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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 04.08.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-08-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-186608043
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18660804
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18660804
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1866
- Monat1866-08
- Tag1866-08-04
- Monat1866-08
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- 28, IM z. Juli. 186V. lgen Brau- >llen i866, rt werden. schuß. verkauft ü Schffl. »rner. hen billig der Wo- iube. und ' sagt die VL oder im rermstr. tr. 111. l« den die ht mehr )ern bei lmann, d danke den für jcht zu dasselbe i zu be- !eellität nich.be- >m Vor- loldene >er wird l. abzu- hert. >r ladet frischer! ann. achmit- frischer Gur- >Kar-^ n Bier Ve such Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt nnd den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Mittwochs und Sonnabends. IbonnementSvreis r IO Ngr. pro Vierteljahr Lei Ab holung in der Expedition; II Ngr. bei Zusendung durch den Boten; jede einzelne Nummer S Pf. Sonnabend, den 4. August. I'lerslte Wersen ttir die NüttwochSnummer bi» Dienstag die SonncibendSnummer bi» Donnerstag Abend» 8 Uhr angenommen und di-dreispaltige Cicero-Zelle oder deren Raum mit v Pf. berechnet. Bekanntmachung. Nach einer Verordnung der Landescommission vom I. Juli 1866 machen die gegenwärtigen erhöhten Ansprüche an die Staatscaffe >eine Vorauserhebung von Grund-, Gewerbe- und Personalsteuer erforderlich und sollen deshalb an Grundsteuer ^u dem dritten, am 1. August laufenden Jahres fälligen Termine, anstatt der in §. 2 der Ausführungsverordnung zu dem letzten Finanz gesetze vom 24. August 1864 bestimmten Zwei Pfennigen, Drei Pfennige von jeder Steuereinheit entrichtet werden, so daß für den 4. Ter min, d. h. am I. November 1866, anstatt der ausgeschriebenen zwei Pfennige, nur Ettl Pfennig von jeder Steuereinheit zu verrechnen bleibt, wogegen bei der Gewerbe- und Perfonalsteuer Kr dieses Jahr der zweite halbe Jahresbetrag nicht erst, wie in §. 3 derselben Ausführungsverordnung vorgeschrieben war, am 15. Octo- ver, sondern bereits am 1. September 1866 zur Erhebung gelangen soll. In dem wir solches den Steuerpflichtigen zur Nachachtung bekannt machen, werden dieselben hiermit aufgefordert, den dritten Grund- leuertermin an 3 Pfennige von jeder Steuereinheit vom 1. bis 1V August 1886, und den zweiten Halbjahrsbetrag der Gewerbe- l»nd Personalsteuer am L. September an unsere Stadtsteuer-Einnahme pünktlich abzuführen, damit wir der executivischen Beitreibung, die unverzüglich eintreten müßte, überhoben bleiben. Zschopau, den 27. Juli 1866. Der Stadtrath. Seyfart. Bekanntmachung. In einem, zu dem Rittergute Weißbach gehörigen, an der Gelenauer Grenze gelegenen Gehölze ist der nachstehend beschriebene Leich nam eines, hier gänzlich unbekannten, Mannes, welcher sich durch einen in den Mund gerichteten Pistolenschuß selbst getödtet hat, aufgcfunden and wegen bereits vorgeschrittener Verwesung sofort an Ort und Stelle beerdigt worden. Behufs der Ermittelung der Person des Unbekannten bringt man dies mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß, daß die bei dem Tobten Vorgefundenen untenverzeichneten Kleidungsstücke und sonstigen Effecten den Ortsgerichten zu Weißbach zur Aufbewahrung über zeben worden sind und dort angesehen werden können. Zschopau, den 28. Juli 1866. Königliches Gerichtsamt. Forker. Richter. . Beschreibung des Leichnams: Der aufgefundene Leichnam schien der eines Mannes in dem Alter von 45 bis 50 Jahren zu sein, war fast unter mittler Statur, Izeigte schlaffe Muskulatur, geringe Ernährung und Fettbildung, und ließ das weiche Innere dsrHände auf eine Beschäftigung mit leicixtcr lÄrbeit schließen. Der normal gebildete Kopf zeigte eine breite'Stirn, einen vorn ziemlich-MW ^ hinten reichlich mit braunem schlichten iHaarwuchse bedeckten Scheitel, der Bart war gering, seit einigen Tagen rassirt, die Augen blqMMase aufgeworfen, stumpf. Bekleidet war der Leichnam mit einer Deckelmütze aus braunem Zeuge, einem graubMnen Rocke aus Cassinet, grün passepoilirt, leiner blauen gewirkten Jacke, einer schwarzen Weste, graubraunen Hosen, rindsledernen geflickten Stiefeln, einem weiß.,und schwarz carrirten iHalstuche, einem leinenen Hemde, baumwollenen gewirkten Unterhosen, einem Paar dergleichen Socken, auch hatte derselbe Stroh in den Stiefeln. — Außerdem fand man bei demselben, beziehendlich in den Taschen der Kleider, ein Terzerol, ein Portemonnaie, worin —- 22 Ngr. Pfg. Baarschast in diversen kleineren Münzen, ein Messer, einen Kamm, einen Spiegel, einen Ring und ein Taschentuch. B e k a n n t m a ch u n g. Von dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen ist das 16. Stück vom Jahre 1866 erschienen: ES enthält unter Nr. 93: Verordnung, die Veranstaltung von Landtagswahlen und Bestellung von Commiffaren für dieselben betr., vom 23. Juli 1866. 94: Verordnung, den Ansatz von Verlägen für Bestellzettel in Streitigkeiten über ganz geringe Civilansprüche betr., vom 25. Juni 1866. Nrr 95: Decret we- kgen Bestätigung der Statuten der Steinbrechercasse der in Kleinhennersdorfer Flur gelegenen Bornsteinbrüche vom 7. Juli 1866. Nr. 96: Decret wegen Bestätigung Ider Statuten der neuen Aetienvereins-Bäckerei zu Chemnitz, vom 7. Juli 1866. Nr. 97: Verordnung zu Einschärfung der Verordnung an sämmtliche Untergerichte, Idie tabellarische Form gewisser Bekanntmachungen betr. vom 30. December 1851, vom 12. Juli 1866. Diese Gesetze rc. können auf hiesiger Rathsexpedition von Jedermann aus der Stadt eingesehen werden. Zschopau, den 1. August 1866. DerStadtrath. Seyfart. Der auf Bekanntmachung. cken 12. 1SSS fallende hiesige Jahrmarkt wir- abgehalten. 1 Mari enberg, den, 2. August 1866. Der Stadtrath. Germann, Bürgermeister.
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