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Sächsische Elbzeitung : 08.06.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-06-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1787841065-186606086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1787841065-18660608
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1787841065-18660608
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Elbzeitung
- Jahr1866
- Monat1866-06
- Tag1866-06-08
- Monat1866-06
- Jahr1866
- Titel
- Sächsische Elbzeitung : 08.06.1866
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Sächsische 18«« Freitag, den 8. Funi Die „Sächsische Elb-Zeitung" erscheint regelmäßig Freitags und ist durch die Expedition in Schandau, sowie durch alle Postaustalten für 10 Ngr. Vierteljahr!, zu beziehen. — Inserate für auswärts nehmen an; 'Hr. Kämmerer Hesse in Hohnstein, sowie die AnnonccnbureauS von H. Engler und E. Fort in Leipzig, welche man an erwähnten Geschäftsstelle» spätestens bis Mittwoch Abend, in der Expedition d. Bl. aber biö Donnerstag früh 9 Uhr abzugcbcn bittet. Amts- und Anzeigevlatt für Schandau und Hohnstein. Erklärung zur Wahrnug des Bundes friedens. Die Erklärung, welche Freiherr v. Kübeck in der am 1. Juni stattgefundenen Bundesversammlung Namens der kaiserlichen Negierung in Folge des Bundeöbcschlusscs vom 24. v. M., die Wahrung des Bundcöfriedcns betreffend, abgegeben hat, ist ihrem wesentlichen Inhalte nach folgende: Zuvörderst wurde die ausdauernde Friedensliebe in Erinnerung gebracht, welche Oesterreich, den preußischen Ansprüchen in der Herzogthümerfrage gegenüber, seither bethätigt hat. Es ist in seinen Bemühungen, zu einem Einvcrständniß hierüber mit Preußen zu gelangen, so weit gegangen, als cS die Würde und die angestammte Stel lung Oesterreichs in Deutschland, alö es das Recht und die Verfassung des deutschen Bundes nur irgend zuließen, um dadurch einen Bruch zwischen den beiden deutschen Großmächten und die bcklagenswcrthen Folgen eines in- nern Krieges zu vermeiden. Die Forderungen dcS preu ßischen Cabinets, von vornherein schon unbegründet, wur den bei der Nachgiebigkeit Oesterreichs.nur immer höher gesteigert und der Entschluß zur gewaltsamen Durchfüh rung derselben kund gegeben. Der Anfang auf dieser Bahn wurde mit der Drohung gemacht, die sächsischen und hannöverschen BundcStruppen mit Waffenmacht aus Holstein verdrängen zu wollen; es folgte die Nichtachtung dcö schleswig-holsteinischen NcchlS und die Behandlung des Schicksals dieser Länder alö einfache Machtfrage, wo- bei überdies schon im vor. Jahre die italienische Hülfe gesucht ward. Der Gasteiner Vertrag hielt den Abschluß eines solchen Bündnisses nur für kurze Zeit auf, allein diese Bestrebungen erneuerten sich, als die kaiserliche Ne gierung sich weigerte, Holstein im Sinne der preußischen Annexionspolitik und nach Berliner Vorschriften zu ver walten. Plötzlich sah sich Oesterreich von zwei Seiten bedroht und genöthigt, an seine Vcrtheidigung zu denken, was im Bewußtsein seines Rechts, im Einvernehmen mit seinen treuen Völkern und unter bereitwilliger Darbringung schwerer Opfer geschehen ist. Aus der Veranlassung zur Rüstung ergeben sich auch die Bedingungen der Entwaff nung. Der Bündesbeschluß vom 24. v. M. bezieht sich naturgemäß nur auf die Verhältnisse in Deutschland und verlangt die Abrüstung von Oesterreich und Preußen. Die österreichische Dcfcnsivsicllung gegen Italien, — die zu gleich deutsches Bundesgebiet beschützt, wird davon nicht berührt. Im Norden aber ist Oesterreich zur Entwaff nung bereit, sobald ihm Sicherheit gegen einen Angriff so wohl auf sein eigenes Gebiet, als auf Holstein oder auf seine deutschen Bundesgenossen, sowie gegen die Wieder kehr solcher Kriegsgefahr von Preußen geboten wird. Diese Sicherheit ist ein Bcdürfniß des ganzen Bundes, der seine inneren Angelegenheiten nicht mit Gewalt, sondern nach Recht und Vertrag ordnen will und zu verlangen hat, daß Preußen, ungeachtet seiner Stellung als europäische Macht, sich doch den verfassungsmäßig gefaßten Bundcs- bcschlüssen und den Bestimmungen der Bundeöactc über Erhaltung dcö BundeSfriedcnö füge. Die Quelle dcS Zerwürfnisses ist die schlcSwig-hol steinische Frage und die Regelung derselben nach' Recht und Gesetz und im Einklänge mit den Gerechtsamen dieser Länder das erste Erforderniß. Eine Verständigung auf solchen Grundlagen zwischen Oesterreich und Preußen zu Stande zu bringen, ist mißlungen, daher die kaiserliche Regierung alles weitere in dieser Angelegenheit den Be schlüssen des Bundes überläßt und ihrerseits denselben die bereitwilligste Anerkennung zusichcrt. Ueber den Verlauf der seitherigen Verhandlungen sollen dem BundcSauöschuffe für Holstein alle Vorlagen gemacht werden. Um aber auch der Bevölkerung von Holstein selbst die ihr zukom mende Gelegenheit zu verschaffen, an der Entscheidung ihres Schicksals Theil nehmen zu können, hat der Statt halter Vollmacht zur Berufung der holsteinischen Stande- Versammlung erhalten. (L, A.) Wochenschau. Sachsen. Schandau. Am 3. d. M. entstand in den NachmiitagSstundcn in den sogen. Nichterschlüchten hinter dem großen Wintcrberge ein Waldbrand, der sich indeß glücklicher Weise nux auf ca. 2 Schfl. Waldmoder beschränkte und bald gedämpft wurde. Dresden. Eine weitere Vcrloosung der in den Jahren 1852, 1855, 1858, 1859 und 1862 creirten vier- procentigen sächs. Staatöschuldcnkassenschcine, deren Auszah lung im Termin 2. Januar 1867 zu erfolgen hat, soll den 18. Juni und folgende Tage im Landhause stattfinden. Die den 1. Juli fälligen Kapitalien für alle am 19. De- cembcr 1865 ausgeloosten Scheine, einschließlich der säch sisch-schlesischen Eisenbahnaeticnsckuld/ ingleichen die den 1. Juli zahlbaren Zinsen dieser Schuld werden schon vom 18. Juni an ausgezahlt. — Außer der Forderung für den militärischen Auf wand hat die Negierung noch ein zweites königl. Decrct an die Kammern gelangen lassen, worin sic um Ermäch tigung bittet, Vorschüsse zu geben, theils an Vorschuß-
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