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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.08.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-08-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186008263
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600826
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600826
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-08
- Tag1860-08-26
- Monat1860-08
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.08.1860
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Anzeiger. A»MM dk« Killigl. Blzirksgrnchls Md dis Roths der Stadl LkWg. »!' 23S. Sonntag den 26. August. 1860. Bekanntmachung. Mit dem I. Januar L8VL hat ein Dritttheil der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner auszuscheiden und eS ist die dieSfallstqe ErgänzungSwahl gegenwärtig zu veranstalten. Von dieser Wahl sind diejenigen Bürger auszuschließen, die ßch mit Berichtigung der Landes- und Gemeindeabgaben länger als zwei Jahre im Rückstände befinden. In Berücksichtigung /dessen werden alle hiesigen Bürger, welche in dem so eben erwähnten Falle sind, zur sofortigen Bezahlung der gedachten Abgaben hiermit noch besonders aufgefordert, indem sie sonst ihr Wahlrecht für die bevorstehende Wahl verlieren. Leipzig, den 18. August 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Herold. Schleißner. Bekanntmachung. DaS an der äußeren Zeitzer Straße unter Nr. 38 56. des alten, Nr. 1896. des neuen BrandcatafterS gelegene, der Stadtgemeinde gehörige Grundstück, welches zur Zeit und bis Weihnachten dieses Jahres an Herrn Zimmermeister Staritz verpachtet ist, soll, in drei Parcellen eingetheilt, öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Wir haben hierzu den »L. August L8«« als Termin anberaumt. Kauflustige werden aufgefordert, sich an diesem Tage Vormittags LL Uhr in der Rathsstube einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die Auswahl unter den Licitanten so wie jede sonstige Verfügung, insbesondere auch die einzuholende Zustimmung der Herren Stadtverordneten, bleibt Vorbehalten. Die näheren Kaufsbedingungen nebst dem Plane der drei Parcellen sind bei unserem Bauamte cinzusehen. Die Parcellen selbst werden einige Tage vor dem Termine durch Stangen abgesteckt sein. Leipzig den 20. August 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Herold. Schleißner. Montag den 27. August d. I. Abends ^7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tage-ordnung: I) Gutachten der Ausschüsse zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen und zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über . r,) den Schulbau in der Aleranderstraße; d) den Waisenhausbau und die Erbauung einer Schule. 2) Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über die Veräußerung der noch nicht verkauften Plätze in der Lehmgrube. 3) Gutachten des Ausschusses zum Marktwesen über den Ankauf der Hoffmannschen Buden und Buden wagen und die Eingabe der Budenbesitzer Herrn Kersten und Gen. Der neue Gewerbegesetz-Entwurf. ii. Eine weitere tief eingreifende Bestimmung des Entwurfes ist dir, daß künftig (ausgenommen allein beim Hufbeschlag und bei der Leitung von Bauten) zur Ausübung jeglichen Gewerbs- bekiebs kein Nachweis der erlangten Befähigung mehr verlangt wird und also künftig alle Meisterprüfungen, Mei sterstücke u. dergl. gänzlich in Wegfall kommen. Diese Bestim mung wird sicherlich bei Vielen Anfechtung erfahren, denn es ist uns wohlbekannt, daß es selbst unter den entschiedenen Vertheidi- gern der Gewerbefreiheit nicht Wenige giebt, welche es für unbe dingt nothwendig und durch das Interesse der einzelnen Gewerb- treibenden wie des gesammten Publicums geboten erachten, daß Jeder, der zum selbstständigen Betriebe eines Gewerbes zugelassen sein will, erst seine in dem betr. Fache erlangte Befähigung Nach weise. Wir können dagegen nur einen neuen Vorzug des Gesetze entwurfS in jener Bestimmung erkennen. Denn so viel hat sich doch nun überall herauSaestellt, daß die Meisterprüfungen unge nügend sind und keinen Beweis für die Tüchtigkeit de- Geprüften abaeben, daß sie zu allerlei Parteilichkeit und Ränken Veran lassung geben, zu kostspielig und für viele junge Anfänger eine traurige Last und eine unwirthfchaftliche Vergeudung der noth- dürftigsten Ersparnisse sind, daß sie sich auf die wichtigsten, näm lich die sittlichen Eigenschaften des zu Prüfenden gar nicht er strecken können, daß sie höchstens die augenblickliche Tüchtigkeit des angehenden Meisters bewähren, nicht aber auch dessen künf tige Ausbildung, Thätigkeit und Ordnungsliebe verbürgen, also eine Gewähr für sein Fortkommen gar nicht bieten können. Auch hat weder die staatliche noch die Ortsobrigkeit, am allerwenig sten aber die Mitglieder des betr. Gewerbes ein Interesse daran, zu wissen, daß ein junger Anfänger in seinem Fache gut oder schlecht bewandert sei; der einzige Richter über Güte und Preis würdigkeit der Arbeit ist das verzehrende und zahlende Publicum, und dieses fragt, wenn es Aufträge zu geben hat, niemals dar nach, ob Hinz oder Kunz ein besseres Meisterstück gemacht oder irgend welche Prüfungen besser bestanden habe, sondern eS fragt stets nur: wer macht die beste Arbeit? Und bei dem guten und zuverlässigen Arbeiter läßt es arbeiten. Daß es auch jetzt, wo jeder Meister ein Meisterstück gemacht haben muß, in jedem Gewerbe hervorragende, gute, mittelmäßige und schlechte Arbeiter giebt, kann Niemand läugnen; wozu also ein so lästiges und kost spieliges Ueberbleibsel noch länger in Geltung erhalten! Ein großer Fortschritt wird ferner angebahnt durch die Be stimmung, daß künftig jeder Gewerbtreibende in der Wahl seines HülfSpersonals unbeschränkt sein soll, daß er also Gehülfen, Handlanger oder sonstige Mitarbeiter nicht nur au- der Zahl der zünftig gelernten Gesellen, wie jetzt, sondern ganz nach Belieben sich wählen darf. Mit dieser Bestimmung werden alle Arbeitgeber wahrscheinlich sehr zufrieden sein, zumal
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