Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.10.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-10-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191710229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19171022
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19171022
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-10
- Tag1917-10-22
- Monat1917-10
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.10.1917
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
24« »»t« »der s 84 Pf. 36 Pf. 16 Pf. 18 Pf. ten de» Bc» zirk« - Gröba mit Rittergut und Werda; 32 Pf. 34 Pf. Vororte bestimmteEemein- den ö!)' Vollmilch a) bei Abgabe durch den Erzener an den Verbraucher ab Stall (auf , Karte) . - - Liter -) beim Verkaufe im Laden oder ab . Wage» (Ladenpreis) Liter «) Magermilch bez. Buttermilch ») bei Abgabe durch den Erzeuger an den BerbräUcher ab Stall Liter d) beim Verkauf im Laden oder ab Wagen (Ladenpreis) Liter Bekanntnmchimg, die nachträgliche Belieferung vo« Zuckerkarten Setreffeud. Ls bat sich gezeigt, daß ,licht alle Kleinhändler in der Lage waren, ihren Kunden den ihnen zuftehenden Zucker bis zum 20. Oktober 1917 zu liefern. Um «ine Beeinträchti gung des Zuckerbezugsrechts z» vermeiden, wird deshalb die mit Verordnung vom 6. Oktober 1917 bestimmte Frist, innerhalb welcher die Zuckerkürten und Bezugskarten der Reihe 6 noch beliefert werden dürfen,' bis zum »8. Oktober 1017 verlängert. Die Abgabe von Zucker auf Karten der Reihe 6 nach dem 28. Oktober 1917 ist verboten. 587 IILlo Dresden, den 20. Oktober 1917. 5065 Ministerium des Innern. —— Auf Grund einer Ermächtigung durch das Königliche Ministerium des Innern — LandeSlebenSmtttelamt — werden hiermit die Landwirtschaftlichen Hausfrauenvereine zu Srostenhain, Riesa und Radeburg sowie die Obftgeschäfte Ang. verw. Lanzsch in Großenhain, Hermann Grable in Riesa, . Reinhold Sachse in Radeburg ermächtigt, Obst ohne Benutzung der Bezirksobstsammelstellen unmittelbar aufzukaufen und was dm Hausfrauenvereine anlangt, aüch abzugeben. .^Großenhain, am 18. Oktober 1917. —102 » vi. Der Kommuualverband., rm Felde hmter der Reichs- und Heeresleitung, zu jedem Opfer an Gut und Mut bereit, bis Ehre und Freiheit des Vaterlandes gegen den Ansturm übermächtiger . Femdc siegreich behauptet sind. Gott segne alle Treue und Opferwilligkeit durch einen glücklichen ersprießlichen »rieben. -Wilhelm, I. R. Ach habe in der Tat eine -roße nachträgliche Ge- burtStagssrcude empfunden, als sich Eurer Et-zellenr M9 telluug von dem glänzenden Erfolge der sieber.cn Kriegsanleihe erhielt. Es zeigt unseren Grünern , uss neue, datz Deutschtznd auch wirtschaftlich nicht nieder- zuringen rst,irnd-^t mir dea Beweis, daß, das deutsche Volk unerschütterlich guk den Weg vertraut, Eure Ex- Der Kaiser «ad Hiubeubiirg zam Ergebnis »er 2. Kriegsanleihe. Aus Anlab des Ergebnisses der Kriegsanleihe erhielt der Staatssekretär des Reichsjchatzamtes Graf von Röder» folgende Depeschen: Hoch erfreut über das glänzende Ergebnis der Zeich nungen zur siebenten Kriegsanleihe spreche ich Ihnen, der^ Reichsbank und allen Beteiligten für die erfolgreiche ' Abeit meinen herzlichen Dank und Glückwunsch aus. KiAHoN und »lewem letzt das gesamte deutsche Holk «N « vierte» Krie re mben Men Leldedsöhnen 18 Pf. » «ouur» «rrrL 20 Pf. LO Bei Zubringung ins Haus darf ein Zuschlag von 2 Pfennigen für den Liter erhoben «erden. Für Bruchteile eines Liters dürfen die Preise nach oben auf den nächsten vollen Pfennig abgerundet werden. Die Höchstpreise unter 4 und 8 gelten nicht für besonders gewonnene oder bearbeitete Kinder» und Krankenmilch. Für diese werden, sofern sich daS'Bedürfnis ergeben sollte, besondere Preise festgesetzt. Die vorstehend festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung von 17. Dezember 1914 iReichSgesetzblatt Seite 510). Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe brS zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast vom 29. Mai 1917 findet hiermit ihre Erledigung. Großenhain, am 22. Oktober 1917. 41 o IV Der Kommunalverband. WbtiMMiteM SM lü SMlMW tck. i Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 29. Mai v?*7<^1b6 » vir. — (Großenhainer Tageblatt Nr. 124 vom 2. Juni 1917, Riesaer Tageblatt Nr. 125 vom 2. Juni 1917, Radeburger Anzeiger Nr. 63 vom 5. Juni 1917) wird darauf hingewiesen, daß die Betriebe in Gruppe (zu vergl. Ziffer 2 dieser Bekanntmachung) den ^moau von Ersatzapparaten auch dann vornehmen müsse», wenn der Ersatzapparat erst »ach Eröffnung des Kampagnebetriebes 1917/18 angeliefert wird. Die Aufstellung des muß in diesem Falle während einer kurzfristigen Betriebsunterbrechung erfolgen. Keinesfalls darf der Ablieferungstermin weiter hinausgeschoben werden als tzAzur UM-feruug der Ersachapparate. Anträge auf eine weitere Hinausschiebung Ar Metall-Mobtlmachungsftelle einzureichen, sofern der Ablieferungspflichtige sich nicht iyit der Entscheidung des Kommunalverbandes zufrieden gibt. Weiter wird darauf hmgewiesen, daß von der Bekanntmachung A.e. 100/2.17. Lll. 4. Vicht betroffm werden und deshalb nicht abaeliefert werden brauchen: 1- Deftillationsapparate zur Herstellung von destilliertem Wasser, 2- Destillationsapparate zur Herstellung von pharmazeutischen Produkten, 3. Destillatlonsapparate zur Herstellung von Essenzen, die nicht zur Bereitung - von Branntwein und Likören benutzt werden, 4. Deftillationsapparate in Apotheken, 5. Deftillationsapparate in Färbereien und chemischen Fabriken, die zur Rückge« Amtsblatt E«" Mr U« «nstl. «mt»h-iq>tmamMst Großenhain, das KSnigl. «mtSgeriLt im» den Rat der «<»1 «t-la. sowie den Gemeinderat GrSka. > «veiws. 7V. AäM winnung von ReinigungS- und ExtraktionSmitteln, wie Benzin, Aether Alkohol, Benzol usw. benötigt werden, 6. Destillationsapparate in Pechfabrlken, Lackfabnken, ' 7. Deftillationsapparate zur Herstellung von chemische» Produkten in chemischen 8. Äsichkessel, Zuckerlösekeffel und Abfüllapparate zur Herstellung von Selter» wasser, Limonaden und Marmeladen. , . Sofern jedoch die Betriebe Apparate der unter 1-8 genannten Art besitzen dere« Gesamtgewicht 180 bg überschreitet, sind diese Betriebe nach Verfügung A.1./7. vom 20. Juli 1915, betr. Bestandsmeldung und Verwertung von Kupfer in Fertigfabrikaten, melde^flichti«.terlaffene Meldungen sind auf dem vorgeschriebenen von denP ost" 1 und 2. Klasse erhältlichen Vordrucke» bei der Metall-Mob,lmachungSstelle des Kriegs» Ministeriums Berlin IV 9, Potsdamerstr. 10/11, zu bewirken. Die Sammelstellen sind angewiesen worden, bei freiwilliger Ablieferung der unter 1-8 genannten Apparate , , für das i-e Kupfer 5 M., für das 1« Kupferlegiernna 3 M. §u r"b^en.^ anr 17. Oktober 1917. 139 b vir Der Kommunalverband. Donnerstag, den «8. Oktober 1017, vormittags ,0 Uhr wird im Sitzungssaal der Königlichen Amtshauptmannschast , öffentliche Bezirksausschustfitzung abgehalten. , , Großenhain, am 20. Oktober 1917. , 1. Königliche Amtshauptmannschast. Da» Riesaer Tageblatt «scheint lebe» Tag avmd« V.7 Uhr mit Ausnahme der Sonn-und Fest«««. Ä'S'?.5°,o°u^orm^taa?au^E^ bezahlen^emeGe^h °fiir Kaiserl. Postanstalten vierteljährlich SM Mark, nionatltch Ä Pf. Anzeigen Np di« Runnner de» Aurgabeta^r^slndi« Silben) 20 Pf ^OrtSpre?» 15 Pf.) zeitraubender und tabellarischer Satz ent» 2A d°« «r^chein.n'°n bestimmten Tagen und Plätzen "ird nicht üd^onvnnu Pni« fiir d. brert. SmndsHrffp^ werden muß oder der Siuftraggeber ,n R« sprechend höher. Nachweisung«, und PrrmittelungSaebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der verraa ve s , Arien oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» zellcnz bitte ich, meinen herzlichen Dank dafür bekannt-- ä"geben. Alle aber, die etwa beabsichtigen, durch eine Mitteilung beionders schöner Teilergebnisse ihres Wir kungskreises mich an ihrer berechtigten deutschen Freude tcilnehmen zu lassen, bitte ich, zur Entlastung der Post davon Abstand zu nehmen. Gencralfeldmarichall von Hindenburg. Kriegsnachrichte«. Bon den Fronten. . Zom 21. Ottoher wird geineldet: Rach vorübergeben- _der Feuersteigerunü ur ^nMrgxnstuude.n deL W. Ok» MSHiNll m LeWa zm Mus in nssnUMm MM. Der Vorstand des Viehhandelsverbandes beabsichtigt, Landwirten, die vom 15. Oktober an Kühe und hochtragende Färsen aus anderen Bundesstaaten entfuhren, -0 v. v. des von ihnen gezahlten Ankaufspreises als Beihilfen zu gewähren, jedoch nnt der Beschränkung, daß für ein Stück nicht mehr als Mk. 300.- gewährt werden. Für solche Rinder, für die der Landwirt nicht mehr als Mk. 800.— gezahlt hat, werden Beihilfen nicht bewilligt. Anspruch auf die Beihilfe haben nur Landwirte, die ' - 1. mindestens diegleicheAnzahlSchlachtrinder vorher, zu den nach der Bundesratsverordnung vom 19. März 1917 festgesetzten Höchstpreisen an einen zum Aufkauf von Schlachtvieh berechtigten Händler oder gegen Bezugs» schein p e rkaufthaben, 2. das Nutzvieh selbst austerhalbSachsens kauften oder durch schlche Händler bezogen haben, die vom Vorstande des ViehhandelsverbandcS zur Einfuhr von Nutzvieh zugelassen sind nnd sich einer besonderen Ueberwachung dieser Einfuhr unterworfen haben. , Diese Ueberwachung hat den Zweck, zu verhindern, daß bei der Einfuhr des Nutz viehes unberechtigte übermäßige Verdienste gemacht werden. . Zur beihilfeberechtigten Einfuhr von Nutzvieh werden nur solche Händler zugelassen, die Mitglieder des Viehhandelsverbandes sind und sich den vom Vorstande des VichhandclS- verbandes ausgestellten Ueberwachungsbedingungen unterworfen haben. Anträge auf Zulassung sind unmittelbar beim Vorstande des Viehhandelsverbandes anzubringen. Die Ueberwachungsbedingungen sind in der Geschäftsstelle des VichhandelS- vervandes zu entnehmen. . Der zugeläffene Händler erhält eine besondere Bescheinigung vom Vorstande des Vieh- bandelsverbandes ausgefertigt. Es liegt im Interesse der Landwirte, die den Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen wollen, sich durch Einsicht der Bescheinigung zu vergewissern, daß sich der Händler den Ueberwachungsbedingungen des Viehhandelsverbandes unter worfen bat. Die Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind beim Vorstand des Viehhandelsver bandes, Leipzig, Gcorgiring 9, schriftlich spätestens 10 Tage nach der Uebernahme des Nutz viehes durch den Landwirt einzureichen und es ist ihnen beizufügen: ») die Kaufsanzeige, aus der hervorgeht, daß ein Schlgchtrind nach dem vom 1. Juli d. I. gültigen ermäßigten Höchstpreise nach der BnndesratSverordnung vom 19. März 1917 abgeliefert ist,' b) der Schlußschein, den der Händler beim Kaufe des Nutzviehes, für welches die Beihilfe begehrt wird, dem Landwirt übergeben hat oder, falls der Aufkauf vom Landwirt unmittelbar außerhalb Sachsens getätigt ist, der Nachweis über den gezahlten Betrag, so wie der Frachtbrief. Ein klagbarer Anspruch auf Gewährung der Beihilfe besteht nicht. Der Vorstand des Viehhandelsverbandes behält sich die Ablehnung der Beihilfe insbesondere auch dann vor, wenn der Kommnnalverband, in dem der Landwirt wohnt, mit der Lieferung der ihm von der Landesfleischstelle auferlegten Schlachtviehumlage im Rückstände geblieben ist. Der Viehhandelsverband ist auch bereit, den Landwirten auf Antrag außersächsisches Nutzvieh zu Selbstkostenpreisen zu liefern. Die Beihilfe wird in diesem Falle bei Ertei lung der Rechnung abgesetzt. . Leipzig, den 29. September 1917. Der Vorstand des Biehhandelsverbandes des Königreich- Sachsen. Wärmczimmer in Gröba. . Es soll erwogen werden, während der Wintermonate einen größeren Raum als Warmezimmer emrichten zu lassen, da wegen des Kohlenmmigels besonders den Unter- wletcriluud Schlasstelleinnhabern voraussichtlich wenig Kohlen zugeteilt werden können. Das Warmezimmer soll an Werktagen von nachmittags 6—9 Uhr geössnet sein, es besteht m ^T^nkzwang, jedoch soll die Möglichkeit geboten werden, warme Getränke zu erhalten. Auch emige Tageszeitungen sollen ansgelegt und ans der Volksbücherei könnten Bücher W» Lesen entnommen werden. Für die Benutzung des Würmezimmers soll je nach der Beteiligung eme mäßige Gebühr erhoben werden, die monatlich im voraus zahlbar ist: nur d,e mit Ausweis versehenen Personen könnten Zutritt zu dem Wärnrezimmer erhalten. Um emen.UeberbUck über de>l uugesahreu Beiuch des Würmezimmers zu erhalten, erbitten wir möglichst bindende Anmeldungen entweder schriftlich oder mündlich im Gc- meindeamt, Zimmer Nr. 4, bis spätestens zum 25. ds. Mts. zu bewirken. Gro b a, Elbe, am 20, Oktober 1917, Der Wemeindevorstand. Nuk SS.WL Inhalt dl-!-, BM!-r M °u- °°m AE-°- I» Gröba, Elbe, am 20. 10. 1917. Der Gemeindevorstand. Auf Grund von 8 2 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern über Milchhöchstpreise vom 10. Oktober d. I., abgedruckt in Nr. 242 der Sächsischen Staatszeitung vom 17. Oktober 1917. werden für den Bezirk des KommunalverhandeS G-oß-nbain, einschließlich dir Städte Großenhain und Riesa folgende Höchstpreise festgesetzt: ssir die Übri. Bororte bestimmteiiMemein- Lrischas- - 1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite