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Sächsische Elbzeitung : 16.01.1915
- Erscheinungsdatum
- 1915-01-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-191501169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-19150116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-19150116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1915
- Monat1915-01
- Tag1915-01-16
- Monat1915-01
- Jahr1915
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 16.01.1915
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-Fernsprecher Nr. 22. Die ^Sächsische Elbzeitung" erscheint Dienstag, DonnckS- t«g und Sonnabend. Die Ausgabe des Blattes erfolgt TagS vorher nachm. 4 Uhr. Abonnements-Preis vicrtel- fährlich1.50Mk.,2monattich l Mk., 1 monatlich KO Pfg. Einzelne Numniern 10 Pfg. Alle kaiserlich. Postanstalte», Postboten, sowie die HeitungSträger nehmen stet» Bestellungen aus die ,Sächsische Elbzeitung" an. Tägliche Ronian-Bcilage. Sonnabends: _,JNnstrt«rteS UnterhaltnngSblatt". SiiDsEt LhkitilW. Amtsblatt m iis Amisznichi, Ns BmBcht HWizelmi Md den Ztndint jn ZOndnn, smie W den ÄMMmdmi zn vahnhin. Verantwortlicher Redakteur: Hugo Bereiter, Schandau. — Druck und Verlag: Legler k Zeuner Nachf. Tel.-Adr. Elbzeitnug. Anzeigen, bei der weiten Ver breitung d. Bl- von großer Wirkung, sind Montag», Mittwochs und Freitags bi« spätestens vormittags 9 Uhr aufzngebc». Preis für die 3 gespaltene Petitzeilc oder deren Raum 18 Pfg. (tabel larische und komplizierte An zeigen nach Uebereinkunft). „Eingesandt" und „Reklame" 50 Pfg. die Zelle. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Alle 14 Tage: „Landtvirtsch. Beilage". Insc rate »»Annahme st el len: Jn Schandau: Expedition Zaukcnstraßc 134; in Dresden und Leipzig: die Annonccn-Burcaus von Haasenstein K Vogler, Jnvalidendank und Rudolf Mosse; in Frankfurt a. M.: G. L. Daube 8 Co. Nr. 6. Schandau, Sonnabend, den 16. Januar 1915. 59. Jahrgang. Bekanntmachung. Ich ordnesiirdcnBefehlsbcrcich dcSstcllv. GeneralkommandosXll hiermit an: 1. Sämtlichen Fabrikanten und Händlern ist die Veräußerung der bei ihnen lagernde» eigenen und fremden Bestände sowie der eigenen, bei Spediteuren und i» Lagerhäusern lagernde» Bestände an wollene», wollgemischtc», halbwollene» und baumwollenen Decken sowie an Filzdecken — soweit nicht die Decken nachweislich zur'AuSfiihrnng eines unmittelbaren Auftrages einer Heeres- oder Marine - Dienststelle bestimmt sind -- bis auf weiteres verboten. 2. Sämtliche Fabrikanten und Händler reichen dem König lichen stellv. Generalkommando XII in Dresden - N. 6, große Klostcrgassc 4, binnen drei Tagen nach Erlaß dieser Bekannt machung eine Aufstellung dieser Bestände ein, soweit es sich nm mindestens 50 Stück insgesamt handelt. 3. Die Bestände verbleiben vorläufig in den Lagerräumen, ivo sic sich zur Zeit der Beschlagnahme befinden 149 IV Dresden, 11. Januar 1915. 177 Der kommandierende General. v. Broizcm. Nachstehend wird im Anschlusse an die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom l4. Dezember 1914 (Nr 290 der Sächsischen StaatSzcitnug »nd Nr. 29l der Leipziger Zeitung, Amtlicher Teil. beide vom 15. Dezember 1914) die Bekanntmachung des Stell Vertreters des Reichskanzlers vom 11. Jan. 1915 (RGBl. S. 15), betr. Acndcrnng der Bckaunlmachnna über die Höchstpreise für Futterkartoffeln nnd Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffclstärkefabrikation vom 11. Dezember 1914 (RGBl. S. 505) noch besonders zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 75 III I. Dresden, am 13. Januar 1915. 178 Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend Acnderurg der Be kanntmachung über die Höchstpreise für Futtcrkartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrorknerei sowie der Kartoffelstärkefabrikation vom 11. Dezember 1914 (Ncichs-Gcsctzbl. S. 505). Vom 11. Januar 1915. Der Bundesrat hat auf Grund von 8 1 Abs. 2, 8 5 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Ncichs- Gesctzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung über Höchst preise vom 17. Dezember 1914 (Ncichs-Gcsctzbl. S. 516) folgende Verordnung erlassen: Artikel 1 Jn der Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futier- kartoffcln und Erzeugnisse der Karlofscllrockucrei sowie der Kar- toffclstärlcfabrikatiou vom 11. Dezember 1914 (Ncichs-Gcsctzbl. S. 505) werden folgende Acndcrnugcn borgenommen: Der 8 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Bei Verkäufen von Kartoffelstöcken nnd Karioffel- schnitzcln, die fünf Tonnen nicht übersteigen, nnd bei Verkäufen von Kartoffclwalzmehl, trockncr Kartoffelstärke und Kartossclstärkcmehl, die eine Tonne nicht übersteigen, erhöhen sich die Höchstpreise im Abs. 2 nm 0,60 Mark für den Doppelzentner. Bei Verkäufen, die fünf Kilo gramm nicht übersteigen, gelten die Höchstpreise nicht." Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 15. Januar 1915 iu Kraft. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 11. Januar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück. Bekanntmachung. Auf Grund des 8 1 der Verordnung des Bundesrates vom 19. Dezember 1914 über das Vermischen von Kleie mit anderen Gegenständen (RGBl. S. 534) wird hiermit bestimmt, daß Noggcn- oder Wcizcnklcic, die mit Melasse oder mit Zucker vermischt ist, i» de» Verkehr gebracht werde» darf. Dresden, nm 11. Januar 1915. Ministerium des Innern. Reichswollwoche betreffend. Indem wir hiermit den nachstehenden Aufruf bekannt geben, bemerken wir, daß"dic in Frage stehende Sammlung durch Verordnung des König!. Ministeriums desZInnern vom 9. Januar d. I. auch für das Königreich Sachsen genehmigt morden ist, und richten demzufolge auch an unsere Einwohnerschaft die Bitte, gilt in Betracht komilicildeii, entbehrlichen Sachen, möglichst in Papier eingeparkt, mindestens aber verschnürt zur Abholung bereit stellen zn wollen. Die Zeit der Abholung usw. wird in der nächsten Nummer der „Sachs. Elbzeitung" besonders bekannt gegeben werden. Schandau, den 14. Januar 1915. Der Stadtrat. Aufruf an die deutschen Hausfrauen. In der Zeit vom 18. bis 24. Januar 1915 soll, unter wärmster Billigung Ihrer Majestät der Kaiserin, in ganz Deutschland eine Wcbnvolkvocbe stattfinden. A Der Zweck dieser Neichswollwochc besteht darin, für unsere im Felde stehenden Truppen die in den deutschen Familien noch vorhandenen überflüssigen warmen Sachen und getragenen Kleidungsstücke (Herren- und Frauenkleidung, auch Unterkleidung) zu sammeln. Es sollen nicht nur wollene, sondern auch baumwollene Sachen sowie Tuche eingesammelt werden, um daraus namentlich Ueberziehwesten, Unterjacken, Beinkleider, vor allem aber Decken anzufertigen. Gerade au Decken besteht für die Truppen ein außerordentlicher Bedarf, da sie den Aufenthalt in den Schützengräben sehr erleichtern und erträglich machen. Mit großem Erfolg sind bereits von Sachverständiger Seite aus alten Kleidern aller Art Decken in Größe 1,50:2 in hergestellt worden, die einen hervorragenden Ersatz für fabrikmäßig erzeugte wollene Decken bilden und deren Herstellungskosten nur ein Viertel einer fabrikmäßig hergestellten wollenen Decke betragen. Zu dieser Ausgabe bedürfen die unterzeichneten Stellen der tätigen Mitarbeit aller deutscher Frauen. Die Organisation dieses Sammelwerkes wird sich in den Gauen des Vaterlandes verschiedenartig gestalten — je nach den Eigentümlichkeiten und den besonderen Lebens- Verhältnissen ihrer Bewohner. Aber Euch Allen wird rechtzeitig die Mitteilung über die Einzelheiten zugehen. Zunächst richtet Euch schon darauf ein, in Euren Schränken nachzusehen, was Ihr entbehren könnt, um es denen zu widmen, die mit ihrer Brust und ihrem Blut uns Alle beschützen. Gebt, soviel Ihr irgendwie entbehren könnt! Fortsetzung der Bekannt Nur diejenigen Familien, in denen ansteckende Krankheiten herrschen, bitten wir, sich im Interesse der Allgemeinheit an dem Liebeswerk aus diese Weise nicht zu beteiligen. Also nochmals, deutsche Hausfrauen, frisch ans Werk! Sammelt aus Schränken und Truhen, was Ihr an Entbehrlichen findet! Schnürt es zu Bündeln, packt es in Säcke und haltet es zur Abholung bereit, wenn alle unsere Helfer in der Reichswollwoche vom 18. bis 24. Ja«. 1V1T an Cure Türen Klopsen. Berlin, den 1. Januar 1915. Kriegsausschuh für warme Unterkleidung E. V. Fürst zn Salm -Horstmar. Geffentliche Stadtverordneten -Sitzung Montag, den 18. d. Mts., abends Uhr im SitzungSsnulc des Rathauses Tagesordnung: 1- Neukonstituiernng des Stadtverordnetcnkallegiums. 2. Steuercrlaßgesuche. 3. Ncueinschätzung zum Wasscrziuse betr. 4. Nichtigsprcchmig verschiedener Rechnungen. Dev stellv. Staölvevovöneten-WorsteHer. Bekanntmachung. Ans der Abteilung unseres Friedhofes, deren Gräber zur Zeit wieder belegt werden, befinden sich viele, deren TurnnS vorüber ist, ohne daß die Angehörigen erklärt haben, ob sie die in Frage kommende Ruhestätte wieder lösen wollen oder nicht. Sie werden hierdurch aufgefordcrt solches unverzüglich, uud zwar bis spätestes deu 15. Febr. a. c. bei dem Unterzeichneten unserer Kirch- kassenverwaltnng zu tun. Schandau, deu 15. Januar 1915. Der Kirchenvorstand. M. Hesselbarth, Pfarrer. Holzversteigerung ms Hchisicim AMOrsimitt. Donnerstag, den 21. Januar 1815, von vorm. '/.10 Uhr an, im Hotel „Lindenhof" in Schandau: 36 eschene Stämme, 115 h. n. 8965 w. Klötze. Freitag, den 22. Januar 1915, von vorm. 10 Uhr an, im Hotel „Zur Sächsischen Schweiz" in Hohnstein: 26,5 rm h. u. 13,5 rm w. Brcunscheitc, 37,5 cm h. n. 161,5 rm w. Brcnnknüppel, 1,5 rm w. Zacken, 2 rm h. u. 134,5 rm w. Acste, 436 fi. Derbstangcn, 2290 fi. Reisslängen. Kahlschlag Abteilung 92, Aushiebe ». Absäumungen. Durchforstungen nnd Brnch- u. Dürrhölzer in den Abteilungen l, 8, 9, 11 bis 14. 19, 21, 22, 24 bis 26, 30, 35, 39 bis 44, 47 bis 49, 51 bis 59, 63 bis 67, 71, 74 bis 77, 79, 83 bis 86, 88 bis 93, 99 n. 102. Kgl. Forstrevierverwaltung Hohnstein u. Kgl. Forstrentamt Schandau, lchnngcn in der Beilage. Kriegsereigniffe. Grohes Hauptquartier, am 14. Januar 1915. Westlicher Kriegsschauplatz. 5 In den Dünen bei Nicuport und südlich Ppcrn finden Artilleriekämpse statt. — Besonders starkes Feuer richtet der Feind auf Westende, das er sehr bald zerstört haben wird. — Feindliche Tor pedobote verschwanden, sobald sie Feuer erhielten. In Fortsetzung des Angriffes vom 12. Januar nördlich Soissons griffen unsere Trnppen erneut auf den Höhen von Wreony an und säuberten auch diese Hochfläche vom Feinde. Im strömenden Nichtamtlicher Teil. Regen und tief aufgeweichtem Lehmboden wurde bis in die Dnnkelheit hinein gekämpft, Kabel auf Kabel im Sturm genommen «nd der Feind bis an den Rand der Hochfläche zurückgeworsen. 14 fran zösische Offiziere und 1130 Mann wurden ge fangen genommen, 4 Geschütze und 4 Ma schinengewehre, sowie 1 Scheinwerfer erobert. Eine glänzende Waffentat unserer Truppen unter den Augen ihres allerhöchsten Kriegsherrn. Die Gesamtbeute aus deu Kämpfe» des 12. uud 13. Januar nordöstlich Soissons hat sich nach genauerer Feststellnng erhöht auf 3 ISO Gefangene, S schwere Geschütze, 1 Revolver kanone, t» Maschinengewehre «nd sonstiges Kriegsmaterial. Nordwestlich Chalons griffen die Franzosen vormittag nnd nachmittag mit starken Kräften östlich Perthes an. An einigen Stellen drangen sie in unsere Gräben ein, wurden aber durch kräftige Gegenstöhe wieder hiuansgedräugt und uuter schwere» Verluste» i» ihre Stellimg zu- rückgeworfen. Sie liehen 180 Gefangene in nnseren Händen. Jn den Argonnen nnd Vogesen nichts von Bedeutung. Oeftlicher Kriegsschauplatz. Südöstlich Gumbinnen und östlich Lötzen sind russische Angriffe abgeschlagen worden, wobei mehrere Hundert
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