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Elbeblatt und Anzeiger : 15.11.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187011157
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18701115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18701115
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1870
- Monat1870-11
- Tag1870-11-15
- Monat1870-11
- Jahr1870
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 15.11.1870
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EUitblaN und Anzeigtr Amtsötatt für die Königlichen Gerichtsaviter stlvie die Stadträthe zu Riesa und Strehla. Redaktion und Verlag von E. F. Grellmann. 81. Dienstag, den 15. November 1870. DilscS Watt „«Ibcblalt »n» Anjttger" «scheint wöchentlich zweimal, Dienstags und KreilagS, und lostet vierteljährlich I» Ngr. — Bestellungm werden bet jeder Poftanftalt, in unje«« «rpeditionen in Niela und Ttrchla, sowie von allen unsern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Haasenftein und Vogler in Hamburg- «ltona, Leipzig und Franksur« a. M., H. Engler in Leipzig, 8. W. Taalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Bekanntmachung, die Ausstcllung der Geburtölisten betreffend. Ergangener höchster Verordnung zufolge, soll da» Kreis - Ersatz - Geschäft für das Jahr 1871 bereits Ekufaug Aauua* nächsten Jahres be ginnen und ist daher die zu dessen Vorbereitung erforderliche Ausstellung der GeburtSlisten, wie solche in tz. S5 der Mtlttär-Ersatz-Jnstruclion vom 26. März 1868 vorgeschrieben, bi- -um 1. December vr. »u bewirken. Hiernach ergeht an die betreffenden Herren Geistlichen andurch die Aufforderung, die aufzustellenden Geburtslisten, zu welchen die nöthigen For mulare noch vertheilt werden, sofort nach dem I. December an die Stadt- und resp. Geineinderäthe abzugeben. Königliche AmtShauptmannschaft Meißen, am 9. November 1870. von Egidy. Kraps. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Stammrolle betr. Nach einem Erlasse des Kanzlers des Norddeutschen Bundes und des König!. Preußischen KriegSminister vom 1. Nov. d. I. sind die Ein leitungen für das Ersatz-Geschäft pro 1871 unverzüglich zu treffen. ES werden daher alle in Strehla aufhältlichen militärpflichtigen Personen, welche in der Zeit vom 1. Januar bis 31. December 1881 geboren worden, oder bei einer der letzten Rekrutirungen aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden sind, aufgefordert, bei Vermeidung der in den KZ. 176 und 177 der Militär-Crfatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund angeführten Strafen und Folgen der unterlassenen Anmeldung, sich innerhalb der Zeit vom 1. bis mit 15. December d. I. behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle, unter Vorzeigung ihres GeburtS- oder Loosungs- und GestellungSscheineS bei uns anzumelden. In die Stammrolle für Strehla sind einzutragen: . . . s) alle diejenigen, welche in Strehla ihr gesetzliches Domicil erlangt haben, gleichviel ob sie hier anwesend sind oder nicht. Im letzter» Falle sind deren Atem oder Vormünder verpflichtet, die Anmeldung zu besorgen; . b) Diejenigen, welche ohne in Strehla geboren zu sein und ohne ihren wesentlichen Wohnsitz hier zu haben, sich als Dienstboten, Haus- und WirthschaftSbeamte, Handlungsdimer oder Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen oder Fabrikarbeiter in Strehla aufhalten und Angehörig« eine» Staate« de» Norddeutschen Bunde« sind. .. ... Im Falle der zeitigen Abwesenheit hat die Anmeldung durch die Lehr-, Brod- oder Fabrikherrcn zu geschehen. Gehört der wesentliche Wohnsitz eines solchen Militärpflichtigen in den hiesigen aus dm Gerichtsamtsbezirken Oschatz und Strehla gebildeten MusterungSbezirk, so hat die Anmeldung bei der Behörde des Wohnsitzes zu geschehen. . . , Diejmigcn Militärpflichtigen, welche im Laufe de« Jahre», in welchem sie sich anzumelden haben, Strebla verlasse» undihrm Wohn- oder Aufenthaltsort L einen andern Musterungsbezirk verlegen, haben die» sowohl bei un», als auch bei der Behörde v«s nmm Aufmthaltr°rteS, behufs Berichtigung der Stammrolle ohne Verzug, bei Vermeidung einer bi» zu 10 Thalern . ansteigenden Geld- beziehentlich verhältnißmäßigm Ge- sängnißßmfe anzumÄl^. D e r S t a d t ra t h. Schreiber, »rgrmstr. Bekanntmachung. An Stelle der in diesem Jahre durch Wahlmänner zu vollziehenden Ergänzungswahl in da» Stadtverordneten-Collegium ist nach 8- 9 Abs. 2 der Gesetze» vom 5. März dieses Jahre» eine totale Cmeuerung des Stadtverordneten-Collegium« vorzunehmen und hat die Wahl, nach tz. 2 diese» Gesetzes, direct durch die Bürgerschaft, lohne Vermittlung von Wahlmännern) zu erfolgen. Die zu diesem Behuf« auSgesertigten Wahllisten hängen von heute an im Rathhause, im Gasthof zum Sterne und in der Schankwirthschaft des Herrn Thierarzt Schneider zur Einsicht für Jedermann aus. . Einsprüche gegen die Wahlliste sind, nach Z. 135 der Allgemeinen Städteordnung, wenigstcnS acht Tage vor dem Wahltage, für dieses Mal spätestens bi» Montag, den 21. November bei un» anzubringen. Al» Wahltermin haben wir Montag, den 28. November d. I. anberaumt und laden die stimmberechtigten Bürger gedachten Tages in der Zeit von Morgens 1» bis Mittags 1 Uhr auf hiesigem Rathhause zu erscheinen und die ihnen zuvor einzuhändigenden Stimmzettel vor der niedergesetzten Wahldeputation persönlich bei Verlust des Stimmrechtes für den gegenwärtigen Fall, abzugeben. Auf dem Stimmzettel selbst sind von den in der aushängenden Wahlliste aufgeführten Bürgern lOAnsässige und 5 Unansässige aufzuzeichnen, und ist, zu Vermeidung einer anderweiten Wahl, bei Ausfüllung der Stimmzettel hierauf und auf vollständige Namensaufführung der zu Wählenden, genau zu achten. Strehla, am 8. November 1870. Der Stadtrath. Schreiber, Brgrmstr. j Bekanntmachung. M» -um Loneurse Friedrich Ernst Käsebe^gS^n H^^^'Mo^A»Eag?10^Wr ^k'^'Ehen
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