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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.04.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-04-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191904124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190412
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190412
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-04
- Tag1919-04-12
- Monat1919-04
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.04.1919
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Ufaer H Tageblatt Soiiimbeu», IS. April ISIS, alie»ds 72 Jahr« H. v-10 Kr. Anordnung der Regierung, weil es die überwiegende Mehr heit der Arbeiterschaft verlangte, denn sie war mit vielen Ungerechtigkeiten verbunden. Das Wirtschaftsministerium ist bestrebt, soweit es die allgemeine Knappheit ermöglicht, die Uebergangszeit bis zum Eintreffen ausländischer Zu schüsse für die Arbeiterschaft leichter erträglich zu machen. Es hat deshalb die Kommnnalverbände angewiesen, ein halbes Pfund Graupen (Verordnung von« 26. März 191!)) und ein halbes Pfund Teigwaren (Verordnung vom 10. April 1919) so schnell als möglich auf den Kopf der VersorgungSberechtigten zu verteilen. Für das durch die Brotstreckung mit Nunkelmehl eingcsparte Roggenmehl sollen ebenfalls Nä^mittel sofort verteilt werden. Schließ lich werden in alrÄuächster Zeit Eier, besonders an Minder bemittelte und Kranke, zu erträglichen Preisen ansgegcben werden. —* Eierversorgung. Boni Landeskulturrat wird folgendes micgeteilt: Die Landwirte im anitsbaupt- maimschastlichen Bezirk Chemnitz Haden in eurer Sitzung am Sonnabend, den 5. April 1919, beichloj'en, mit Rück sicht auf die Ernährungslage dre Eier trotz Aufhebung der öffentlichen Bewirtschaftung zu den seither gültigen .Höchstpreisen an die amtlichen Ererstelten weiterhin ab zuliefern. Es mutz die Erwartung ausgesprochen werden, datz dieses Borgehen der Ehemnitzer Landwirte überall Nachachtrmg sinket. Es wäre auch ein schlechter Dank der Landwirte, wenn sie fetzt, wo die Eier von der Zwangs wirtschaft freigegeben worden sind, nunmehr die Hand dazu bieten, dre Preise ungebührlich in die Höhe zu trei ben. Hierdurch würden sie nur erreichen, datz die Zwangs bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Erzeugnisw umso länger bestehen bliebe und datz die Zwangseierbewirtschas- tuns unter verschärften Maßnahmen wieder etngeführt würde. —* Wichtige landesktrchliche Bera tungen. Der neugeschafsene Berfassungsausschuß der ev.- luth. Landeskirche trat am 10. April zusammen mit dem Landeskonsistorium zu seiner ersten Beratung in Dresden Oertliches nnv Sächsisches. Riesa, den 12. April 1919. — * B ü r g e r s u b i lä uni. Am 1. April konnte, wie erst jetzt in die Oeffentlichkeit gelangt, Privatus Julius N a u m a n n sein SOjährigeS Bürgerjubiläum in bester Ge sundheit begehen. Der Jubilar ist Ehrenmitglied und Mitbegründer des SchützenluriivereinS (jetzt Allgemeiner Turnverein Riesa», und Ehrenmitglied des Gastwirtvereins. Er gehört ferner zu den Gründern der Sattler-, Riemer- iind Ltucblicr-Jnnung und besitzt auch die Ehrenmitglied schaft des Gewerbevereins zu Riesa. Außerdem ist er im Be sitz einer Ehren-Urknnde über 50jährige Mitgliedschaft des Sächsischen Gewerbe- und Handwerkervereins Zittau. —* Die Einführung der Sommerzeit abge lehnt. In der gestrigen Sitzung der Nationalversamm lung wurde mit einer großen Mehrheit, die sich ans Abge ordneten aller Parteien zusammensetzte, der Gesetzentwurf bctr. die Einführung der Sommerzeit abgelehnt. (Siehe den Sitzungsbericht.) —* Schauspiel-Abend im„Hotelzum Ster n" Man schreibt uns: „Rosenmontag", eine Offiziers-Tragödie von O. E. Hartleben, kommt am Palmsonntag abends 8 Uhr zur Aufführung. Dieses Werk erlebte bei allen großen Bühnen unzählige Aufführungen und erreichte einen großen unbestrittenen Erfolg. Ter Name des Verfassers hat in der literarischen Welt einen so guten Klang, daß jedwede Empfehlung überflüssig ist. —' Evangelisationsvortrag. Am Donners- tag abend hielt Herr Sup. Fiebig den letzten der drei angekündigten Evangelisationsvorträge, in dem er der Frage nachging: Was fordert das Kreuz Christi von uns? Er beleuchtete die weitverbreitete Ansicht, das Christentum habe abgewirtschaftet. Vor dem Krieg hörte man sie nur vereinzelt; während deS Krieges ist sie lauter geworden; sie wird, wenn der Kriegszustand beendigt ist, um die Herrschaft ringen, nachdem im öffentlichen Leben der Ruck nach links, der siir das religiöse Leben einen Ruck nach unten bedeutet, vollzogen ist. Der Materialismus wird alle Schäden unseres bisherigen Systems, alle Mängel der Kirche verallgemeinern und für die Zwecke seiner Pro paganda anfbauschen. Wir werden einen großen Abfall von der Kirche und Religion erleben. — Es wird sich aber auch die Gruppe derer immer bewußter zusammenschlisßen, deren Ueberzeuaung ist: Nicht das Christentum, sondern viele Christen haben versagt. Wir müssen tiefer hinein dringen in die Erlösung durch das Kreuz, und wir kommen höher hinan. — In der Tat leiden wir Christen an dem doppelten Mangel, daß wir unserm Gott nicht genug zu trauen und ihm nicht gehorsam genug sind. Wir baden uns angerühmt, von einzelnen Gottesgaoen zu sprechen, die das Kreuz uns vermittelt, haben aber zu sehr vergessen, datz Jesus selbst und in ihm unser Gott zu uns tritt. Es gilt, aus der Halbheit des Kleinglaubens in die Fülle des Glaubens einzutreten. — Das wird um so eher gelinge», als wir uns entschließen, in schlichtem Gehorsam uns dem Herrn auszuliefern mit dem, was wir sind und haben. Wir müssen lernen, in der Nachfolge Jesu uns selber zu üben. Dann erst wird die Kraft Christi bei uns wohnen und der Spott des Philosophen Nietzsche aufhören, der ge sagt hat: erlöster möchte ich die Erlösten Christi sehen, wenn ich von der Sache des Herrn etwas halten soll. Dar um müssen wir unser Haus, unfern Besitz, unsere Stellung usw. bewußter in den Dienst Jesu geben; dann erst werden wir sroh und frei. Die beste Apologetik für das Christen tum ist ein Christ. — Der Vortrag wurde eingerahmt durch einige gesangliche Darbietungen, die Frau Deibner unter Begleitung des Herrn Kirchenmusikdir. Ftsch « rin dankens- werter Weise zum Vorträg brachte. Zum Schluß sprach Herr Dir. Meißner seinen und der Sausvätervereinigung Dank an Herrn Sup. Fiebig aus. Möchten die Besucher dieser Vortragsabende Inneren Gewinn und Segen mit nach Hause genommen haben. —WM. Der Wegfall der Brotzulage für Schwer starbeiter seit dem 1. April beunruhigt be greiflich die betroffenen Arbeiter. Sie ist weggefallen auf ABc W Mr m LckckmM zu dmbMkn Pniim. Wir haben beschlossen, der minderbemittelten Bevölkerung in hiesiger Stadt für jedes auf den vierten Abschnitt der Zuckerkarte Reihe 12 erworbene Pfund Zucker den Betrag von HO Pfg. zu gewähren. Zur minderbemittelten Bevölkerung sind im vorliegenden Falle lediglich diejenigen Personen mit selbständigem -Sanshalt, deren Jahreseinkommen nicht mehr als 25VN Mari beträgt, und deren Familienangehörigen vhue besonderes Einkommen, zu rechnen. Für jede Person, welche hiernach auf Verbilligung des Zuckers Anspruch hat, wird auf Antrag ein Gutschein über 80 Pfg. ausgegeben. Jeder HauShaltunnSvorstand mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 2500 Mark kann soviel Pfund Zucker zu einem um 30 Pfennige billigeren Preise gegen Abgabe des für die Zeit vom 17. April bis 7. Mai laufenden Abschnittes der Zuckerkarte Reihe 12 beziehen, als ec Gutscheine bei der Zuckervcrkanfsstelle abzugeben in der Lage ist. Tie Entnahme des Zuckers bat bis spätestens den 2«. Avril ISIS zu erfolgen. Nach diesem Tage kann von einer Vergünstigung nicht mehr Gebrauch gemacht werden. Wer sich zu den Minderbemittelten im vorstehenden Sinne rechnet und Zucker zu dem herabgesetzten Preise beziehen will, hat seinen Anspruch hierauf im Rathause geltend zu machen und Antrag auf Gewährung der Gutscheine zu stellen. Die Ausgabe der Gut scheine erfolgt in der Polizeiwache und zwar Dienstag, den I». Avril ISIS, nachmittags 2—4 Uhr, an Diejenigen, welche ihre Lebensmittelkarten abholen im Gasthaus zum Stern, in der Polizeiwache und in der Carolaschnle, Mittwoch, den 16. Avril ISIS, nachmittags 2—4 Uhr, an Diejenigen, welche ihre Lebensmittelkarten abholen im Kronprinz, in der Knabenschule und in der Schankwirtschast Elbterrafse, Donnerstag, den 17. Avril ININ, nachmittags 2—4 Uhr, an Diejenigen, welche ihre Lebensmittelkarten abholen im Rcalprogymnafiunr, in der Schankwirtschaft Damvfbadschänke, im Gasthaus Stadt Dresden und im Gasthaus Deutsches Haus. Bei der Antragftellung sind die Brotausweiskarte, die grüne Borzugskarte, der Stenerzcttel auf 1N18 oder ei» sonstiger Einkommensnachweis vorzulegen. Die Zuckerverkaufsstellen haben die Gutscheine bei Abgabe des Zuckers mit je 30 Pfg. in Zahlung zu nehmen, die vereinnahmten Gutscheine zu sammeln und bis 7. Mai 1919, „ 10-11 11—12 Na'änn. 2— 4 „ 4- 5 .. 5- 6 Sonntagsruhe im Hcmdelsgewerbe. Nachdem durch die Verordnung vom 5. Februar 1919 (Reichsgesetzblatt Seite 176) die bisherigen ortsgesetzlickicn Bestimmungen, die ans Grund von 8 105 K Absud 2 und 3 der Gewerbeordnung erlgffen waren, außer Kraft gesetzt worden sind, hat die Kreishaupt» Mannschaft mit Verordnung vom 31. März 1919 auf Grund von 8 105 s der Gewerbe ordnung vorläufig widerruflich anaeorduct: „Insoweit bisher, eine fünfstündige oder kürzere Geschäftszeit freigegeben war, wird diese Zeit ans zwei Stunden herabgesetzt. Soweit diese Zeit fünf Stunden überstieg, hat es iedoch vorläufig dabei zu verbleiben. Die zweistündige Geschäftszeit hat, wenn sie vor dem Hanptgottesdienst liegt, spätestens V. Stunde vor dessen Beginn zu endigen, und wenn sie nach dem Hauptgottes- dlenst liegt, frühestens V- Stunde nach dessen Ende aiizufaiigen. Weitere Regelung bleibt Vorbehalten." Mit Rücklicht auf diese Anordnung wird für den Stadtbezirk Riesa bestimmt, daß die Beschästiguna von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern an Soun- und Festtage,r in allen Geschäftszweigen von vormittags 11 Uhr bis nachmittags 1 Uhr zulässig ist, soweit nicht eine längere BeschättigungSzeit zugelaffen ist (Handel mit Brot und weißer Backware. Handel mit Milch, Handel mit Mineralwässern in Trinkhallen, Handel mit Obst in Obsthütten). Weiter wird auf Grund von 8 105b Absatz 2 der Reichsgewcrbeordnung in der Fassung der Verordnung vom 5. Februar 1919 folgendes bestimmt: 1. In allen Geschäftszweigen ist die Beschütt gung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern an den 2 letzten Sonntagen vor Weihnachten nnd an den beiden Jahrmarkts sonntagen in der Zeit von vormittags 11 bis nachm. 6 Uhr zulässig. 2. Beim Handel mit lebenden Blumen, Blumengewinden und Pflanzen ist diese Beschäftigung überdies am Palmsonntage und am Totensonntage in der Zeit von früh 7 bis 8 Uhr und vormittags 11 bis nachmittags 4 Uhr zulässig. Tic Aeuderuiig dieser Bestimmungen bleibt, insbesondere soweit sie sich mit Rücksicht aus die umliegenden Ortschaften etwa noch notwendig macht, vorbehalten. Hierbei weisen wir noch darauf hin, datz nach 8 41» der Neichsgeiverbeordnung in offenei.1 Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb nicht stattsinden darf, soweit nach den obigen Bestimmungen Gehilfen. Lehrlinge und Arbeiter nicht beschäftigt werden dürfen. Riesa, am 11. April 1919. Der Rat -er Stabt Riesa. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends 6 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. vezugSpret-, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Postschalter vierteljährlich 4.20 Mark, monatlich 1.40 Mark. Anzeige» für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breit« Grundschrift-Zeile (7 Silben) SS Pf., OrtSpreiÜ SO Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/„ Aüffchlag. NachweifungS- und BermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konlurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten öder der Besörderungseinrichtungen — hat der Bezieher reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung deS Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerLWinterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestraße Lst. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnrl, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. in Päckchen zu je 100 Stück gebündelt, in unserer Stadthauptkasse zur Einlösung zu bringen. Nach dem 7. Mai 1919 eingehende Gutscheine können nicht eingelöft werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 12. April 19l9. Ham. Kriegsfamilienunterstützung. Auszahlung erfolgt schon am Dienstag, den LS. April 1V1V, vorm. 8—IN Uhr in der hiesigen Stadtbanpt kaffe. Der Rat der Stadt Riesa, den 12. Avril 1919. Feintalgverkauf in Gröba. Montag, den 14. April ININ wird durch Herr» Fleischermeister Mar Hel) de, Riesaer Str. 2 an die Bewohner des Ortsteils südlich vom Hafen Feintalg verkauft. Auf den Kopf entfallen 50 gr Feintalg. Bei der Abholung müssen die LebcnSmittelkontrollkarten vorgelegt werden. Die Abfertigung erfolgt in nachstehender Reihenfolge. Vorm. 8— 9 Uhr Weidaer Str.. Maschinenhansstr., Hohestr. Bahnbosstr., Lauchhammerstr., Elbmcg, Ueberlandzentrale, Spinnereistr. Schloßstr. Weststraße. Schulttraßc. Riesaer Str., Gcorgplatz, Altrockstr. Oschatzer Str. Georg Müller Str., Heiko Str., Hamburger Str., Kucklitz, Merzdorfer Str. Gröba (Elbe), am 11. April 1919. Der Gcmeindcvorstaud. Pferdefleischverkauf bei Herrn Albert Mehlhorn am Montag, den 14. April, vormittags von 10—1 Uhr auf die Nummern 801-950 der roten Ausweiskarte. Gröba (E be), am 11. Avril 1919. Der Gemcindevorstand. Die Bekanntmachung vom 25. März 1919 Verbot der Vermietung von Wohnungen an auswärts wohnhafte Personen wird auf Anordnung des Ministeriums des Innern — Landeswohnungsamt — zurückgezogen. Gröba (Elbe), am 10. Avril 1919. Der Gemeindevorstand. und Anzeiger lLldeblatt mir Archer». Drahtanschrift: Tageblatt Rieja. Postscheckkonto: 0ch»,,g SlSSItz Fernruf Nr. SO. Gtrokaff. Riesa Nr. LL für die Amtshauptmannschaft Grossenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 85 Mchl eines ValiMl- M Mlirbeitemtes für die GemeinSe Weida. Der Bauern- und Landarbeiterrat ist paritätisch aus Landwirten und Land arbeitern zusammengesetzt und besteht aus 3 Landwirten und 3 Landarbeitern. Wahlbe rechtigt und wählbar sind die beiden Gruppen der Gcmeindeeinwohner beiderlei Geschlechts, die zur Zeit der Wahl das 20. Lebensjahr vollendet haben. Zur 1. Gruppe gehören alle im Hauptberufe selbständigen Landwirte. Zur 2. Gruppe alle 'Angestellten und Arbeiter, die ihren hauptsächlichen, Lebensunterhalt durch landwirtschaftliche Lohnarbeit finden. Die Wahl selbst findet in getrennter Wahlhandlung nach dem allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht am Freitag, de» 18. April ININ und zwar für die 1. Gruppe (Landwirte) von vorm. 11—',.12 Ubr, für die 2. Gruppe (Landarbeiter) von vorm. ^12 Uhr bis nachm. 2 Uhr im Gasthof Straßberger, hier, statt. Aus dem Hanpt- berufe felbstandiger Landwirte (Gruppe ll) sind alle Unternehmer, Eigentümer, Nutznießer, Pachter (landwirtschaftliche Betriebe) angesehen. Auf die Große des Betriebes kommt es dabei nicht an. Weida, am 12. Avril 1919. Der Gemeindevorstau-. Feintalg. Personen, die ihren Fleischbczug bei einem auswärtigen Fleischer angenreldet haben, werden hiermit zwecks Zuteilung von Feintalg veranlaßt, sich bei einer hiesigen Fleisch- verkaufsstelle zur Jeintalgkundenliste anzumelden. Fleischansweiskarte ist vorzulegcn. Weida, am 11. April 1919. Der Gemeindevorstand. Mttchkarten werden Montag, 14. April, vorm. 8—10 Uhr int Gemcindeamte ausgegeben. Weida, am 12. April 1919. Der Gemcindevorstand. Pflichtfeuerwehr. Alle hier wohnhaften männlichen Personen vom 25. bis 32. Lebensjahre gehören soweit sie nicht auf Grnnd gesetzlicher Bestimmungen befreit sind, der Pflichtfeuerwehr an. An den Hebungen der Pflichtfeuerwehr und an den Nettnngsarbeitcn bei Bränden teil- zunebmen ist jedes Mitglied verpflichtet. Nächsten Dienstag, den 15. dieses Monats, abends 8 Uhr findet eine Pflichtfeuerwehrübung statt. Ungerechtfertigtes Fernbleiben wird bestraft. Weida, am 11. April 1919. Der Gemcindevorstand.
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