Suche löschen...
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 20.08.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-08-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-188408206
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-18840820
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-18840820
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-08
- Tag1884-08-20
- Monat1884-08
- Jahr1884
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ezrrks»^ Amtsblatt der Lönigl. Ämtshauplmannschast Flöha, des Lönigl. Amtsgerichts und des Ltadtrats M Frankenberg. ir«« N. 75 Pf. gerutzt worden, der Gedanke an den vornehmen Herrn. Uhr Alle eselle. verschied eit unsere in 6 Jah- l und Be- Die Be- Uhr von e, ab. ist 1884. man Erstehungslustige hierdurch eittladet. Ottendorf, den 19. August 1884. wozu alle stand. Inseraten. UmftD» ür dte ilttnb^lumm« Ä vormittag» ldtM. cher Sorte - Pf-, N.4O Pf. k. 40 Pf. 0 Pf. bis 0 Pf. bi« OPf. bis d: 4«i8- k08«»", M, wozu s Mön- eingeladen retton. Als er dann wieder in das Städtchen kam, blieb er noch einen Tag bei der gastlichen Familie. Dann mietete er sich ein Haus, aber am anderen Ende der Stadt. Er ließ sich regelrecht als Mechaniker nieder, und wenn er sich in Loudon oder einer anderen gro ßen Stadt auch wohl, kaum einen Namen erworben Die Ortsgerichte. Friebel, Erblehnr. nuar 1868 um 1 Mill. Thaler erhöht worden, beträgt also jetzt 12,219296 M. Durch das letzterwähnte Ge setz ging auch eine Anzahl wertvoller Schlösser und Parks in den annektierten Ländern auf die Krone über. Neben dieser Krondotation, welche eine unbedingte Ver pflichtung der Staatskasse bildet, sich also der Feststellung durch das Staatshaushaltsgesetz entzieht, hat das preu ßische Königshaus Privalrevenüen aus dem Hausfidei- kommiß, aus dem Krontresor und dem Fideikommißfonds für nachgeborene Prinzen. Das Hausfideikommiß begreift die angekauften Güter, welche nach einem Edikte Friedrich Wilhelms I. unter keinen Umständen von seinen Nach folgern sollten veräußert werden dürfen, dergestalt, daß geschehene Veräußerungen von dem jeweiligen König ohne Entschädigung der Besitzer rückgängig gemacht werden müßten. Aber die Slot kennt kein Gebot, und Friedrich Wilhelm III. mußte 1808 jenes Edikt durch ein anderes beseitigen, welches die Veräußerung gestattete. Das Hausfideikommiß umfaßt gegenwärtig folgende Güter und Forsten: 1. AmtSchmolsin im Kreise Stolp; 2. Herrschaft Rheinsberg im Kreise Ruppin; 3. Herr schaft Wusterhausen nebst 11 Rittergütern in den Kreisen Teltow und Beeskow-Storkow; 4. die vom König Fried rich Wilhelm IV. hinterlassenen Schatullgüter Parez, Falkenrehde und Uetz, dem Kronprinzen zum Nießbrauch überwiesen, im Kreise Osthaoelland belegen; 5. das Gut Bornstädt-Linstädt daselbst; 6. Erdmannsdorf im Kreise Hirschberg; 7. Arnsberg nebst Buschvorwerk und der Holländerei bei Schmiedeberg daselbst; 8. Pachtämter Gramschütz, Simbsen, Wegnersaue, Groß-Schwein und die Oberförsterei Töppendorf im Kreise Glogau; 9. Fürstenau im Kreise Neumarkt; 10. Oelse nebst Pacht vorwerk Oberölse; 11. die 1853 erworbene Herrschaft Karmunkau im Regierungsbezirk Oppeln mit 33 Domi- nialbezirken; 12. Nigripp, Wörmlitz, Nedlitz, Rent, Rent- ttererbseu Pf.; Heu .; Stroh U.; Kor- 50 Pf.; « Pf. degeschäft i ziemlich >er nach- timmuna nicht voll 000 Kilo bez., hie- frcmder igen pr. 150 nominell, hiesiger mer 140 ! 155 tto loeo bez. Raps« Br. per Nember- tus pr. Inserate werd« ' MU »Pf,. MM gespalten« Lorpi» pell« berechnet. «ewfler Jns^rgteN- betrag so Pf». KompligierteMdM bellartsch« ZufffM nach besonder«« hätte, so bestand er doch vortrefflich in Hodnes. Er konnte Uhren, Schlösser rc. reparieren, wußte außerdem mit großer Sachkenntnis Pferde zu taxieren, und fand allmählich Gefallen daran, einen kleinen, ehrlichen Pfer dehandel zu betreiben, was sein Ansehen nur noch er höhte. Um Weihnachten wurden in dem Städtchen viele Festlichkeiten gefeiert, und in der „zwölften Nacht", am heiligen Drei-Königs-Abend, war die Jugend bei Hoggins versammelt. Anfänglich spielte man Snapdragon, welches Spiel darin besteht, daß ein Kessel mit Rum oder Brandy und einigen Rosinen auf ein Feuer gesetzt wird und daß man mit den Fingern nach den Rosinen greift. Es entsteht dann, was den Hauptspaß bei dex Sache ausmacht, ein Geschrei von denen, die sich verbrannt haben, und ein Gelächter von denen, welchen diese Ehre noch beoorsteht. Das Spiel ermüdete indessen bald und es . folgte ein anderes: odaraetors. Man zeichnet auf schmale Streifen Papier die eine oder die andere Figur, z. B, einen König, eine Königin, einen Schornsteinfeger, Har lekin u. dgl. m. Wenn man nicht klar und deutlich zeichnen kann, .schreibt man darunter, was die Zeich- Freitag, den SS. Atmust «. von Nachmittags 2 Uhr an sollen in der Behausung des Gutsbesitzers Geifert in Ottendorf 4 4 ««Lv, S 1 eine größere Parthie verschiedenes und S »«ttotvltv», S »vttv». Bekanntmachung. Auf Anordnung des König!. Amtsgerichts zu Mittweida sollen Sonnabend, den SS. August ». von Vormittags 9 Uhr an, eventuell Montag, de« SS. August «. von Vormittags 8 Uhr an im Geifert scheu Gute zu Btt-ck dorf die eingebrachten an Heu, Weizen, Roggen, Hafer u.s.w. durch die unterzeichneten Ortsgerichte meistbietend öffentlich versteigert werden, wozu Die Revenüen des deutschen Kaisers. Mit Unrecht hält man den deutschen Kaiser für einen der reicheren Monarchen Europas. Allerdings hat der greise Herrscher auf den Thronen Preußens und Deutsch- schlands „zu leben", in bezug auf die Höhe seiner Zivil- liste kann er es jedoch seinem Großneffen, dem Kaiser von Rußland, dem bestdotierten aller Regenten, durchaus nicht gleichthun. Gegenüber den vielfach verbreiteten irrigen Ansichten über die Einkünfte des deutschen Kaisers und Königs von Preußen dürfte eine historisch begründete Darstellung seiner Revenüen von Interesse sein. Als Kaiser bezieht der König von Preußen keine Ein künfte, obwohl die Repräsentation manche bedeutenden Ausgaben erfordert. Die Revenüen des preußischen Kö nigshauses, soweit sie aus öffentlichen Fonds bezogen werden, führen sich zurück auf die Verordnung vom 17. Januar 1820 wegen der künftigen Behandlung des Staats- schuldenwescns, welche im 8 3 erklärt, „daß für den Un terhalt der königlichen Familie, des königlichen Hofstaates und sämtlicher Prinzlicher Hofstaaten, sowie auch für alle dahin gehörenden Institute rc. ein jährlicher Bedarf von 2z Mill. Thaler erforderlich sei", und bestimmt, daß für die Staatsschulden alles Vermögen und Eigentum des Staates, insbesondere Domänen, Forsten rc., hafttt, je doch erst nach Deckung jener 2z Millionen, die also aus den Einkünften der Domänen und Forsten vorweg ge nommen werden. Die preußische Verfassungsurkunde hat dieses Verhältnis anerkannt und bestätigt im Artikel 59, welcher feftsetzt, daß dem Kronfideikommiß die durch das Gesetz vom 17. Januar 1820 auf die Einkünfte der Do mänen und Forsten angewiesene Rente verbleibt. Ein schließlich des Goldagios stellte diese sich auf 2,573098^ Thaler. Sie ist durch das Gesetz vom 30. April 1859 Um 500000 Thaler, dann durch das Gesetz vom 27. Ja- baare Bezahlung öffentlich versteigert werden. Ein specielles Verzeichniß der zu versteigernden Gegenstände enthalten die Amtsstelle und im Gasthofe zu Ottendorf aushängenden Anschläge. Mittweida, am 19. August 1884. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts daselbst. Birkner. nung bedeuten soll. Die Blätter werden alsdann in einen Hut geworfen, aus dem jeder Anwesende ei» Blatt zieht. Die Figur, die man gezogen hat, muß man den ganzen Abend spielen, so gut man eben kann. Nun traf es sich so, daß Sarah ein Zigeunerweib zog und Henry einen königlichen Kammerherrn. Als sie ihm aber weissagen sollte, fiel sie aus der Rolle und stand wie verloren da. In demselben Augenblick be gann die Musik zu spielen ; Henry nahm Sarah schnell bei der Hand und führte sie zum Tanz, und da sie in ihrer Gemütsbewegung nicht darauf achtete, gelang es ihm, sie während des Tanzes unter den Mtstelzwsig zu führen, der in der Mitte des Zimmers von der Decke herabhing. Damit hatte er sich nach alter Sitte das Recht erworben, sie unter dem Mistelzweig zu küssen, und zwar durfte der Kuß auf die Lippen gegeben wer den, während man sonst, wenigstens, wenn andere eS sahen, nur auf die Wangen küßte. Bei diesem Kuß rief Sarah aus: „Gott helfe mir!" und eilte zu ihrer Mutter. Als diese ihre Gemütsbe- ""gung sah, ging sie mit ihr beiseite und fragte sie malige Besitzungen des Prinzen August von Preußen; 13. die Herrschaft Seegersdorf mit Neugersdorf und Tschirne; 14. Herrschaft Zerlow im Kreise Meschen; 15. die Raudnitzer Güter im Kreise Rosenberg (13—15 von Wilhelm I. erworben). „ Den Krontresor bildet em Kapital von 6 Mill. Tha- ler. Er ist von Friedrich Wilhelm III. gestiftet, als. die ihm während der Kriegszeit teilweise entgangenen Reve nüen nach der Niederwerfung Frankreichs und der diesem auferlegten Kontribution nachgezahlt wurden. Derselbe König hat auch den — nicht bedeutenden — Fideikommiß fonds für nachgeborene Prinzen gestiftet, welcher jetzt 2 Herrschaften umfaßt. Ertliches und Sächsisches. Frankenberg, den 19. August. ,, -f Unser Marktplatz bot gestern am späten Nachmit tag ein belebtes Bild, da auf demselben die gesamte Feuerwehr der Stadt, ohne Ersatzmannschaft insgesamt 471 Mann, zu einer Schauübung versammelt war, zu welcher neben der städtischen Vertretung die Vorstände der hiesigen Behörden, sowie eine Anzahl der benachbar ten Gemeinde- und Feuerwehrvertretungen Einladung erhalten und sich vor dem Rathause versammelt hatten. Nach der Aufstellung der Mannschaften nach den verschie denen Korps, welcher die Absperrung des Platzes durch die freiwillige Schutzwache vorausgegangey war, wuMe gleichzeitig von 5 Spritzenzügen, von denen je 2 aufW Turnerfeuerwehr und die freiwillige und 1 auf die Pflicht? feuerwehr entfallen, eine Spritzenschulübung abgehalten. Es folgte hierauf unter Musikbegleitung der Vorbei marsch vor den zu dem Schauspiel Geladenen, worauf die Mannschaften in der Schloßstraße Aufstellung nah men, und von hier aus der Sturmangriff auf das durch ein den „roten Hahn auf dem Dache" vorstellendes ßine Geschichte aus der guten atteu Zeit. Einer englischen Chronik nacherzShlt. (Nachdruck verboten.) " (Fortsetzung.) Jetzt erinnerte sich Henry auch daran, daß er noch seinen Ranzen von Hoggins holen müsse, und das Gefühl der Freude, das diesen Gedanken be gleitete, fiel ihm so sehr auf, daß er anfing, dasselbe zu untersuchen. Und da stand mit einem Male das Bild des jungen Mädchens vor ihm und dies Bild schien wie warmer Sonnenschein in sein Herz hinein, sodaß er verwundert sich fragte: „Ist es wirklich Liebe, was ich fühle? Wird sie mich auch wiederlieben? Das Mädchen, das so herzensunschuldig ausschaut, kann ja einen jungen Burschen aus ihrem Stande lieben. übmikhmm «lß« d« ^rlagSttpediMm «Nh deren ZeltmtgSbotm, auswärts sämtliche MnauS und Malstellm der DovncenexpeMonm: k Vogler - «. L. Daube L .c. «cherdem^ Auerswald« Hr. »a^^^t« (tm «ArichY, in Niederwiesa Hr. M°teri°lw°renMdl«r ^ AI 194 Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«, abends (ür Pen fol genden Tag. Preis vierteljährlich r M. so Pfg., Monatlich so Pfg., SiNjel-Nrn. S Pfg. Bestellungen nehmen alle Post anstalten, Postboten und die Ausgabe stellen de» Tage blatte» an.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite