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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 08.05.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-05-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188005082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18800508
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18800508
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- Zeitungen
- Saxonica
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1880
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^ 55. Vochknlilait 1880. für Zschopau uud Mmgegend. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. BterteljahrSpreiS 1 M. excl. Botengebühren und Postspesen. 48. Jahrgang. Sonnabend den 8. Mai. Inserate von 3 Zeilen au die gespaltene Zeile 8 Pf. Annahme derselben längstens bis Mittag 12 Uhr des dem Tage da» Erscheinens jedeSmal vorhergehenden Tage». Bekanntmachung, das diesjährige Ober-Ersatzgeschaft betreffend. Nach dem von der Königlichen Ober - Ersatzcominission im Bezirke der I. Jnfanteriebrigade Nr. 45 zu Dresden aufgestellten bezüglichen Reiseplane findet die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen aus dem, den gesammten hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirk umfassenden Aushebungsbezirke Flöha, sowie der sonstigen in diesem Bezirke jetzt aufhältlichen Militärpflichtigen, welche in anderen Bezirken zu einer der nach- bezeichneten Classen designirt worden, für die Mannschaften auS der Stadt Frankenberg, den Orten des Gerichtsamtsbezirkes Frankenberg und den Orten Flöha, Gückelsberg und Falkena» Montag, den 24. Mai dieses Jahres, von Bormittags 9 Uhr ab im Schumann'schei^Gasthofe zu Flöha; für die Mannschaften aus der Stadt Oederan nnd den Orten des Gerichtsamtsbezirkes Oederan, sowie aus den Orten Schellenberg, Borstendorf, Dorfschellenberg, Eppendorf, Erdmannsdorf, Grünberg, Grünhainichcn, Hohcnfichte, Jägerhof, Leubsdorf, Marbach, Metzdorf und Plaue Dienstag, den 2S Mai d. Jahres, von Vormittags 9 Uhr ab im Schumann'schen Gasthofe zu Flöha; und für die Mannschaften aus hen Orten des Gerichtsamtsbezirkes und der Stadt Zschopau, sowie aus den Orten Böruichen bei Grünhainichen, Hennersdorf, Waldkirchen und Kunnersdorf Mittwoch, den 26. Mai dieses JahreS, von Vormittags 1«'/. Uhr ab im „Meisterhause" zu Zschopau statt, was hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die sämmtlichen bei der diesjährigen Musterung als diensttauglich bezeichnten, die zur Ersatzreserve I. Claffe, die wegen häuslicher Verhältnisse oder als überschüssig zur Ersatzreserve II. Classe in Vorschlag gebrachten, ingleichcn die wegen körperlicher Fehler von den Truppcntheilen zurückgcwiesenen Einjährig-Freiwilligen und die sonstigen Militärpflichtigen, welche durch ihre Ortsbehörde besondere Ordre erhalten werden, zur Vermeidung der in Z 24,7, Z 61,5 und Z 71,5 verbd. mit Z 65,3 der Ersatzordnung angedrohten Strafen und Nachtheile an den vorgedachten Orten und zu den oberwähnten Zeiten vor der Königlichen Ober-Ersatzcommission pünktlich sich einzufinden haben. Die vorgeladenen Mannschaften haben zur Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 10 Mark ihre OrdreS und LoosungSscheine mitzubringen und bei der Aushebung vorzulegen. Ueber Militärpflichtige, welche sich im Aushebungstermine vorstellen, ohne in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthalten zu sein, ist nur dann eine endgültige Entscheidung zu fällen, wenn ihre Identität feststeht und die vorgelegten Papiere eine Entscheidung mit Sicherheit zulassen. Hiernächst wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nur solche Reklamationen (Anträge auf Zurückstellung) zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen MusternngSgeschäfts entstanden ist und welche spätestens im Aushebungstermine angebracht und bescheinigt werden. Wird Erwerbsunfähigkeit von Angehörigen als Reklamationsgrund behauptet, so haben die Betreffenden behufs Feststellung ihrer Erwerbs unfähigkeit im Aushebungstermine mit zu erscheinen, während etwa vorgelegte Urkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen (Z 62,7, Z 64,2 und 5 der Ersatzordnung). Nach Beendigung des Aushebungsgeschäftes sind Reklamationen nur dann zulässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Die Herren Stammrollenführer des Bezirkes werden hiermit aufgefordert, zu den Aushebungsterminen sich persönlich einzufinden und die Rekrutirungs - Stammrollen mitzubringen. Plaue bei Flöha, am 5. Mai 1880. Der Civilvorsitzende der Ersatzcommission des Aushebungsbezirkes Flöha. von Weisscnbach. Dich. Zufolge Antrags vom 19./23. April dieses Jahres ist heute auf dem die Firma: „Paul Häusch in Zschopau" betreffenden Folium 113 deS hiesigen Handelsregisters das Erlöschen dieser Firma verlautbart worden. Königl. Amtsgericht Zschopau, am 5. Mai 1880. Forker. Wülfel. Am 30. April a. e. ist Bekanntmachung. der erste Termin der diesjährigen Einkommensteuer fällig gewesen. Wir Machen darauf aufmerksam, daß nach Ablauf der gesetzlich nachgelassenen Zahlungsfrist das Executionsverfahren gegen die Säumigen ohne Werteres eingeleitet werden wird. Zschopau, den 3. Mai 1680. Der Stadtrath. Walde. Gr. Wie steuern rvir den sittlichen Schäden unseres Holkes und insbesondere unserer Äugend? Man hat seit einer Reihe von Jahren, nament lich aber seit der Zeit, wo die sittlichen Schäden unseres Volkes in besorgnißerregender Weise sich äußerten, wo die socialdemokratischen, unsere ge sammten Ordnungen untergrabenden Bestrebungen keck ans Licht traten und der Gesellschaft über die drohenden Gefahren die Augen öffneten, auf mancherlei Art versucht, diesen zersetzenden und ^überhaupt unsittlichen Richtungen cntgcgcnzu- grbeiten. — Viele, ja die meisten dieser Versuche gehen von der Voraussetzung aus, daß es vor Allem darauf ankomme, die Massen des Volkes auf einen intellectuell höheren Standpunkt zu bringen, das Berständniß für die politischen Pflich ten, für wirthschoftliche und berufliche Fragen und sonstiges Wissen zu wecken und zu pflegen. Zur Erreichung dieses Zweckes sind eine Anzahl von Vereinen und Institutionen ins Leben gerufen Worden. Auch die Fortbildungsschulen, welche auf der in der Schule gelegten intellektuellen Basis weiter bauen sollen, haben dasselbe Ziel im Auge. Da nun von gewissen Seiten immer und immer wieder daraus hingcwiesen wird, daß die erhöhte Bildung und Aufklärung der Massen, beziehungs weise die diesem Zwecke dienenden Institutionen, namentlich auch die Fortbildungsschule, wirksame Mittel seien, der Entsittlichung unseres Volkes, namentlich unserer Jugend, zu steuern, so möge cs uns, in Anbetracht der Wichtigkeit dieser Frage, gestattet sein, auch andere, davon abweichende Ge sichtspunkte zum öffentlichen Ausdruck zu bringen. Um von vorn herein jedem Mißverständniß vor zubeugen, wollen wir gleich vorausschicken, daß auch wir vollkommen damit einverstanden sind, daß das Wissen der Massen unseres Volkes mög lichst vertieft und erweitert und insonderheit bei unseren jugendlichen Arbeitern eine gründliche Ausbildung in den Dingen angestrebt werde, welche
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