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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.06.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-06-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190606293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060629
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060629
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-06
- Tag1906-06-29
- Monat1906-06
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.06.1906
- Autor
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iklaerO Tageblatt ««d Anzeiger (MblM m» Aiqchtt). .,.7^^. Awtsökatt der KSnigl. AAtShauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und drS MÄttÄhr zu Rtchi- 4° 148. Krriiag, 29 Juni L9V«, aoeuos. sv. Jatzrx Das Riester Tageblatt erscheint jeden Tag abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung ln der Expedition in Ntesa 1 Mart d>! Pjg., durch unsere srei in» Hau» 1 Mart 6S Psg., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstaltm 1 Mart SS Pfg., durch dm Briefträger frei in» Hau» 3 Mart 7 Psg. Auch MonatSabonnemmt» werden angrnommett. «»»ri-r»'««»ah>« für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag v Uhr ohne Gewähr. ivru« «d verlaß v« La«-„ ck «iuterltch tu Ries» — Geschäftsstelle: »oethestraß, SS. — Für die vedalti« ver«»tw«-tllchr He«»»»« «chmtbt i« «les«. !^^Zufolge Verordnung des Königlichen Finanzministeriums sind die den Grödtl- Elsterwerdaer Aaual betreffenden Geschäfte, zu deren Erledigung bisher die Königliche SlmtShauptmannschaft Meißen als Elbstromamt zuständig war, auS Zweckmäßigkeits gründen vom 1. Juli dieses Jahres ab in dem aus der Generalverordnung vom 21. Dezember 1874, Nr. 2585 Strb. Reg 74, die Kompetenz in fiskalischen Straßen- und Wasserbausachen betreffend, sich ergebenden Umfange der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft übertragen worden. Großenhain, am 27. Juni 1906. 529 L Königliche AmtShauptmanuschast. Versteigerung vo« Rogge«. Am 2. Juli d. I. von nachmittags 3 Uhr ab soll der auf den Feldern der Kommandantur anstehende Roggen in 20 Losen von je ungefähr r/z Acker Größe an den Meistbietenden gegen Barzahlung und unter vorheriger Bekanntgabe der Bedingungen versteigert werden. Die Bedingungen können auch im Geschäftszimmer der Kommandantur ein gesehen werden. Die Versteigerung findet bei gutem Wetter an den Feldern — an der Straß: vom Dorfe Zeithain nach dem Wafserturme — und bei schlechtem im Hotel Reichshof in Zeithain statt. Kommandantur des Truppenübungsplatzes Zeithain. — -. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 30. Juni dss. Ihrs., von vormittags 8 Uhr ab, ge langt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines Rindes zum Preise von 45 Pfg. pro V, ^8 rum Verkauf. Riesa, den 28. Juni 1906. Die Direktion des stadt. SchlachthofeS. PflaumektvMpachtMg. Die diesjährige Pflaumennutzung der Gemeinde Mergendorf soll Freitag, den 6. Jali, abends 7 Nhr im hiesigen Gasthause unter den zuvor bekannt zu gebenden Bedingungen an den Meist bietenden verpachtet werden. Die Ablehnung sämtlicher Gebote bleibt Vorbehalten. Mergendorf, am 28. Juni 1906. Der Gemeindevorstand. Freibank Glaubitz. Morgen Sonnabend, den 30. Juni, von 5—7 Uhr abends, gelangt das Fleisch eines Schweines zum Verkauf. Der Gemeindevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 29. Juni 1906. — Am 1. Juli d. I. tritt das Gesetz, betreffend die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen der Behörden der inneren Ver waltung und von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen vom 30. April 1906, in Kraft. Durch dieses Gesetz wird für die Behörden der inneren Verwaltung, wozu auch die Stadträte gehören, der Grundsatz aufgestellt, daß diese Behörden für ihre Amts- Handlungen Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben haben nach Maßgabe des dem Gesetze angefügten Gebühren- Verzeichnisses. Dieses Prinzip der Kostenpflicht erleidet nur wenige Ausnahmen, z B werden in Armensachen Gebüh ren nicht erhoben. Im allgemeinen wird man aber damit zu rechnen haben, daß man für eine behördliche Tätigkeit, die man verursacht, Kosten zu zahlen hat. Er ist daher jedem, der die Behörde wegen irgend einer Sache in An spruch nehmen will, dringend zu raten, erst zu prüfen, ob dis Angelegenheit auch die Kosten wert ist, die sie oer- ursachen wird! Ferner ist in dem Gesetze den Verwaltung», bshörden die Befugnis eingeräumt, Kostenvorschüsse zu er heben und die Erledigung einer beantragten Amtshandlung (z B die Ausstellung eines Zeugnisses, Revision einer an- geblich mangelhaften Wohnung u. a.) von der vorherigen Erlegung eines Vorschusses abhängig zu machen. ES ist zu erwarten, daß die Verwaltungsbehörden von der Befugnis, Vorschuß zu erheben, sehr häufig Gebrauch machen werden, wie eS ja auch die Gerichte regelmäßig tun. Darum: wer eine Sache hat, die keinen Aufschub erleidet, der sorge da für, daß gleichzeitig mit seinem Anträge oder Gesuche auch ein entsprechender Kostenoorschuß an die Behörde aboeht! — Ein schweres Gewitter zog gestern nachmittag in der 6. Stunde abermals über die hiesige Gegend. In geradezu beängstigender Weise türmten sich finstere Wolken massen auf, derart, daß volle Dunkelheit eintrat und man zumeist in den Geschäftslokalen rc. Licht anzünden mußte. In rascher Folge gingen einige Zeit Blitz auf Blitz nieder und da« dabei vielfach erfolgende Anklingen der Telephone ließ die Situation noch gespannter erscheinen. Glücklicher weise verlief das W-wiiter, nachdem heftiger Regen, der auch stark mit d?stw-l Graupeln vermischt war, eingesetzt hatte, gnädiger, als man erwarten zu können vermeinte. ES ist unS nichts bekannt geworden, daß durch daS Ge witter hier in Riesa Schaden angerichtet worden wäre, da- gegen aber schlug der Blitz in Nickritz tu da« Wohnhaus deS Gutsbesitzers Ernst Gehre und zündete. DaS Feuer, welches im Dachstuhl ausbrach, konnte nach halb stündiger Arbeit durch die Ortsbewohner wieder gelöscht werden, ohne daß die au» Oelsitz und Pausitz «ingetroffe- nen Spritzen einzugretfen brauchten. Leider hat der Blitz bet Herrn Gehre auch eine Kuh im Stall getötet. — Man schreibt un»: Wie au» dem Inseratenteile diese» Blatte» ersichtlich ist, hat der Verband der Brauereien von Dresden und Um gebung, welchem alle leistungsfähigen Brauereien deS Dresdner Bezirks angehören, beschlossen, den Preis für den Hektoliter untergärigen Biere» um 2 M. und obergärigcn Bieres um 1 M. zu erhöhen. Der gleiche Beschluß ist sicherem Vernehmen nach auch von dem Verbände in Leip zig und Chemnitz gefaßt worden. Wenn nach Zeitungs berichten in Berlin nur ein Aufschlag von 1,20 M. ein- treten soll, so beruht diese Mitteilung, wie uns der Syn dikus des Verbandes versichert, auf Irrtum. Dort ist allerdings der Preis deS Bieres an sich nur um 1,20 M. gesteigert, gleichzeitig aber eine Veränderung des Maßes beschlossen worden, welche auf den Hektoliter eine Preis erhöhung von 80 Pfg. darftellt, sodaß also in Berlin die gleiche Preiserhöhung eintreten wird, wie in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Zur Begründung deS gefaßten Be schlusses wird darauf hingewiesen, daß die Erhöhung der Brausteuer allein den Hektoliter untergärigen Bieres um 1,35 M. und die Zollerhöhung für Gerste, Malz und Hopfen ihn um 61 Pfg. verteuert, daß weiter der Hafer zoll von 2.80 M auf 5 M. gestiegen ist, daß die Faßpreise um 30—100°/, erhöht wurden, daß eine Erhöhung des Pferdeeinfuhrzolles eingetreten ist und daß die neuerdings fast überall eingeführte Ortsbiersteuer den Hektoliter mit 65 Pfg belastet Endlich aber ist in den letzten Jahren eine erhebliche Steigerung der Löhne erfolgt unter gleich zeitiger Verkürzung der Arbeitszeit. Auch die gestern mit den Arbeitnehmern auf die nächsten vier Jahre getroffene neue Abmachung sieht wieder eine Steigerung der Löhne und eine Kürzung der Arbeitszeit vor. Nicht alle diese neuen Lasten werden durch die Steigerung des Äierpreises ausgewogen, vielmehr haben die Brauereien noch einen er heblichen Teil derselben selbst zu tragen. —* JU der Kanzlei der Handelskammer Dresden lie gen die vvm Bundesrate am 16. ds. Mts- erlassenen AüsführungsbestimmUngen über die Besteuerungdcr Frachturkunden zur Einficht aus. Tie für die Stempelavgabe vvn Persouenfahrkarten und Tantiemen fvwie für die Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge er lassenen AüsführungsbestimmUngen können ebenfalls ein gesehen werden. —* Wie uns die Handelskammer Dresden mitteilt, werden die für den Wa r en v er kehr m i t d e m A u s- lande vorgesehenen statistischen Wertzeichen zu 5 M. in derselben Form und Farbe wie die Wertzeichen zu 1 M. gedruckt und gleich diesen nur den Pvstanstalten zum Vertrieb überwiesen, bei denen nach den örtlichen, namentlich nach den handelsgeschäftlichen und gewerb lichen Verhältnissen ein Bedürfnis! dazu vvrliegt. Mit der Ausgabe der neuen Wertzeichen wird am 1. Juli ds. JÄ begannen. ! i '1 ' dM —Ein für Mühkenbesitzer und Flußanlieger in teressanter Prozeß, fand jetzt vor dem Königll Oberlandes gericht zu Dresden seinen Abschluß. Der Mühlenbcsitzcr Max Zickmantel in Grvßzschocher bei Leipzig ist Besitzer der Zschsochermühle an der Elster. Er war vom Landge richt zu Leipzig wegen Uebertretung! des 8 147 Ms. 2 der Gewerbe-Ordnung zu einer Geldstrafe verurteilt wor den, weil er die vvn der AmtshauptmMnschfaft Leipzig Lei Genehmigung einer baulichen Veränderung an der Mühle zu Grvßzschocher festgesetzten Bedingungen in Be zug aus Beseitigungl dess Hochwassers nicht inne gehal ten haben soll. Ihm resp. dem Vorsitzer der Mühle war gestattet worden, einen beweglichjen Aufsatz auf dem Hauptwehr der Mühle zu errichten, um die Stauwirkung des Wassers zu erhöhen. Tie Genehmigung hierzu war seitens der Amtshauptmanuscha ft Leipzig erteilt worden unter der Voraussetzung und Bedingung!, daß bei ein tretendem Hochwasser die Wehre rechtzeitig gezogen wer den müßten, um eine Ueberflutung der benachbarten Wiesen zu verhüten. In der Zeit vom 30. März bis 24- Oktober 1905 ist nun eine wesentliche Uebcrschreiiung der Nullinie des Wassers konstatiert worden. Dessenungeachtet hat der Mühlenbesitzer die Schützen (Wehre) gar nicht oder nur zum Teil gezogen, sodaß eine Ueberschwemm- ung der Wiesen eintrat, wogegen die Elsteruferanlieger Beschwerde erhoben. Gegen seine Bestrafung machte der' Müller geltend, daß er nur verpflichtet seh bei eintre tendem oder zu erwartendem Hochwasser die Durchlässe zu öffnen, nicht aber/ wenn nur eine Stauung des Was sers eintrcte. Ter Begriff ,Hochwasser" sei verkannt worden. Nur elementare Ereignisse könnten eine Hoch wassergefahr zeitigen. Tie gegen das Urteil des Landge richts Leipzig eingelegte Revision dech Mühlcnbesibers wurde vom Oberlandesgericht lostenpslichtig verworfen. Ter höchste sächsische Gerichtshof stellte sich in Bezug auf den Begriff „Hochwasser" auf den vom Landgericht Leip zig eingenommenen Standpunkt und betonte, daß nicht allein durch die Wirkungen der Natur-Ereignisse Hoch wasser, sondern auch durch andere Umstände solches her beigeführt werden könne und in allen solch« Fällen habe der Mühlenbesitzer den bei Erteilung der Bauer laubnis festgesetzten Bedingungen Folge zu leisten und die Wehre und Turchässc so rechtzeitig zu öffnen, daß eine UeberschwemnAng der Elsteruferwiesen nicht ein treten könne. (Nachdruck verboten.) — Die dikSjährigen Michaelisferien an den Gym nasien, Realgymnasien, Realschulen, Seminaren und höheren Töchterschulen sind vom Königlichen Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts um eine Woche hinausgeschoben und auf die Woche vom 29. September bis 7. Oktober ver legt worden. Die Direktionen sind ermächtigt, Schüler, die mit dem 1. Oktober in die Armee, in einen bürgerlichen Beruf oder in eine mit dem 1. Oktober das Winterhalb jahr beginnende Schule eintreten wollen, nach Befinden bereits einige Tage vor dem 28. September zu entlassen. — Die Mitteilung über neue Bestimmungen betr. die Verleihung deS tragbaren Ehrenzeichen« für Treue in der Arbeit ist dahin zu ergänzen, daß das Königliche Ministerium deS Innern allen KreiShauptmannsch iften den Entwurf eines Gesetzes hat zugehen lassen, in dem die erwähnten Bestimmungen enthalten sind. —* Die Direktion deS Königl. Botanischen Garten» zu Dresden gibt bekannt: Im Anschluß an die Haoprstelle für Pflanzenschutzdienst im Königreiche Sachsen in Dresden soll für die Gartenbesitzer, insbesondere für Handels-
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