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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 19.03.1936
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1936-03-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19360319026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1936031902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1936031902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1936
- Monat1936-03
- Tag1936-03-19
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straßk ZS/42. Frcnrus2j2^l. Postscheckkonto lsö» Vre»d«n Vie» Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Veröden und de» Schiedsamt«» beim «Vberverstcherungsamt Dresden Vami»enanj«I«ei< u. SleNengeluch« MMImrier- »eile 6 Np,. Zlgeeaeb. »0 «p«. — Nachdruck nur mit Ouellrnanaabe Dretdner Nachrichlen. Unvertanste Schnltllücke werden nicht ausbewahrt stetluxg Int Hau» monatlich nm. d.to, durch Poftbeeug «M. ».,0 elnlchlledllch dl NvI. Postgebühr (ohne Postiustrllung«gebühr> bet stebenmal wdchenMchem «erland. «tnteb- nmnmer lo NvI. Deutschland spricht im Wkervundsrat Ribbentrops erstes Auftreten - Klarlegung -es -eutfchen Standpunktes London, 19. März. Die öffentliche Sitzung des Völkerbundsrate» wurde am Donnerstagvormiltag, kurz nach ^11 Uhr englischer Zeit, eröffnet. Der deutsche Vertreter, Botschafter von Ribbentrop, nahm seinen Platz am rechten Ende de» hufeisenförmigen Ralstisches ein, hinter ihm Ministerialdirektor Dieckhoff und die übrigen Mitglieder der deutschen Abordnung. Der RalsprSsident erteilte sofort dem deutschen Ver treter das Wort. Botschafter von Ribbentrop führte wörtlich aus: „Herr Präsident! Die deutsche Ncichsreglerung ist der Einladung des Völ- kcrbundSrates zu seiner heutigen Tagung gefolgt in dem Be streben, auch ihrerseits eine» Beitrag zu leiste» zur Klärung -er bestehenden politischen Situation. Sie hat mich beauf tragt, zu diesem Zweck vor den hier anwesenden Staats- männern ihren Standpunkt zu den auf der Tagesordnung sichenden Anträgen der französischen und belgischen Negie rung betreffend den Nhetupakt von Locarno darzulegen. Sie hat sich hierbei nach langen inneren Erwägungen entschloß scn, ihre verständlichen sormalen Bedenken hintanzusehen, die sich aus der Tatsache ergeben könnten, daß Deutschland zur Zeit nicht Mitglied des Völkerbundes ist, sowie, dass der heutigen TageSordnnng die Bestimmungen eines Vertrage» zugrunde liegen, den Deutschland als nicht durch seine Schul erloschen ansehen muh. Hch persönlich habe mit wirklicher Befriedigung diese Mission übernommen, durchdrungen von der Ueberzengung, das, eine in höherem Ginne gerechtere Sache eines Volkes in diesem Rat von Nationen noch nie vertreten wurde, un feiner in der aufrichtigen Hoffnung, daß diese erste Wiedcr- au'nahme der Beziehungen meines Landes zu dem Völker bund einen Wendepunkt in der Geschichte Euro- oaS nach den vielfältigen Verwirrungen der unseligen Kriegs- und Nachkriegöfahre bedeuten möge. Die deutsche grundsätzliche Einstellung zu dem Problem Locarno, das heute hier zur Diskussion steht, ist der Wclt- ösicntlichkeit durch die Rede des deutschen Reichskanzlers vom 7. März eingehend vor Augen geführt worden. Die Tat sache aber, daß cs zu den heute hier zur Beratung stehenden Anträgen der französischen und belgischen Negierung kom- men konnte, macht es erforderlich, datz ich nochmals vor dem Rat den deutschen Standpunkt zu diesem Problem kurz dar- lege, damit bei der Beschlußfassung des Nates die schwer wiegenden Gründe, die Deutschland zu dem bekannten Schritt vom 7. März gezwungen haben, ihre volle Würdigung ftn- den können. Äie beängstigende Bedeutung und damit Auswirkung dieses Bündnisses für Deutschland aber ergibt sich aus fol genden schwerwiegenden Feststellungen: 1. Dieses Bündnis bedeutet die Zusammenfassung zweier Staaten, die, eingerechnet der für militärische Hilfeleistung in Frage kommende« koloniale« Gebiete, etwa L7S Millionen Mensche« umfasse«. 2. Die beide« vertragschließenden Parteien gelte« jede für sich zur Zeit als die stärkft « n Militärm « chte der Welt. 8. Dieses Bündnis richtet sich ausschließlich gegen Deutschland. 4. Gomjetrnßlanb, das an sich durch weite Räume vo« Deutschlaud getrennt, von diesem gar nicht angreifbar wäre, bat sich durch eine« analoge« militärische« Bündnisvertrag in der Tschechoslowakei indirekt an die deutsch« Grenz« vorgeschoben. -vSVLVLVNLWK «ölkerbnndes selbständig de« Angreifer bestimme« und somit gegen Deutschland «ach ihrem eigene« Ermesse« zum Krieg greisen könne«. Diese strikte Verpflichtung der beide» Staaten ergibt sich klar und eindeutig aus Ziffer l deS Zeichnungsprotokolls mit dem Bündnisvertrag, d. h. also: Frankreich kann in einem angezogencn Falle aus eigenem Ermessen entscheiden, ob Deutschland oder Sowjetrnßland der Angreifer sei. Es macht dabei lediglich den Vorbehalt, daß cS sich dnrch sein militäri sches Vorgehen gemäß einer solchen eigenen Entscheidung nicht SanktionSmaßnahmen seitens der Garantiemächte des Rhein- pakteS, Englands und Italiens, ausscde. Dieser Einwand ist rechtlich und realpolitisch gesehen belanglos. Rechtlich: Wie will Frankreich bei der eigenen Fest- stellung Les Angreifers voraussehen wollen, welche Haltung zu dieser seiner Feststellung nachträglich die angezogenen Garanten des Locarnopaktes einzunehmcn beabsichtigen? Die Antwort auf die Frage, ob Frankreich im gegebenen Falle derartige SanktionSmaßnahmen zu befürchten hätte, hängt praktisch nicht lediglich von der loyalen Vertragstreue der Garanten ab, die die deutsche Negierung in keiner Weise in Zweifel ziehen will, sondern auch von -en verschiedensten Voraussetzungen rein faktischer Art, deren Wahrschein lichkeit ober Unwahrscheinlichkeit im voraus in keiner Weise zu übersehen ist. Außerdem kann aber die Beurteilung des Verhältnisses deS neuen Bündnisvertrages zum Rhelnpakt unmöglich von dem BertragSverhältniS zwischen Frankreich und Deutsch, land einerseits und den Garantiemächten anderseits ab hängig gemacht werden, sondern allein von dem unmittel baren BertragSverhältniS zwischen Frankreich und Deutschland selbst. Sonst müßte man Deutschland anstunen, jede mögliche Verletzung de» Rheinpakte» durch Frankreich stillschweigend hlnznnehmen im Vertraue» daraus, daß die Garant«« für seine Sicherheit zn sorge« habe«. Das ist sicherlich nicht der Sin« des Rheinpakte» ge» wese«. Realpolitisch: ES ist für einen Staat, der infolge einer unrichtigen, weil in eigener Sache vorweg genommenen Ent- scheidung von einer so übermächtigen militärischen Koalition angegriffen wird, ein belangloser Trost, sein Recht in nach- träglichen Sanktionen gegenüber dem vom Völkerbunds rat verurteilten Angreifer zu erhalten. Den« welche Sanktionen könnten überhaupt eine so gigantlsche von Ostafie« bi» znm Ksnal reichend« Koalition tressen? Dies« beide« Staate« sind so mächtige «nd ans« schlag gebe« be Mitglieder n«d tnlonderheit mili tärisch starke Faktoren des Völkerbund«», daß «ach alle« praktischen Erwägungen ein« Sanktion dagegen vo« vorn» herein undenkbar wäre. Es ist daher diese zweite Einschränkung, die ihren Be zug nimmt auf die Rücksichtnahme auf evtl. Sanktionen, real- poltttsch gänzlich belanglos. Ich bitt« nun aber die Mitglie- der des Nates, sich nicht die rechtliche und praktisch politische Tragweite dieser Verpflichtung Frankreichs zum selbständigen Sandeln zu vergegenwärtigen, sondern sich vor allem die Frage zu stellen, ob die Ansicht vertretbar ist, daß die damalige deutsche Regierung, die die Locarnoverträge unterzeichnet hat, etwa jemals die Verpflichtung des Paktes überuom- men hätte, wenn sie In ihm so einseitig belastende Momente befunden haben würde, wie sie sich nun nachträglich er« I gaben. Der deutsche Standpimst Ter Sinn des NheinpakteS von Locarno war es, die Anwendung von Gewalt zwischen Frankreich und Belgien einerseits und Deutschland anderseits für ewige Zetten anszuschließen. Diese Abmachung wurde garantiert durch England und Italien. ES wurde bestätigt, Las; bei einer Verletzung dieses Vertrage» der Völkerbund zwecks Feststellung des Angreifers angerusen werden sollte. Es ist bekannt, daß sich schon damals gewisse Schwierigkeiten ergaben durch die bereits vorher bestehenden Bündnis verträge Frankreichs mit Polen und der Tschechoslowakei, die an sich schon nicht in den Rahmen dieser scharf umgrenzten westlichen FriedenSabmachungen hiiiznpalscn schienen. Deutschland hat diese Bündnisse aber schließlich in Kaus genommen, weil Ne sich in ihrer Struktur dem Locarnovertrag anpaßten. Dieser Locarno vertrag aber, der von der nationalsozialistischen neuen Regie- rmig übernommen wurde, belastet Deutschland einerseits mit einer unendlich schweren Verpflichtung durch die Bei- beiialtung der im Versailler Vertrag diktierten Demilitari- siernng des NhcinlandcS. Eins der wichtigsten und volks reichsten Gebiete des Deutschen Reiches mit lS Millionen kerndeutschen Einwohnern sollte also ohne jeglichen mili tärischen Schutz bleiben. Ich glaube, daß vom Standpunkt einer höhere« Gerechti»k«it an» eine solch« Einschränkung primitivster Sonveränitätsrecht« an sich schon ans die Dauer sür ei« Volk eine fast «nerträgltche Zumutung bedeutet. Wenn da« deutsche Volk trotzdem diesen Zustand so viel« Hahrc hindurch ertrug, so tat eS die» in der Erwartung, daß dann aber auch die anderen Partner von Locarno ihre wcscntltch leichteren Verpflichtungen mindestens ebenso ge treulich etnhalten würden, wie Deutschland dte seinen. Diesem Empfinden des gesamten deutschen Volke« hat der Reichskanzler seit der Uebernahme der Negierung im Jahre l!M wiederholt öffentlich Ausdruck verliehen. Was ist nun geschehen? Im Laus« des vergangenen Jahre» begann der eine Ver- tragspartner vieles Pakte». Frankreich, seine Beziehungen zur Sowjetunion immer enger zu gestalten. TS kamen ernste Nachrichten über rin sranzösilch-sowjetrussifcheS Militärbünd nis, gleichzeitig aber auch über ein gleiche» zwischen Rußland und der Tschechoslowakei. Lange Zeit hindurch waren diese Meldungen unklar. Sie wurden bald dementier«, wurden dann zugegeben und wieder dementiert, bi» eine» Tage» zur Ucberraschung -er bl» dahin zumindest osstziell in Unkennt- iiis gehaltenen anderen Mächte da» neue sranzüsisch-sowjet- tussische Militärbündnis verössentlicht wurde. Dle Zerstörung -es europülschen Gleichgewichts Deutschland und Frankreich haben durch den Nheinpakt in ihrem Verhältnis zueinander auf dte Waffengewalt verzichtet. Deutschland seinerseits hat sich, wie schon ge- sagt, mit der Tatsache der bet Abschluß de» Rheinpaktes be- stehenden und in ihrem Inhalt diesem angepaßten Beistands- vertrügen mit Polen und der Tschechoslowakei ab- gefunden. Den Rheinpakt aber nun nachträglich so inter pretieren, daß er einer Partei dte Möglichkeit ossen läßt, Uber die bei Abschluß bereits bestehenden Verpflichtungen hinaus in beliebigem Maße neue BetstandSpflichten militärischer Art gegen die andere Partei etnzugehen, ist nach der festen Ueber- zeugung und Rechtsauffassung der deutschen Relchsregterung genau so wie nach ihren politischen Pflichten gegenüber der deutschen Nation ein Dtng der Unmöglichkeit, denn diese liefen am Ende darauf hinaus, -aß Frankreich in jedem beliebige« Konslikt Deutschlands mit dritte» Staate« berechtigt wäre, «ach freiem Er messe« «inzngreise«. Damit aber würde Deutschland, das selbst keinerlei mili- tärische Bündnisverträge mit anderen Staaten hat, ein so un gleiche» BertragSverhältniS -ugemutet, wie «S vernünftiger- weise von keinem Staat etngegangen werden kann. Wenn in der Zett de» Abschlusses de» Locarnopakte» diesem eine solche Auslegung zugebtlltgt worden wäre, bann würde dies bei der so gründlichen und auSsithrltchen Fixierung der einzelnen Punkte auch ausdrücklich vermerkt worden sein. ES ist aber auch bis zum Abschluß des französisch-russischen Ver trages niemals versucht worden, eine solche Auslegung etwa nachträglich htnetnzutnterpretieren. Auf alle Fälle aber mutz die deutsche Regierung — und sie ist hierfür allein zuständig — für sich erklären, -atz «nter diese« Voraussetzungen einst der Locarnopakt nie abgeschlossen wäre. Denn wenn solche Auffassungen damals bestanden hätten, dann wäre eS dte Pflicht der Vertragspartner gewesen, diese darauf aufmerksam zu machen. Dies ist aber weder damals geschehen, noch geschah es jemals vor dem Zeitpunkt, an dem sich Frankreich einer solchen erweiterten und damit den ur- sprltnglichen Sinn des Locarnopaktes zerstörenden Auslegung zuwandte. Das französisch-sowjetrussische Bündnis aber bedeutet dar- über hinaus noch nach der geschichtlichen Auffassung der deut- schen Regierung eine völlige Beseitigung des bisherigen euro- pätschen Gleichgewichts und damit der fundamentalen poli tischen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen der Locarnopakt damals abgeschlossen wurde. L-wm- verpflWete Frankreich zur Abrüstung Die Behauptung der französischen Regierung aber, daß dieser neue Pakt notwendig gewesen sei, um der deutschen Aufrüstung ein Gegengewicht zu bieten, beruht ersichtlich aus einem Irrtum. Denn der Locarnopakt setzte bie Wiederherstellung der Gleichberechtigung «uilttärischer Art zwischen Dentschland und Frankreich voraus, indem er in seinem Schlnßprotokoll die Verpflichtung Frankreichs wie der anderen Staate« bestätigt«, der dentsche« Abrüstung zn folgen. Nnd nur deshalb, weil Frankreich e» ablehnt, ans diesem Wege die Gleichheit der Rüstungen herznstcllcn, war Deutsch land gezwungen, dnrch seinen Weg zu dem in Locarno selbst vorgckommencn Ziel eines tatsächlichen Gleichgewichts zu kommen. Frankreich Hal den Rhelnpakt aufgehoben Ich brauche hier nicht noch besonders fcstzustcllen, dah Deutschland seinerseits selbstverständlich keinerlei Bünd- nisse abgeschlossen hat. Dte deutsche Regierung vertritt da- her di« Auffassung, daß der französisch-sowjctruisischc Vertrag sowohl dem Buchstaben wie auch dem politischen Sinn nach dem westeuropäischen S i ch e r h e t t s! n st c in von Locarno widerspricht, und daß somit -er Rhelnpakt von Locarno durch die einseitige Handlungsweise Frankreichs verletzt und damit So kaoto aufgehoben wurde. Deutschland hat, wie den Mitgliedern be» Rate» bekannt ist, sosort nach Veröffentlichung des srauzöstsch-sowictrussischcn Vertrage» die übrigen Stgnatarinächte de» Rheinpaktes aus die Unvereinbarkeit diese» Bündnisse» mit -em Rhein-
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