-Llbeöl'att Md Anzeiger. Amtsblatt für die L-nigl. GerichMmter sowie die Stadträtbe jii Riesa Md Strehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. 19. Dienstag, de« « März 1866. Dieses Blatt „ «ldeblatt und Lknzeiger", erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und KcettaaS, und tostet vier teljährlich 7j Ngr. — Bestellungen werden bet jeder Postanftalt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen unsern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind serner bevollmächtigt Haasenftern und Vogler m Hamburg-Altona und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, F. W. Gaalbach in Dresden und Lugen Fort in Leipzig. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Tiefenau sollen de« r. März 18«« vo« Bormittags s tthe a«, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 172 Stück weiche Stämme, -r : »L! 39 Klaftern weiche Scheite, 9f „ „ Rollen, rl Li Stöcke, mderHoische 61 Les ! Abraumreißig, 70^ Schock h^rte^ s Schlagreißiz und 73 Stück kies. Langhaufen, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu ma chenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn Oberförster Roch in Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Forstverwaltungsamt Moritzburg, am 23. Februar 1866. Rüting. EraS. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamts soll de« r. Mai 18V«, das dem Zimmermann Friedrich August Zscharschig zu Dresden zugehörme Hausgrundstück sammt einer dazu gehörigen, 5 sHRuthen großen Fcldparzelle, sogenanntes Gemeindeland, Nr. 1 des Brandkatasters, Nr. 3 des Grund- und Hypothekenbuchs für Mautitz, welches einschließlich der Feldparzelle am l7. Februar 1866 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 225 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, notwendiger Weise ver steigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsftelle und der Schänke zu Mautitz aus hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, am 20. Februar 1866. Das Königliche G e r i ch t s a m t. Uibrig. 8. Bekanntmachung. Die in der Nähe des Spritzenhauses im alten Stadttheile an einem Hoszkandelaber angebracht gewesene Oellaterne ist von ruchloser Hand vollständig demolirt worden. Wer den Thäter anzeiat, daß er bestraft und zum Ersatz des Schadens angehalten werden kann, erhält eine Belohnung von >0 Thlr. —- —- aus der Ttadtkafse. Die öffentlichen Gaslaternen, die Rohrleitungen, die Candelaber und sonstige» Vorrichtungen find