-Ll'beblatt»»»Mutiger. Amtsblatt fir dic ÄMAl. EcrichlMkr Wc dic KtMrätbk zu Riksa und Stiebla. .^34. cktedacnvn Hüt' Verlag von E. F. «Srellmamr Fr-Ltpg, de« SV. VprU 1866. Dioscr Blatt „Wttettatt und Vtnz«ig«r", erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags »ich Freitags, und kchtet vier teljährlich 7j Ngr. — Bestellungen iverden hei jeder Postanftalt, in unseren Crveditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen Nnsern Koten entgegen genommen. — Zu AnnaUine von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Haasenftein und Vogler t» Hamburg-Altona und Zranksurt a. M., H. Engler in Leipzig, F. W. Saalbäch in Drcddcn und Eugen Fort '» Leipzig. Bkka ii n t »i a K ii » 5. Nachdem der Kaufmann Herr Earl Friedrich Schneller in Riesa die Agentur der Fener-Ver- ficherungs-Anstalt der Bäuerischen Hypotheken: und Wechselbank in München nieüergelegt hat, »nd an dessen Stelle am heutigen Lage der Posamentirer Herr Carl Friedrich Werner in Riesa aus Ansuchen als Agent der gedachten Versicherungs-Gesellschaft verpflichtet und bestätigt werden ist, so wird fplchcs in Gemäßheit ß. 13 der Ausführungs-Verordnung zum VI. Abschnitte des das Immobiliar-Brand- iycrsicherungswesen betreffenden Gesetzes vom M Qctobcr 1862 hierdurch zur öffentliche» Kenntnis; gebracht. Riesa, ain 23. April 1866. K ö n i,g l i ch e,s G e v i ä> t S a In t. Pibrig. Schlp. ^ageSgeschichte. Riesa. In den Dresdner Nachrichten lasen wir dieser Lage, das; zwei preußische Offiziere Les 54. Linieninfanterieregiments sich hier aufgehalten hät ten, nm die Gegend zu recognoseiren. Allerdings haben sich zwei Offiziere dieses Regiments l t Tag hier aufgehalten, haben sich wohl auch die Stadt, die Bahnhöfe, die Eibbrücke angesehen, daß aber der an gegebene Grund nicht der richtige sein konnte, leuch tete hier sofort jedem Denkenden ein. Unsre Gegend ist hinlänglich an der Grenze bekannt 1 um zu recog- nosciren, schickt man nicht Leute in Uniform hierher und nicht Leute eines Regiments, Las in Westprcu- ßen oder Pommern steht. Sie sind, wie wir aus glaubwürdiger Quelle vernehmen, aus einem reinen Privatgrnnde hier gewesen. Riesa, dön 23. April. Heute Nachmittag gc- gen 4 Uhr setzte die Feuerglocke die Bewohner der Htadt in Schrecken. Alles eilte die Straßen ent lang, nm zu sehen, wo das Feuer sei, bis sich sehr bald herausstellte, das dasselbe auf dem Lande und zwar in Ganzig sei. Es sind 12 Güter und 2 Häuser niedergebrannt. Außerdem sollen noch Pferde, Rind vieh und Schweine verbrannt sein. Hier ging allge mein das Gerücht, daß ein Dienstjunge das Feuer angelegt hätte. Inwieweit dies sich bestätigt, und wenn dies der Fall, ans welchem Grunde er dies gethan hat, ist nichts bekannt geworden. Dresden, 22. April. (B. N.) Ende dieses 'Monats tritt in Dresden die ordentliche Gcneral-Cou- ferenz des Zollvereins zusammen. Das königi. Mini- sterjum hat aus diesen» Grunde mittelst Verordnung vom 21. Jan. d. I. die Handels- und Gewerbekam mern aufgefordert, ihre desfallsigen Wünsche zu erken nen zu geben. Die Dresdner' Handels- und Gewerbe kammer 'nimmt' in ihre»! soeben erschienenen Bericht Anlaß, diejenigen fundamentalen Bestimmnngen der Verfassung des Zollvereins als verderblich und deren Beseitigung als dringlich zu bezeichnen, kratt welcher die dissentirende Stimme dibormu vm.<>> eines einzi gen Staates die Erneuerung der Verträge, die Ein führung und Durchführung allgemein nützlicher Re formen verhindern und den gewonnenen Vorsprung wieder aufs Spiel setzen kann. In Bezug auf den Tarif wird erwähnt, daß von Seiten der Kammer jede weitere Ermäßigung mit Freuden begrüßt wer den würde, während man sich principiell von vornher ein gegen jede etwaige Erhöhung im Sinne des Schutzzollsystems ausspricht. Ferner wird hinsichtlich der Zollbehandlung und Zollsträfgesetzzebnng beantragt, daß wegen der Erport-Bonification auf Spiritus die Abfertigung der in das Ausland versendeten, unter Zollverschluß gehenden Waaren am Absendnngsortc und nicht erst ani Orte des GrenzauSgangs erfolgen Möge. Schließlich werden dann im Bericht noch fol gende Wün'che ausgesprochen: 1) Wegfall der ganz unnöthigen Formalität des alljährlich zu stellenden und nicht einmal von dem Hanptsteueramte zu bewilligen den, sondern jedesmal erst an das Finanzministerium einzureichenden Gesuches um Genehmigung zum Ue- bersieden (Tag- und Nachtblauen). 2) Eilaubuiß zum Einmaischen in Abwesenheit des Steucrbeamten, für den Fall, daß derselbe nach rechtzeitiger Declaration nicht zur rechten Zeit anwesend ist. 3) Wegfall der ganz zwecklosen Vorschrift, daß der AufsichtSbcamtc auch noch zum Bierzuge sich wieder einfinden soll