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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.11.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-11-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192311085
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19231108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19231108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1923
- Monat1923-11
- Tag1923-11-08
- Monat1923-11
- Jahr1923
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.11.1923
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WWW M MM WWW. Ke-ieMWsinatznahmen zur Sicherstellung unserer Ernährung. — Ausgabe der Renteumark am 15. November. )l Berlin. Um zur Beheb««» de. äußerste« Not des Bolles die nötigen Devisen für die Einfuhr des »«entbehr lichsten Lebensbedarfes, besonders für Getreide und Fette, zur Verfügung zu halten, hat sich sie Reichsregieruug trott schwerster Bedenken cntschlosien, die Devise nabgabe ans der Gr und la ne der B r » t ve r so r g u >r gsa b- gabe sosort noch einmal zu erheben. Als Gegcn- leistung wird eine »cnc Goloanleihc gewährt werden. Weitere Devisen sollen durch die Ausfuhr einer be schränkten Menge an Mucker beschosst werde». Tic Not des Bolles zwingt zn diesem Schritt, um durch die Ausfuhr die Devisen znr Beschaffung von Getreide und Fetten zn erlangen. Die für de» Verbrauch au Mund zucker nnerlästlichc Menge bleibt im Fnlaude. Beide Mass nahmen werden eine wesentliche Entlastung des Devisen marktes herbeislihren. Znr vorläufigen Festigung des Kurses der Papiermark nnd znr demnächstigcn Herstellung eines festen Verhältnisses der Papicrmark zu einem wertbeständi gen Werte hat die Neichsregierung in Ergänzung ihrer bis herigen Entschliestnngeu folgendes beschlossen: Alle Vorbe reitungen sind gctrofscn worden, damit die Nentenbauk mit der Ausgabe der Renteumark am 13. Novem ber beginnen kann. Von diesem Zeitpunkte ab wird der Bedarf des Reiches nicht mehr durch neue Herstellung von Papiermark gedeckt werden. Tie Papiermarkin- sla t io n w ir d da m i t i h r E n d e c r r e rch e n. Die dann feststehende Menge an Papiermark soll gegen Goldanlcihe des Reiches cingeianscht werden könne». Zu diesem Zweck ist einer besonderen Stelle eine mit Sicherheiten ausgestattete Goldanlcihe des Reiches zur Versiiguug gestellt worden. Der Kurs, zu dem die Papicrmark zunächst eingelöst werden soll, wird festgestekt werden unmittelbar, nachdem die Nrn- tenbank in Kraft getreten ist. Tie in der Nentenbankver- orbnung vorgesehene Möglichkeit der Einlösung von Reichs- schastanweisungen mit Neutrnmark bleibt bestehen. Damit bleibt zugleich die Möglichkeit offen, die Papi e r mark in Rente »mark c in zu ta u s ch e n, sobald die dafür erforderliche Menge an Rcntcnbankschrinen hergestcllt ist. * )( Berlin. Die Notmastnabmen der ReichSregiernng sind ergriffen worden, um die vitalste» Lebensinteressen des deutschen Volkes zu wahren. Besonder« schwer fiel die trostlose Lage im Ruhrgebiet ins Gewicht, wo infolge des Scheiterns des Abkommens mit den Franzosen über die Wiederaufnahme der Arbeit die Zahl der Erwerbs lose» ans über 2 Millionen augewachsen ist, die vom Reich erhalten werden müssen. )( Essen. Bon einer zahlreich besuchten Versammlung von Wirtschaftsverbänden und Kommunalverwaltungen wurde eine Entschließung an die zuständigen Stellen in Berlin gesandt, in der darauf hingewiesen wird, daß die gesamte Lebensmittelversorgung des besetzten Ruhr gebietes in nächster Zeit zusammenbrechen müsse, wenn es nicht gelinge, die vorhandenen Warenlager auf völlig veränderte Höhe zn bringen. Hierzu sei erforderlich, daß weit mehr als bisher der Lebensmittelhandel der Ruhr gebiets bei der Zuteilung von Devise» berücksichtigt werde, unter Umständen unter Ausschaltung minder wichtiger Gegenstände des täglichen Bedarfs bei der Devisenzuteilung. * Verordnung über die Verpflichtung znr Annahme von Reichsmark bei Jnlandsgeschäste«. Vom 7. November 1923. Auf Grund des Artikels 48 der Verfassugn des Deut schen Reiches wird folgendes verordnet: 8 1. Der Abschluß und die Erfüllung von Verträgen über die Lieferung von Waren oder die Bewirkung von Leistungen darf nicht deshalb verweigert werden, weil die Zahlung in Reichsmark erfolgt. ... 8 2. Bei Preisstellung in einer ausländischen Währung ist Reichsmark zum letzten amtlich in Berlin notierten Kurse der ausländischen Währung oder dem letzten, nach 8 2 der Verordnung über den Handel mit ausländischen Zahlungs mitteln und Dollarschatzanweisungen zum Einheitskurse vom 22. Oktober 1923 (R. GB. 1 S. 991) ermittelten oder errechneten Kurse der ausländischen Währung in Zahlung zu nehmen, und zwar zum Gelb- oder Briefkurse oder einem dazwischen liegenden Kurse. Bei-Preisstelluug in Goldmark gilt Absatz 1 entsvrechcnd mit der Maßgabe, daß eine Goldmark nicht höher als zehn Zwelundvierzigstel nord amerikanische Dollars bewertet werden darf. 8 3. Im KlcintzanLelSverkchr ist Prcisstcllnng in aus ländischer Währung verboten. Bei Prcisstellung in Gold mark im Kleinhandel darf der Berechnung des Ncichsmartbetrages fein höherer Tol- larknrs zugrunde gelegt werden, als bsl auf Grund der letzten amtlichen Berliner Kurse sür Auszahlung Newyork errechnete Mittelkurs. 8 4. Bei Zahlung an öffentliche Kassen des Reiches oder der Länder für Forderungen, die auf Goldmark lauten, gilt als Goldmark der Gegenwert von zehn Zweiundvierztgstel nvrdamerilanischcn Dollar. Für die Berechnung des Neichs- markbetragcS ist der letzte auf Grnird der amtlichen Berliner Kurse für Auszahlung Newyork errechnete Mittelkurs maßgebend, soweit nicht der Reichsminister der Finanzen eine abweichende Berechnung zulüßt. 8 5. Geschäfte, die gegen die 88 1 bis 3 verstoßen, sind nichtig. Tic Nichtigkeit kann nicht zum Nachteil von Personen geltend gemacht werden. Sie den die Nichtigkeit begründen den Sachverhalt beim Abschluß des Geschäftes nicht kannten. 8 6. Wer den Vorschriften der 88 1 bis 3 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus und Geldstrafe. Zur Sicherung der Geldstrafe kann das Vermögen des Angcschuldigten ganz oder teilweise beschlagnahmt werben. Neben der Strafe kann angeordnct werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt gemacht wird. Die Bekanntmachung kann auch durch öffent lichen Anschlag erfolgen. Tie Vorschriften des 8 '-6 Absatz 3, t der Preistreibereivcrordnung vom 13. Juli 1923 lR. G. Bl. 1 S. 709) gelten entsprechend. 8 7. Tie Bestimmungen finden keine Anwendung aus Geschäfte, bei denen nach 8 3 Absatz 1 der Ausführungs bestimmungen zur Valutaspekulationsveroröuung vom 8. Mai — 29. Juni — 24. Juli — 24. August — 2. November 1923 (RGBl. 1 S. 273, 309, 748, 835, 1072) Zahlung in aus ländischer Währung gefordert werden darf. 8 8. Die Neichsregierung erläßt die erforderlichen Durch führungsbestimmungen. 8 9. Die Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Als Verkündung gilt auch die Verbreitung durch das Wolff- sche Telegraphenbüro in Berlin und die Veröffentlichungin der Presse. Tie Neichsregierung bestimmt den Ze.iivnnkt des Außer krafttretens. Berlin, den 7. November 1923. Der Reichspräsident: gez. Evert. Der Reichskanzler: gez. Tr. Strejemanu Der Rcichswirtschaftsminister: gez. Kocth. Der NÄchsminiftcr der Finanzen: gez. Luther. Der Reichsminister für Ernährung »nd Landwirrschaft: gez. Gras Kamt;. Neber Ausgabe von Tchatzanweisuuge«. Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über Flüssigmachung von Mitteln im Wege der Anleihe und die Ausgabe von Schatzauweisungen. Vom 5. 11. 1923. Auf Grund de» Artikels 48 der ReichSverfasiung wird verordnet: 8 1. Di« Verordnung „über di« Flüssigmachung von Mitteln im Weg« der Anleihe und die Ausgabe von Schah- anwrisungrn" vom 20. Oktober 1923 (ReichSgesetzbl. IE. 985) gilt auch für Ermächtigungen, die in den vor ihrem Inkraft treten verkündeten Gesetzen enthalten sind. 8 2. Werden auf Mark gestillte Schatzanweisungen zur Einlösung fällig, oder vorher vom Reiche »urllckerworbrn, so lebt die Ermächtigung, auf Grund deren sie ausgestellt find, in ihrer ursprünglichen Höhe wi«d«r auf. 8 3. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 24,OkK 1923 an in Kraft. Berlin, den 5. November 1923. Der Reichspräsident Der Reichskanzlerc gez. Ebert. gez.vr. Stresemann.'. - Der RrichSminister der Finanzeni i gez. vr. Luth er. Die neue Note an Deutschlanv. Di« Forderung der „Wiederaufnahme der militärische« Kontrolle". Ein Berliner Telegramm des „Journal" teilt mit, daß der General Rollet am Dienstag nach Berlin zurück gekehrt sei und aus Paris „sehr energische Instruktionen" mitgebracht habe. Der Reichsregierung sei eine „äußerst strenge" Note überreicht worden. Die Entente verlange „in kategorischer Form" die Wiederaufnahme der Kontrolle durch die Offiziere der Mission Nollets. Die Offiziere wür den ihrer Aufgabe in Uniform nachkommen. Dem Kanzler Ttrescmann sei zur Kenntnis gebracht worden, daß die Kon trolle über die Rüstungen sich auf ganz Deutschland mit Ettückluü Bayerns erstrecken werde. Die Reicksreaieruna sei gleichzeitig davon verständigt, welche Zwangsmaßnahme« die verbündeten Regierungen gemeinsam ergreifen würden, wenn nicht ohne jeden Verzug die Forderungen der Bot schafterkonferenz erfüllt werden sollten. Die Mitteilung des „Journal" ist an die Spitze des Blattes gestellt. Die übri gen groben Nachrichtenblüttcr bringen die Information über die Note der Botschafterkonferenz ohne sensationelle Ausmachung. Ter „Petit Parisicn" fügt hinzu, daß von einer eigenen französische« Demarche nichts bekannt sei. Ucber die Instruktion des Generals Rollet ist man hier nicht ge nau unterrichtet, aber die Mitteilungen des .„Journal" über den Inhalt der Note sind offenbar tendenziös rurechtgemacht. Der Wunsch gewisser französischer Kreise zum „Eingrei fen", tritt beute sehr im „Matin" hervor. Das Blatt schreibt: ,L2ir dürfe« uns sticht darüber täukcken: In der aarrren Welt hat sich eine starke Koalition gegen die Rechte Frank» reichs auf die Eintreibung der deutschen Schulden gebildet. Tie französische Politik geniert eine große Anzahl von Ft» nanzleutcn, sie widerspricht dem Programm zahlreicher po litischer Parteien und sie verletzt wichtige Interesse» in Eng» land und Belgien, wenn wir die Verfolgung unseres Rech tes mit der gleichen Zähigkeit weiter führen. Wieviel wich, tiger als alle Verhandlungen über Sachvcrsrändigenkonfe- rcnzcn ist aber in Lieser Stunde die Entwicklung in Deutsch land. Tie Bayern haben allerdings ihren Marsch gegen Berlin noch nicht begonnen, aber was in der Hauptstadt des Reiches geschieht, ist noch ernster. Ter Kanzler wird durch den unwiderstehlichen Truck der Reaktionäre dahin gebracht, eine Tiktatur zu proklamieren, die von jeder par- lamentarischcn Mehrheit unabhängig ist. Das Programm wird ihm diktiert: Verleugnung der Unterschrift Deutsch lands, Erhebung gegen den Vertrag von Versailles. Es ist kindisch, von Untersuchung über die Zahlungsfähigkeit Deutschlands zu sprechen, wenn Deutschland vielleicht schon in drei Tagen erklären wird, daß es überhaupt nicht zahlen will. ES könnte leicht geschehen, daß J-rankreich vor der Drohung deutscher Nationalisten seine Stimme lauter erhebt denn Frankreich muß an seine eigene Sicherheit denken." Die Frage der Kabinettsbildung. Die Besprechungen über die Frage der Kabinetts bildung wurden gestern im Reichstag fortgesetzt. Wie ge- meldrt wird, kann von einer Einbeziebuna der Deutsch nationalen in da« ReickSkabiuett keine Rede sein. Der Wunsch, in da« Kabinett einzutreteu, wurde auch bei der Unterhaltung zwischen dem Reichskanzler und dem Abg. Herat, die aestern stattgefunden hat, von dem deutsch- nationalen Führer nicht geäußert. In Parlamentskreisen hält man «S aber für wünschenswert, daß die Bayerisch« VolkSpariei in dir ReichSregieruna eintritt. Der Reichsanzeiger meldet: Der Reichspräsident hat den Reichsminister der Innern Sollmann» den RrichSminister der Justiz Raddruck, und den RrichSminister für den Wiederausbau Schmidt auf ihren Antrag von ihren Aemter» entbunden. )( München. Der ArbeitSantschuß del LandeSvor- stände« der Bayrischen VolkSvartri hat einmütig beschlossen, die NeichStag«fraktion telegraphisch zu benachrichtigen, daß für dir Bayrische Volkspartei eine Beteiligung au einem Kabinett Stresemann au« fachlichen und persönlichen Gründen nicht in Frage kommen kann. )( München. Hier haben sich die Vorsitzenden und Bertreter der vaterländischen Verbände Deutschland« ver sammelt, um mit den vereinigten vaterländischen Berbändrn Bayerns rin gemeinsamer Vorgehen in den Fragen der inneren und Laßeren Politik zu vereinbaren. Die Tagung hat vorgestern hinter verschloßenen Türen ihren Anfang ge nommen und wurde gestern fortgesetzt. Die Kommunisten gegen die Neichsregierung. )( Berlin. Einer Korrrspondenzineldung zufolge ist in dielen Tagen dir Reichskonferenz der kommunistischen Parteifunktionäre zusammengetretrn, um zu der gegen wärtigen Lag« Stellung zu nehmen. Nach einer Mitteilung von kommunistischer Seite verlangte der Bezirk Berlin- Brandenburg die sofortige Aufnahme deS Kampfes gegen die Reichsregierung wegen de« Vorgehens gegen Sachsen und wegen der von Bayern drohenden Gefahr. Die Zentrale nahm dagegen eine abwartende Stellung rin und erklärte, daß aus dem Beispiel Ramburg« die notwendigen Schlüße zu tirhrn seien. Schließlich setzte sich die Zentrale der KBD. mit ihrer Ansicht gegen di« Stimmen der Berliner, Ham burger, sächsischen und thüringischen Regierung Lurch. M MM» WMiMiiMdiikteiwiM Nils W u. Mar M VMM. )( Dresden. Die Nachrichtenstelle der Staatskanzlei teilt mit: Die Wahlen der Gemeindeverordnetcn, die au' den 18. dieses Monat« anbrraumt waren, sind aus Grund der in 8 210 Absatz 6 der Gemeindeordnung dem Ministerium de« Innern erteilten Ermächtigung auf den L8. Januar 1V24 verlegt worden. Tie politische» Verhältnisse, der Ausnahmezustand mit seinen bis in die letzten Tagt dauernden Versammlungsverboten, Verhaftungen und die all« Gedanken in Anspruch nehmenden Verhältnisse im Reiche haben eine Laa« geschaffen, bei der Gcmeindewahlen ihre Aufgabe, eine Vertretung der Einwohner zu bcrufeir, die auf Jahre hinaus die Geschicke der Gemeinde bestimmen solle», nicht erfüllen können. Die Verordnung des Mini sterium« enthält die näheren Bestimmungen, wonach ins besondere di« Wählerlisten behufs Berücksichtigung der inzwischen eintretenden Aenderungen neu aufgelegt werden sollen. Am Dermin deS Inkrafttreten» der Gemeinde- orduuuq wird nichts geändert. .... WiI»WIsk U AMIallS. 1. )( Wien. Der niederösterrrichischr Landtag halben stimmig beschloßen, zur Linderung dec in Deutschland herrschenden Not 500 Millionen Kronen zu spenden. )( Klagenfurt. Ter Kärntner Landtag hat ein stimmig einen sozialistischen Antrag angenommen, der deutschen Neichrregierung 100 Millionen Kronen zur Linde rung der Not bedürftiger Deutscher, vor allem der Spital- kranken, zu überweisen. )l, New < York. Nach einer Meldung aus Washington beschäftigt dir Frag« einer «»»ardrkntr« SM« kür di» Riesaer H Tageblatt Donnerstag, 8. November 1S23, abends 76. Jahrg 261 Postscheckkonto: Dresden ISA Girokqsle Riesa Nr. 52. «Nd Anzeiger (Llbeblatt um Anzeiger). D-qimschM! -«»-«»« E» Das Ricsätt Tageblatt enthält die amMchen BckaMkmach,«gtll " ' ' ' der Amtsyanptmannschaft Grossenhain, des Amtsgerichts, der AmtSanwaltschaft beim Amtsgerichte «nd des Nates der Stadt Niesa, des Finanzamts Riesa und des HauvtzollamtS Meißen, sowie deS GemeinderateS Gröba. Da^Nreiäer Tageblatt erMrttU irden Lag abends Uhr um Ausnahme der «vnn- nno ucmage.Bezugspreis, »egen Vorauszahlung, ,ur die Zeil uom 3. i l. vis v. 11. 37 lbnUmrüen Mt. cinjchl. Bringerlohn. gtir den Fall des Eintretens von ProduktionSvertcuerungen, Erhöhungen der Löhne und Matcriastenpreise behalten wir uns das Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Anzeige» slir die Nummerides Ausgabetages sind bis 9 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr sür das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für die 39 ww breite, 3 mm hohe Grundschrist-Zcile <6 Silben) 120 Mk.; die 89 mm breite Rcklamezeile 400 Mk.; zeitraubender und tabellarischer Satz 50 Aufschlag. Ter jeweils zur Berechnung gelangende Zeilenpreis ergibt sich aus vorstehenden Grundzahlen vervielfältigt mit der am Tage der Ausnahme gültigen Anzcigenschlüjselzahl. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfallt, durch Mage eingezogen werden »nist oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Niesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Jin Falle höherer Gewalt — ikriea oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BcförderungSeinrichlungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der " Zeitung oder auf Rückzahlung deö Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Äoethestratze SS. Verantwortlich für Redaktion: Hemrick Uhlemann. 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