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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 18.12.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-12-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19101218012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1910121801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1910121801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1910
- Monat1910-12
- Tag1910-12-18
- Monat1910-12
- Jahr1910
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 18.12.1910
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SS. Jahrgang, 348. Ver««»»e»ütr »»rMiddrl «Or »r«»- d«, d« >a«iu» »onn> u»d Montanen »u einmal, »,»0Mk., Nur» »u»n>an>»» Nom. aichiouaie « d« Mk. vel »l»mali,»r 8u- ««an», durch di» Volt »M.i»»»«ri»i,el,,»ld>. ik>» den Leien, von kr««»-» ». Umaedunq mn Na,» vorder ,u- ^elielien »dl»d-Aur- ,aben»rli«lie»»>« au«. «LNiaen v»l»ber mir »er Mora«» ,uiamin«ii »ngeftell«. tiochdruck nur »>il deui- li<l»r Quellenangabe Sonntag» 18. Dezember 1S1W ^egr7LrrrSeL 18SS >«ie»»e«--rchr>k Annahnre von Ankün digungen bit nachuu 3 Uhr. SonntLk» nur ^«-ieuftrah, L« von 11 bis >/,1 Uhr I ie einipaltiae Grundze-.i». «ca. S Lüben» 2b P, . Aiuntlien NachriLu n »u» Dresden 20 , HeichoitA-Anzeigen r, ^ der Pnoatsein ^eiie ;iO Pi.; d,e zrveifpallig« .zeUeü.?ez:setreOO^ Tonn u ^tenngeu: Lr lie 30 §s., am Privat, skire <0 Ps . Umniiien- hrachnckleii a. T reLden die ihrundzeile . - lülsig. — Unverlangt«' Mo>mlkrtr>« »vrdr» nicht autdMXchr». Telegramm-Adresse ^ Nachrichten Dresden. Fernipreckier 11 » 2v1Ki « 3ÜK1. !*ur Feinschmecker /Än«/sn/-c/,oco/-cko> ^ Noco/scks choco/sc/s l W' ^Oacso -ec r-, /ko. Bors 2.40 /ik. ^ t-OSLLK L L? />,c Lsokoa 2. S u. 5 Sk ^ nur gegen Voran-oe- zodlung. — T^eoei» Ne» iegdlatt koslcl 10 Pj. Hauptgeschäfts st eile: Martriistraße 85 40. Kun8l-8alonkmil Dichter WM- M kMliick.. - ? üleilstiacdirn! t.ief>t un«I Svlvuelitung! dt llielcknsch Kocken. kbvilinr L vposnsi' lt. »acker ürt aus «lcrn koäeatvnäslvn e-IasüültE äss In- uiut :: ^uslaoäos ompksbien in reiedbaitigsr ^us« sl,l :: Md. MI L 8otm. ,n!> Llvdai-a »idi, kteumselct 11. kernsprecker 1277. Vtaisenbausstr. 18. luvkvarvn. I-«xvr koekfsinor ckeutsodvr »nck enx-Ii^olior Knrug-, Kosen-, Kslvtot- »nck Viostenstolfv in »>>on mnilnrnsn sisrbeo unck I'rjma-^ntckftrsten, IBnirientliel»«, UIII«r«It»Ot»v, IZlint« l'lit'I»«. Vöi-lrsufkkttsII« ckor vor^edristblwkit'gi^vll Oniform8tvksv für kstl. 8sck8. 8laitt8for8tbeuml6. Neem»nnpörseliel 8ol»eüol8tra88e 19 21 t»»Lu.). Aüv eU'rgo «Fesov. Ltoraussichtliche Witterung: Etwas kühler, ver änderlich. Der frühere Xt u l t u s m i n i st e r vl)r. v. Scyde- witz ist in Dresden gestorben. Das sächsische Kultusministerium erklärt, daß cs in der Angelegenheit Leipziger Studentenschait — D r. -Henrici eine Entschließung bisher nicht getroffen habe. Die dänische Biehaussuhr nach Deutsch- land soll in Bälde Erleichterungen erfahren. In München verzichteten mehrere katholische Theologie- proscssoren auf die Seelsorge» nm dem Moder nisten- e i d zu entgehen. Im Fuschcrtalc unweit Innsbruck wurden durch eine Schnee lawine vier Bauern verschüttet: zwei sind tot. Präsident FalliöreS empfing den neuen russi schen Botschafter I s w v l s k i. Die eingesetzte Bvrkommission für eine Pariser Weltausstellung 102U hat sich für die Abhaltung einer neuen Weltausstellung ausgesprochen. Der holländische Kriegs mini st er tritt von sei nem Posten zurück. Der velksrrungrentVUlf für klrsh-Lothringen, der jetzt nach der Annahme im Bnndcsrat das Licht der Oeisentlichkeit erblickt hat, wnrde im Anfänge dieses Jah res. als er sich noch im gesetzgeberischen Vorbercitungs- staüium befand, gelegentlich einer Debatte im Reichstage über den Gegenstand vom Reichskanzler in seinen Grund- ziigcn dahin gekennzeichnet, dass er, ohne Aenderung der historischen Stellung Elsaß-LothringcnS im Reiche, 'ein ..durchaus liberales" Gepräge trage», gleichzeitig aber auch Garantien gegen den Mißbrauch der gewährten Freiheiten zu antinationalen Zwecken enthalten solle. Bon diesen Gesichtspunkten aus betrachtet, ist der Entwurf in vier facher Hinsicht bemerkenswert: durch die Beibehaltung eines für die Landesregierung verantwortlichen Statt halters. durch die Schaffung eines ZweikammersnstemS tür die Gesetzgebung, durch ein freiheitlich ausgestaltctes Wahlrecht für die Zweite Kammer und endlich durch die tortdauernde Versagung von stimmberechtigten Vertretern der NetchSlande im Bundeörat. Der Schwerpunkt der durch den Entwurf vorgesehenen Neuerungen liegt in der beträchtlichen Erweiterung der Selbständigkeit Elsaß-Lothringens, wte sie durch das Zwei- kommersnstem begründet wird. Zum Verständnis dcS Unterschiedes dieser Neuregelung im Vergleich mit dem «ishertgen Zustande muh man sich vergegenwärtigen, daß jetzt das Gesetzgcbungsrecht in den Reichslanden vom Kaiser als Vertreter des Buirdesrats unter dessen Zustimmung auSgeübt wird, währerrd als parlamentarische legislative Körperschaft entweder der Landcsausschutz oder der Reichstag rn Frage kommt. Es können also zurzeit Landesgcsehe für Elsaß-Lothringen nach Befinden des Statthalters auch über den Kopf des Landesansschusicö hinweg unter Zustimmung des Reichstags zustande ge bracht werden. Diese Möglichkeit, die von der reichslän- dischrn Bevölkerung im steigenden Maße als besonders demütigend empfunden wurde, soll künftig ganz Wegfällen. Neben dem Reichstage soll aber, und das ist vornehmlich liervvrzuhcbcn. auch der Bundesrat ganz aus der Landes- gesetzgebuug auögeschaltet werden, so daß elsaß-lothringi sche Landcsgcsetze fortan nur vom Kaiser unter Zustim mung des aus zwei Kammern bestehenden Landtages er laßen werden. Gegen diese Bestimmung hatte die sächsi sche Regierung im BnndeSrat das Bedenken geltend ge macht. daß dadurch die grundsätzliche verfassungsmäßige Stellung Elsaß-Lothringens im Reiche, wie sic durch die Anfrcchterhaltung der Statthalterschaft und die Verweige rung von Bundesratsstimmcn gewahrt werden toll, beein trächtigt werben könnte, weil es aus solche Weise den An schein gewönne, als übe der Kaiser die GesetzgebungS- gcwalt aus eigenem souveränen Rechte und nicht bloß als Mandatar des BundcSratS aus. Es läßt sich durchaus nicht leugnen, daß diesem Einwande eine gewisse forme!- juristische Berechtigung tnnewohnt, so daß er bei dem be kannten empfindlichen Charakter des bundesstaatlichen VersassuugSmcchanlSmuS durchaus einer ernstlichen Prü- ts»ng wert war. Zu bedauern ist nur. daß durch eine un begreifliche Indiskretion eine solche interne Bundesrais- aiigclcgenheit überhaupt an die Oesfcntlichkeit gezerrt und dadurch den vielerlei, dem sächsischen Bundesstaate übel- wollenden Elementen unitarischen Einschlages Gelegenheit gegeben werden konnte, ihre unfreundliche Gesinnung gegen über Sachsen durch die törichtsten Verdächtigungen der sächsischen Neichstreue' zu bekunden. Die von dem yren- ßischcn Präsidialftaatc abgegebenen Erklärungen haben dann offenbar die Mehrheit des Bundesrats über diesen Punkt beruhigt und ihn zur Annahme der von Sachsen be anstandeten Bestimmung bewogen. Jedenfalls dürste aber das sächsische Vorgehen zur Folge gehabt haben, daß in de: Begründung zu dem Entwurf ausdrücklich betont wurde, der Kaiser werde auch künftighin lediglich als Ver treter der Gesamtheit der Bundesstaaten, der die Souveränität über das Rcichsland znsteht, die Staatsgewalt in Elsaß-Lothringen ausübcn. Den angekündtgten liberalen Stempel trägt der Ent. wnrs in dem in Aussicht genommenen allgemeinen, direk ten, geheimen Wahlrecht zur Schau, das auch im wesent lichen ein gleiches ist, da die Gleichheit nur durch ein mäßiges Alters-Pluralstimmrccht und durch Verknüpfung der Wahlberechtigung mit besonderen reichslündischen Interessen der Wähler begrenzt wird, während die Zu sammensetzung der Ersten Kammer nach Grundsätzen er folgt, die größtmögliche Gewähr dafür bieten sollen, daß die gesetzgeberische Betätigung der neuen Einrichtung sich in dem nationalen Geiste der bisherigen Mitwirkung des fortan ausgcschalteien Bundesrats vollzieht. Prinzipiell ist das Zugeständnis eines so stark demokratisch auogestalte- tcn Wahlrechtes den verbündeten Regierungen sicher nicht leicht geworden, wenn auch der Umstand, daß auch das be reits bestehende Wahlrecht zum Landesaiisschusse auf ähn licher Grundlage ruht, und die Erwägung, daß die zugc- sagte liberale Reform keinen Rückschritt bringen dürste, schließlich den Ausschlag gegeben haben. Mit um so größe rer Entschiedenheit muß non vornherein gegen den von radikaler und sozialdemokratischer Seite zu gewärti genden Versuch Front gemacht werden, die Ge währung eines so weitgehenden Wahlrechts für Elsaß Lothringen in dem Sinne auszuschlachten, als ob sich nun der Bundeörat gewißermaßen in eorporo aus die Radi kalisierung des Wahlrechts in sämtlichen Ein zel st a a t e n sestgclegt habe. Die WahlrechtSfragc in den Einzelstaatcn läßt sich nach einer allgemeinen Schablone überhaupt nicht lösen, sondern ist ausschließlich nach den be sonderen Verhältnissen dcS jeweils in Betracht kommenden Bundesstaates zu behandeln. Sollte also die aufreizende Wahlrcchtsagitation sattsam bekannten Angedenkens in Preußen und Sachsen durch den Verfassungsentwurs für Elsaß-Lothringen neue Nahrung erhalten, so werden die beteiligten Regierungen und alle wahrhaft nationalen und staatserhaltenden Elemente der Bevölkerung derartige ten denziöse Ausnutzungen der den Reichslanden gewährten Zugeständnisse von der Schwelle aus mit der schärfsten Be stimmtheit und dem unerbittlichsten Nachdruck zurüctwcisen müssen. Allgemeine Zustimmung verdient vom bundesstaat- lichen Gesichtspunkte aus dos Beharren der Borlage g»s dem gegenwärtigen Zustande insoweit, als de» Retchs- landen die stimmberechtigte Vertretung im Bundeörat c auch ferner versagt bleibt. Eine gegen teilige -Haltung märe mit der Versicherung, daß a» der historischen Stellung Elsaß-Lothringens im Reiche nichts geändert werden soll, unvereinbar gewesen. Elsaß- Lothringen ist nach der feststehenden staatsrechtlichen Auf fassung nicht Gliedstaat, sondern Bcsitzvbjekt des Reiches, und cs wäre daher ein zweifelloser Widersinn, wen» ein im Besitze sämtlicher Bundesstaaten befindliches Ncichs- territorinm über Reichsangelegenhctten mit zu entscheiden hätte. Dazu wäre die Verleihung der Souveränität an Elsaß-Lothringen nach dem Muster der übrigen Einzelftaaten, d. h. also eine nicht diskutable völlige Um änderung des Grundcharakters seiner historischen Stellung im Reiche, unerläßlich. Es ist daher durchaus folgerichtig, daß die Vorlage von der Sttmmbcrechttgung der Reichs lande im UunücSrate auch in Zukunft nichts wissen will. UebrtgenS bedarf es auch nur eines flüchtigen Blickes aus die Konsequenzen, welche die Aufrollung dieser Frage mit, sich bringt, um die Unmöglichkeit einer befriedigenden Lösung zu erkennen. Wollte man Elsaß-Lothringen Sitz und Stimme im Bnndcsrate verleihen, so würde der Kaiser.' der zugleich König von Preuße» ist» keines falls auf den Anspruch verzichten, seine rrichsländi scheu Bevollmächtigten von sich aus zu instruieren. Damit aber wäre dann wieder den übrigen Bundesstaaten nicht gedient, denen ei» solcher Machlznwachs Preußens nicht gleichgültig sein könnte. Um dieser unüberbrückbaren Schwierigkeit zu entgehen, ist der anderweitige Vorschlag gemacht morden, drei bereits bestehende Bundesratsstimmen für Elsaß-Lothringen frei zu machen, um jo um die Ver, mchrung der Gesamtzahl der biurdesrätlichcn Stimmen herumzulommen. Die eine dieser Stimmen soll Waldeck liefern, das bereits auf Grund des mit Preußen abge ichloßenen Staatsvertrages seine Stimme au Preußen ab getreten habe und deshalb nichts dagegen haben könne, wenn Preußen diese aus Lothringen übertrage. Außer dem sollen die beiden rcußischcn und schwarzburgischen Fürstentümer „zur Aushilfe" herangczogen werden. Es wird darauf hingewtcsen, daß die genannten Bundes staaten, die eine durch Regentschaft, die andere durch Personalunion, zu je einem einzigen Fürstentum geworden seien und sich deshalb mit Rücksicht auf ihre Kleinheit auch mit je einer Stimme im Bundesratc begnügen könnten, um die andere au Elsaß-Lothringen zu über lassen. Auch dieser Weg ist nicht gangbar: denn einmal würde er den freiwilligen Verzicht von Bundesstaaten — ein Zwang dazu kst ansgeschlosseu — aus ihre ver fassungsmäßigen Stimmen voranssctzcn, wozu gar keine Aussicht vorhanden ist. und zum anderen kämen auch in diesem Falle, wenn tatsächlich ein solcher Verzicht aus- gesprochen würde, die abgetretenen Stimmen wiederum Preußen zugute. Wie man daher die Lache auch drehen und wenden mag, es wird sich immer wieder das Ergebnis Herausstellen, daß das erstrebte Ziel nicht erreicht werden kann, ohne daß eine mehr oder minder starke Erschüttc rung des bestehende» bundesstaatlichen Gleichgewichts, wie es die Verfassung gewährleistet, herbcigefllhrt wird. Eine solche Gefahr aber werden die verbündeten Regierungen nicht hcraiifbcschwören, sondern zu ihrer Abwehr nach wie vor an dem Grundsätze festhalten, daß an dem bestehenden Stimmenverhältnis im Bundesratc nicht gerüttelt werden darf. In dieser -Hinsicht wird sich Elsaß-Lothringen auch für die Zutunst damit absindcn müssen, daß ebenso, wie bisher, zur Vertretung der reichslündischen Interesse» im Bundesrate vvui Statthalter Kommissare nbgeordnet wer de», die an den Beratungen über die betreffenden Materien teilnehmen, aber leine beschließende Stimme haben. Ob im übrigen die Vorlage nicht zu früh kommt, tan» erst die Erfahrung lehren. I» zielbewussten nationalen Kreisen wollen die Zweifel nicht verstummen, ob es ge rechtfertigt ist, in den gegenwärtigen Zeitläuften, wo die Französlinge in den Reichslanden das Haupt wieder so hoch tragen und elsaß-lothringftche Bezirkstage ungescheur für die Republik demonstrieren, eine derartige Gcsetz- gcbnngsaktion in Angriff zu nehme». Neueste vrahtmelüungen vom 17. Dezember. Prinz Max von Sachsen und der Vatikan. tLerglctche Tageßgeschtchle.» München. iPriv.-Dcl.f Ein persönlicher Freund des Prinzen Max von Sachsen gibt in der „Münchener Zeitung" eine Erklärung zu der An gelegenheit zwischen dem Prinzen und dem Balitan. Ec heißt darin u. a.: „Man muß den Bruder des Königs August von Sachsen in seinen Anschauungen und seinem Eharaktcr kenne», um ibn zu verstehen. Seit seinem Et» tritt in den Prtestersiand <18!>ii» hat sich der Prinz in das Kanonische Recht und die Wissenschaft der Liturgie mit einem Eifer vertieft, daß er mit allen Gebauten und Gc fühlen in der alte» christlichen Zeit lebt. In ihm brennt ein religiöses Feuer und ei» dialeltisches Temperament, von dem man bei näherer Betanntschaft bestürzt und bc tänbt bastelst. Man tan» sich an dem Feuer »nd Fana tismiis wärmen, mit dem er sich i» all die Herrlichkeiten vergangener Zeiten versenkt. Die naive Größe dieses Mannes hat etwas Fesselndes. Leine wissenschaftlichen Studien haben ihn tief in die Geschichte und Geheimnisse der griechisch-katholische» Religion Hineingeführt und da mit auch in die griechische Kultur und Sprache Als über zeugtet Freund der Griechen und ihrer Kirche hat sich Prinz Max schon vor einige» Monaten in einem Proteste zu er kenne» gegeben, den er gegen die Preisgabe der kretischen Organisationen durch die Schutzmächtc richtete. Wenn er anderseits immer wieder privat und öffentlich dem wvhl nur frommen Wunsche Ausdruck gibt, daß auch in Aon- ^ stantiiiopel einmal nicht mehr der Halbmond herrschen möge, sondern das Kreuz, so ist dabei seine Maxime, daß die griechisch-katholische Kirche durch eine Bereinigung mir der römischen nicht unterdrückt und vergewaltigt werde» dürfe. Damit haben wir den psnchologischen Schlüssel zu der Erklärung des Konfliktes mit dem Vatikan.
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