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Elbeblatt und Anzeiger : 19.10.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-10-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-188910190
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18891019
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18891019
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-10
- Tag1889-10-19
- Monat1889-10
- Jahr1889
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 19.10.1889
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EUMall und AnMgtr Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaktion verantwortlich: T. Langer in Riesa. H 128 Sonnabend, den IS. Oeioder IMS Amtsötatt der Sömgl. Amtsha«ptMM«schast Großenhiin, des SSuigl. MtSgerichtS Md der StadttaW z> Ml>- ist berufen, diese Grenzen gegen alle Angriffe zu schützen, und da die Erfahrung vor 1878 bewiesen hat, daß mit den gemeinrechtlichen Bestimmungen dieser zuverlässige Schutz nicht ausführbar war, so be durfte es eines Spccialgesetzes, das seit dem Jahre 1878 seine nützliche Wirkung vollauf bewiesen hat. Eine Unterdrückung der socialdemokcatischen Lehre kann das Gesetz selbstverständlich nicht erzielen und auch nicht wollen; aber dazu soll es vor allem Mitwirken, daß die Verbreitung dieser krankhaften Lehre wenigstens nicht öffentlich betrieben, daß sie soweit es irgend möglich eingeschränkt und gehindert wird. Dieses Ziel ist vorhanden, so lange es sozialdemokra tische Wühler in bedrohlicher Anzahl und mit bedeuten der Hetzkraft giebt; alle 2 oder 3 Jahre die Frage zu erneuern, ob diese Hetzer bekämpft und thunlichst un schädlich gemacht werden sollen, hat keinen Sinn; die stets erneute Stellung der Frage dient höchsten dazu, diesen Hetzern selbst und ihren oft unfreiwilligen und nicht böswilligen, sondern einfach einsichtslosen und selbstsüchtigen Freunden immer von neuem Stofs zu den schlimmsten Wahlumtrieben und Beunruhigungen zu geben; eine Fristbestimmung ist um so weniger nöthig, als beim Fortfall der sozialdemokratischen Wühlereien von selbst auch die Anwendbarkeit des Spezialgesetzes fortfällt. Auf der anderen Seite aber haben wir bisher bei der Anwendung des Gesetzes solche hinreichende Erfahrungen gemacht, daß wir heute darüber nicht zweifelhaft sein können, daß das bestehende Gesetz eine Reihe von Aenderungen zuläßt, ohne daß durch sie der Zweck des Gesetzes verfehlt wird. Diese Aenderungen, für die in den bisherigen Kommissions verhandlungen des Reichstages reiches Material zu sammengetragen ist, müssen nach 2 Richtungen vorge nommen werden. Einerseits lassen sich einzelne der Maßregeln noch beträchtlich mildern, anderseits wird eS, wie wir wiederholt betont haben, nothwendig sein, noch mehr als bisher, sei es durch Berufung höchster Gerichtshöfe als Beschwerde-Instanz, sei es durch weitere Zulassung des Rechtsweges, Gewähr dafür zu bieten, daß das Gesetz nach strengem Recht frei von Willkür jederzeit angewandt wird. Soweit wir hören, bewegen sich die preußischen Vorschläge in der That nach diesen beiden Richtungen. Auf die Einzelheiten derselben jetzt schon einzugehen, hat noch keinen Zweck, da eS nicht unmöglich ist, daß dieselben im Bundesrath noch Abänderungen erleiden können. Auf alle Fälle wird der Bundesrath dafür sorgen, daß die Vorlage de« Reichstag thunlichst bald nach seiner Bereinigung zu. gehen wird, so daß hier reichliche Zeit zu gründlichen Berathungen und befriedigenden Beschlüssen geboten sein wird. Deutsches Reich. Kaiser Alexander III. hat dem Magistrat von Berlin die Summe von 10000 Mk. für die Armen überwiesen. Sein Regiment beschenkte er dieses Mal ganz außergewöhn lich reich. Am Donnerstag Mittag 11 Uhr 45 Minuten haben der Kaiser und die Kaiserin von Rußland iu dem Hofzuge Neufahrwasser verlassen und die Rückreise über Danzig-Dirschau fortgesetzt. Die kaiserliche Uacht „Dershawa", welche die Kaiserflagge niedergeholt hatte, verblieb vorläufig im Hafen. Der Reichskanzler hat sich mit seiner Gemahlin am Mittwoch Nachmittag von Berlin nach FriedrichS- ruh zurückbegeben. Vorher hatte der russische Bot schafter Graf Schuwalow über eine Stunde beim Reichs kanzler verweilt. Wie in Berliner diplomatischen Kreisen verlautet, hätten die während der Anwesenheit des Zaren in Berlin geflogenen politischen Erörterungen ein befrie digendes Ergebniß gehabt. Man hält zur Zeit den Frieden auf Grundlage der bekannten Auffassung für gesichert, daß Bulgarien innerhalb der russischen^ Serbien dagegen innerhalb der österreichischen Inte' effensphäre liege. Die Meldung, daß Deutschland sich geweigert habe, Mataafa als König von Samoa anzuerkennen, ist nicht unwahrscheinlch. Es ist sogar anzunehmen, daß auch England und Nordamerika sich bereits formell dieser Weigerung angeschlosien haben; denn auf der Samoa-Konferenz zu Berlin haben sich die drei Mächte ausdrücklich dahin geeinigt, Malietoa als König an- zuerkeunen, nicht Mataafa. Eine gemeinschaftliche Versicherungsanstalt zur Ausführung des Alters- und JnvaliditätSgesetzes wird von den thüringischen Staaten herzustellen beabsichtigt. Es finden dieserhalb Konferenzen am Mittwoch und Donnerstag in Eisenach statt. Wegen Majestätsbeleidigung, begangen gegen deu Fürsten von Reuß 8. L., wurde der freikonservative Reichstagsabgeordnete Buchdruckereibesitzer Otto Henning in Greiz zu dreimonatlicher Festungshaft verurtheilt; Herr Henning hat Revision angemeldet. Nach einer Mittheilung der „Hamb. Nachr." ver lautet über die Stäbe der neu zu errichtenden Armeen corpS, daß man bei deren Bildung mit der größte« Sparsamkeit zn Werke gehe. In Folge dessen solle« Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder ent sprechender Haftstrafe geahndet. Außerdem kann Wegweisung vom Markte erfolgen. Das Budenbauen am Sonntage ist gesetzlich nicht gestattet. Riesa, den 18. Oktober 1889. Der Stadtrath. ** Klötzer. Bekanntmachung. Alle im Gemeindebezirke der Stadt Riesa aufhältlichen Reservisten der Jahresklassen 1882 bis mit 1889 und alle Dispositions-Urlauber erhalten Befehl, zu der Freitag, de« 8. November 188S, Vormittags 1V Uhr im Reithaus der Artillerie zu Riesa stattfindenden Kontrolversammluttg zu erscheinen. Die Militärpapiere sind mitzubringen. Schirme und Stöcke dürfen zur Kontrolversammlung selbst nicht mit gebracht werden. Nichterscheinen wird mit Arrest bestraft. Königliches Bezirks-Kommando U Dresden. Tagesgeschichte. Die preußischen Vorschläge wegen Verlängerung des Socialistengesetzes liegen jetzt dem Bundcsralhe vor; es ist anzunehmen, daß die Bevollmächtigten zu nächst ihren Regierungen Kenntniß von denselben ge geben haben werden, so daß wohl erst in nächster Woche der Bundesrath zur Beschlußfassung kommen wird. So weit man hört, schreibt die „Köln. Ztg", ist die preußische Regierung zur Ueberzeugung gelangt, daß eine Uebersührung^-der Bestimmungen des jetzigen Socialistengesetzes in das gemeine Recht zur Zeit jedenfalls nicht ausführbar ist, weil es bisher nicht gelungen ist, solche Distnitionen aufzustellen, welche sich nicht gleichzeitig auch aus andere oppositionelle Parteien ausdehnen lassen. Eine solche mißbräuchliche Aus dehnung aber muß wenigstens nach der Ueberzeugung der Nationalliberalen unbedingt vermieden werden. Es ist nicht zu bezweifeln, daß auch die große Mehr heit des Bundesraths sich in dem gleichen Sinne wie die preußische Regierung aussprechen wird. Da es anderseits der Anschauung aller staatserhaltenden Parteien entsprechend ausgeschlossen ist, daß das jetzige Schutzgesetz ohne Ersatz bleiben kann, und da auch seitens der einzelnen Parteien die Versuche, passende gemeinrechtliche Strafbestimmungen zu finden, als ge scheitert angenommen werden müssen, so bleibt nichts übrig, als das gegenwärtige Specialgesetz zu verlängern und ist demselben nur diejenigen Anordnungen zu ändern, deren Ersetzung sei es in Bezug auf die Mög lichkeit einer milderen Handhabung, sei es in Bezug aus größere Rechtssicherheit sich als Wünschenswerth herausgestellt hat. Voraussetzung dieser Aenderunz aber dürfte wohl in erster Linie der Fortfall der jetzigen Fristbeschränkunz und der Nothwendigkeit steter Erneuerung sein. Das Gesetz, das jetzt zu Stande gebracht werden soll, muß, wenn es irgend möglich ist, auf die Dauer gemacht werden; denn es muß gelte», so lange dem Staate und der bürgerlichen Gesellschaft von der socialdemokratischen Bewegung Gefahren drohen, die nur mit starker Hand bekämpft werden können. Das Deutsche Reich hat mit weitem Blick und offener Hand eine socialpolitische Gesetzgebung begonnen und erlassen, die auf der Grundlage der jetzigen Staats und Gesellschaftsordnung eine Lösung der socialen Frage anstrebt, soweit irgend sie ein Staat zu erzielen vermag. Aber daS Reich kann verlangen, daß die Grenzen dieser Staats- und Gesellschaftsordnung von allen Unterthanen geachtet und anerkannt werden: «S Bekanntmachung, betreffend die Plätze für feilzuhaltende Waaren auf dem nächsten Jahrmärkte. Mit Rücksicht auf die zur Zeit Hierselbst vorgenommenen Straßenbauten werden bis zur Bekanntgabe der neuen Marktordnung, welche zum nächsten Jahrmärkte in Kraft treten wird, den auf dem diesjährigen Herbstmarkte feil haltenden Gewerb treibenden und Händlern folgende Plätze angewiesen: I. Alle Händler rc., welche in Buden feilhalten, haben auf dem Albertplatze Ausstellung zu nehmen. Hiervon sind ausgenommen: i die Korbmacher, Spiel, Filz-, Klempner- und Eisenwaaren- händler, welche aus die Groffenhainer Straffe von dem Grund stück Nr. 2 daselbst an aufwärts d. h. nach dem Albertplatze zu, und von da weiter auf die Hauptstraffe bis zum Albertplatze ge wiesen werden; 2. sämmtliche Inhaber von Bockständon, welche auf die Großenhainer Straße vom Grundstück Nr. 2 daselbst abwärts gewiesen werden. II Die Händler mit Aischwaaren, Semmeln und Kuchen in Buden und auf Tischen werden angemessen auf verschiedene Plätze vertheilt. III. Die Schuhmacher haben auf der Albertsiraße und dem unteren Theile des Albertplatzes nach der Parktreppe zu sich aufzustellen. Alles Nähere bestimmt der diensthabende Polizeiwachtmeister bezw. dessen Stellvertreter, deren Weisung unbedingt Folge zu leisten ist. 42. Aatzr^ Itrjcheint in Ries a wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag. — Abonnemensprei« vierteljährlich 1 Mark 2b Psg. — Bestellungen nehmen alle ltaiserl' Veftonft-lie , voftboten, d,e Expeditionen n, Riesa und Strehla (S. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserat«, wrlche bei dem ausgebreiietcn Leserkreise eine wirksame verössimt lichung finden, erbitten wir uns bis Montag, resp. Mittwoch, Freitag oder Sonnabend Lormtttags v Mr. Insertionspreis die dreigespaltene LorpuSzeile oder deren Raum 10 M«
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