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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.12.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-12-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190612079
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19061207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19061207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-12
- Tag1906-12-07
- Monat1906-12
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.12.1906
- Autor
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Messer H Taaeblall «nd Anzstgrr MrßlÄ «ü Aqchch. .,.^7^,. Amtsblatt der König!. LmtShauptviaimschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und der MMMH» M Richs, 281. Freitag, 7 Dezemder «»rsd» ö». Jstz * D»< Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Evrui unr tzeprirg-.. lölrrttiia-ruaie »e> «Uryoumg w der EUirdiNov la 1 Mark 50 Pfg-, .wrch uns« -»rE^er srri t»S HanS 1 Marl IS Pfg., bei Abholung am Schalter der lall«!. Pofianstaltra l Ma« 66 Psg., dura, oeu Vriestrügrr srei «ns Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch ."toaatiado-nimmt» werden angea-r»««.. Nnzeigru-Ärmahme für die Nummer de» AuSgadela-e» m» Bormittag» tt M;r ohne Gewähr. Druck wid «erlag von Langer L Winterlich in Riesa. - «rschaftSstellr «oethr Straße 6» — Für dir Redaction verautworüich: T- Langrr in Riesa. Herr Heinrich Nreuuecke in Potztzttz beabsichtigt in dem auf Parzelle Nr. 56» des Flurbuchs für Poppitz errichteten Neben gebäude eine Groß- und Kleinviehschlächterei -u errichten. In Gemäßheit Z 17 der ReichSgewerbe-Ordnung in der Fassung vom 26 Juli 1900 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen PrivatrechtStiteln beruhen, bet deren Verlust binnen 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Großenhain, am 6. Dezember 1906. Reg.-No. 2851b Königliche «mISHaupImavvschast. H. Im Gasthofe zu Heyda kommen Monlag, den 1». Dezember 1906, nach«. S Uhr, 1 Pferd (brauner Wallach), 1 Wagen (Hinterlader), 1 Handwagen, 1 Dectmalwaage und 1 altes Pferdegeschirr gegen sofortige Bezahlung zur Berstetgerung. Riesa, den 5. Dezember 1906. Der Gerichtsvollzieher de» König!. Amtsgericht-. Auf Grund deS 8 105 b der RetchSgewerbeordnung wird für den Stadtbezirk Riesa an den letzten 3 Sonntagen vor Weihnachten — 9., 16., 23. Dezember 1906 — die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern zu folgenden Tageszeiten gestattet: 1. Bei dem Berkaus von Brot und weißer Backware (ausschließlich Konditorei- waren) ohne Zeitbeschränkung. 2. Bei dem Handel mit Milch mit Ausschluß der Zeit des BormittagSgotteSdiensteS ohne Zeitbeschränkung. 3. Bei dem Handel mit Butter, Sahne, Käse, Eiern, Trünwaren, Eß- und Ma terialwaren, Heizung»- und BeleuchtungSmaterialien, Fletsch-, Wurst- und Fischwaren aller iln: von r/,7—^/,9 Uhr vormittags und von 11—7 Uhr nachmittags. 4 Bet dem Handel mit Fletsch- und Wurstwaren und von -um menschlichen Genuß bestimmten Fettwaren in Fleischereien und Schankwtrtschaften von V-?—V»9 Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bi» 7 Uhr nachmittag». 5. Bet dem Handel mit anderen als den vorstehend genannten Gegenständen, z. B. Konditorei-, Zucker- und Chokoladenwaren, Zigarren, Manufaktur-, Kürschner-, Galanteriewaren, Blumen, Pflanzen u. s. w. von 11 Uhr vormittag» bis 9 Uhr nachmittag». Während der Zett, in der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im HandtlSgtwerbe beschäftigt werden dürfen, darf auch der Gewerbebetrieb in offene« Verkaufsläden stattfinden. ' Der Rat der Stadt Riesa, am 7. Dezember 1906. Glh. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 8. Dezember dss. Ihr».', von vormittags r/»V Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof da» Fleisch eine» Schweine- in rohem Zustande, sowie das Fleisch dreier Schweine und eine» Kalbe- in gekochtem Zustande zum Preise von je 50 Pfg. pro */, kx zum Verkauf. Riesa, am 7. Dezember 1906. Die Direktion de» ftiidt. Schlachthofe-. Freibank Poppitz. Sonnabend, den 8. Dezember, mittag» von 12—2 Uhr, wird das Fleisch eine fetten Schweine- L V, 55 Pf. verkauft. Der Gemeiudevorstaud. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 7- TezemVer 190ß.' — Endlich scheinen die düsteren, regnerischen Tage, die unS bisher der Dezember brachte und die namentlich im Hinblick auf den in unserer Stadt bevorstehenden aller höchsten Besuch eine entmutigende Stimmung verursachten, vorüber zu sein. Nachdem die vergangene Nacht merklichen Frost gebracht hat, lacht heute vom blauen Himmelszelt die Sonne freundlich herab, gleichsam, als wollte sie die trüben Gedanken verscheuchen und die Festfreude doppelt erhöhen. Die Borboten zur Ausschmückung der Stadt machen sich nun schon an verschiedenen Stellen bemerkbar. Ehrenpforten, Obelisken, Fahnenmasten werden hier und da errichtet. Auf dem Albertplatze entsteht ein ansehnlicher Aufbau in Gestalt eine» zweimastigen Segelschiffe», das Riesa al» Schiffahrtsstadt symbolisiert. Besonders wird auch die Ausschmückung der Grundstücke einzelner Firmen wesentlich mit zur Geltung kommen. Der Festausschuß und die beteiligten Vereine und Korporationen find eifrig an der Arbeit, um dem geliebten Landesherrn einen würdigen Empfang zu bereiten. —Die IV. Strafkammer deS Kgl. Landgerichts Dresden verhandelte gegen den 47 Jahr alten Geschäfts reisenden Ehregott Camillo Schumann aus Priestewitz wegen versuchter Erpressung. Der Angeklagte ist Vertreter der Firma Kersten in Stauchitz. Schumann soll am 28. September dieses Jahres die Müllers-Ehefrau Camilla Müller in Strehla durch Drohung zur Unterzeichnung einet Bürgschaftsurkunde, um der Firma Kersten einen Ver- mögenranteil zu verschaffen, zu nötigen versucht haben. Der Angeklagte hatte an Müller, der bis dahin ein Geschäft in Strehla betrieb, für 3000 Mark Mais und Gerste ver kauft. Müller blieb darauf 1354 Mark 34 Pfg. schuldig. Am 27. September d. I. ist Müller von Strehla fort nach Reichenbach in der Oberlausttz und hat daselbst eine Mühle gepachtet. Müller hat am Tage vorher noch den Rest Gerste und Mats an den Mühlenbesttzer Pinnow in Canitz verkauft. Als Schumann hiervon Kenntnis erlangte, er schien er am 28. September in Strehla, er traf nur noch die Ehefrau Müllers an, al» diese mit einem beladenen Möbelwagen Strehla verlassen wollte. Der Angeklagte soll hierbei der Frau gedroht haben, wenn sie auf eine Bürgschaft nicht etngrhe, werde er die Sache der Staat»- anwaltschaft anzeigen. Da» Gericht hielt den Schuldbewet» nicht für erbracht und sprach deshalb Schumann kostenlos frei. — Der 30 Jahre alte, schon erheblich vorbestrafte Prtoatsekretär und Rechtskonsulent Hugo Franz Marlott erschien anfangs diese» Jahre« bet mehreren GeschäftSleutrn in Nünchritz, Gröba und Zschteschen und spiegelte ihnen vor, Außenstände für st« einzutreiben. Marlott hatte gar- n'cht di« Absicht, die ihm infolgedessen erteilten Aufträge zu erledigen, sondern ei» lag ihm nur daran, Vorschüsse zu erhalten. Auf diese Weise erlangte Marlott 15 Mk. 50 Pf. In Gröba drohte der Angeklagte einem Geschäftsmann, wenn er nicht zahle, komme sein Name in daS „schwarz? Buch" und werde in den Gasthäusern bekannt gemacht. Marlott erhielt wegen RückfallSbetrugS und Erpressung 7 Monate Gefängnis. — Außerdem wurde noch nach ge heimer Beweisaufnahme der 44 Jahre alte, auS Domsel- witz bet Lommatzsch gebürtige, in Weinböhla wohnende Bäckermeister und Hausbesitzer Clemens Friedrich Lung- wttz wegen Unzucht mit einem Kinde zu 1 Jahr Ge fängnis und 2 jährigem EhrenrechtSoerlust verurteilt. 1 Monat gilt als verbüßt. — Im Kaiser-Panorama kommt morgen das interessante Kiautschou, Leben und Treiben deS chinesischen Volke», sowie der Aufenthalt unserer deutschen Soldaten daselbst, zum Abschluß. Nächste Woche gelangt da» herr liche Oberammergau und seine weltberühmten PassionS- sptele zur Ausstellung. — Zur Festlegung des Schuljahre». In allen sächsischen Schulen richtet sich bekanntlich der Beginn und da» Ende der Schuljahre nach der Lage deS Oster festes, und da dessen Termin sich kalendermäßig um etwa fünf Wochen verschieben kann, erwachsen nicht nur dem inneren Schuldienste selbst, sondern dem gesamten übrigen VerkehrSleben, sobald eS mit der Schule in Berührung kommt, oft genug große Schwierigkeiten. DaS Königliche Ministerium de» Kultus und öffentlichen Unterricht» hat, wie der „Dr. Anz." auf die vom Rat und den Stadtver ordneten der Stadt Dresden im Verein mit der zuständigen Bezirksschulinspektion veranlaßte Eingabe, dahingehend, daß in den städtischen Schulen Dresden» künftighin versuchs weise da» Schuljahr, unabhängig vom Osterfest mit dem 1. April beginnen und am 31. März schließen solle, vor läufig eine abschlägige Antwort erteilt. —* Am 3. diese« Monats und folgende Tage hat eine abermalige Auslosung Königlich Sächsischer StaatSpaptere stattgefunden, von welcher die auf 3 */,«/<, herabgesetzten, vormals 4°/, StaatSschulden-Kassen- scheine von den Jahren 1852/55/58/59/62/66 und /68 und 3 t/,«/, dergleichen vom Jahre 1867 betroffen worden find. Gleichzeitig wird nochmal» darauf htngewiesen, daß der gesamte Rest der auf 3»/,«/, herabgesetzten, vormal« 4«/, Staatsschulden-Kassenscheine vom Jahre 1869 infolge Auf- kündigung seit 1. Juli d. I. zahlbar geworden ist. Die Inhaber der genannten StaatSpapiere werden hierauf noch besonders mit dem Hinzufügen aufmerksam gemacht, daß die Listen der gezogenen Nummern in der Leipziger Zeitung, dem Dresdner Journal und dem Dresdner Anzeiger ver öffentlicht, auch bei sämtlichen BezirkSsteuereinnahmen, sowie bei allen Stadträten, Bürgermeistern und Gemeinde vorständen de» Lande» zu jedermann» Einsicht auSgelegt werden. Mit diesen Liften werden zugleich die in früheren Terminen auSgelosten bez gekündigten, aber noch nicht ab gehobenen Nummern wieder umgerufen, deren große Zahl leider beweist, wie viele Inte- ssenten zu ihrem Schaden die Auslosungen übersehen können dieselben nicht genug davor gewarnt werden, sich dem Irrtum« hinzugeben, daß, so lange sie ZinSscheine haben und diese unbeanstandet etngelöst werden, ihr Kapital ungekündtgt sei. Die Ein lösungsstellen können eine Prüfung der ihnen zur Zahlung präsentierten ZinSscheine nicht vornehmen und lösen jeden echten ZinSschein ein. Da nun aber eine Verzinsung auS- geloster oder gekündigter Kapitale über deren Fälligkeits termin hinan» in keinem Falle stattfindet, so werden die von den Beteiligten infolge Unkenntnis der Auslosung zu viel erhobenen Zinsen seinerzeit am Kapitale gekürzt, vor welchem ost empfindlichen Nachteile sich die Inhaber von StaatLpapieren nur durch regelmäßige Einsicht der Ziehungs listen (der gezogenen wie der reftterenden Nummern) schützen können. —88 Ueber die Verantwortlichkeit der In haber von CabaretS hinsichtlich der zum Vortrag gebrachten Lieder fällte daS König!. Oberlandes gericht Dresden eine interessante Entscheidung. Die Inhaberin eines Dresdner CabaretS hatte ein Strafmandat erhalten, weil sie geduldet hatte, daß im Cabaret Lieder und Vor träge zu Gehör gebracht worden waren, die in dem der Polizei vorschriftsmäßig vorgelegten Verzeichnis nicht ent halten gewesen und daher auch nicht genehmigt worden waren. Die Cabaret - Inhaberin hatte gegen daS Straf mandat geltend gemacht, daß bei jenen nicht angemeldeten Liedern und Vorträgen ein höheres Interesse der Kunst obwalte und daß daher eine polizeiliche Genehmigung auf Grund der Bestimmungen im 8 33a der ReichSgewerbe- Ordnung nicht erforderlich sei. Ferner machte die Cabaret- besttzerin zu ihrer Verteidigung geltend, daß in ihrem Cabaret nur solche Deklamationen, Vorträge «nd Lieder vorgetragen werden, die vorher auf ihre künstlerische Qua- lität geprüft worden seien. Di« BortragSkünstler seien zu dem im Besitz eines Kunstscheine» und schon au» diesem Grunde könne nicht daran gezweifelt werden, daß bei Ver anstaltung der Vorträge, Lieder und Gesänge eine Höhere- Interesse der Kunst oder Wissenschaft obwalte. Die Polizei sei nicht berechtigt, von den Inhabern der Cabaret- zu verlangen, daß alle zum Vortrage bestimmten Stücke künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt» der Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden müßten. Ein solche» Verlangen sei nicht mit den Bestimmungen der Gewerbe ordnung in Einklang zu bringen. Wenn wie in diesem Falle die Polizei angenommen habe, daß den Vor trägen pp. eins sozialaufreizende Wirkung inne wohne, so sei die« nicht näher zu untersuchen, sondern e» komme lediglich auf die Frage an, ob ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft vorltrge. Nachdem di« Dorinstanzen die polizeiliche Strafverfügung al» zu Recht bestehend an erkannt hatten, stellte sich auch das OberlandrSgerichr auf
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