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Sächsische Dorfzeitung : 11.03.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-185303111
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18530311
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18530311
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1853
- Monat1853-03
- Tag1853-03-11
- Monat1853-03
- Jahr1853
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 11.03.1853
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Freitag, «7 10. 11. Mrz I85S. NLU - Ein unterhaltendes Wochenblatt für dm Bürger und Landmann. Redakteur: Friedrich Walther. 1 ««tstadt- Lrrlag von Heinrich und Walther. W SSchstfthr Dscheidmg Poltttfche eltfch au. . Allem Anscheine Berlin daS erforder- Jn München, AugS-. i sich die Lmppen in erneu aufstellen, die Thore wurden besetzt und die nschaften verstärkt; auch erhieltet die Soldaten schärft Patronen/ Gleichzeitig nahm die Polizei an mehren Orten Haussuchungen und Eonfi-catioaen vi Portraits.^ rc. vor^ bei welcher Gelege /tusiehnter Jahrgang. lUMartat. ' Deutfcklaud. Mit der Loll- und HandelSfrage scheint r- jetzt nach erfolgter Einigung Oesterreichs und Preußens schnell vorwärts zu gehen. Der Wiederbeginn der Berliner Zollver- einSconferenzen ist bereits auf den 10. März festgestellt; die Con- ferenzen werden von allen CoalitionSregierungen, sowie auch von den des Steuervereins, beschickt, und wie das officielle Dres dener Journal versichert, wird der definitive Abschluß wegen Er- tttuerung der ZollvereinSverträge unter gleichzeitiger Aufnahme -e- Septembervertraaes und de- österreichischen Zoll- und Handelsvertrages in kürzester Frist erfolgen, nach ist schon vor der Berufung nach Be liche Einverstättdniß in jener hochwichtigen Frage unter den vetteffenden Regierungen erzielt worden. a AuS Frankfurt a. M. wird von Neuem versichert, daß die Bundesversammlung endlich doch noch die Vermehrung BeS BundeScontingents um 150,000 Mann beschließen werde, obgleich einzelne Regierungen unter Hinblick auf die unge nannten Steuerkräfte ihre- Landes sich nur für eine Vermeh- «mg von 50^)00 M. ausgesprochen haben. — Als Gerücht wird, erwähnt, daß von einem Anträge in der Bundesver- samwjgng die Repe sei, welcher die militärische Observirung der Schweizerarenzen durch Bundesbeschluß bezwecken soll. Man Klaubt so dem zweifelhaften Neutralität-verhalten der Schweiz ttt Bezug auf die Flüchtlinge am besten zu begegnen. Die großherzoglich badische Regierung hat eme Verord nung erlassen, welche die Ausübung deS oberhoheitlichen Schutz- und Aufsichtsrechtes über die katholische Kirche von Neuem regelt. Dieselbe Verordnung ist auch im Großherzog- thum Hessen und in Würtemberg publicirt worden; inKurhes- sin, Nassau und Frankfurt steht deren Veröffentlichung noch bevor. Die betreffenden Regierungen haben sich über diese gemeinsame Maßregel im Voraus geeinigt. — Das Urtheil m dem gegen den Professor GervinuS wegen der Herausgabe seines mehrerwähnten Buches eingeleiteten Processe ist am 8. März zu Mannheim gefällt worden. GervinuS ist in der Anklage wegen Aufforderung zum Hochverrathe freigesprochen, chegen Aufreizung zu Störung der Ruhe und Ordnung aber LU zweimonatlicher Festungsstrafe verurtheilt worden. Auch ist auf Vernichtung seiner Schrift erkannt; nähere DetailS über den Proceß fehlen noch. — Die badische Regierung hat mehre Truppenabtheilungen näher nach der Schweizerarenze verlegt, um durch einen ausgedehnten Patrouillendienst den Uebertritt politischer Flüchtlinge auS .der Schweiz unmöglich H machen; auch die übrigen an die Schweiz angrenzenden Regierungen sollen derartige Vorkehrungen getroffen haben. — In Larern sind in den ersten Lagen diese- MonatS in Städten außergewöhnliche polizeiliche und militärische maßregeln ergriffen worden. ' ürnverg, Bamberg rc. mußten Easerneu aufstellen, die Thore wurden besitzt und die Bildniß deS weiland deutschen ReichSverwesirS, Erzherzogs Johann, polizeilich mit Beschlag belegt worden sein soll!/— In der bairischen Pfalz will man bei dem neuerlichen stark« Schneefalle in einem Walde bei Speyer meh^e Wölfe erblickt haben; eS wäre doch viel, wenn sich jene Lhrere bis in dftsi Gegend verirrt hätten. Vielleicht ist'S aber nur eine Täu schung; in Köln am Rhein sprach man jüngst auch mit Schrecken davon, daß sich die Wölfe bis in die schneeigt« Ebenen herabwagten und die Menschen bedrohten. Bald horte man auch, daß am 1. März unweit der genannten Stadt ein Dorftrfarrer mit eigener Lebensgefahr einen grausig« Wolf niedergeschoffen habe. Es ergab sich jedoch zur großen Erbauung deS waidmännischen Publikums, daß der würdige Pfarrherr aus Versehen einen großen Haushund erlegt hatte. In Würtemberg hat die Abgeordneten-Kammer am 4. März, dem Anttage der Regierung gemäß, mit 47 gegen 34 Stimmen die Wiedereinführung der Todesstrafe be schlossen. Bei dem Hochverrathe ist die Todesstrafe, außer den Fällen, wo ein hochverräterischer Angriff gegen die Per son deS Landesfürsten vorliegt, dem RegterurW-anttage «ift gegen, verworfen worden. In Kurhessen wird man mit politischen Processen gar nicht fertig; kaum ist einer, abgethan, so fängt man wieder einen ander« an, und dabei greift man soweit als möglich zurück. In Hanau sind neuerding- allein über 408 Per sonen deS HochverratHS angeklagt worden, well sie sich für die Durchführung der Reichsverfassung i. 1.1849 mehr oder min der thätig gezeigt haben. Bisher hatte man eine derartige Untersuchung nicht für möglich gehalten, weil die Regierung bereit- am 8. Mai 1849 in einem besonderen Erlasse die Reichsverfassung für daS Kurfürstenthüm al- endgültig ver kündigt hatte. In Oldenburg wird der Regierungswechsel (s Nr. 9j auf die dort bestehenden Rechtsverhältnisse, sowie überhaupt auf den Gang der Regierung einen Einfluß nicht auSüben z der neue Großherzog hat feierlich versichert, daß er ganz im Geiste und Sinne seines verblichenen Vaters zu regieren ge denke. Der verstorbene Großherzog hat nicht uur im eigen« Lande durch seine umsichtige und gerechte Regierungsweisi, sondern auch weit über die Grenzerr desselben hinaus durch die ächt deutsche Gesinnurm, die er für die Interessen Deutsch lands durch Wort und Lhat wiederholt bethätigte, sich ein dankbares Andenken gesichert. > s Preußen. DaS Grundsteue«esetz, dessen wir in voriger Nummer erwähnten, ist gefallen. Die Majorität der -weit« Kammer verwarf namliG nicht nur die von der Regierung beantragte Entschädigung-Modalität, sondern eS wurden auch alle anderen Amendement-, welche sich dem aufgestellten Ent schädigungssätze (20facher Betrag der neu« Steuer) näbert«, verworfen. Unter dies« Umstanden sah sich die Regierung veranlaßt, die ganze Gesetzvorlage zurückzuziehen, und eS wird mit den Steuerbefreiung«, demnach vor der.Hand Hoch Mtz Weile bein^Alt« bleiben/— Ja der ersten Kammer ist bei dLBerathung der neu« Landgemelnbeordnuvg die christliche Religion als? Bedingung Ar die. Zulassung zu Communasi. imterU aufgeskN dieser,Beschluß H^gegen die Juden ge^
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