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Erzgebirgischer Volksfreund : 23.01.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-01-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187401234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18740123
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18740123
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1874
- Monat1874-01
- Tag1874-01-23
- Monat1874-01
- Jahr1874
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 23.01.1874
- Autor
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18 1574 MK, »«maeorgenstadt, Schn«, -«a, Schwarzenberg uLil- -Lftl« undderGtadträthe Ane, Elterlein, Grünhai», Hartenstein, Johanngeor. aenstadt,Lößnitz NcnstÄtel, Uchneebcr, Schwarzenberg' Wildenfels und Zwönitz. Erscheint täglich mit Ausnahme Mo» tag«. — Preis viertelfübr» lich IS Ngr. — Jnser- tionsgebühren die gespal tene Zeile 10 Pfennige. — Jnseratenannayme für die an» Abende erscheinende ONnnnner bis Vormittag II Uhr. Freitag, diü 43. Januar, ZrMßIMsfmWh l17—18> r werde» Lue 113504-6) und Schwarzmberg, am 4. Decemb-r 1873. meu- er berg. )roz. konats, ipzig." len- de und -vie alle i—SS) ikat für ächte made l. »hek so- Nähere- Nachdem die Grundbuchsfolienentwürfe für die Berggebäude Niedels Fundgrube bei Langenberg, Raschauer Flur, Königliches Gerichtsamt daselbst Stoß. TageSgefchichte Ei» Fühler. Wir haben bereits in unserer letztem Wochenschau mit kurzen Worten eines sogenannten „Fühler" gedacht, der in Bezug auf das jetzt im deutschen Reiche zu den ReichöiagSwahlen bestehende allgemeine directe um geheime Wahlrecht unlängst von dem englischen Weltblatte „TimcS" gebracht worden tst. Wir hasten cS für angezetgt, heute etwas ausführlicher auf diesen Gegenstand zurück zukommen, denn er tst wichtig. Jeder aufmerksame Zeitung Sleser weiß, wie bet unS in Deutschland (sicher aber auch in anderen Ländern) „öffentliche Meinung" gemacht oder wenigstens auf kommende Ereignisse vorbereitet wird. Da erscheint in dieser oder jener ausländischen größeren Zetung eine anscheinend unschuldige Correspondenz «ineö offiziösen Berichterstatters, in welcher irgend ein Gegenstand, auf dcssn Beseitigung cS abgesehen tst, ab fällig beurtheilt, oder «ine beabsichtigte Neue rung als praktisch oder nothwendig hingestellt wird. Kaum ist in der auslän dischen Zeitung dieser Artikel erschienen, so bringen die inländischen größeren »der klerncrn Blätter, die von der Regierung beeinflußt werden oder überhaupt «tt der Regierung gehen, diesen Artikel zum Abdruck und variren ihn tn hun dertfältiger Weise. Gelingt eS, diesen Artikel, „Fühler" oder auch „Preßet" genannt, tn erne unabhängige, unbeeinflußte Zeitung zu bringen, um so besser; dann muß der anerkannte Ruf der Unabhängigkeit deS Blattes de» offiziösen Ausführungen noch besonderes Gewicht verleihe». Die unabhängige vemschr Presse kam selbstverständlich dergleichen Preußerzcugntsse auch nicht mit Snll- schwergen übergehen, und so wird das liebe Publikum einstweilen an die Besprechung der Sache gewöhnt, und auf die Dinge, die da kommen sollen, vorbereitet. Zwar sollte man «einen, daß die Besprechung dessen, was von oben ge plant wird, in der Presse das beste und sicherste Mittel sei, dem Volke zu einem richtigen Urtheile darüber zu verhelfen. De« tst leider! jedoch nicht so. Und warum? Darum: die Zahl der der deutschen ReichSregrerung ergebenen um ihr zu Diensten stehenden Blätter tst so groß, daß die Stimme der gegnerische« und unabhän fgen dagegen nicht aufkommen kann, weil fie im lauten Ehor der nationaürdcralen Blätter fruchtlos verhallt. Dazu kommt dann noch, daß stch die Leute daran gewöhnt habe», diejenige Ansicht, welch« sie tn de» zahlreichsten die Heranziehung der Ersatzreservisten erster Klasse zum Klassificationsgeschäst betreffend. Bon jetzt ab dürfen die Ersatzreservisten erster Klaffe an dem für den Fall einer Mobilmachung d r Armee für Reserve- und Landwehrmannschaften vor- geschriebenen Klassificationsverfahren, bei welchem nämlich aus Anlaß häuslicher und gewerblicher L^iMtniffe ein Reservist auf die Dauer eines Jahres hinter den letzten Jahrgang der Reserve und ein Landwehrmann auf dieselbe Zeit hinter de» letzten Jahrgang der Landwehr gestellt werden kann, Theil nehmen. Zu demselben Klassificationsverfahren dürfen ferner auch diejenigen im dritten Concurrenzjahre befindlichen Militärpflichtigen zugelaffen werden, welchen der Ersatzreservcschein zwar noch nicht auSgehändigt, deren U«berweisung zu Ersatzreserve I. Klaffe jedoch von Seiten der Königlichen Kreis-Ersatz Commisfion lt. S 88 der Militär-Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 beantragt worden ist. Ueber etwaige Zurückstellungen Militärpflichtiger, welche erst beim Departemen'S-Ersatzgeschäft der Ersatzreserve überwiesen werden, darf nach Analogie Aon g 5, Absatz 3, Beilage 3 zu der Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehrbehörden rc. vom 5. September 1867 (Gesetz- und Verordnungsblatt Jahrgang 1873, Seite 131 ff) entschieden werden. Diejenigen Reserve- und Landwehrmannschaften, Ersahreservisten erster Klaffe und im 3. Concurrenzjahre stehenden Militärpflichtigen hiekgen Bezirkes^ welche wegen ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse auf Zurückstellung Anspruch machen wollen, haben ihre dieSfallfigen Anträge und Gesuche noch vor Beginn des diesjährigen KreiS-ErsatzgeschäfteS bei dem Stadtrathe, beziehentlich dem Gemeindevozstande ihres Orts schriftlich anzubringen. Bei Emtritt einer Mobilmachung find alle derartige Gesuche unstatthaft und findet dann überhaupt eine Prüfung der häusliche» Verhältnisse gedachter Militärpflichtigen bet der Einberufung nicht mehr statt. Die Stadträthe und die Herren Gcmetndevorstände hiesige» Bezirkes werden zugleich andurch veranlaßt, die bei ihnen eingegangenen Gesuche gemäß der Bestimmung in der obengedachten Beilage 3 zu der Verordnung vom 5. September 1867 alsbald zu prüfen und mit den vorgeschriebenen Nachweisungen versehe» sm die Königliche Amtshauptmannschaft hier einzureichen. Wegen des Termins zu Entscheidung über die eingegangenen Gesuche und ZurückstellungSanträge (Reklamationen) wild seiner Zeit Näheres bestimmt werden. Reclamirende Reservisten, Landwehrleute rc. haben in dem Termine persönlich zu erscheinen und der Bescheidung sich zu gewärtigen. Auch find die Stadirälhe und Gemeindevorstünde, aus deren Gemeinden Gesuche der gedachten Art gestellt werden, zur Tbeilnahme an dem anstehenden Termine verpflichtet. Der ergangenen Anordnung zufolge wird Solches zur Rachachtung andurch bekannt gemacht. Annabcrg, den 16. Januar 1874. Das Landwehrbezirks-Commando: Für den Königl. Amtshauptmann: Raabe, Hauptmann und BezirkS-Commandeur.vr von Schnorr. I. Gott segne beständig Erbftolln am rothen Hahn in Langenbergcr Flur den gesetzlichen Bestimmungen gemäß zur Einschreibung in die betreffenden Grund- und Hypothekenbücher vorbereitet find, so wird Solches und daß die gedach ten Entwürfe für Alle, die daran ein Interesse haben, an hiesiger GerichtSamtöstelle zur Einsicht bereit liegen, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, auch «erden zugleich alle Diejenigen, welche gegen den Inhalt der ftaglichen Entwürfe wegen ihnen zustehender dinglicher Rechte etwas einzuwenden haben, aufgefor dert, diese Einwendungen binnen einer Frist von sechs Monaten und spätestens bis zum 15. Juli 1874 -ei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzuzeigen, außerdem aber gewärtig zu sein, daß sie solcher Einwendungm dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte B-sitzer und andere Realbeiechtigte, welche als solche in daö Grund- und Hypothekenbuch werdm eingetragen werden, keinerlei Wirkung beizu ¬ wird hier bald zu befördert (1-2) Aller- l allen Benedix. ld. Me an -berg. Januar Ullmann. Ist dem» einmal die öffentliche Meinung gehörig vorbereitet, dann kann man von oben mit seine» Plänen offen hervortr«ten, denn der „Fühler" hat ver fangen, das „Preßet" tst sattsam bebrütet und so ist man seines Steges gewiß, zumal wenn, wie zeither im deuschen Reichstage, die „liberale" Majorität un bedingt «tt der Regierung geht und fich zu keiner ernsten Opposition erheben und ermannen kann. Unter denjenigen Gegenstände» nun, bezüglich wclch r von nun an die öffentliche Meinung in gewisser Richtung bearbettet werden soll, befindet stch daS Wahlrecht. Der Ausfall der jetzigen ReichStagSwahlen, welcher keineswegs den Wünschen und Erwartungen des Reichskanzlers entspricht, ist jedenfalls für seine Vertrauten Grund genug, eine Abänderung des zur Zeit bestehenden allge« mcinen dir cte» geheimen Wahlrechts vorzunchmcn. Deshalb wurde von Berlin aus ein sogenannter „Fühler" auSgestreckt, der am 9. Januar in der „Times" erschien und der wörtlich also lautet: „Immer mehr greift in der liberalen Partei die Ueberzeugung Platz, daß das all- g! meine Stimmrecht /ach Art des tn Preußen üblichen Wahlsystems reformirt werden muß. Dieses letztere System reduzirt de» politischen Einfluß der niedere» VolkSklaffen auf daS Niveau, welche- fie tn gesellschaftlicher Beziehung einneh men und macht <S doch Jede« möglich, ein Votum auSzuüben, indem «S das Stimmrecht zwischen den obere», mittleren und niederen Klaffen vertheilt. Di«se Ueberzeugung der liberalen Partei wird »och durch die Erwägung gestärkt, daß seit st, wen» «S billig wäre, einer Klasse ein absolutes Ucbergewicht bei de» Wahle» zu verleiben, diejenige Klaffe, welch« jetzt diese- Privilegium unter der Herrschaft deS allgemeinen und geheimen Stimmrechtes genießt, am wenigste», b fähigt sei, dasselbe auSzuüben. Die untere« Volksklasse« Deutschlands, ins- besondere der katholischen Gegenden, sind noch nicht genügend unterrichtet, die Tragwette ihrer politischen Thältgkeit an der Wahlurne richtig zu schätze» und ' die Nothwendigkeit einzufehe», ihr Votum ihrer Lage und Stellung i« Alltags leben anzupassen/ ES ist et»e bekannte Thatsache, daß die unteren VolkSktast«,. obgleich fie den Priester» a» die Wahlurne folge», doch »irgend- die geringste Absicht zeigen, de« Beispiel ihrer geistkehr» Führer zu fotzen und den Gesetzen de» Gehorsam zu versagen. Kür de» Augenblick kinn dieser Segensatz zwi^n dem Votum und der Handlungsweise der ntrder« VolkSktaffe» nur »m Kirch«»-', strett vergrößern. Dte Priester werde» Wirch d«S Anwachse» d«rZa-l der
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