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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191705304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170530
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170530
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-05
- Tag1917-05-30
- Monat1917-05
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.05.1917
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Mittwoch, 36. Mai 1917, abends 7«. Aahrg G) VoUmilvk 16 Psg. 26 Pfg. 28 Pfg. üchnet. Genannter D bereits Inhaber des Eisernen von Rittergut und Weida 28 Pfg. 80 Pfg. ««d A«r»rg»r (Llbedlatl mü> Iüyrijets. .«S7K,- Amtsblatt für dle König!. Amtshauptmamlschast Großenhain, das König!. Amtsgericht unv den Rat der StM Siiela, sowie den Gemeinderat Gröba. Verkauf von Feintalg. Durch Herrn Fleischermeifter Karl Reichelt. Hauvtftraste 41», gelangt Freitag, den 1. Juni 1S17 wiederum ein kleiner Poften Feintalg zum Preise von S M. SO Pfg. für das Pfund zum Verkauf. Feintala erhalten diesmal nnr Diejenigen, welchx ihre Lebensmittelkarten im Gast haus „Zum Stern" abholen. Jede brotkartenbezugsberechtigte Persan erhält 50 er Feintala. Die BrotauSweiS- karte ist vorzulegen. Das Geld ist möglichst abgezählt mitzubringen. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. Mai 1917.Gbm. ausgezeichnet wurde der Pionier Bruno des Lokomotivführers August Jü«ens, Hier. — Der Ers.- Res. Otto Hetnrich, Sohn der Krau Marie verw. Hein rich, hier, wurde mit der Friedrich-Auguft-Medaille ansge< Da» Mesaer Tageblatt erscheint jeden Tag avend« V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durq unsere Träger srel Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige» fiir di« Nummer des Ausgabetages sind bi« 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fiir da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zetle (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» «rechend höher. Nachweisung«- und BermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingrzogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Jin Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des . Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungScinrichtungen — hat der Bezieher reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: Langer L Win terlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftrahe SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Lebensmittelverteilnull ans Warenbezngskarte l. Unsere Einwohnerschaft machen wir besonders auf die Bekanntmachunaen des Kom munalverbandes Großenhain vom 19. Mai — abgedruckt in Nr. 118 des Riesaer Tage blattes vom 24. Mai — und 26. Mai 1917 — abgedruckt in Nr. 121 des Riesaer Tage blattes vom 29. Mai 1917 — aufmerksam. Bezüglich des Bezugs von Lebensmitteln auf Warenbezngskarte I wird mit Ein führung dec ueuen Lebensmittelkarte das sogenannte Bestellsystem eingeführt. Die Inhaber von Lebensmittelkarten I Md nach jedesmaligem Erlaß der entsprechenden Be kanntmachung durch den Kommunalverband verpflichtet, die Karten einem hiesigen Klein händler, der seither mit der Lebensmittelverteilung betraut gewesen ist und bei dem sie die Ware, die jeweilig zur VerteiluM gelangt, beziehen wollen, vorzulegen. Den Bezugs berechtigten ist bei jeder einzelnen Warenvertcilung freigestellt, bei welchem Händler sie die betr. Waren beziehen wollen. Es hat demnach jeder Karteninhaber bei jedem Auf ruf eines Bezugsabschnittes die freie Wahl unter den zugelassenen Kleinhändlern. Die Kleinhändler haben den jeweilig aufgerufeuen Bezugsabschnitt innerhalb der festgesetzten Frist bei Vorlage der Karte abzutrennen und dem Inhaber der Karte die mit der gleichlautende» Nummer versehene Quittung auszuhändigen. Ein zelne abgetrennte, nicht mit dec Lebensmittelkarte zusammenhängende Äczugsabschnitte hat er zurückzuweisen. Weiter sind die Kleinhändler verpflichtet, die von ihren Kunden abgegebenen Be zugsabschnitte innerhalb der vom Kommunalverband festgesetzte» Frist an den Aus- schust zur Wareuverteilung, ,. Hd. des Vorsitzenden, Herrn Kaufmann Bernhard Müller in Firma Ferdinand Müller in Riesa, in einem verschlossenen Briefumschlag, auf dem der Name des Kleinhändlers, sowie die Anzahl der enthaltenen Bczugsabschnitte vermerkt sein müssen, abzugeben. Die vom Kommunalvcrband festgesetzten Fristen sind sowohl von den Besteller» als auch von den Kleinhändlern strengstens einzuhalten. Wer die Bezugsabschnitte nicht rechtzeitig beim Kleinhändler abgibt, geht des Anspruches auf Lieferung dec betr. Ware verlustig. Die Zeit der Abgabe der betr. Ware durch die Kleinhändler wird durch den Kommunalverband jedesmal besonders bekanntgegeben werden. Auf Bezugsabschnitt l der Lebensmittelkarte gelangen Teigwaren zur Verteilung. Die Lebensmittelkarten sind von den Karteninhabern in der Zeit vom 30. Mai bis 2. Juni bei einem freizuwählenden hiesigen Kleinhändler vorzulegen. Die Kleinhändler haben die erhaltenen Bezugsabschnitte bis 5. Juni an Herrn Kaufmann Bernhard Müller in Firma Ferdinand Müller in Riesa abzuaeben. Det Rat der Stadt Riesa, am 30. Mai 1917.Gs;m. Viehzählung in Gröba. Laut Bundesratsverordnung findet am 1. Juni 1917 eine Viehzählung statt. Die Zähluna erstreckt sich auf Pferde, Rinder, Schafe und Schweine. Sie erfolgt durch frei willige Zähler. Die hiesigen Viehbesitzer werden aufgefordert, den Zählern jede gewünschte Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen. Gröba, Elbe, am 29. Mai 1917.Der Gemetudevorstand. vertliches «ud Sächsisches. Mesa, den 30. Mai 1917. 7-7 Lluszei'chnung. Dem Schauspieler Soldat Christian Richter, Inhaber der Friedrich-Auguft-Medaille, wurde das Eisern« Kreut 2. Klasse unter gleichzeitiger Be- firderungzum Gefreiten vrrliehen. — Der Scharfschütze ») Bei Abgabe durch den Erzeuger an den Verbraucher ab Stall b) Beim Verkauf im Laden oder ab Wagen (Ladenpreis) 2. ») Bei Abgabe durch den Erzeuger an den Perbraucher ab Stall 18 Pfg. d) Beim Verkauf im Laden oder ab Wagen (Ladenpreis) 20 Pfg. 18 Pfg. Bei Anbringung ins Haus darf ein Zuschlag von S Pfg. für den Liter erhoben werden. Für Bruchteile eines Liters dürfen die Preise nach oben auf den nächsten vollen Pfennig abgerundet werden. 3. Die Höchstpreise unter 1 gelten nicht für besonders gewonnene oder bearbeitete Kinder- und Krankenmilch. Für diese werden, sofern sich das Bedürfnis ergeben sollte, besondere Preise festgesetzt. 4. Dre vorstehend festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes be treffend Höchstpreise vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914. (R.G.B. S. 516.) Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Großenhain, am 29. Mai 1917. 89kkII L. Königliche Amtshauvtmannschaft. Freibank Gröba. Donnerstag, den ZI. Mat LK17, vormittags 8 Uhr und nachmittags 2 Uhr wird rohes Rindfleisch gegen Abgabe von Reichsfleischmarken verkauft. Die Fleischmarken werden mit der doppelten Menge Fleisch beliefert. Preis 1,25 bez. 1,— M. für icg. ,, Der Gemetudevorstand. Ausgabe der Saatkartoffeln erfolgt Donnerstag, den 31. Mai von früh 7 bis 12 Uhr im Feldspeicher der Firma Her mann Grüble auf Grund der Bestelliste. Der Preis beträgt 10,50 M. bei Mengen von 1 Ztr. und darüber und 11 M. bet Mengen unter 1 Ztr. Ter Rat der Stadt Riesa, am 30. Mai 1917. Fnd. Im Konkurse über das Vermögen der Firma Eisenwerk Strehla, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Strehla, soll die Schlußverteilung erfolgen. Verfügbar sind nach den Abschlagsverteilungen von 36"/» noch 6065,77 Mk. Zu diesem Betrage treten noch die Zinsen der Hinterlegungsstelle seit dein 26. April 1917 hinzu, während noch die gesamten Kosten des Verfahrens abgehen. Zu berücksichtigen sind 89615,19 Mk. nichtbevorrechtigte Forderungen. Die bevor rechtigten Forderungen von 2143,59 Mk. sind bereits beglichen. Das Schlußverzeichnis liegt auf der GerichtLschreiberei des König!. Amtsgerichts »» Riesa zur Einsicht aus. Riesa, den 30. Mai 1917. L. 2,09 Rechtsanwalt A. Estliuger, Konkursverwalter. Schuldscheine für Gemüse, Obst und Südfrüchte. Die bisherigen Anmeldungen auf Schlußscheinhefte zeigen, daß die Einrichtung der Tchlnstscheine noch nicht überall richtig aufgefaßt worden ist. Es wird deshalb unter Wiederholung des früher Bekanntgegebenen allen Beteiligten folgendes eröffnet: 1) Eines Schlußscheines bedarf es nur bei einer Veräußerung an Händler (Groß oder Kleinhändler), nicht aber an Verbraucher. 2) Wer jedoch an Händler veräußert, muß immer einen Schlußschein ausstellen, gleichviel ob er selbst Erzeuger, Großhändler, Kleinhändler, Zwischenhändler oder Sammel stellenleiter ist; auch wenn die Uebergabe nur kommissionsweise erfolgt, d. h. zum Verkauf für Rechnung des Abyebenden. 8) Keines Schlußscheincs bedarf es nur dann: ») bei Veräußerung an einen Sammelstellenleiter (wohl aber bei Weiterveräuße- rung von feiten des Sammelstellenleiters); d) wenn ein Händler im Umberziehen Ware von Erzeugern in deren Betriebs stätten ankauft, auch innerhalb des eigenen Wohnortes. 4) Schlußschein ist fernerhin nur bei folgenden Waren notwendig: s) Kohlsorten aller Art, Mangold, Kohlrabi, Kohlrüben, Mairüben, roten Rüben (rote Beete), Möhren, Karotten, Teltower Rüben, Schwarzwurzeln, Spargel, Erbsen, Bohnen, Gurken, Spinat, Salat, Rhabarber, Tomaten, Zwiebeln, d) Obst außer Pfirsichen, Aprikosen, Weintrauben, «) Südfrüchten. 5) Der Schlußschein ist in S Ausfertigungen auszustellen und zu unterzeichnen. Je «ne Ausfertigung muß der Erwerber und der Veräußerer bei Frühgemüse und Frühobst 3 Monate, im.übrigen 8 Monate aufbewahren und auf Verlangen den Äufiichtsorganen vorleaen. Auf diese Weise muß jeder Kleinhändler durch Vorlegung eines Schuldscheines den Nachweis führen können, woher und zu welchem Preise er seine Ware bezogen hat. 6) Die Schlußscheine werden in Formularheften zu je 100 Doppelstücken verabreicht. Jedes Heft kostet 2. Mk. Jeder, der nach dem vorstehend Gesagten eines solchen Heftes bedarf, bat sofort der Gemeindebehörde Mitteilung zu machen, die die Weitergabe an die Königliche Amtshauptmannschaft veranlaßt. Die Ausgabe erfolgt durch die Gemeinde behörde. 7) Ueber die Ausgabe ist von der Gemeindebehörde eine genaue Liste zu führen, ans der die Nummer der ausgegebenen Hefte zu ersehen ist. Großenhain, am 29. Mai 1917. 42 ö l' ll 0. Der Kommunalverband. Baden in der Elbe. Für das Baden in der Elbe sind folgende Anordnungen zu beachten: 1. Das Baden in der Elbe darf nur an besonders abgesteckten Orten stattfinden.' Die Badenden haben ausnahmslos Badehosen oder Badeanzüge zu tragen. 2. Niemand darf ohne Begleitung einer Gondel über den Elbstrom oder größere Strecken als vom oberen Ende der am rechten Elbufer bei Meißen und bei Prommtz auf gestellten Schwimm- und Badeanstalten bis an die am unteren Ende der letzteren ange brachten Leitern schwimmen. Dem Zurufe des Schwimmlehrers oder Aufsichtsführenden ist feiten der Badenden sofort Folge zu leisten. 3. Das Abschwimmen der Badenden von den Schwimmanstalten nach der Schiff fahrtsstraße ist nur bis zu einer Entfernung von höchstens 20 m von den Schwimman stalten ab gestattet. 4. Das Betreten des Ufergeländes, soweit es nicht den Badeplatz unmittelbar be grenzt, nach Ablegen der Kleider ist nicht gestattet. - Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen Lberden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet. Die Ortspolizeibehörden der an der Elbe gelegenen Ortschaften des hiesigen Elb- stromamtsbezirks habe» nicht nur die Befolgung obiger Anordnungen durch die von ihnen mit der Aufsichtsführung zu beauftragenden Personen überwachen zu lassen, sondern auch an den ihrer Aufsicht unterstehenden Elbbadeplätzen diese Anordnungen mittels Tafelan schlags (Plakat) noch besonders bekannt zu machen. «»II i S— Höchstpreise für Milch. Auf Grund 8 2 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern über Höchstpreise für Milch vom 7. laufenden Mts. wird für den Bezirk des Kommunalverbandes Großenhain einschließlich der Stadt Großenhain und Riesa folgende Höchstpreise festgesetzt. Für die Stadt Großenhain und die Stadt Riesa nebst für die übrigen den als Vororte bestimmten Ortschaften des Gemeinden Gröba mit Bezirks Etwaige Anträge von Gemeinden oder Privaten auf Absteckung von Badeplätzen sind bei dem Königlichen Straßen- und Wasserbauamte Meißen zu stellen. Königliche Amtshauvtmannschaft Meisten, als Elbflromamt, Nr. 882 X. am 26. Mai 1917. . Das Friedensrichteramt für den Bezirk der Stadt Riesa mit Rittetgut Göblis und die Landgemeinden Poppitz und Meraendorf ist auf die Zeit bis zum 80. September 1918 dem Bizelokalrichter Kaufmann Johannes Max Kreyst in Riesa übertragen worden. Riesa, den 29. Mai 1917. V Königliches Amtsgericht. Arthur Schumann, hier, Sohn des Maurers Hermann zeichnet. Genann ... ... ... Schumann, wurde mit der Friedrich-Auguft-Medaille in Kreuzes 2. Klasse. — Der Gefreite Alfred Hennig von Bronze ausgezeichnet. — Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe hier, in einem Feld-Art. Regt, im Westen, erhielt die Fried- ausgezeichnet wurde der Pionier Bruno Jürgens, Sohn rich-August-Medaille. —* Der Winterr 0 agen hat in hiesiger Gegend zn blühen begonnen. Die Blüte dürfte Heuer gegen andere Jahre kaum wesentlich später etngetreten sein. Die Natur
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