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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-07-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190607134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060713
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060713
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-07
- Tag1906-07-13
- Monat1906-07
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.07.1906
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-»TV- Riesaer O Tageblatt N«d Anzstgrr Wrblllk inü Aiyrirch. re!egram«.«dnsstr S«msp«chstrLz »r , b a « Rr. «r. Ä« KöniA MtShMptmannschast Großenhain, des KSnigl. Amtsgerichts und des StMrachS z« Riesa. H 16». Freitag, 18. Juli IVO«, abeaSS. St». Jatzrg I DaL Riesa« Tageblatt erscheint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Viertel; l frei ins Haus 1 Mart 65 Psg., bei Abholung am Schalter der laiserl. Postanstallen l Mart 65 Psg-, d> Auzeigeu-Auaahm« für dir Nummer des AuSg Druck nud Verlag van Langrr t Winterlich in Ries». — VeschSstsstrll«: Sl»«th Aufgehoben ist die auf Sonnabend, den 14. d. M., vorm. 11 Uhr in Glaubitz Uigesetzte Kornauktion. Riesa, den 13. Juli 1906. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. »hrltcher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Mesa 1 Matt 50 Psg., durch unsere Lchz« rrch den Briefträger frei in» Hau« 3 Matt 7 Psg. Auch «ouaitabonnemrnt« werden «ngam»»» abetage« bi« vormittag S llhr ohne 4-ewähr. «sirah, 5«. - Mr dir R-daktto« verantwottUch: Her»«-» Gchmib« A Rief«. Der bisherige Naisexpedient Herr Max Johannes Kaschitzky ist von unS als Gasanstaltsbuchhalter in Pflicht genommen worden. Der Rat der Stadt Riesa, am 10 Juli 1906 Rtg. Montag, den 16. und Dienstag, den 17. Juli findet von je früh 6 Uhr ab eine kpiilung des Hochreseroous und des Rohrnetzes der städtischen Wasserleitung statt. Es fann hierbei vorkommen, daß an diesen Tagen das Wasser getrübt ist und auch zeit weilig wegbleibt. Den Abnehmern wird dies hierdurch mit der Veranlassung bekannt gegeben, sich rechtzeitig für die genannten Tage mit Wasser für den Trink- und Kochbedarf zu versehen. Riesa, am 12. Juli 1906. Der Rat der Stadt Riesa. Rtg. Freibank Riesa. Morgen Soaaabeud, den 14. Juli dss. Ihrs., von vormittags 8 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines Schweine- in gekochtem Zustande zum Preise von 45 Pfg. pro kx zum Verkauf. Riesa, den 13. Juli 1906. Die Direktion des stiidt. Schlachthofes. Oertliches und Sächsisches. Riesa - 13. IM 1906. — Daß unsere heimische Sandstein-Industrie Jauch nach außen einen guten Namen hat, beweisen die jetzt lim Schaufenster der Buchhandlung von Munkelt ausge- Istellten Photographien, auf welche Interessenten aufmerksam «gemacht leien. Diese Photographien sind Ansichten aus der »großen Treppenhalle vom Kriminalgericht in Berlin Moa- lbit. Die erforderliche Steinmetz- und Bildhauerarbeit zu dieser Halle wurde von der hiesigen Firma L. F. Förster letzten Jahre ausgeführt. Als Material diente gelber, sächsischer Cottaer Stein und sind von diesem Sandstein <a. 2000 abm Rohstein erforderlich gewesen. Welche Di mensionen diese Halle hat, möge aus nachfolgenden Zahlen hervorgehen: sie ist 40 Meter lang, 25 Meter breit und 30 Meter im Lichten hoch. — Nächsten Monrag und Dienstag findet wieder eine Spülung des Hochreserooirs und des Rohrnetzes der städti schen Wasserleitung statt. Es sei deswegen auf die bezügl. Bekanntmachung im amtlichen Teil d. Bl. verwiesen. —* Auf die Elbstromberichtigung im König, .reiche Sachsen wurden lt. Bericht der Dresdner Handels kammer im Jahre 1905 rund 146 325 M. verwendet, und <8 befanden sich folgende größere BerichtigungSbauten in Ausführung: Stromberichtigung bei Rathen (unvollendet); Stromberichtigung bei Pötzscha (unvollendet); Umbau und Aeferlegung des Berichtigungsdammes entlang des Ostra- geheges in Dresden (vollendet); Verbauung dcS nördlichen ÜferS im DrcSden-Pieschener Winterhafen (vollendet); Ver tiefung der felsigen Stromsohle in Meißen (unvollendet); Verbauung des Elbufers bei Mischwitz-Zehren (vollendet); Erweiterung des Fahrwassers beiRiesa (vollendet); Ver breiterung des Fahrwassers am Nixstein bei Strehla (unvollendet); Erweiterung des Ausschiffungsplatzes in Strehla (unvollendet); Stromberichtigung zwischen Strehla rind Kreinitz (unvollendet); Strom- und Uferberichtigung zwischen Kreinitz und der sächsisch-preußischen Landesgrenze (unvollendet). — Der mittlere Monatswasserstand am Eibpegel zu Dresden im Jahre 1905 war — 165 em im Januar, — 65 em im Februar, -s- 16 em im März, -s- 18 em im April, — 24 em im Mai, — 135 em im Juni, — 171 em im Juli, — 141 em im August, —> 136 em im September, — 84 em im Oktober, — 67 -em im November, — 90 em im Dezember. Der mittlere Jahreswasserstand ergibt sich hiernach zu — 87 em (gegen — 124 em im Jahre 1904). Der höchste Wasserstand itrat am 20. März mit -s- 98 em ein. Bei dem niedrig sten Wasserstande von 188 em am 16. Juli betrug die geringste Fahrwafferlüfe auf den seichtesten Stellen der sächsischen Elbstreäe 95 cm. — Die Schiffahrt ist am 11. und 12. Februar und vom 17. Februar bis mit 31. De- -ember, d. i. an 320 Tagen, voll im Gange gewesen. Die Glbfahrzeuge konnten während der genannten 320 Tage verfrachtet werden: a) 13 (1904: 115) Tage mit weniger als Ladung, b) 85 (1904: 62) Tage mit bis Ladung von 0,85—1,28 m Tauchtiefe, o) 59 (1904: 32) Tage mit bis voller Ladung von 1,28—1,70 m Tauch- liefe, 6) 163 (1904: 116) Tage mit voller Ladung von mehr als 1,70 m Tauchtiefe. — DaS Wetter ist fortgesetzt auf regnerisch gestimmt. Gestern setzte frühzeitig wieder ein starker Landregen ein und hielt bis gegen 11 Uhr an, dann trat erfreulicherweise Aufklärung ein. Aber heute war die Wetterstimmung wieder trüb und hin und wieder sprießelte eS auch leicht. Und das trotz des gehabten prächtigen Siebenschläfertages! Es will fast scheinen, daß das edle Naß, das vor zwei Jahren zu wenig war, Heuer in doppelter Auflage zuviel kommt. Im Interesse der harrenden Ernte ist baldiger Eintritt sonnenklaren Wetters sesr nötig. — Im Sländehause trat gestern vormittag unter dem Vorsitze deS Geh. Justizratcs Opitz aus Treuen die Zwischen deputation der Zweiten Ctindekammer zur Weiterberatung des Entwurfes eines Wassergesetzes für das Königreich Sachsen zu einer kurzen Sitzung zusammen, an der auch Kommissare der Königlichen Staatsregierung teilnahmen. Ueber den Verlauf der Sitzung war an maßgebender Stelle nichts zu ermitteln, da nach der Landtagsordnung die Be ratungen der Deputatioi en vertraulich sind. Wie verlautet, handelte cs sich in der Sitzung zunächst aber nur um die Festlegung der geschäftlichen Behandlung der Gesetzesvorlage und die Ernennung von Referenten Zu einer längeren Sitzung werden die Zwischendeputationen voraussichtlich erst im Herbst d. I. zusammentreten. — Für Fertenreisende wird nachstehender Hinweis nützlich sein: Zurzeit bestehen in Deutschland und den an grenzenden Ländern 464 Ortschaften mit mehreren dem Personenverkehr dienenden Eisenbahnstationen und Schiffs anlegeplätzen. Wer bei Aufgabe seines Reisegepäcks hierauf nicht Bedacht nimmt und die Bestimmungsstation nicht ge nau bezeichnet, hat mancherlei Unannehmlichkeiten zu ge wärtigen. Wie nötig es ist, nach dieser Richtung vorsichtig zu sein, geht daraus hervor, daß folgende, zur Reisezeit vielfach aufgesuchte Großstädte mehrere Eisenbahnstationen unterhalten, so Berlin 9, Hamburg 8, Breslau 6, Frank furt a. M. 8, Rotterdam 4, Brüssel 2, Paris 7, Kopen hagen 5, Budapest 3, Wien 6, Prag 6. In Dresden dienen 9 Stationen dem Personenverkehr, in Leipzig 8, in Chemnitz 7. Wer sich über die Länge der von einer Ver kehrsanlage zur anderen zurückzulegenden Wegstrecke genauer orientieren will, nehme das Reichskursbuch Seite 753 nebst Eisenbahnüberstchtskarte zur Hand. — Man schreibt uns: Die Mittelstands-Vereinigung im Königreich Sachsen entfaltet gegenwärtig eine rührige Werbetätigkeit. In jüngster Zeit wurden Versammlungen abgehallen in Radeberg, Kamenz, Großröhrsdorf, Elstra, Löbau, Großschönau, Zittau, Ostritz und Kötzschenbroda. Welch lebhaftes Interesse den Bestrebungen der Mitlel- standS-Vereinigung entgegengebracht wird, geht schon daraus hervor, daß in den genannten Orten alle in Frage kom menden mittelständischen Korporationen, wie Innungen, kaufmännische und Gewerbeoereine, Hausbesitzervereine usw. sich an den Versammlungen beteiligten. Die unbedingte Notwendigkeit des Zusammenschlusses des sächsischen Mittel- standeS wurde, abgesehen von Zittau, in allen Versamm lungen anerkannt und überall wurde den mittelständischen Korporationen dringend empfohlen, sich der Mittelstands- Bereinigung anzuschließen. Dadurch erhält die Mittel stands Vereinigung, die bereits weit über 100 000 Mit- glieder zählt, einen weiteren starken Zuwachs. Angenehm wird eS in Mittelstandskreisen empfunden, daß die Orb- nungSparteien den mittelständischen Organisationkbestre- bungen auf wirtschaftlichem Gebiete im großen und ganzen sympathisch gegenüberstehen. —88 Ein für Kommunen, Fleischer-Innungen und Fleischer interessanter Strafprozeß fand jetzt vor dem Kgl. Sächs. Oberlandesgericht zu Dresden seinen Abschluß. In der Stadt Meerane i. S. besteht eine Schlacht- und Bieh- Hof-Ordnung, die nach einem Entwurf der Meeraner Flei scherinnung vom Stadtrat zu Meerane aufgestellt, genehmigt, veröffentlicht und auch der AmtShauptmannschaft Zwickau vorgelegt und von dieser gutgeheißen worden ist. Düse Schlachthof - Ordnung enthält zwei Bestimmungen, nach welchen besonders die Zeiten, innerhalb welcher die Schlach tungen vorgenommen werden dürfen, bestimmt sind. Ferner wird angeordnet, daß der aufsichtführende Tierarzt befugt ist, Personen welche dieser Bestimmung zuwiderhandeln, vom Schlachthof wegzuweiscn. Am 8. Januar 19l 6 er- schien nun der in Meerane wohnende Fleischermeister Panzer nachmittags in der 6. Stunde, um eine Anzahl Schweine, die er soeben erst gekauft hatte — im ganzen 8 Stück —, zu schlachten. Er wurde darauf aufmerksam gemacht, daß er bis zum Schluß der vorgeschriebenen Schlachtzeit mit den mitgebrachten unzureichenden Hilfskräften die Schlack)- tungen nicht mehr auSführen könne und dann sei es auS polizeihygienischen Gründen auch nicht angebracht, ge schlachtete Tiere bis zum nächsten Tage unausgenommcn hängen zu lassen. Der Fleischermeister weigerte sich, der Aufforderung des beamteten Tierarztes, die Schlachtungen am folgenden Tage vorzunehmen, nachzukommen. Es kam zu einem heftigen Auftritte, so daß ein Schutzmann h'nzu- gezsgen werden mußte, um den sich in seinem Rechte glaubenden Fleischermeister zu beruhigen. Wegen s.ims Auftretens wurde er polizeilicherseits hinterher bestraft. Wegen zweier Uebertretungen gegen die Schlacht- und Biehhof Ordnung erhielt er noch außerdem eine Geldstrafe von insgesamt 30 Mark, einmal, weil er die Bestimmung über die Schlachtzeiten nicht inne gehalten und zweitens, weil er der Aufforderung deS Schlachthofbeantten, den Schlachthof zu verlassen, nicht nachgekommen war. Das Landgericht Zwickau als Berufungsinstanz bestätigte diese Strafe. Hiergegen legte der Fleischermeister beim Ober landesgericht Dresden Revision ein und machte geltend, daß er wegen seines Nichrentfernens vom Schlachthof be reits bestraft worden sei. Zweimal könne er dieserhalb nicht herangezogen werden. Ferner behauptete der Fleischer meister, daß die Schlacht- und Viehhof Ordnung der Stadt Meerane rechtsungiltig sei, weil dieselbe auf Grund eines Entwurfes von einer Korporation — der Meeraner Flei- scherinnung — und nicht von der Behörde selbst entworfen worden sei. Die so allgemein gehaltene Verordnung gebe keine strafbare Unterlage ab. Diesen Einwand ließ das OberlandeSgericht nicht gelten, sondern erklärte, daß die Meeraner Schlacht- und Viehhof Ordnung zu Recht be stehe und auch im Amtsblatt veröffentlicht worden sei. Wegen der Nichteinhaltung der in der Ordnung bestimmten Schlachtzeiten sei der Fleischermeister zu bestrafen, nicht aber wegen deS zweiten Punktes, des NtchtoerlassenS des Schlachthofes. Wegen dieser Uebertretung sei bereits Be strafung polizeilicherseits erfolgt, eine zweimalige Bestrafung aber sei unzulässig. DaS OberlandeSgericht hob demgemäß das Urteil des Zwickauer Landgerichts auf und erkannte auf teilweise Freisprechung unter Uebernahme der Hälfte der Kosten auf die Staatskasse. (Nachdr. verboten.) — Tie Handelskammer zu Leipzig war kürz lich zu einer gutachtlichen Aeußerung darüber aufgesior- dcrt wvrdem vb ein fester kaufmännischer Sprachgebrauch bestehe^ nach welchem per Zusatz ,Lunivr" ausschließlich zur Unterschjeidung vion einem eingetragenen älteren Trä ger des gleichjen Namens «oder per gleichen Firma diene. i Tie Handelskammler verneinte diese Frage. Sie führte ' aus, Paß der Zusatz ,(junior" allenthalben als ein ge- ! nügendes Unterscheidungsmerkmal bei Firmen angesehen werde. Ein Handelsgebrauch/ wonach dieser Zusatz nur gebraucht werden dürfe/ um damsit ein Verwandtschaft-
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