^Llbeblatt und Anzeiger. Ä W 1 s bla t t für die Kimgl. GerichNämtn sowie die Stadtrithe zu Riesa und Sttehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. ./sz 61. Dievftag, -e« SR. 1866» Dieses Blatt „Mbevlart und Aknzriger", erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Kreitaas, und tostet vier- teljShrlich 7j Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Postanstalt, i» unseren Expeditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen unser» Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen find ferner bevollmächtigt Haasenstein und Vogler in Hamburg-Altona und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, F. W. Gaalbach in Dresden und Eugen Fort ,n Leipzig. Bekanntmachung. Auf Grund dazu erhaltener Ministerial-Ermächtigung wird die Hauptcollection der Königlich Sächsischen Landeslotterie des Henn Theodor Zeidler in Riesa, andurch autorisirt, sich der Vermittelung von bh Handdarlehnen zwischen den Darleihern und der Königlichen Finanz-Haupttasse zu unterziehen. Indem dich Behufs der Erleichterung der Einzahlung von dergleichen Darlehnen zur öffentlichen Kennt nis gebracht wird, stellt man dem sich dafür interessirenden Publiko anheim, wegen etwaiger Gebrauchmachung von gedachter Gelegenheit, fein Geld äußerst Vortheilhaft und sicher anzulegen, sich mit der gedachten Firma unmittelbar in Verbindung setzen zu wollen. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 3V. Juli 1866. v. Egidy, Amtshauptmann. Bezugnehmend auf vorstehende Bekanntmachung erbiete ich mich hierdurch zur Vermittlung dieser 6s Handdarlehnsscheine der König!. Sächs. Staatscasse und gewähre außer kostenfreier Besorgung bei größeren Einlagen noch eine verhältnißmäßige Provision. Theodor Zeidler in Riesa. Bekanntmachung. Nachdem von dem Königlichen Gerichtsamte Strehla Herr Kaufmann Carl Wilhelm Müller in Strehla als Agent der Schlesischen Feucrversicherungsgesellschaft zu Breslau zugleich mit für den hiesigen Amtsbezirk in Pflicht genommen worden ist, so wird Solches auf den von demselben unter Production des hierüber er- theilten Pflichtscheins gestellten Antrag in Gemäßheit H. 13 der Ausführungsverordnung rum 17. Abschnitte des das Jmmobiliar - Brandversicherungswesen betreffenden Gesetzes vom 20. October 1862 in Verbindung mit tz- 5 der Verordnung vom 28. März 1863 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Riesa, am 27. Juli 1866. Königliches Gerichtsamt. ' Uibrig. . - - ..... Bekanntmachung. Die Grundsteuern auf den 3. Termin sind, nach 3 Pf. aus jede Einheit bis -en I. Vuguft I. bei Vermeidung executivischer Maaßregeln an die hiesige Stadtsteuereinnahme zu bezahlen, und zwar zu Folge der Verordnung der König!. Landescommission vom 7. dies. Mon. Riesa, den 14. Juli 1866. -- D e r S t a d t r a t h. Sieger, Brgrmstr. Bekanntmachung. - In Folge Verhandlung vom 25. Juli 1866 ist auf Folium 22 des Handelsregisters für den hiesigen Gerichtsamtsbezirk der Uebergang der Firma Heinrich Müller in Strehla auf Herrn Kaufmann Carl Wilhelm Muller in Sttehla, welcher künftig Carl Müller firmirt, am heutigen Tage verlautbart worden, was hiermit bekannt gemacht wird. Sttehla, am 88. Juli 1866. D a S K ö n i g l i ch e G e r i ch t s a m 1 d a s e l h st. Hiintzschel. Schndr.