AbendS. (Tel. d. Dresdn. Journ.) In der heutigen Sitzung der De- putirtenkammer beantwortete der Ministerpräsident Cairoli eine Anfrage des Abq. Derenzi über die türkisch-montenegrinischen Angelegenheiten. Cairoli sagte, die Regierung sei dem Ansinnen der Türkei und Montenegros, ihre guten Dienste in der Grenzfrage eintreten zu lassen, nachgekommen. Es sei ein Abkommen getroffen und das bezügliche Protokoll von allen Mächten unterzeichnet worden. Der Mini sterpräsident bespricht die vereinbarten Bestimmungen und wie dieselben verletzt Worten seien, und bemerkt weiter, die italienische Regierung habe Vorstellungen gegen diese Verletzung erhoben und habe die Aufmerk samkeit der Signatarmächte auf diese Thatsachen ge lenkt. Italien sei uneigennützig und habe keine Ver antwortlichkeit und Verpflichtung außer derjenigen, welche ihm mit den erwähnten Mächten gemeinsam obliegen. Der Abg. Derenzi erklärte sich durch die Ant wort deS Ministerpräsidenten für befriedigt. London, DienStag, 27. April, Nachts. (W. T. B.) Sir Charles Dilke und Chamberlain, die Führer der radicalen Partei, hatten heute mit Gladstone und dem Earl Granville eine lange Unterredung. Wie es heute heißt, würde Cham berlain in daß Cabinet treten und Dilke den Posten alö Unterstaatssecretär des Auswärtigen er- halten. Als künftiger Bicekönig von Indien wird neuerdings der Marquis v. Ripon genannt. London, Mittwoch, 28. April, Morgens. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Der Earl Kimberley ist zum Staatssekretär der Colonien, der Lord Spencer zum Präsidenten des geheimen RatheS, der Herzog v. Argyll zum geheimen Siegelbewahrer, der Marquis v. Ripon zum Bicekönig von Indien, Sir Charles Dilke zum Unterstaatssecretär des Auswärtigen, Lefevre zum Secretär der Admira lität, Adam zum Minister für Bauten, Bright zum Kanzler des Herzogthumü Lancaster ernannt worden. Chamberlain tritt in das Cabinet wahr scheinlich als Präsident des HandelSamteS ein. Dublin, DienStag, 27. April, AbendS. (W. T. B.) In einem Hüttenwerke in Sligo (Irland) FcmUcton. Redigirt von Otto Banck. Refidenztheater. Nachdem Frl. Hermine Meyer hoff vom Theater an der Wien in ihrem hiesigen, mit dem 28. April beendeten Gastspiel, mehrere Male erfolgreich in den Rollen Giros!« und Glrofla aufge treten war, gab sie am 27. April die Partie der Jeanneton in der beliebten, heiter und durchaus an ständig gehaltenen Operette „Jeanne, Jeannette, Jeanneton" von P. Lacome. Das behagliche, durch nichts verletzende Libretto haben Clairville und Dela- cour geschrieben und dabei bewiesen, daß man ein fröhliches Mahl auch ohne verdorbene und vergiftete Speisen schmackhaft serviren kann. Eine lange und recht fleißige Uebung festigten die Mitglieder dieser Bühne zu einer überraschend gewandten Ausführung, bei der in manchen Musikpidcen nicht geringe Schwie rigkeiten überwunden werden mußten. Dies trifft alle Hauptdarsteller gleichmäßig. Ganz besonders günstig gestaltete sich der Vortrag deS komischen und höchst dankbaren DuettS zwischen Briolet und Lagrrnade, das die Herren Rüdinger und Karl aus jedem größeren Theater vortragen könnten, ohne deS ver dienten Beifalls zu entbehren. Frl. Meyerhoff, bei der da- Wiener Publicum im Gegensatz zu andern Opernsoubretten vorzugsweise daS Gesunde, werktüchtig Einfache ihrer Erscheinung und scenischen Haltung als ein ansprechende- Element an erkennt und ihren krästigsrischen, sorgsam verwendeten Stimmmitteln Gerechtigkeit widerfahren läßt, brachte ist von der Polizei eine große Menge von Ge wehren, Bayonnetten und Munition aufgefunden, und sind infolge dessen mehrere Verhaftungen vor- genommen worden. St. Petersburg, DienStag, 27. April, Nachts 4» 12 Uhr. (Tel. d. Nordd. Allgem. Zig.) Der Hauptattentätrr der Erplosion im Winter- palaiS vom 17. Februar, SzewicS (Verwandter des Gouverneurs von Kaluga), welcher 1870 die St. Petersburger Universität beendigte, ward heute Nacht arretirt. Er lebte früher als Tischler Dbitrjew. Konstantinopel, DienStag, 27. April. (Corr.- Bur.) Nach einer Zusammenkunft beim englischen Botschafter Layard richteten die Vertreter Krank reichS, Englands, Deutschlands, Rußlands, Oester reichs und Italiens an die Pforte eine Verbal note, welche die Unregelmäßigkeiten signalisirt, die dir Räumung des an Montenegro abgetretenen Ge bietes durch die türkischen Truppen begleitet haben sollen. Die Weisungen ihrer Regierungen erwar- tend, rathen die Vertreter der Mächte der Pforte alS daS beste Mittel, die Schwierigkeit zu be heben, an, die Stellungen wieder besetzen zu lassen, um sie in mehr regelrechter Weise an Montenegro zu übergeben. Dresden, 28. April. Die bereits anqekündigte Verordnung, welche die österreichischen Ministerien des Innern und der Justiz soeben für Böhmen erlassen haben, um „den Gebrauch der Landessprachen im Verkehr der politischen, Gerichts- und staatsanwalischafiUchen Be hörden im Lande mit den Parteien und autonomen Organen" zu regeln, liegt nun im Wortlaute vor und bildet das Hauptthema der Erörterungen der neuesten W ener Blätter. Selbst gemäßigte Organe erkennen in diesem Erlaß eine Gefahr für das deutsche Beamten- thum. Die (alte) „Presse" weist historisch nach, daß „Prag seit altersher der politische Wetterwinkel für die österreichischen Lande" gewesen ist, und nennt den Er laß „die erst" Kundgebung deS Ministeriums Taaffe, nicht eine That"; denn in Wirklichkeit bestimme dieser Erlaß in Ansehung der Sprache bei den Gerichts-und politischen Behörden in Böhmen Nichts, was nicht der Hauptsache nach seit Jahren schon in praktischer Uebung stände. Gleichwohl entbehre diese allgemeine so viel wie gesetzesgütige Normirung der Gewohnheit als Recht keineswegs der politischen Bedeutung. Der Um stand schon, daß über das heikle Thema des Gebrauchs der Sprachen bei den Behörden eine Verordnung be steht, mache cs einem spälern Ministerium unmöglich oder erschwere es wenigstens, mit einer andern Ver ordnung Unheil zu stiften unter dem Vorwande der Ausfüllung einer Lücke des Gesetzes. Gegen den Er laß an sich sei wenig zu sagen, insbesondere, wenn es wahr ist, daß er nur eine Cvpie ist von Verfügungen der früheren Regierung, geplant und durchgeführt von dem bewährtesten Verwaltungsmanne Oesterreichs, Mi nister Lasser. Wenn etwas an ihm zu bedauern ist, fo sei es nicht so sehr die Thatsache, daß er besteht, sondern vielmehr die, daß er erlassen weiden mußte, daß es leider nölhig sei m Oesterreich, eine Grenzscheide zwischen zwei Nationalitäten zu ziehen, deren Uebertletung Friedensbruch bedeutet. Die „Pr." schließt: „Aber Eines muß unverhohlen gesagt werden. Eine Gefahr birgt der Erlaß, die Ge fahr des Mißbrauches. So gut der Beamte in den tztz 4 bis 9 feinem arbiträren Ermessen in Bezug auf die Wahl der Sprache Spielraum lassen kann, so ist der Spielraum nocb größer, welchen eine Regierung in der Auffassung sich bewilligen kann bezüglich des Maßes von utraquistischer Sprachkenntniß in der Be such in der Jeanneton wie in Giros!« und Girofla jene Eigenschaften wohlthuend zur Geltung. Sie accentuirte in ihrer Charakteristik der Rolle mit treffender Auffassung den ländlichen natürlichen Sinn, das naive Temperament und erreichte dadurch die passende Wirkung, zu ihren in den Salon eingedrungenen Jugendfreundinnen einen ins Auge fallenden Contrast zu bilden. Ihre Darstellung wurde mit freundlicher Theilnahme ausgenommen. Schließlich sei erwähnt, daß Donnerstag, am 29. April, Hr. vr. Hugo Müller und dessen Gattin, Frau Clara Müller, die eigentlichen Begründer vom Ruse des Dresdner Residenztheaters und seines ehemaligen geistigen Glanzes, in „Ein delicater Auj- trag", „Er compromittirt seine Frau", „Im Warte salon I. Klasse" austreten und dieses Gastspiel nur wenige Tage fortsetzen werden. O. B. Die KischereiauSstellung in Berlin. Die unter dem Protectorate deS Kronprinzen des deutschen Reiches und von Preußen stehende Fischerei- ausstcllung in Berlin nennt sich selbst eine solche „von Producten und Geräthschaften der See- und Binnen fischerei". Sie umfaßt, je nachdem man sie eintheilen will, 2 Abtheilungen oder 9 Klassen. Nach Abihei lungen getrennt, umfaßt die erste derselben alle Gegen stände der Ausstellung, welche nicht den größeren Col- lectivauSstellungen auswärtiger Länder angehören, die zweite diese Collectivausstellungen selbst. Wissenschaft lich, technisch, sachlich hat das Programm der Aus stellung diese aber in 9 Klassen getheilt, deren erste amtenschaft. Man leugne eS nicht, wenn heute ein Ministerium der Rechten das Staatsruder in Händen hätte, gäbe ihm nicht das Bedürsniß nach „Gleichbe rechtigung" in der Sprachkenntniß die willkommene Handhabe zu einer „Epuration" des Beamtenstandes dort, wo, um bei dem Beispiele zu bleiben, ein Mi nisterium Lasser dem Bedür.niß in Reichenberg durch daS Vorhandensein eines oder zweier des Tschechischen kundigen Richter genügt sehen würde? Diese Gefahr muß beseitigt werden, beseitigt werden durch eine ge setzliche Verfügung, welche, wie der gegenwärtige Er laß dem Staatsbürger die sprachliche Gleichberechtigung garantirt, den Staatsbeamten vor dem sprachlichen Martyrium bewahrt." — Die „Neue freie Presse" bemerkt: „Die neueste Ministerialverordnung enthält nur zum Theile die Fixirung des bestehenden Zu standes; zum großen Theile geht sie weit über den selben hinaus. Die bisherige Praxis war genau dem Bedürfnisse angepaßt, welches einerseits eine gemein same Reichssprache gebieten ch fordert, andererseits aber nach Vorschrift des Staatsgrundgesetzes mit den Staatsbürgern tschechischer Zunge auch einen tschechi schen Verkehr der Behörden verlangt. Demgemäß findet auch lhatsäch! ch dort, wo die Bevölkerung aus schließlich oder überwiegend tschechisch ist, der amtliche Verkehr der Behörden mit den Parteien und auto nomen Organen in tschechischer Sprache Statt, wie man sich täglich überzeugen kann. Ja, so weit geht die Rücksicht für die Tschechen, daß nicht selten in tschechischen Bezirken auf deutsche Eingaben tschechische Erledigungen von Seite der kaiserl. Be hörden erfolgen, und aus der Mitte der tschechischen Bevölkerung ist auch seit Jahren keine Klage darüber vernommen worden, daß die Sprache ein Hinderniß ihres Verkehrs mit den Behörden bilde. Dagegen wurde aber auch in den rein deutschen Bezirken Böh mens. wie sie sich namentlich in dem schmalen Land- streifen längs der bayerschen und sächsischen Landes grenze voifinden, ein doppelsprachiger Amtsverkehr Mit Recht für überflüssig erachtet; die Behörden amtirten und verkehrten dort mit den Parteien ausschließlich in der Sprache der Bevölkerung, nämlich deutsch. Das soll nunmehr anders werden. Die Sprachenverordnung des Coalitronsministeriums dehnt den Gebrauch der tschechischen Amtssprache auch auf die rein deutschen Bezirke aus. In Eger oder Reichenberg, wo die tsche chische Bevölkerung ungefähr denselben Procentsatz der Gejammtbevölkerung bildet, wie etwa in München oder Dresden, und ganz gewiß einen geringern, als zum Beispiel in Wien, soll in Zukunft der Parteienverkehr der Behörden fprachlich nach derfelben Schablone ge modelt werden, wie in Tabor oder CzaSlau. Die Folge davon ist, daß in Zukunft in fämmtlichen rein deutschen Bezirken kein politischer oder Justizbeamter wird angestellt werden dürfen, der nicht des Tsche chischen vollkommen mächtig ist, und daß wir binnen Kurzem, wenn düse Verordnung zur Durchführung ge langt, das traurige Schauspiel der Austreibung deutscher Beamter, welches wir in Ungarn und Galizien erlebt haben, m Böhmen sich wiederholen sehen werden." Im Weitern erhebt die „N. fr. Pr." eine Reihe von Fragen, die durch die Verordnung nicht beantwortet werden, und sagt: „Zunächst: Warum beziehen sich die Bestimmungen nur auf den Verkehr der polilifchen und Justizbehörden? Warum nicht auch auf Steuer-, Post-, Telegraphen-und alle anderen landesfürstlichen Aemter? Wenn es eineFordcruug dersprachlichen Gleichberechtigung ist, daß jeder Tscheche in ganz Böhmen berechtigt ist, eine tschechische Zeugenvorladung zu erhalten, warum nicht auch eine tschechische Empfangsbestätigung des Post- oder des Telegraphenamtes? Bald genug wird in den tschechifchen Organen diese Frage erhoben Wer der, und wir gestehen ohne Rückhalt, daß eine Regie rung, welche jene Verordnung erließ, die Gewährung die bei Weitem bedeutendste des gesammten Unterneh mens bildet. Klasse 1 schließt die Wasserthiere ein, und zwar: lebend oder ausgestopft, in Alkohol oder in Abbil dungen; verarbeitet oder getrocknet, gesalzen, geräuchert, gepulvert u. s. w, sowie alle Producte von Wasser- thieren. In dieser Gruppe finden sich in der Unter- abtheilung, welche die verschiedenen Stufen der Ver arbeitung darstellt, Schwämme, Corallen, Muscheln, verarbeitetes Perlmutter, Perlen nach ihrem Handels- wcrthe sortirt, Schildpatt vom Kamm b>S zu dem Boulemöbel u. dgl m. Deutschland ist hier mit fast 200 Nummern von den etwa 1600 der ganzen Aus stellung vertreten, ferner Oesterreich-Ungarn, Italien, Frankreich, Dänemark, Schweden, Norwegen, Nieder lande, England, die Schweiz, Rußland, die Vereinigten Staaten von Nordamerika, Japan, China, Niederlän- dlsch-Jndien, die malayischen Staaten, das Königreich Anam und die Ostküste von Hinterindien. Klasse 2 gilt recht eigentlich der Fischerei; sie zeigt Fischereigeräth aller Art und aller Nationen im Ori ginal oder in Modellen; Fahrzeug? für Binnen- und Seefischerei aller Völker m Modellen oder Abbildungen; Material zur Fischerei in verschiedenen Stufen der Verarbeitung; Maschinen und Werkzeuge zur Ver arbeitung der Rohstoffe. In den beiden ersten Klassen sind Deutschland, Schweden, Norwegen, Däne mark am meisten, in Klasse 1 noch England in Klasse 2 noch die Niederlande, sowie vortrefflich Japan und China vertreten. Im Ganzen absorbiren Klasse 1 etwa 600, Klasse 2 fast 550 Nummern de» Kataloge», wobei zu beiücksichtigen bleibt, daß häufig eine Nummer au» Hunderten von Stücken besteht, z. B. zählt Nr. dieser Forderung unmöglich verweigern kann. Sodann, warum wurde die Verordnung nur für Böhmen er lassen? Warum nicht auch für Mähren und Schlesien, wie es das tschechische Memorandum verlangt? (Die sür Böhmen erlassene Verordnung über den Gebrauch der Landessprachen bei den dortigen Aemtern ist gleich zeitig auch in Mähren in Wirksamkeit getreten. Für Mähren enthält sie aber nichts wesentlich Neues. Tort hat sich in den gemischten Bezirken gerade die Praxis her- ausgebildet, welche m der Verordnung ihren Ausdruck erhält. Aber auch in Mähren war es bisher nicht usuell, daß der Vertheidiger in einer andern, als in der deutschen Sprache plaidirte.) Warum endlich, und so fragen wir mit allem Nachdruck, nicht auch für Galizien? Hat in Galizien der Art. 19 der Staats grundgesetze einen andern Sinn, als in Böhmen, oder gilt er etwa nicht für Galizien? Sind die 3 Millionen Ruthenen in Ostgalizien minder berechtigt, als die 3 Millionen Tschechen in Böhmen? Werden die Slowe nen in Krain und Steiermark, die Italiener in Tirol nicht dasselbe Recht in Anspruch nehmen dürfen? Ent weder die Taaffe'jche Verordnung ist im Gesetze be gründet, dann hätte sie für alle Länder erlassen wer den sollen, oder sie ist es nicht, dann entbehrt sie auch der Berechtigung für eine einzelne Provinz. Und darin liegt vielleicht der allergesährlichste Punkt dieser neuesten Leistung des Coalitionsministeriums. Täusche sich Niemand darüber: die Taaffe'jche Verord nung ist nur die Aufforderung zu einer langen Reihe von nationalen Recriminationen, welchen unweigerlich Rechnung getragen werden muß, wenn einmal das Pnncip dieser Verordnung zugegeben wird. Mit dem selben Rechte wie in Eger oder Reichenberg können auch die Tschechen in Wien tschechische Bescheide und Erledig ungen fordern. Ist erst einmal die Zurückdrängung deS Deutschthums, die Slawisirung der Verwaltung zum Regierungsprincipe erhoben, dann werden die Kämpfe, welche Graf Taaffe mit Einem Federzuge zu beenden glaubt, sich fo lange erneuern, bis die letzten Con sequenzen dieses Systems gezogen sind. Niete um Niete sällt alsdann aus dem alten Gefüge der Monar chie. Systematisch wird der Reichsgedanke dort, wo er am aufrichtigsten gehegt wird, wo er nicht erfeilscht und erschachert zu werden braucht: bei den Deutschen entwurzelt; methodisch wird der Deutsche in Oesterreich dazu erzogen, das edle Gefühl der Reichsangehörigkeit aufzugeben und sich auf die Vertheidigung feiner Na tionalität zu verlegen." — Die „Wiener Allge meine Zeitung" faßt ihre Ansichten in folgende Sätze zujammen: „Die Bedenklichkeit des ganzen Er lasses liegt für Böhmen darin, daß er die Praxis der gennfchte» Bezirke zur Norm macht für das ganze Land. Denn es wird dem Belieben eines Einzelnen freigestellt, auch in ganz deutschen Bezirken dem ganzen Gerichts höfe die tschechische Sprache aufzudrängen. Die nächste Folge des Erlasses wird die sein, daß jedes Gericht wenigstens Einen Beamten besitzen muß, welcher der tschechischen Sprache kundig ist, also einen Tschechen. Dadurch steigen die Chancen der Anstellung für tschechische Beamte, während diejenigen der deutschen sich in demselben Maße verringern. Auch der tsche chische Advocat, welcher in der Regel in beiden Lan dessprachen zu plaidiren vermag, wird gegen den deutschen College» im Vortheil sein. Die Tschechisirung der Schule in Böhmen erhält dadurch einen neuen Impuls, der vielleichi nachhaltiger ist, als die Errich tung tschechischer Lehrkanzeln. Der Erlaß ist seinem letzten Zwecke nach ein Angriff gegen das Deutschthum in Böhmen, der um so gefährlicher ist, als er sich in das harmlose Gewand einer Parapbirung bestehender Ge bräuche hüllt. Jedenfalls paßt aus diesem Erlasse die Unterschrift des Grasen Taaffe besser, als die des andern Mltgefertigten, des Ministers Stremayr." — Dieser Anschauung gegenüber scheint dem „Tag- 1512 allein 198 vom japanischen Ministerium der Landwirthschaft ausgestellte Fischarten u. s. w. Klasse 3, mit 75 Nummern vertreten, bringt die künstliche Zucht von Wasserthieren zur Anschauung: Brutapparate in Thätigkeit, sämmtliche Vorrichtungen und Geräthschaften der künstlichen Fisch-, Krebs- und Muschelzucht, sowie Gefäße zum Verjandt der Brut; Modelle und Abbildungen bewährter Zuchtanstalten oder solche zum Schutze oder zur Vervollkommnung der Wasserthiere, wie Lachsleitern und dergleichen; Aquarien aller Arten; und endlich die Entwickelungs geschichte einiger der wichtigsten Wasserthiere, wie Austern, Lachs, Hering u. a. m. Klasse 4 zeigt in fast 50 Nummern Vorrichtungen zur Aufbewahrung und zum Verfandt frischer Wasjer- thiere, im Original oder in Modellen, namentlich zum Transport der frifchen Fische auf den Eisenbahnen. In Klasse 5 werden die Vorrichtungen veranschau licht zur Verarbeitung, Zubereitung oder Conservirung der Fischereiproducte durch Trocknen, Salzen, Räu chern u. s. w. für den Handel wie den Haushali; hier begegnen wir Fijchkesseln, Fifchjchüfseln wie Räucher häusern; etwa 40 Nummern gehören zu dieser Klasse. Die folgende, Klasse 6, zeigt Modelle von Fischer- häufern und Fsschercostumen sowie Flsch'reigeräihjchaf- len, soweit sie nicht au» irgend einem besonderen Grunde in einer der vorangegangen Klassen unterge bracht sind. Klasse 7 beschäftigt sich mit der Untersuchung der Gewässer in Beziehung auf den Fischdestand in physi kalisch-chemischer, in botanlicher, in saumstlscher Bezieh ung. Hilfsmittel und Apparate für diese Untersuch ungen sind hier ausgestellt, Herbarien rc.
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