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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.12.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-12-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191812283
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19181228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19181228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-12
- Tag1918-12-28
- Monat1918-12
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.12.1918
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Riesaer G Tageblatt «nd Anxeiger (Llbeblatt UN- Riycher). Lrahtanschrlstr »--«»ratt «i*f^ L Postscheckkontt: Leipzig LISS». Fernruf Nr. S0. »irokafs. Niesa Nr. 52. ' > für die Amtshauptmannschaft Großenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrövL Loimabcnd <38. Tczcm-cr 1918, nbcnSs 301 Otta. StadtvtrmVneterrwKhr lretrcffenö. Die für die Stadt Niesa zur bevorstehende» Stadtverordnetenwahl ausgestellte»« Wählerliste» liegen v o m SO. D e z e mb er 1018 ab nchtTagelana im Rathaus, Wählamt, Zinrnicr Str. 14, während der gewöhnliche» Geschäftskunde» (Sonn tags von 8—12 Uhr), zu jedermanns Einsicht aus. Einsprüche gegen die Nichtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten sind bei Verlust des Einspruchsrechts binnen 8 Tagen nach dem Beginn der Auslegung bei unterzeichneter Behörde schriftlich oder zu Protokoll anzubringen und unter Vorlegung der erforderlichen Nachweise zu begründen. ,Der Rat der Stadt Kies», am 27. Dezember 1!)18.Erdm. Wahlen zur Nationalversammlung betr. Die für die Stadt Nies« zu den nm 19. Januar 1919 stattfindenden Wahlen zur Nationalversammlung aufgestellten Wählerlisten liegen vom SV. Dezember 1018 ab acht Tage in« Ratbanse, Wablamt, Zimmer Nr. 14, während der gewöhn» lrchen GejchästSstunden zn jedermanns Einsicht aus. Einsprüche gegen Nichtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten sind bt- zum Ablauf der A u s leg u » g s frt ft bei der unterzeichneten Behörde schriftlich oder zu Protokoll anznbringen. Soweit die Nichtigkeit der EinspruchSbehanptungeü nicht offenkundig ist, sind Beweismittel für sie beizubringen. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. Dezember 1918.Erdm. «ezirksiinterftützuug «» «riegersfamilie» iu Gröba. Die Auszahlung der BezirkSunterstütznna auf de«« 1. halben Monat Januar ISIS erfolgt Montag, de»« SO. Dereu,ber 1018, vormittag» nur von 8—1 Uhr. ES ist unbedingt erforderlich, datz dir Unierftübung zur angegebenen Zeit abgeholt wird. Gröba, Elbe, am 28. Dezember 1S18. Der Gemeindevorstand. mit derselben Tagesordnung statt. Hof bei Stauchitz. In der Nacht zum Dienstag Iw- ben Diebe der hiesigen Lehrcrfamilie ihre beiden mühsam aufgezogenen fetten Gänse aus dem verschlossenen Stalle gestohlen. Die Gänse sollten am Dienstag geschlachtet werden; die Weihnachtsfreude wurde gründlich verdorben. Dresden. Die Pocken und die Grippe sind in DreS- den noch immer nicht ganz verschwunden. Was dir Pocken ansangt, so kommen noch täglich zivei bis drei Fälle vor, während der Feiertage wurden siebe» Neuerkranknnge» gemeldet. Der Weiterverbreitung werden sicherlich die Montag, den 30. 12. 1918, nachmittags von 6—7 Uhr werde«, in den bekannten Markenausgavestellen die neuen Fleischdezugsausweiskarten nnd Lebensmittelkontroll- karten ausgegeben. Gröba, am 27. Dezember 1918. Der Gemeindevorstand. spruch gesetzt mit der Bekanntmachung des gesamten Mi nisteriums vorn 27. November 1918, nach welcher alle Eingriffe in die bestellende Ordnung von Kirch« und Schule solange zu unterbleiben haben, als die Neuord- 'nung der Verhältnisse nicht gesetzlich (durch eine einzube- rufcnde Nationalversammlung) durchgesührt ist. DaS Lan« deSkonsistorium weist schließlich darauf hin, daß eS sich niemals mit der getrogenen Maßregel einverstanden er- klären könne, weil die Religions- und Sittenlehre, die nach Paragraph 2 des BolksichulgesetzeS zu den wesentlichen Gegenständen des Unterrichts der Volksschule gehört, ohne Hinzutritt einer systematischen Ergänzung -um biblischen Geschichtsunterricht als lückenhaft und ungenügend ange sehen werden müßte, sonach als konfessioneller Religions unterricht, wie ec in Paragraph 6 de» Bo'.ksschulgesei-es vorgesehen ist, nicht angesehen werden lau» und überdies die Wirksamkeit des Luther'schen Katechismus, dieses un übertroffenen Meisterwerkes evangel.-christlicher Pädagogik für die christlich« Volkserziehung in unserem Lande in unheilvollster Weise erschüttert werden müßte. * Grüba. Die für Montag, den 23. Dezember aiige. setzt gewesene öffentliche GemrinderatSsitzung findet nun- mehr am Montag, den 30. Dezember 1918, nachmittags 7 Uhr im Sitzungssaale in der Zentralschule in Gröba Nacht zum Dienstag Iw- hiesigen Lehrcrfamilie ihre beiden mühsam gestern begonnenen unentgeltlichen Schutzimpfungen Ein halt tun. Scho«, bis jetzt sind von stadtbezirksärzt licher Seite aus mehrere tausend Personen gegen die Pocken geimpft worden, und zwar alle Hausbewohner usw., tn deren Umgebung Pocken-Erkrankungen oder mindestens ver dächtige Fälle eingetreten sind. Es befinden fich darunter Häuser bis zu 16 Familien. — Die Grippe macht sich hier durch teilweise schwaches Aufflackern ab und zu noch be merkbar. Äon einer erheblichen Zahl von Grippe- Erkrankungen kann aber glücklicherweise nicht die Rede sein. Dresden. Bet einem Einbruch tn bas bekannte Wein restaurant von Anton Müller, Marienstraße, wurden aus den VorratSrüllmen 12 Gänse, S Hühner, 10 Fasane«, 18 Pfund Wurst, 83 Gänseleberpasteten, 50 Büchse«, Stangen- spargel, 10 Büchsen Steinpilze tm Gesamtwerte von 8800 gestohlen. Ten wachthabenden Hausdiener hatten sie in sei ner Loge eingeschloffen, so daß dieser sich nicht bemerkbar machen konnte. Die Einbrecher sind ungestört entkommen. Zittau. Die Einführung einer Tanzsteuec hat der Bezirksansschutz beschlossen. Sie beträgt an Sonntage» 10 Pig. und an Wochentagen 20 Pfg. für die Person. Für Maskenbälle beträgt die Steuer »0 Pfg.. für nichtöffent lichen Tanz 15 bezw. 25 Pfg. Gleickyeltig hat auch die Stadt die Sätze für Tanzvergnügen wesentlich erhöht, aber von einer Kartensteuer, wie der Bezirk, abgesehen. Freiberg. In hiesiger Stadt haben sirh neuer dings die Fälle schwerer Grippe-Erkrankungen wieder ver mehrt. In sehr zahlreichen Fällen haben sogar die Er- krankungen tödlichen Verlauf genommen. Kirchberg. Ein hiesiger Tuchmachcrmeister empsin- dieser Tage durch die Bahn von auswärts vier Kiste», in denen sich nach der Angabe auf dem Frachtbriefe weiße Rüben befinden sollten. Da die Kisten Verdacht erregte», wurden sie polizeilich geöffnet, und dabei stellte sich ihr Oertliches und Siichsiscyes. Riesa, den 28. Dezember 1918. —* Die Zugeinschränkung vom 24. bis 27. De zember behält, wie uns mttgeteilt wird, bis auf weiteres Gültigkeit. —* NeujahrSpostverkehr. 1. Am Sonntag, ben 29. Dezember findet der Postdienst in allen Dienstzwelgen wie Sonntags statt. 2. Am Mittwoch, den 1. Januar, sind die Schalter wie Sonntag- geöffnet. Die Ortsbriefbestellung er folgt wie Werktags. Pakete ltn Gröba, Neugrüba und Neu- weiüa) sowie Geldsendungen werden nicht bestellt. Die Land bestellung sindet w!« Sonntags statt. Die Briefkastenleerun- gen werben vom 80. Dezember vor«, bis 1. Januar abend- t«, erweitertem Umfang ausgeführt. Die gewöhnlichen Lee rungszeiten gelten für diese Tage nicht. —* Einspruch des Evangelisch-lutheri schen Landeskonsistoriums. Die Sächsisch-evan gelische Korrespondenz schreibt: Gegen die Verordnung des Ministeriums deS Kultus und öffentlichen Unterrichts vom 2. Dezember über die Beschränkung des Unterrichtes in der biblischen Geschichte auf der Unterstufe der Volks schulen auf zwei Stunden und die gänzlich« Einstellung des KatechtSmuS-UnterrichteS hat da» cvangel.-lutn. Lan deskonsistorium zu Dresden zur Wahrung der Reckte der Landeskirche gegenüber dem Staate Einspruch erhoben. Die Verordnung widerspricht sowohl der Bestimmung des DolkSschulgesetzeS, daß bei Entschließungen über alle Ange legenheiten bezüglich des Religionsunterrichtes die oberste Sck ulbehörd« mit der kirchlichen Oberbehörde sich in Ver nehmung zu setzen habe, wie auch dem staatsgesetzlichen Recht des LandeSkoniistoriums, über den ReligtonSunier- rickt und die sittlich-religiöse Erziehung in der Volksschule Aussicht zu führen. Mit dem Erlaß der bezeichneten Der- ordnnng hat haS. Ministerium lick aber auch in Wider La« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Ta- abend« '/,? Uhr ml» Ausnahme der Sonn» «nd Festtag«. Vei«-»preiS, gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei.Hau« oder bei Abholung am Postschalter vierleljührlich Z.ÜO Mart. mouaNich l.20 Mark. Anzeige« für dl» Nummer de» Au-zaaitaae« sind di« 10 Uhr vormittag« aufzuzeben und tm vorau« 'zu bezahlen; «tn» Gewähr siir das Erscheinen an bestinimten Lagen und Plätzen wird nicht Übernommen. Prei» fist die 48 mm breite Grundschrift-steil» (7 Silben) 80 Ps^ Ort«prei« 25 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechen d höher. Nachweisung«, und VermittrlungSgrbühr 20 Pf. Fest« Laris«. Bewilligter Nada«, erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden must oder der Auftraggeber in Konkur« gerät. Zahlung«, und Erfüllung«»»«: Riesa. Blerzehntägig» Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen de» LetrielcS der Truckerei, der Lieferanten oder der Aefllrderung-einrichtungen — ha» der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Lan ger - Win terlich, R Ir sa. Geschäftsstelle: Goetdesttakk 8-, Brrantwortlich sirr Redaktion: Arthur HLHn«l, Niesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dtltrich, Niesa. IIMs!mr4MiW iök AM bis M Ttzmkr IM. Ans Grund des 8 51 der Ansführnnysbestimmnngkn znm Umsatzsteuergesetze werden die zur Entrichtung der Umsatzstener verpflichteten gewerbetreibenden Personen, Gesell schaften und sonstigen Personcnvereiniguugen in der Stadt Riesa aufgefordert, die vorge- schricbcnen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte in den Monate» August bis mit Dezember 1918 bis spätestens Ende Januar ISIS dem unterzeichneten Umsatzslcueramt schriftlich einzureichen, oder die erforderlichen An« gaben an Aiutsslelle mündlich zu machen. Vordrucke zn den Erklärungen werden zur Zeit durch unsere Boten ausgetragen. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zu Erklärungen nicht zugestellt werden. Die Vordrucke sind für diese Fälle kostenlos beim unterzeichneten Umsatzsteueramte zu entnehmen. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land» und Forstwirt schaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues. Die Absicht der Gewiunerzielung ist nicht Voraussetzung für das Norliegen eines Gewerbebetriebes im Sinne des Umsatz, steuergcsetzcs. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die Steuerpflichtigen Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch oder Selbstverbrauch entnehmen. Als Ent gelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und znr Zett der Entnahyp, von Wiederverkaüsern gezahlt zu werden pflegt. Vcn der allgemeinen Umsatzstener nach dem Satze von 5 v. T. sind diejenigen be- freit, bei Venen die Gesamtheit der Entgelte in einem Kalenderjahr nicht mehr als 3000 Da« Ministerium des Innern hat erneut «ine durchgreifende Bekämpfung der Sperling-Plage angeordnet. Als Maßnahmen kommen hierzu gegenwärtig das Fange« der Sperling« in den Ställen, nnd das Abschiesten in Betracht. Znm Fangen empfiehlt es sich, ein Sieb schräg ausznstellen nnd zwar mittels eines Holzklötz-benS, das dnrch «inen Bindfaden weggezoqen werden kann. Znm Abschieden wird zuverlässigen. mit der Handbabnng von Schießge wehren vertranten Versauen wie bisher auf Ansuchen von der unterzeichneten Amtshaupt» Mannschaft ein Erlaubnisschein erteilt, wenn die Voraussetzungen im übrigen vorliegen. Außer solchen dürfen nur die Jagdbcrechtigten Schiebgewehre bet der Sperlingsvertilgung verwenden. Bon einer Heranziehung der Schulkinder zum Sperlingsfang ist abzusehen. Großenhain, am 10. Dezember 1918. 3696 » 8. Die Aint-banptmannschakt. Butter betreffend. Der Buchstabe IV der Speisesettkarte, gültig für die Woche vom 30. Dezember 1918 bis 5. Januar 1919,-darf nur mit einem Slchtrl Stückchen Butter beliefert werden. Be- -ngSscheine für Butter sowie Speisefcttmarken für Gastwirtschaften sind ebenfalls nur zur Halste zu beliefern. * Die Milchvichbcsiker dürfen ank den Kopf der von ihnen zu beköstigenden Personen da- Doppelte, also ein Viertel Stückchen Butter verwenden, alle übrige Butter ist von ihnen an die zuständige örtliche Sainiuclstelle abzuliefcrn. Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 2 der Bekanntmachung vom 1. November 1917 bestraft. Großenhain, am 27. Dezember 1918. 1212 k IV. Der Kammmralverband. Miesis-Wmttiettmtterstlltzttllk. Ueber dxn 31. Dezember 1918 hinaus wird Familienuntcrstützung nur noch dann ausgczatzlt, wenn der zum Heeresdienste Eingezogene «) sich noch bei der Truppe befindet, V) feinen Angehörigen dies durch eine Bescheinigung der für die Entlastung »n- ständigen Stelle nachwcist. Ist die Beibringung einer solchen Bescheinigung nach Lage der Verhältnisse (z. B. bei Kriegsgefangenen), nickt »täglich, so sind Briefe oder ähnliche Unterlagen vorznlegeu. Die bei Entlassene!« zur Auszahlung kommenden 2 HalbmonatSratcn werden hierdurch nicht berührt. Familien der Mannschaften, die ihrer gesetzlichen aktiven Dienstpflicht genügen, er» halten keine Unterstützung mehr. Der Rat der Stabt Riesa, am 27. Dezember 1918. » H. Wegen des im Monat Januar bei uns besonder» regen Verkehrs könne») wir Zinsenzuschreibungen nur bei Ein- oder Rückzahlungen vornehmen. Wir weisen hier- bei mit daran? hin, daß es auch durchaus nicht notwendig ist, in Sparbücher die Zinse» gerade am Jahresbeginn »»schreiben zu lassen. Dies kann vielmehr ganz gelegentlich, wenn auch erst nach Jahren, erfolgen, weil ein ZinSvcrlust ausgeichloffen ist. Alle Zinsen, auch wen» ste nicht im Sparbnche stehen, werden nach jedem Jahres schluss zum Kapital geschlagen und mitverzinst, bis die Höchsteinlage, die bis auf weiteres 5000 Mark betragen kann, erreicht ist. Kaflenstunden: Montags bis Freitags 9—12, 2—4 Uhr: Sonnabends 9—2 Uhr. Sparkasse der Stadt Riesa, am 28. Dezember 1918. * Die für die Gemeinde Gröba ausgestellte Wählerliste für die Wahlen zur per« fassungsgcvenden dentschen Nationalversammlung liegt vom 80. Dezember 1018 dt- T. Januar 1010 während der üblichen Dienststunden »m Gemeindeamt. Zimmer Nr. 6. zu jedermanns Einsicht ans. Wer die Wählerliste sür unrichtig oder unvollständig hält, kann dies bis zu« Ablauf der Auslegungsfrtst unter Beibringung der etwa erforderlichen Beweismittel bei der unterzeichneten Gemeindebehörde schriftlich anzeigen oder zu Protokoll geben. Diejenigen Personen, die in die Wählerlisten eingetragen sind, werden von der er folgten Eintragung in den ersten Tagen der nächsten Woche noch dnrch Zustellung eines Wablansweises besonders betzachrichtigt werden. Dieser WatzlauSweis ist sorg fältig auszubewahren »nd fr. Zt. zutz Wahl mitznbrtngen. Gröba, Elbe, am 27. Dezember 1918.Der Gemeindevorstand. Mark brträgt. Sie sind daher zur Einreichung einer Erklärung nicht verpflichtet, doch habe» sie «ine entsprechende Mitteilung zu erstatten. Die Nickteinreichnng der Erkiärung zieht «ine Ordnungsstrafe bis zu 150 M. nach sich und kann durch nötigenfalls zu wiederholende Geldstrafen erzwungen werden, unbe schadet der Befugnis des UmsatzsteueramtS, die Veranlagung auf Grund schätzungsweiser Ermittlung vor,«nehmen. Das Nmsatzstenergesetz brdroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissent lich unrichtige Angaben macht nnd vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht »der einen ihm nickt gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit Geldstrafe bis zum 20 fachen Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer. Kann dieser Steuerbetrag nickt festgestellt wer den, so tritt Geldstrafe van 100 M. bis 100000 M. rin. Der Versuch ist strafbar. Der Nat der Stadt Riesa, al- Nmsatzsteucramt, an« 27. Dezembrr 1918. K, Personen, die eine reickSgeietziiche Altersrente beziehen, wird für die Zeit vom 1. Januar 1919 bis zum 31. Dezember 1919 eine monatliche Zulage in Höhe von 8 Mark gewährt, sofern sie nickt Nnsläuder sind, die sich im Ausland aufhalten. Die Zulage wird nur sür volle Kalendermonate des ReutenbezugS gewährt, sie fallt weg, wenn der Anspruch auf die Rente zum vollen Betrage ruht oder wegfällt. Die Zählung erfolgt monatlich im voraus durch die Post. Nickt abgehobene Zulagen werden nur bis znm 30. Juni 1920 nackgezahlt. Au die Empfänger einer Invaliden-, Witwen- oder Witwerrenle wird die bis herige Zulage auch auf das Jahr 1919 wcitergezahlt. Niesa, am 28. Dezember 1918. Der Rat der Stadt Niesa. — VersickernnaSamt. —
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