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Deutsche allgemeine Zeitung : 28.05.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-05-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184705281
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18470528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18470528
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1847
- Monat1847-05
- Tag1847-05-28
- Monat1847-05
- Jahr1847
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 28.05.1847
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- Nr. 148. 88. Mai 1847. Freitag S: Ausland gleich im Anfänge recht reichlich zu benutzen. Was man dabfi riskirt, verschwindet gegen die Verluste, welche einer Bcrsäumnjß spä terhin folgen. Möchte es übrigens möglich sein, die großen Giflfabriken, welche jetzt unter dem Namen von Branntweinbrennereien bestehen und im Augenblicke nur temporair sistirt find, was, wie spät es auch eintraf, doch schon ein wesentliches Sinken der Kartoffclpreise zur Folge gehabt hat, lieber ganz zu ststiren! möchte der Landbau selbst, der große Grund besitz, um den cs sich hier handelt, und dessen Vertreter auf dem preu ßischen Landtage selbst gegen ihre Zdentificirung mit Branntweinbrennern protcstirtcn, diesen Geschäftszweig aufgeben und nicht länger „den Pflüg an die Branntweinblase lehnen". Was gegen den Branntwein, beson ders den Kartoffclfusel, in Betreff der Gesundheit, der Sittlichkeit, des Wohlstandes der Bevölkerung zu erinnern ist, ist zu bekannt, als daß wir hier darauf zurückkommen möchten. Wir machen nur darauf aufmerk sam, daß durch den Aartoffelbau zu Behuf des BranntweinbrennrnS noch weit mehr Boden den Körnerfrüchten entzogen wird als durch den neu lich (Nr. 139) in dieser Zeitung mit Recht angegriffenen Runkelrübenbau zur Zuckerbereitung. Durch die technischen Vorschritte, zu deren Be nutzung die hohen Branntweinsteuern drängten, ist die Sache nur noch verschlimmert worden, weil das Geschäft nun in großen fabrikmäßigen Betrieb gcrieth. Es ist eine sehr gefährliche Verirrung, wenn der Land mann Len Getreidebau dem Kartoffclbau nachsetzt. Auch sind durch diesen Anbau zum Zwecke der Fuselküchen die schlechten Kartoffelarten und die misliche Methode des Legens von Augen statt von ganzry Kartoffeln mit' geschloffener Schale ins Land gekommen, was wol zur Kartoffel« krankheit bcigetragcn haben mag. Man beruft sich auf die Virhmast, aber mit dem driften, vierten Theile der Kartoffeln, die man jetzt vMtsnnt uud dem Vieh den Abfall des Processcs gibt, kann man, wenn man sie sofort dem Viehe widmet, seinen Biehstand in gesünderm und btffeim Stande als jetzt erhalten und zwei Drittel, drei Viertel des BodenS zu bessern Zwecken ersparen. * Hannover, 24. Mai. In dem Capitcl des LandesvcrfaffungS- gesctzcs von 1840 von den Gemeinden und Körperschaften ist am Schluffe des h. 62 auch die allgemeine Bestimmung enthalten, daß den in den verschiedenen Provinzen unscrS Landes bestehenden ritterschaftlichen Corporationen ihre statutenmäßigen Rechte verbleiben sollen, und der Ritterschaft die Bcfugniß zustehe, ihre Statuten mit königl. Genehmi gung abzuändern oder neue Statuten einzuführen. Wie schon dies, so deutet noch mehr die weitere Disposition dcS Paragraphen: „Auch seien die Ritterschaften insbesondere befugt, mit königl. Genehmigung Vereine zur Erhaltung ihrer Güter zu errichten", auf die Absicht oder doch den Wunsch hin, daß das adelige Grundherrenthum nicht nur möglichst un geschwächt erhalten, sondern ihm auch neue Kraft zugeführt werden möge. Diese Absicht geht ihrer Erfüllung entgegen: denn soeben sind in der drit ten Abtheilung der Gesetzsammlung zwei königl. Verordnungen bekannt gemacht worden, womit sowol den ncuerrichtetcn Statuten der Ritter schaft des Hb.rzogthums Bremen über die Errichtung von Erbstammgütern, als verschiedenen statutarischen Bestimmungen der Ritterschaft des Für- stenthumß Osnabrück die landesherrliche Bestätigung ertheilt wird. Mit den zuerst genannten Statuten (unter der Benennung „Rcvidirtcs Ritter- recht") erhielt das in den Kompendien des deutschen Rechts als haupt sächliche RechtSquellc für die Adclsvcrhältnisse oft genannte Bremische Ritterrecht von 1577, revidirt 1739, insoweit eine wesentliche Modifika tion, als damit für die jetzigen und künftigen Mitglieder dieser Ritter schaft und deren eheliche Nachkommen im MannSstamm Erbstammgüter cingeführt werden, und cs wird dem zufolge, der berührten Tendenz ent sprechend, für die Ritterschaft ein neues Institut hinzugefügt, was deren Interesse im Staate noch mehr zu befestigen geeignet erscheint. Damit der Charakter desselben erkannt werden möge, habe ich ei nige der hauptsächlichsten Bestimmungen des Statuts mitzutheilcn. Vor Allem ist die einleitende allgemeine Bestimmung wohl zu brächten, daß auf in Gemäßheit des Statuts neu cinzuführcnde Erbstammgüter das bisherige, im Uebrigen Anwendbarkeit behaltende Ritterrecht keine Anwen dung finden und daß ebenso auf alle diejenigen Personen, welche ein sol ches Stammgut errichten oder in ein solches succediren werden, die Be stimmungen des RitterrcchtS, die lediglich persönliche Verhältnisse der Mit glieder der Ritterschaft betreffen, nicht weiter in Anwendung gebracht wer den sollen. Die Eigenschaft eincS solchen ErbstammgnteS wird nach dtm Deutschland. »Äus Oftersachsen, 25. Mai. Was aus Stockholm berichtet ^wird (Nr. 142), daß dort, trotz ungewöhnlich günstiger Aernte, eine mit .drückender Noth drohende Steigerung der Getreidepreise cintrcte, -bestätigt, was sachkundige Beobachter der Zcitcrschcinungen schon vorher Mdeuteten. Die jetzige Theuerung wird, wenn Gott reiche Aernten sen det, vorübergehen, aber so sehr niedrige Gctreidcprcise, wie wir sic vor einem Iahrzchend gewohnt warcn, werden vielleicht niemals wicderkehren. Nicht nur daß der Landbau sich mächtig anstrengcn muß, die immer wach- ^.sende Bevölkerung Europas mit dem ersten, unentbehrlichsten Bedürfnisse ^zü versorgen — eine Thatsache, welche zur möglichsten Anspannung aller Landbaukräfte und zum Aufgebcn jeder künstlichen Stellung von Brvöl- 'ckerungsklassen auf.andere ErwerbSzwcige auffodert— ; auch die so überaus erweiterten Verbindungsmittel und der belebte Gang des Handels haben we . nigstcnS die Folge, daß, wenn irgendwo Mangel ist, das Getreide aus den gesegneter» Gegenden dorthin übergeführt wird und dadurch die Preise auch in den Gegenden gesteigert werden, wo sie sich anfangs billig stell ten. Zm Uebrigen war jene' übergroße Niedrigkeit Ler Getrcidepreise ein chronisches Uchcl, was zwar nicht so schreckend qussah wie der jetzige Nothstand, und sich nicht in solchen Kämpfen und Zuckungen kund that, aber an sich nicht minder lcidcnsvoll, und gefährlicher und verderblicher Ivar. Die rechte Mitte, bei welcher der Landmann gedeihen und dcrAr- beiter sein Brot verdienen kann, ist auch hier das Wahre, das Wün- schenSwerthc. Befindet der Landmann sich wohl, so haben auch Gewerbe and Handel viel bessere und sicherere Kunden, als ihnen und ihm aus der Zunahme einer industriellen Prolctarierbcvölkcrung zu versprechen sein dürf ten. Auch verwohnten jene allzu niedrigen Preise zu allerlei Luxus, der dann bi« später doch unausbleibliche Steigerung der Preise doppelt empfindlich machte, und trugen eben zum Ansammeln der Bevölkerung in unsichern ErwerbSzwcigcn bei. UebrigenS können Staat und Gemeinden, wenn sic auch außer Stande sind, das ungeheure Getreidegcschäft wahrhaft zu be herrschen, und wenn der Staat auch niemals auf Kosten des LandbaucS die Versorgung der Konsumenten erleichtern soll, doch zu jener pwhlthätigen Ausgleichung Manches beitragen, wenn sie theilS die Idee der Magazinirung .nicht so unbedingt verwerfen, wie zuweilen geschehen ist, theils den soliden, großen Getreidchandel befördern, theils sich durch billige Einverständnisse mit den größern Grundbesitzern wahre, natürliche Landmagazine sichern. Auch wird cs bei dem Beginn einer Theuerung gut sein, das noch geöffnete . WM Deutsche ««gemeine Zeitung. MM . , -Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» UeverbliS. jveßttfchl-nb. »Aus Vdersachsen- Die Lheuerung. Das Branntwein- brennen. »Hannover- Die ritterschaftlichen Corporationen. — Die ', Deutsch-Katholiken in Esslingen. » Rus dem Grosshersogthum Va den^ Hr. Hecker. Hr. Mathy. Justizwesen. — Hoffmann von Fallers- ( leben. — Lanvtag in Darmstadt. — Lanzverbot im Großherzogthum Hessen - Die Harmonie in Kiel.— Die Domschule in ^rannturr a. M. Draußen, Vertin. Landtag. * * Berlin. Das Pfingstfest. Hr. Hanse- ' .. Mann, x Vertin. Das deutsch-katholische Concil. »Posen- Unterstützung«, maßregeln. Städtischer Haushalt. »Marienwerder. Sicherheitsmaßre- aeln. »Köln. Die Brotpreise. ßdestevveich. Kurier nach Konstantinopel. — Exceffe in Roveredo. Spanier». Breve der päpstlichen Penitenziaria. Sevilla. Tristany. Olozaga. LSv»G-pitanni«N. D>e Times über die griechischen Angelegenheiten. Der Bürgerkrieg in Portugal. Die Leiche von John Darvin. Sir H. ' Smith. Earl of Clarendon. Tvnntretch. Depütlrtenkammer. Die Zeitungen. Cremieux' Vorschlag 1 bezüglich der Directorstellc bei Eisenbahnen, Lieutenant Marin in Oran. - Marquis d'Aligre. Bedrängniß auf der Insel Bourbon. Italien. Französischer Viccconsul in Ferrara. Schweben und Norwegen. GetreideauSfuhrverbot. Vrtechenlanb. Athey. Die Differenz mit der Pforte. — Umtriebe. rMürkei. Äonstantjnopel. Rcschid-Pascha. Militairwesen. Halil-Pascha. Reformen. Wersonalnachrichten. rWiffenfchaft und «nnst. »Köln. Da« niederrheinische Mufikfest. — ' Hr. Biot. — Die spanische Schauspielertruppe in Paris. — Ausgra bungen in Lepsec. handel «V» Industrie. »Leipzig. Börsenbericht. »Leipzig. Die Ei- - ftnbahn von Florenz nach Rom. »Posen. Der Posen-Stettiner Bahn- , Hof. »Köln- Rheinische Eisenbahn. — Frequenz der Magdeburg-Leip- Ziger- und-Halberstädter Eisenbahn. »Dansig. Getxg . — Wien- Die österreichische Sparkasse. — Die Rübenzuckers — Wäsfer- stand der Elbe. — Berlin. Henkündtgungen.
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