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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 09.12.1925
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1925-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19251209025
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1925120902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19251209
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1925120902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1925
- Monat1925-12
- Tag1925-12-09
- Monat1925-12
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Jas Urteil im JoMotz-Prozeß. Gruber zu Z0»0 Mark Geldstrafe oder ZV Tagen Gefängnis und Tragung der Kosten verurteil!. Das Kandelsablwmmen mit Ruhland vor üem Auhenausschuh. - Deamlengehallssragen im Aaushallsausschuh. Das Urteil. fEIgnerTrahtberlchi der „Treedner Nachricht» n "> Müochen, v. Dez. Heute vormittag um tO Uhr wurde im Amtsgericht a» der Au das Urteil zum Dolchstostvrvzcst vcr. kündet, der bekanntlich aus Grund einer Klage des Heraus- gebers der „Süddeutschen Monatshefte". Präs Eoßmann. gegen den verantwortlichen Schriftleiter der sozialistischen .Münchner Post", Gruber, bier verstandest worden war Das Urteil lautet folgendermaßen: Der Angeklagte Gruber wird wegen des Vergehens der fortgesetzten Beleidigung und Verleumdung ;u Z000 Alk. Geldstrafe, im Vichtbeitreibungssalle zu Zü lagen Gefängnis, außerdem zur Tragung der sämt lichen Kosten, auch soweit sie dem Kläger entstanden sind, verurteilt. Außerdem hat Prof. Loßmann das Rech', da» Urteil im Berliner „Vorwärts" und in der „Münch ner Post" zu veröffentlichen. Der Andrangzu der heutige» Sitzung war ganz außer- gewöhnlich stark. Bereits eine Stunde vor Beginn stauten sich die Menschen vor den verschlossene» Saailiircn. Auch der An drang der Presse war ungewöhnlich grast. Man bemerkte vcr» schiedene Vertreter ausländischer Heilungen. Kurz vor 10 Uhr «schienen die beiden Rechtsanwälte Graf Pcstalozza und Dr. Htrschberg sowie der Angeklagte Gruber in dem üdctsüllten Saale. Professor Costmann selbst war am versöv- Ilchkn Erscheinen verhindert. Punkt 10 Uhr erschien Amts- gcrichtSdlrektor Frank, der die sünsw-tchigc» Verhandlungen dieses Prozesses geleitet hatte, und begann mit der Urteils- verlesung, die mit der gröstten Spannung und unter laut loser Stille entgegengenvmmen wurde. Vor der Verlesung des Urteils wieö Amtsgcrichtsdtrektvr Frank daraus hin, das, Kundgebungen jeglicher Art unbedingt zu unterbleiben hätten und er gegen solche sofort mit Ordnunasstraken ciuskbreiten werde. Die Verlesung des Urteils ging dann auch ohne Zwischenfall vor sich. Die UrleUsboqriindunq Die Urteilsbegründung charakterisiert zunächst den Inhalt der beiden Dolchstosthefte ausführlich, sic stellt diesen Heften die tnkriminterten bekannten Artikel der „Münchner Post" gegenüber und kommt zu solaendcm Ergebnis: Die unter Anklage gestellten Wendungen der Artikel der „Münchner Post" sind, wie ihr beschimpfender und bühnender Wortlaut ohne weiteres ergibt, dir Kundgabe der Misnnhinng des PrivatklägcrS. Der Angeklagte umr sich unbestritten bcwustt. dast die Aeustcrunacn den Eindruck der Mistachtung hervorzuruscn geeignet sind. Dazu kommt die Bchauptnng, der Privatklägcr habe mit der Herausgabe der beiden Hefte die Geschichte gefälscht. Diese Tatsache ist geeignet, den Privatklägcr verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herab-uwürdigen Der Angeklagte war sich auch unbestritten dieser Möglichkeit bcwnstt. Die behauptete Tatsache der Geschickitssälschung ist nicht als wahr erwiesen worden. Die Beweisaufnahme war sehr umfangreich. Das Er gebnis der Beweisaufnahme mag der einen oder der anderen Dichtung auch für Zwecke der Geschichtsforschung dienlich sein: im Prtvatklagcvcrfahren ist das Ergebnis nur in dem durch den Zweck dieses Verfahrens begrenzten ttmfanae auszu werten. Demzufolge ist ans dem Ergebnis der Bewcisauf- »ahme festzustellrn: Bewußte, und absichtliche ans die Zertrümmerung der beutschen Wehrmacht gerichtete Handlungen hinter der ront sind in den späteren Kriegszeiten erfolgt. Zn diesen andlnngen zählen insbesondere die Verbreitung von Flugschriften. Flugblättern, mit einem den Kamps»S» willen z» lähm»» bestimmten, anirsshrerftche Mirstim- mung erzeugend»« Inhalt, revolntionäre Pro paganda in Wort und Schrift mittels H»nd?ct'el nnd von Mund zu Mnnd. Meutereien im Heere nnd in der Marine, anch einzelne Streiks, insbesondere Streiks der NüstnnaSinbnstrie. Solche Handlungen sind abgesehen von der Verbreitung von Flugschriften durch die Feinde. lrt eS tn der Form von Anlsorderiingen sei es in der Form unmittelbarer Be- leftianna von Angehörigen der unabhängigen sozia listischen Partes und von Angehörigen noch weiter links stehender Gruppen vorgcnommen worden Der Kampf seitens des Frontheeres ist wenn überb-nivt nur in einzelnen Fällen durch solche Handlungen veetnsiusit worden. Die Darstellung in den ..Süddeutschen Monatsheften" ist teil weise irrig, aber Irrtümer und Unrichtigkeiten finden sich auch in anderen geschichtliche» Darstellungen. A 'sterdem liegen die geschichtlichen Erciontsie des Weltkrieges noch viel ilu kurz zurück, als das, letzt schon alle zu ihrer Erforschung nötigen Unterlagen zugänglich gewesen wären Auch sind die Archive der Feinde noch nicht geöffnet. Die Mängel der beide« v lte können aber noch lange nicht wie der Aaa k'gale will, als dew-ßt sgl'che Darstellungen bezeichnet werd-n. Dle beiden Helte sind nicht eine ersch'rck „de Dnrst llnng der Ursachen deS Zirsammenbrnchcs. Sie sollen es anch nicht fein, wir a»S den erwähnten Worten der Einleitung deS Heftes 7 unschwer entnommen werden kann. Es ist deshalb unzulässig ans dem Umstand, hast Tatsachen, welche als de- sonder- ausschlaggebende Ursachen deS Zusammenbruches zweifellos gewertet werden müssen, tn de» Helten nicht oder nur nebenher erwähnt sind, den Schlus, ziehen. Eostmann habe bcwustt die Geschichte gefälscht. Der Angeklagte will mit de» Artikeln in der „Münchner Post" nur berechtigte Interessen wahr genommen haben. Er behauptet, mit dem Inhalt der beiden Hefte sei der Sozialdemokratischen Partei, der er «»gehöre, und schliestltch ihm selbst der schwere Verwurs der Herbei führung des Zusammenbruches gemacht worden. Tic Ver treter der Presse haben nach der Rechtsprechung des Reichs gerichts auf dem Gebiete der Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht mehr Rechte alg jeder andere Meirich. Hier nach ist eine Wahrnehmung berccht gier Interessen nur ge geben, wen» der Angeklagte entweder eigene Interessen, oder mindestens solche Interessen, die ib» wie die eigenen berühren, wahrgcnommcn hat. Die Zugehörigkeit zu einer polit! chcn Partei erfüllt diese Forderung »och nicht. Der An geklagte ist tn den beiden Heften weder mit Namen genannt, noch sonst erkennbar gemeint. Er hat daher kein Recht, den Vorwurf aus sich persönlich zu beziehen. Die Acusternngen bleiben deshalb strafbar. AuS der Form der Acusternngen, der gehässigen nnd büh nenden Ausdrnckoweisc, ans der starken Hänsnng rein be schimpfender Worte geht die Absicht nnd dao Vorhandensein einer Beleidigung unzweifelhaft hervor. Die beleidigenden Wendungen sind gesucht, gehäs ia und üb»riegt grob. Der geklagte hat ibre außergewöhnliche ehrverletzende Wirkung durch den a», ersten Tage der Hanptverhandlnng versteckt er hobenen und am letzten Tage der -Hani'toerhandlung aller dings wesentlich abgcschn ächten «nbrgründ-ten Vorwurf der "» stechlichkcit deS Privatklägers zu vcr'chäifcn sich nicht ge scheut. Das wirkt st r a f e r s ch m e r c u d. Die beleidigenden Aensteruugen sind gebraucht worden während des Wahl kampfes, was strnsmildernd dazu bcrcchligt. oen der aiwesichts der austerordcntliche» Schwere der Ehrcukränkung an sich ge botenen Verhängung einer Frei Heils st rase Abstand zu nehmen. * Tost der Angeklagte Gruber verurteilt werden musste, lag aus der Hand. Wer dlc inkriminicrte» siebe» Artikel der „Münchner Post" durchlas. für den stand eigentlich fest, dast sich über den Geschmack n i ch l streiten lässt Die Niedrigkeit des Niveaus, aus dem sich der Kamps gegen die „Süddeutschen Monatshefte" bewegte, liest sich fürwahr nicht unterbieten. Wichtiger aber als die prozessuale Seite der Angelegenheit ist das. was die fünfwöchige Verhandln»« an politischen Er kenntnisse» für unser Volk zutage förderte. Die Partei des Angeklagten war in diesem Falle nickt etwa allein Herr Gruber und sein Blatt, für das er verant wortlich zeichnete, sondern die gesamte Sozialdemokratische Partei. Gruber lmt sich selbst in seiner Eröffnungsansprache dahin ausgesprochen, das, seine Sache die Lacke der gesamten S. P. D. sei. Die Taktik der Partei deS Angeklagten lies zu nächst darauf hinanS. auch die Unabhängigen von jedem Vor wurf des VatcrlandSverrateS reinznwasche» Man operierte zunächst mit dem Ammenmärchen, die braven U.-S-P.-D.- Leute hätten lediglich „aus wahrer Vaterlandsliebe heraus" deutsche Annexionen verhindern wollen, sie Härten Dcntsch- lanbs bedrohte Lage nicht erkannt und die O. H. L. überschätzt. Diese Mohrenwäsche gelang jedoch den großen .„Kanonen", welche die Sozialdemokratie im GerichtSsaale aufsahren liest, angesichts des erdrückenden Tatsachenmaterials, welches von der Gegenseite vorgebracht wurde, nickt Im Verlaufe des Prozesses wurde die Partei, die heute mit Männern wie Ertipien. die bekanntlich nach eigenem AuSspriich kein Vater land kennen, welches Deutschland keifst, in einer Fraktion zu- sammcnsitst, gezwungen, die Unabhängigen preiszugeben, um sich selbst einen NotauSgang aus der Sackgasse, in die man hincinaeralen war. zn verschaffen. Somit bleibt dem Prozeß wenigstens das eine Verdienst, dast er die tödliche Wunde am Partelkörper der deutschen Sozialdemokratie schonungslos ausgedeckt hat, an der dicke heute noch krankt, wenn sie auch nach austc» hin diese Wunde ängstlich zu verdecken sucht. ES hat einen erheblichen Teil der deutschen Sozialdemokratie ge geben. der während des Krieges das vermeintliche Interesse des internationalen Proletariats höher stellte als das Wohl des eigenen Volkes. Die Partes deS Angeklagten verlegte sich darauf, wochen lang tagtäglich den BcrS von der Aushungerung Deutsch lands. von der Ucbermacht der Feinde, von den Mistständen in der Heimat »nd an der Front hcruntcrzubeten. Diese cin- seil'gc Darstellung ocrsänat Irdocb keineswegs und bedeutet lediglich den Versuch einer Verschiebung des Kernpunktes, um den sich der Prozeß dreht. Niemand a»s der ganzen Welt wird jemals behaupten wollen, dast die Danks, die ungezählten Kanonen und Flugzeuge der Feinde »nd die Lebensmittel knapphett spurlos an Front »nd Heimat oorüberaeaanaen seien. Hier handelte rS sich nm den Nachweis, dast eS Lente, ja. ganze Partetnrnnv-n gegeben bat. die im Innern Deutsch lands lnstemattsch mährend deS Krieges den Umsturz organi- sicrten »nd dann durchgeftihrt haben. Dieser Nachweis ist inj vollem Umfange erbracht worden. WaS die einzelnen Zeugen und Sachverständigen über die Wühlarbeit tn der Heimat und, an der Front über den Wafsenankaus mit russischem Gelbe § zweck« Durchführung des Umsturzes, über die Revolution!«- rung des Ersatzes vorbrnchten und dokumentarisch belegten > ist erschütternd und beschämend zugleich. ES ist ein müßige»- Geschäft, darüber zu streiten, wie hoch der prozentuale Anteil dieser landesoerräterischen Mtnierarbcit am Zusammenbruche gewesen ist. Es genügt, zu wissen, daß die systematische Re-- volutionierung der Massen ein wesentliches Moment für unseren Zusammenbruch da,stellte. Im übrigen stimmten wenigstens tn dem einen Punkt alle maßgebenden Zeugen und Sachverständigen überein, dast zum mindesten der Ausbruch der Revolution selbst den deutschen Unterhändlern bet den Wassensiillstandsvcrhandlungen den letzten Trumpf aus der Hand schlug und erst unsere Kapitulation auf Gnade oder Un gnade notwendig machte. Der Nachweis der revolutionären Tätigkeit der Unab- bängigeil. dir im Verlaufe des Krieges immer mehr zunahm, ist aus Grund eines erdrückenden Tatsachenmaterials voll er bracht worden. Der billige Verlnch, Lente wie Haase, Varth und den sogenannten Letchenmüller alö harmlose Phantasten abzuschütteln, blieb natürlich ohne jede Wirkung. Ja, daS Zusatzgutachten des MajorS Volkmann vom Retchöarchtv in Potsdam bat das Verdienst, den schmachvollen Landesverrat der U. S. P. T. zwischen dem ü. November lüt8 und der Unterzeichnung des KrtcdensvertrageS in aller Deutlichkeit klargelegt zu haben. Selbst auf letten der Entente hat nie mand wider besseres Wissen die Lüge von der Alletnschuld Deutschlands in io schamloser Weise propagiert, wie di« deutschen Unabhängigen a»S rein parteipolittschen Gesichts punkten heraus. Auch an dem schmachvollen Verlust der Ott marken an einen damals leicht abzuwehrendeu Gegner trifft die Unabhängigen die Hauptschuld infolge ihrer systematisch«« Sabotierung eines Grenzschutzes. Die M. S. P. D. dagegen, so behauptet Herr Prof. Costmann. habe sich grundsätzlich z» dem Prinzip der Landesverteidigung bekannt. Er wolle gegen sie keinen Vorwurf erheben. Der NcchtSbcisiand des Kläger» Prof. Cotzmann, Graf Pcstalozza. hat seinerseits in seinem Plaidoyer auf den prin zipiellen weltanschaulichen Gegensatz zwischen sozialistischem und nichisozialisttschem Denken hingcwtcsen. Prof. Costmann hat seinen Rechtöbeistand in diesem Punkte desavouiert. Der Sachverständige Oberst Jochim bat dagegen klipp und klar erklärt, dast trotz des formellen Bekenntnisse- der M. S. P. zum Grundsatz der Landesverteidigung diese nicht von dem Vorwurf der intellektuellen Urbeberschaft am Dolchttohr frei- gesprochen werden könne, da sic durch ihre Lehr« vom Klasscn- kampf und vom internationalen Proletariat sahrzehntelang den nationalen Estrbcgrtss untcrwühlt und die StaatSgesin- nung der breiten Massen zersetzt habe. Während de» Kriege» lst dann die fürchterliche Saat aufgraangcn. Nack dem Urteil dieses Sachverständigen trifft die moralische Schuld die ge- samte Sozialdemokratie mit ihren verhängnisvollen klassen- vrrhetzendcn, internationalen Ideen. Pros. Costmann hat ein« nähere Behandlung dieser Frage abgcschnlttcn. io daß nach außen bin nur das oben auSgrsührte Ergebnis einer einwand freien Bloßstellung der Unabhängigen und Radikalen alS aus gesprochene Landesverräter acbltcbrn ist. Die heutige Ver einigte Sozialdemokratische Partei Deutschland- ist natürlich trotzdem von dem Vorwurf gegen die Unabhängigen mit- betroffen, da sic la diese vor reichlich drei Jahren wieder in ihren Sckost ausgenommen bat. Die Pariser Svionaae-AssSre. Paris, ». Dezember. Die Spionageaksäre Moreuil scheint wettere Kreiie zu ziehen. Im Verlauf des zweiten Verhör» wurde bekannt, daß Marthe Moreuil in Beziehungen zu einem Obersten gestanden bat, der sie an den Kommandanten eines FlugvlatzcS empfahl. Der Untersuchungsrichter hat gestern in Begleitung von einem Vertreter de- KrtegSmini- steriniiis eine Haussuchung tn den Räumen der Gesell- schast Vlertot-Burdncpt vorgenommen. Unter den vorgesun- denen Dokumenten hat man ein NamcnSvcrzctchni» der fran zösischen Fltegeroffiztere vorgesunden. Der «tue der verhaf teten Engländer, Oliver PH Uppe, soll «ach de« Angaben de» „Matin" im Jahr? UNS »nd Anfang 1»18 als Spion gegen Deutschland geardeitet haben. Er soll im Auftrag des eng lischen Nachrichtendienstes zweimal durch englische Flugzeuge tn Nordsrankrcich hinter der deutschen Front abgesetzt worden sein. lT. U.» Die en«Ns«tzen Svton». London, 8. Dez. DaS englische KrtegSmtnitterlum und da» Anstcnministertum teilen mit, daß ihnen von der Verhaftung von drei Engländern wegen Spionage in Paris a m t li ch nicht- bekannt sei. Die Verhafteten sind die Vertreter einer der gröst ten britischen Fabriken für Runds unkmatrrtal, Bern- dept Comp. Einer von ihnen, Philipp, ist der Bruder de» DirektvrS des Unternehmens Philipp und Leathcr waren während des Krieges Nachrichtenoffiziere. Man vermutet, baß sie sich zu sehr sür daS Rundsunkmatcrial von sranzösiscken Konkurrenzfirmen lnteresslert haben und so den Verdacht der Geheimpolizei aus sich gelenkt haben. Unnütze Papteroerkchwendnn«. Berlin, 8. Dez. Die repudltkantsche Beschwerde stelle hat a-u-f Grund des Artikel I2ü der RetchSverfassnng beim Ncichswrhrmlnlttcr eine Beschwerde erhoben dagegen» daß der Kysfhänserbnnd nnd die Offiziers- »nd Mannschaft»« Vereinigungen, die dem ttiisshäliser- und dem Deutschen Osfi- zlcrSdnnd korporativ angcschlvssen sind, nicht tn die Liste der sogenannten politischen Organisationen ausgenommen worden sind.
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