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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-07-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192207272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19220727
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19220727
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1922
- Monat1922-07
- Tag1922-07-27
- Monat1922-07
- Jahr1922
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1922
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Riesaer D Tageblatt und Anretaev iLlbeblatt mld Rmeiaer». Daanersta«, 27. IM 1SÄ2, abends Kblch. mindeste»- ein Jnbr lang aufznb» wahren und auf «verlangen den mit der Preibüber- wachung beauftragten Behörden und den Ortsbehördcn vorzulegen. Zuständige Behörde für die Genehmigung des Kleinhandels mit Frischfleisch <811 des Reichsgesetzes) ist in Städten mit revidierter Städteordnung der Stadtrat, im übrigen die Amtsbauptmannschaft. Es besteht nunmehr für Frischfleisch die Pflicht, die Preise der Waren in der Nähe jedes für die Käufer bestimmten Einganges durch einen von außen deutlich lesbaren, mit Tinte auf Pavier geschriebenen oder gedruckten Anschlag bekanntzugcben. Die Ver pflichtung ailt entsprechend für Betriebsstände aller Art. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über Berkaus nach Lebendgewicht und Ausstellung von Schlußscheinen auf Schlachtoiehmärkten, gegen die Bestimmungen über GcnehmiguiigSpflicht des Viehhandels und des Handels mit Frischfleisch und gegen die PreiSauSbangspflicht werden mit GesänaniS eventuell bis zu 3 Monaten und höher oder mit Geldstrafe bis zu 100000 M. bestraft. Die weiteren Bestimmungen können in den Dienftstunden kostenlos von jedermann im Rathaus Zimmer Nr. 4 eingesehen werden. Der Rat der Stadt Rieka, am 25. Juli 1822. Kblch. Die Amtsbauptmannschaft bat nach Gehör des Bezirksausschusses und der beteiligten Kreise Bestimmnn^en Über den Handel mit Milch ausgestellt, die am 1. Juli 1922 in Aussen Bestimmungen, auf di« hiermit ausdrücklich hingewiesen wird und die bei der Amtsbauptmannschaft, dem Stadtrate zu Radeburg und im Gemeindeamt- zu Gröba einzusehen sind, sind u. a. die folgenden von den Beteiligten »»»beachten: „Als Milch in diesem Sinne ist die »ur menschlichen Nahrung bestimmte frische Kubmilch zu verstehen. Sie darf nicht verfälscht sein und mutz einen Fettgehalt von mindestens 2,8 "/„haben. Di« Amtsbauptmannschaft bat die Möglichkeit, in allen land wirtschaftlichen Betrieben und namentlich in solchen, bei denen der Verdacht der Abgabe minderwertiger Milch besteht, Milchoroben bez. Stallproben durch einen besonders hierzu Beauftragten zu entnehmen. Fall» diese Milchuntersuchnngen eil» ungünstiges Ergebnis für den Erzeuger zeitigen, so falle»» die hierfür entstehenden Kosten diesem zur Last. Außerdem kann Verwarnung bez. Strafe bis zu 1500 M. verbängt werden." Auszugsweise Bekanntmachung der am 2«. Juli 1VSS veröffentlichten und in Kraft getretene« sächsischen AnSfüvrungSbeftimmungen zum ReichSaeletz über die Kleischversorgung vom 18. 4. 1VSS tN. G. Bl. Teil 1. Seite 46V). Die bisher über die Erlaubnis zum Diebbandel erteilten Ausweiskarten und Neben karten verlieren mit Ablauf des Jahres 1822 ihre Gültigkeit. Zuständige Behörde für die Ausstellung ist nach wie vor die KreiShauptmannschaft. Für die Schlacbtviehmärkte wird der Handel nach Lebendgewicht und der Schluß, schcimwang, dieser jedoch nur für Rinder und Schweine anaeordnet. Die Ausstellung des Schlußscheines liegt dem Erwerber ob. Geschäftsabschlüsse ohne Tchlnstschein sowie Brreindarnngeu, die der Schlustschei« nicht euthält, find «ngültia. Die Schlußscheine sind ftempelsrei. Ueber die von den Auskäufern auf den Schlachtoiehmärkten abgeschlossenen Geschäfte sind die Schlußscheine von den Aufkäufern auszuftellen. Vom 1. August 1822 ab werden, nur solche Schlußscheine anerkannt, die von der Wilhelm und Äertba von Bacnsch-Stistung in Dresden hergestellt sind. Die Schlußscheine sind mit Reihenbezeich- nung und Nummern versehen. Je «ine Ausfertigung ist spätestens unverzüglich nach Uebernahme des Viehes dem Beräusterer auSzuhändigen und bis auf weiteres der Landcsvreisvrüfnngsstelle zu übersende». Die dritte Ausfertigung hat der Erwerber Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 27. Juli 1822. —* Boots « nfall. Wie uns erst jetzt bekannt wird, ereignete sich am Sonntag gegen abend auf der Elbe in der Nähe des hiesigen Elbbaoes et»» aufregender Vorfall. Zwei junge Leute von hier ließe»» sich in einem sogenannten Paddelboot mit aufgespanntem Segel stromaufwärts treiben. Infolge plötzlichen HerumreißenS des Segels schlug das Boot um. Die beide»» Insassen versuchten, das Boot hinter sich hcrziehend, schwimmend das User zu erreichen, wurden aber von der ziemlich starken Strömung fortgerissen, sodaß sie sich schließlich an ihr Boot seftklammern und ihrem Schicksal überlassen mußte»». Herr Bademeister Große und sein Fäbrmeister fuhren den Verunglückten schleunigst nach und es gelang ihnen auch, sie einzuholen und in den Kahn aufzunehmen. Der Vorgang, der ohne das schnelle Ein- greifen des Herrn Große sehr leicht ernstere Folgen habe»» konnte, wurde auf beide»» Usern von zahlreichen Spazier gängern beobachtet. —* Aufgesundene Kindesleiche. Beim Räumen der Abortgrube im Bahnhofe in Wurzen am 19. 7. 22 ist die Leiche eines etwa sieben Monate ausgetragenen Kindes gesunde»» worden. Nach ärztlichen Feststellungen liegt die Zeit der Geburt etwa um den 10. Juli 1822. Um den Hals des Kindes »st ein zusammenaerollter Lapper» ge schlungen gewesen, so daß der Tod durch Erwürgen ein- getreten sein muß. Etwaige Wahrnehmungen, die zur Er- Mittelung der Kindesurutter führen könnten, erbittet die hiesige Kriminalabteilung. —* Stand der Fletschversorguna Deutsch, landS. In den „DrrSdn. Nachr." lesen wir: Auch im Monat Juli sind die Preise sür Schlachtvieh aller Gattungen, insbesondere bei Schweinen, weiter erheblich in die Höhe gegangen. Der größte Teil der Bevölkerung ist heute kaum noch in der Lage, die geringen Quantitäten, die während der Kriegszeit unter der Zwangswirtschaft pro Kopf und Woche zugeteilt wurden, zu kaufen. Die Klagen der Laden fleischer über anhaltenden Rückgang des Verbrauchs häufen sich denn auch immer mehr, und in vielen Städten haben die Fleischer beschlossen, nur noch drei Tage in der Woche dia Geschäfte zu öffnen, ja vereinzelt hört man, daß die augenblicklich noch vorhandene»» Bestände ausverkaust werdeit sollen, um dann zu schließen. Diese bedauerlichen Zustände führen immer »nehr einer Katastrophe entgegen, denn letzte»» Endes muß bei einer derartig »nangelhaften Ernährung im Zusammenhang mit der übrigen Teuerung am Lebens» mittelinarkt die Arbeitskraft der werktätigen Bevölkerung immer mehr nachlassen. Mit leerem Magen dürfte aber an einen Wiederaufbau Deutschlands kaum zu denken sein. Der günstige Stand der Futtermittelernte und die jetzt ein. fetzende bessere Beschickung der Märkte mit Weidevieh lasse»» eine»» Preisrückgang um so mehr gerechtfertigt erscheinen. Wie erheblich die Preise seit Januar d. IS. gestiegen sind, geht aus der nachstehende»» Aufstellung hervor, und zwar notieren auf den Hauptmärkten Deutschlands pro 100 Pfund Lebendgewicht in Mark: Rinder Kälber Schafe Schweine Januar 400-1200 650-1500 400-1000 1000-1800 Juli . . 1600-3600 2400-4600 1500-4000 5500-6800 und auf de»» westlichen Märkten noch höhere Preise. -g. Erfolgreiche Berufung! Das Schöffen gericht zu Großenhain hatte am 7. Dezember vergangenen Jahres den Kaufmann Karl Wilhelm Zschätzsch und dessen Prokurist Max Johannes Böhme wegen Ueberschrettung der Höchstpreise und Preistreiberei zu 12 000 Mark bezw. 6000 Mark Geldstrafe verurteilt, auch auf Einziehung des Uebergeminnes erkannt. Es handelt« sich um Verkauf von Stroh und Luzerne. Gegen das Urteil legten beide mit Erfolg Berufung ein. Die dritte Frrienstraskammer er- kannte nach erneuter Beweisaufnahme nur wegen fahr« lässiger Höchstpreisüberschreitung bet Zschätzsch auk 6000 und Anzeiger Mkblatt Mtd Anzeiger). Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanutmachuugfh vmm»i vir. «mtthanhtmannschaft Großenhain, des Amtsgerichts, der AmtSanwattschatt heim Amtsgerichte «nd des " RateS der Stadt Rieka. deS Finanzamts Riesa und des Hauptzollamts Meik-u, sowie des Semeindera.eS Gröba. Mark, bei Böhme auf 3000 Mark Geldstrafe, der errechnete Uebergewiim in Höbe von 8504 Mark wird eingezogen, ^.—g. Wer ist mitschuldig? Tas Dresdner Schöffengericht verurteilte de»» 60 Jahre alten Milchhändler Hermann Wilhelm Lorenz aus Hausdors wegen Verkaufs stark gewässerter Mil» zu 5000 Mark Geldstrafe. Der Angetlag «hatte in Dresden Milch in den Handel gebracht, die mit einem Drittel Wasser verdünnt war. Daß er diese verbrecherische oandlung selbst begangen, wurde nicht als erwiesen ange ehen. Unter großer Heiterkeit im Gerichts saale erklärte Lorenz nach der Verhandlung: „Nun muß aber auch der Bauer bestraft werden!" —* M i lch vr e i s r e g c l u n g für dis Zeit vom 1. bis 15. August 1922 durch den Milchwirtschasrlicken Lan desverband Sachsen. Die Preiskommission des M- L. V. hat in ihrer am 24. Juli 1922 abgchaltenen Sitzung — auf Grund der ii» letzter Zeit wiederum stark gestiegenen Produktionskosten und der wiederum erhöhten Venocr- tungSmöglichkcit der Milch bei deren Verarbeitung zu Butter, Quark und Käse — zwecks Sicherstellung dec hier durch stark gefährdeten Verwrgung per Bevölkerung mit Frischmilch beschlossen, die Bollmilcberzeugerpreiss für den Freistaat Sachsen für die Zeit vom 1. bis 15. August 1922 wie folgt sestzusetzen: Bei Lieferung sauber gewon nener, gut gereinigter und gekühlter Vollmilch lunver- ändert wie sie von der Kuh kommt) 1. ab Stall an Hand- ler a) im allgemeinen M. 8,80 f. d. L., b. in den Aims- haupt.nannschaften Oelsnitz, Auerbach, Plauen und im Bezirke des Verbandes der Landwirte im Erzgebirge (Amtshauptmanuschaiten Annaberg, Flöha, Chemnitz, Marienberg, Schwarzenberg, Stollberg, Zwickau, Glauchau, Rochlitz, Werdau) je nach Festsetzung durch ine dortigen Bezirksorganisationen bis zu 15 Prozent mehr oder bis zu M. 10,10 f. d. L., c) für die in Gemeircden mit einer mittleren Ortshöbenlage von 500 und mehr Meter über dem Meere erzeugte und im Qrte als Frischmilch abgesetzte Milch wird die Festsetzung der Erzeugerpraise dec ört lichen Regelung überlassen. Für in solchen Ortschaften erzeugte Milch, die, einerlei ,.u welchem Zweck, an eine Molkerei im Orte abgegeben oder nach außerhalb versandt wird, gelten die unter a) bezw. b) benannten Landes preise. 2. Zuschläge bei Lieferung frei Verlade- bezw. Ab gangsstation, Molkerei oder Sammelstelle cO bei einer Ent fernung vom Gehöft zur Bahnstation, Molkerei oder Sammelstelle bis 5 Kilometer M. —,40 f. d. L-, b) oergl. über 5 Kilometer je nach Größe der Entsernung bis zu M. —,60 f. d L., c) sofern die Vollmilch von der Sam- mclstelle gekühlt werden muß M. —,20 f. d. L. 3. bei von einer Landmolkerei erfolgten Lieferung tatsächlich molkercimäßig behandelter, in einwandfreier Beschaffen heit eintreffender Vollmilch frei Abgangsstation M. 1l f. d. L. Tie Kleinverkau'svreise des Milck Handels ab Laven ergebe»» sich aus dem Gestehungspreife frei Stadl (einschl. Eingangsverlust) zugl. einer Handelsspanne von 25 Prozent in Städten mit weniger als 100000 Einwohner, von 33'- Prozent in Städten mit »nehr als 100000 Einwohner. Tie Festsetzung eines Zuschlages für Lieferung frei HauS bezw. ab Wayen wird örtlich geregelt. Tie Klcinverkausspreise der Landwirte in den Städten sind die gleichen wie die des Milchhandels. Tie Fraae, in welchen Grobstadtvororten Vie Milchhändlcr und Erzeuger den Großstadtkleinhandesspreis nehmen dürfe»», wird von den ii» Frage kommenden Or ganisationen der Milchhändler und Erzeuger gemeinfam örtlich geregelt. Die Kleinverkaufspreise dec Landwirte ab Stall in ländlichen Gemeinden dürfen bis zu 87 Proz. des vom organisierten Milchhandel der nächstliegende»» Stadt festgesetzten Kleinhandelspreises betragen. Besteht in der nächstliegenden Staat kem organisierter Milch handel, darf der Landwirt in ländlichen Gemeinden für die ab Stall literweise verkaufte Vollmilch den Groß verkaufspreis für 1 L. ab Stall zuzgl. eines Aufschlages von bis. zu 15 Prozent desselben nehmen. Im Freistaat Der durch die AlterShilsen-Sainmlung aufgekommens Betraa soll demnächst durch den Wohlfahrtspflegeverband Riesa verteilt werden. Alle in der Gemeinde Weida wohn hafter» bedürftigen alten Personen, deren Jahreseinkommen die Erwerbslosensätze (Höchst satz 5100 M. jährlich) nicht übersteigen, haben entsprechend Antrag auf Gewährung einer Beihilfe bis spätestens den 5. August 1922 in» Gemeindeamt zu stellen. Weida bei Riesa, den 26. Juli 1922. Der Gemeiudeoorftaub. 17z. Donnerstag, 27. Juli 1N22, abends. 75. Jahrg. Da," Riesaer"Tageblatt erschein?"jeH r«»" abend«"'/,» Uhr mit Ausnahme der Sonn, und Festtag«, vez«,»Preis, gegen Vorav'-zahlung, monatlich S2.— Mark ohne Dcing-rlohn. Einzelnummer 1.7o Mark Anietse»» sür di» Nummer de« Ausgabetage« sind bi« 9 Uhr vormittags aufzugeben und nn voraus zu bezahlen; eine Gewähr für dar Erscheinen an besummlen Tagen um Plätze» wird nicht 'werpommen, Pr,i» stir di« 89 mm breit«, 8 mm hohe Grundschrift-Zeil« (S Silben) 5.— Mark; zeitraubender und tabellarischer Satz S0"/„ Ausschlag. Nach- »essunaS- u«d DemnittelimqSgebühr tM Mark. Amte Laris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch älage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahluimS- «d Erfüllungsort: Riesa. Achrrägig« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« HSHerer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Be örderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer 4 Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: tteethestraße 59. Verantwortlich sür Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Niela. Sacksen haben anders lautende Preise over Preisregclungen nur dann Gültigkeit, wenn sie vom M. L. B. genehmigt und in dessen Namen bekanntgegeben sino. —* Revolverschüsse aut Turner in Leipzig. Als Mittwoch früh in Leivzig eine Anzahl württembergischer Turner durch die Süostraße in der Richtung au? den Hauptbahnhof marschierte, trat an die Turner ein Mann heran, der sich später als der angeb liche Drogist Hans von Grabow legitimierte. Er risc ibnen zu: Ich bin international, ich will mich mit euch verbrü dern. Ta die Turner nicht auf ihn achteten uns ruhig lbres Weges zogen, gab er plötzlich aus einem Revolver drei Schüsse aus sie ab; nur durch Zufall wurde niemano ge troffen. Ter Mann wurde sofort überwältigt und ourch hinzukommende Polizeibeamte nach dec Wache gebracki. Ob der angegebene Name richtig ist, steht noch nicht fest. Auch ist der Zweck seines Verhaltens noch nicht geklärt. Ter Täter schien etwas angetrunken zu sein. Tie Er mittelungen werden fortgesetzt. —* Ter Krastwagenoerkehr an Sonn tagen Tie für die Regelung des Krafuvagenverkebrs zuständigen Polizeibehörden sink» in den lenten Wochen durch verschiedene Verordnungen des Ministeriums ves Innern angewiesen worden, alle die Wege, oie Sonntags dem Ausslugsverkehr des Spaziergängers vienen, sür den Kraftwagenverkehr zu sverren, und zwar nackmirtog-S von 2—8 Uhr. Außerdem sollen in vieler Zeit Kraftwagen in größeren Städten uns deren Umgebung gehalten sein, nur »nit einer Stundengcschwiudigkeit von 25 Kilometer zu fahren. Es wird, darüber uns sick die zuständigen Stellen klar, schwer sein, die richtigen Straßen berauSzu- suchen, die für den Durchgang entbehrlich ünv. Es wird Härten dabe» geben, die schwer auszuglrichen sind >man denke an Landärzte usw.f. ES soll ledoch un Lande nach einheitlichen Richtlinien vorgegangen werden, des halb hat das Ministerium des Innern sie beteiligten Polizeibehörden, alle Staatsbehörden, die sick mit Kreift- wagcnbetrieb beschäftigen, sowie Sachverständige und an dere Interessenten zu einer gemeinsamen Besvce.l ung im Ministerium eingeladen, die Enve nächster Woche siatt- finden wird. Tort werden die Polizeibehörden über die bis her unternommenen Schritte und auch über die bei ver Sperrung bestimmter Straßen gemachten Erfahrungen be richten. Bekanntlich hat die ReicbSreg-crung tein.' Nei gung, diese schwierige Frage von Reichs wegen zu regeln, und der Reich-SvcrkehrSminister hat bereits un Reichetag ausführlich auf die einem Sonntageverbor von Krastfohr- zeugcn entgcgenstcbcndcn Bedenken lnngennesen. —* Tie Zwickauer Vorgänge, lieber die Zwik- kauer Vorgänge gibt der kommunistische LandiagSabgeorv- nete Grube-Zwickau in dein kommunistischen Biatce „Ter Kämpfer" folgende Darstellung, die in wZenNvlien PuniUn von den Erklärungen des Innenministers un Landtage ab weicht. „Tie Bezahlung der Strelktage, die Buvun» einer Arbeiterwehr (die aus ösfcnlticheu Mitteln sinaniicrt wird),, die Anerkennung des AktionSanSschn'ses, die Anßcr- dienstsetzuny der LanVeSpolizei uiw., war in der Litna- tion, wo im übrigen Reich Ruhe herrschte, rin nicht zu unterschätzendes Ergebnis. Diese Errungenschaften eines stotterten Kampfes beweisen am besten, von welch gutem Geist dieser Kampf getragen wird. . ." „Wir wenveu uns ganz entschieden dagegen, als seien die Kämpfe lediglich das Ergebnis einzelner Provokateure. Diese Aussauung zu vertreten, hieße die Diskussion sowohl wie das Kampf feld verschieben. Ter Kampf war eine Folge der von der SPD. und USPD, getriebene»» Koalitions- und Arbcits- gemeinschastspolitik. Dieser Tcilkampf unterschied sich »n nichts von den bisherigen Teilkämpfen des deutschen Prole» tariatS. Tie Arbeiter haben erkannt, daß sie Koalition mit dem Bürgertum in Wirklichkeit Kapitulation vor dec^ Bourgeoisie bedeutet. Tie Kämpfe in dein bisher „fried lichen" Zwickauer Wirtschaftsgebiet, wo die SPD. fast un- Bekanntmachung. In der Dolizriverordnung vom 9. 4. 07, das Hundewrsen in der Stadt Riesa betr., treten folgende Aenderungen ein: ») 8 1 lautet hinfort: Das freie Umherlaufenlassen von Hunden ohne Begleitung ihres Eigentümers oder ein er Person, der der Hund gehorcht, ist auf den öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt verboten. Bissige Hund« pud hitzige Hündinnen dürfen überhauvt nicht frei umherlaufen. b) In 8 5 wird die Strafandrohung von 60 M. auf 600 M. erhöht. Riesa, am 22. Juli 1922. Der Rat der Stabt Riesa.
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