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Sächsische Dorfzeitung : 16.07.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-07-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187207161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18720716
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18720716
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-07
- Tag1872-07-16
- Monat1872-07
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 16.07.1872
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Dienstag, Nr- 55. WMM 1«. Juli 1872. Et DschMmA Blußalte^ > Polittsche Wettschau. l Preist viGtMhrlich I^ Msr- Zu beziehe« durch langten Telegramm, daß man schulde:- „Ehrfurcht und Gehorsam gegen die Regierung, nicht freilich chei Gesetzen, Welche der Kirche zuwider sind." ES ist hiernach die Auflehnung gegen Gesetze, welche der Kirche zuwider sind, vom Papste ge radezu in Aussicht genommen, und man kann den Passus au Stelle der bisherigen Systemlosigkeit im gesammten Gefangenen- wese» ein dem Geiste der Zeit entsprechendes System treten zu lassen. Für die Auffindung eines solchen und für die Kritik der bisherigen Gefängniß-Organisation soll der Londoner Kongreß vornehmlich thätig sein. Die ausgezeichneten juristischen Kräfte, die derselbe aufzuweisen hat, Waffen hoffen, daß der Kongreß diese Angabe ehrenvoll erfüllen wird. ^,uDn Bezug auf das Jesuitengesetz hat der BundeSrath noch nachträglich, außer der Bekanntmachung vom 5,.d. M., folgende Beschlüsse behufs Ausführung des Gesetzes gefaßt: 4) Es wüd.dewchohen Bundesregierungen empfohlen, die nach dem Ge setze zulässige Anweisung des Aufenthaltes in bestimmten Bezirken yher Ortey. deu Regel nach auf diejenigen Fälle zu beschränken, in welchen der betreffende Angehörige des Ordens sich außer Staude erklärt, selbst » einen bestimmten, ihm nicht versagten Aufenthaltsort zu wählen. — 5) Die hohen Bundesregierungen werden ersucht: a) von der vollzogenen Auflösung voy Nieder lassungen deS OrdenS der Gesellschaft Jesu dem Reichskanzler- Amte in jedem einzelnen Falle Nachricht zu geben; d) bald- thuylichst dem Reichskanzler-Amte Mittheilung darüber zu machen, ad ausländische Angehörige des Ordens der GeselWaft Jesu auSgewiese» worden,'ob Deutschen Angehörigen deS Ordens der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt, oder in ^tamuNrttßi-ster Aahr-a^ III. Luartal. solchen angewiesen worden ist, und endlich die Namen Md per sönlichen Verhältnisse der von solchen Maßregeln bettoffenen Personen anzugeben; e) Erhebungen darüber zu veranstalten, ob in ihrem Gebiete Orden oder ordensähnliche Kongregationen bestehen, welche mit dem Orden der Gesellschaft Jesu vMvandt sind, und die Ergebnisse dieser Erhebungen dem Reichskanzler- Amte binnen drei Monaten mitzutheilen. . r > r Welcher Gesinnung man sich von der Kurie zu versehen hat, ist durch die letzthin erwähnte Ansprache deS Papste- an den deutschen Leseverein hinreichend festgestellt. Bei Mittheilung derselben haben sich indessen wie jetzt offiziüserseit- hervor gehoben wird — die ulttamontanen Organe eine kleine Fälschung erlaubt. Während der bezeichnete Passus der päpstlichen'Rede in der Uebersetzung der „Germania" lauten sollte: „Gott will, daß man die Landesobrigkeit achte und ihr gehorche; allein er will auch, daß man die Wahrheit sa^e und den Jrrthum be streite," so heißt es dagegen im italiemschen Texte in Ueberein stimmung mit dem zuerst aus Rom in die deutsche Presse ge langten Telegramm, daß man schulde: „Ehrfurcht und Gehorsam Deutsches Reich. Die Nützlichkeit internationaler! Kongresse^ wie jetzt in London einer tagt, wird mannigfach an- gezweifelt, weil man glaubt, daß die GesetzeSthätigkeit einzelner Staaten lediglich Sonder-Interessen verfolge. Dem ist jedoch i ör der heutigen Zeit nicht mehr so. Die internationalen Kongresse Üben einen unverkennbaren Einfluß auf die einheitliche Gestaltung gewissen Rechts- und Verkehrseinrichtungen bei allen civilisirten > Nationen« Einen Beweis hierfür dürfte in kurzer Zeit der jüngst in „Florenz stattgefundene Lelegraphen-Kongreß liefern, nicht miyder^aber auch der gegenwärtig in London tagende inter-i nationale Gefängniß-Kongreß. In unserer modernen Kultur-Entwickelung bildet das Streben nach möglichst großer Humanität auf allen Gebieten deS Lebens einen sehr wesentlichen Faktor. Von dieser Humanität schließt man auch den. Verbrecher nicht aus. Man behandelt ihn nicht mehr als Pariah der Gesellschaft, den möglichst hoch an Vermögen, Leib, Ehre und Leben zu schädigen Aufgabe der strafende« Staatsthätigkeit wäre, sondern man straft ihn nur insoweit, als die allgemeinen Staatszwecke es erfordern und ist daher bestrebt, ihn zu bessern und der Gesellschaft wieder zu ge^ wjünen. Wo es angeht, läßt man Milde und Nachsicht walten; man ist, um jene Humanitären Zwecke zu erreichen, sorgsam da rauf bedacht, die Organisation der Strafanstalten in einer Weise vorzunehmen, daß sie nicht mehr als Herd für Tod und Krank heiten» betrachtet werden dürfen. Man hört auf, die Strafanstalten gewissermaßen Freistätten für Verwilderung und Demoralisation sein zu lassen, indem den Sträflingen Belehrung und Seelsorge gewidmet wird; man rangirt die Gefangenen nicht nach Nummern, scheert nicht alle über einen Kamm, sondern berücksichtigt die Krdividualität und ihre Eigenheiten; man ist endlich bestrebt, Sre»stadtt WmeAGe«, isidep'HxPHdi. tiou, N.Meiß«. Gaffe Nr. S, habe«. W unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann. Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Inseratenpreis: Für dm Raum einer gespaltenen Aelle LH Ngr. Unter „Eingesandt" 3 Ngr. Verantwortlicher Redakteur «ud Verleger: Herrmann Wüller in Dresden. daher nichts weniger als eine Aufforderung zum Gehorsam gegen die bürgerlichen Gesetze betrachten. Von dem im großen Generalstabe der deutschen Armee redigirten Werke: „Geschichte deS deutsch-französischen Krieges", ist in diesen Lagen da- erste Heft erschienen. Dasselbe behandelt die Ereignisse im Monat Juli 1870, also die Vorbe reitung des Krieges und den Aufmarsch der Armee. DaS In teressanteste darin ist ein mitgetheiltes Memoire, welches der große Schweiger Moltke bereits im Winter 186^69 dem Könige überreichte und welches den OperationSplan darlegt, der im Kriege von 1870 zur Ausführung gekommen ist. Der große Stratege hat darnach schon längere Zeit vorher alle Eventualitäten so ge nau vorausberechnet, daß dieses Memoire unverändert die Grund lage für die bei dem plötzlich entbrennende» Kriege zunächst zu treffenden Anordnungen bilden konnte. In der Voraussetzung ihrer Gutheißung waren die Vorarbeiten in jeder Richtung bis in das kleinste Detail fortgeführt und als der König beim Ein treffen in Berlin die Genehmigung ertheiltr, blieb nur erforder lich, das Datum deS ersten MobilmachunqStages in die von der Eisenbahn-Abtheilung im großen Generalstabe für jeden einzelnen Truppentheil ausgearbeiteten Marsch- und Fahrtableaup eznzu- fügen und so den Transport beginnen zu lassens Eine treffliche Illustration zu der bekannten „affenartigen Geschwindigkeit". Wir kommen in nächster Nummer ausführlicher auf den Inhalt des ersten HefteS zurück. . in zttNri«-. Dle preußische Regiemng legt in dem Feldzuge gegen die Römlinge die Hände auch nicht Einen Lag in den. Schooß. Das offizielle „Centralblatt für die Unterrichtsverwaltung^ veröffentlicht nämlich einen Erlaß deS Kultusministers, in welchem anaemeldet wird, dgß nicht blos die Jesuiten, sondern alle geistlichen Orden von dem Unterrichte auszuschließen sind. In Fotge dieses Erlasses, hat der Düsseldorfer Regierungspräsident bereits hm
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