Suche löschen...
Sächsische Dorfzeitung : 22.10.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-10-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480520429-187210220
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480520429-18721022
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480520429-18721022
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung
- Jahr1872
- Monat1872-10
- Tag1872-10-22
- Monat1872-10
- Jahr1872
- Titel
- Sächsische Dorfzeitung : 22.10.1872
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
MM Nr. 83 22. Hctoöer 1872 Dienstag, Sächsische DorsMmK D«r-ntw-rtllcher R-daN-ur and Verleger: Herr»au« »ÜSer in Dresden. 1 Sasse Nr. 3, zu haben. Neustadt- Dres den, tn der Expedi tion, N. Meißn. Preisr vierteljährlich 15 Ngr. Zu beziehen durch § alle kais. Poft- ' Anstalten. Am folgenden Tage, den 19. Oct., geschah die Beisetzung im Dom. Der Trauerzug war ein imposanter. Hinter dem Sarge gingen der Kaiser, sichtlich tief ergriffen von dem Verluste deS theuren Bruders, an seiner Seite der einzige noch lebende Bru der, Prinz Karl, hinter ihnen Prinz Albrecht Sohn, der Herzog von Sachsen-Meiningen, der Herzog Wilhelm von Mecklenburg, sodann der Kronprinz an der Spitze der übrigen königl. Prinzen und de» zum Trauerfeste erschienenen fremden Fürstlichkeiten und schließlich die lange Reihe des Gefolges, der Abgesandten fremder Souveräne, die Generäle, unter denen auch Graf Wrangel nicht fehlte, die Minister mit ihren obersten Räthen, die Kammer herren rc. — eine halbe Eskadron Gardes du CorpS schloß den imposanten Zug. Die kirchliche Ceremonie war eine nur kurze, aber gerade darum um so ernstere und ergreifendere. Der Ge neralsuperintendent Or. Hoffmann hielt unter Assistenz der beiden anderen Hofprediger das Traueramt ab und segnete unter dem Donner der Kanonen und unter dem Geknatter der Ehrensalven zum letzten Male die Leiche ein, deren Ueberführung nach dem Mausoleum zu Charlottenburg in derselben Nacht erfolgte. Der Bundesrath wird bei seinem demnächstigen Zu sammentritt sich mit einigen Beschlüssen des Reichstags beschäftigen, zu denen er noch nicht Stellung genommen hat. Darunter befindet sich der bekannte Lasker'sche Antrag wegen Ausdehnung der Reichsgesetzgebung auf das bürgerliche Recht, wogegen bisher Baiern, Sachsen und Würtemberg opponirten. Wir sind schon bei früheren Verhandlungen für diesen Antrag eingetreten und können auch heute nicht einsehen, weshalb, nachdem wir die politische Einheit haben und uns deshalb zufrieden fühlen, die Einheit des Rechts nicht ebenfalls von der Zusammengehörigkeit und festen Gliederung der deutschen Nation Zeugniß ablegen soll. Es ist als allgemeine Wohlthat erkannt worden, daß wir ein gemeinsames deutsches Obligationen-, Wechsel- und Handels recht besitzen und da auch das Strafrecht wie das gerichtliche Verfahren in die Reichskompetenz fallen, so sollte es nach unserer Meinung gar nicht schwer halten, das ganze Civilrecht hinein zuziehen. Ein kleinstaatliches Souveränetätsrecht, welches hierin eine Beeinträchtigung sieht, kann ernstlich nicht in die Wagschale fallen, denn es ginge ja nicht an die Centralregierung verloren, sondern käme nur der Wohlfahrt der Nation und der nothwendigen Gleichheit ihrer Rechtsanschauungen sowie ihres allgemeinen Selbstgefühls zu Gute. Da wir ein Reich bilden, so ist nichts natürlicher, als daß es mit den besonderen und vielerlei Staats- interessen ein Ende nehmen muß, sobald es sich um allgemeine Rechtsinteressen handelt. Vielerlei Recht in einem Reich, in einer Familie, ist doch ebensowenig ein beneidenswerther Zustand, wie vielerlei Münzen und Zölle. Es müßte ja doch ein arm seliger Geist in diesem neuen deutschen Reiche leben, wenn sich dasselbe nun nicht auch durch eine gesunde Reichsgesetzgebung in Fleisch und Blut der Nation übersetzen würde. Eine solche Aufhebung der Einzelwirthschaft ist weder eine Schädigung der föderativen Kraft, in der wir Deutschland erhalten wissen wollen, noch ist eine solche Centralisation des Rechtes mit Gleichmacherei oder mit neuer Ausstattung von Oberrechten der kaiserlichen Macht zu verwechseln. Es sollen ja weder Gesetze abgeschaffl, noch neue und fremde aufgezwungen, sondern die aller Orten in ss Ei» unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. Inseratenpreis: Für dm Raum einer gespalten«, Selle iz Ngr. Unter »Eingesandt* z Ngr. Politische Weltschau. Deutsche«! Ste-ch. Infolge Ablebens seines jüngsten Bruders, deS Prinzen Albrecht von Preußen, kehrte Kaiser W I Helm bereits am 18. d. M. von Baden-Baden nach Berlin zurück. Da der verewigte Prinz, meist auf seinem Schloß Llbrechtsbura in Loschwitz wohnend, eine lange Reihe von wahren unter uns gelebt hat und einem großen Theile unserer Leftr bekannt ist, so werden folgende Mittheilungen nicht ohne Interesse Prinz Albrecht wurde am 4. October 1809 zu Königsberg in Preußen, wo die königliche Familie nach der Katastrophe von 1807 residirte, geboren. Er war seit dem 14. Sept. 1830 mit der Prinzessin Marianne der Niederlande und nach erfolgter Scheidung dieser Ehe am 28. März 1849, seit dem 13. Juni 1853 in morganatischer Ehe mit dem zur Gräfin v. Hohenau erhobenen Frl. Rosalie v. Rauch vermählt. Der Prinz bekleidete zuletzt die Stellung eines Generalobersten der Kavallerie (mit dem Range eines Feldmarschalls) und war noch ganz kürzlich erst zum russischen Feldmarschall ernannt worden; er war Chef des littauischen Dragonerregiments Nr. 1 Prinz Albrecht und des 7. brandenburgischen Infanterieregiments Nr. 60, auch des kaiser lich russischen Dragonerregiments Klein-Rußland. Prinz Albrecht hat sehr ausgedehnte Reisen gemacht; er besuchte 1842—43 und 1846—47 Aegypten, Kleinasien, Griechenland, die Türkei, 1858 die Krim , 1862 Südrußland und den Kaukasus, wo er aktiv an den Kämpfen der russischen Truppen mit den Bergvölkern theilnahm. Er bctheiligte sich 1864 an dem dänischen Kriege und führte in dem Kriege von 1866 wie 1870 — 71 das Kom mando größerer Kavallcriekorps. Dem norddeutschen Reichstage von 1867—70 hat Prinz Albrecht als Abgeordneter für Gum binnen-Insterburg angehört. Den Prinzen überleben aus erster Ehe zwei Kinder, der Prinz Albrecht (Sohn) und die Prinzessin Alexandrine, Herzogin Wilhelm von Mecklenburg; eine Tochters Prinzessin Charlotte, vermählt mit dem damaligen Erbprinzen, jetzt Herzog Georg von Sachsen-Meiningen, ist ihm am 30. März 1855 im Tod« vorangegangen. Aus seiner morganatischen Ehe hinterläßt der Prinz mehrere Kinder. Schon während deS letzten Krieges traf ihn in Frankreich ein Schlaganfall, der sich später und beim Einzug« der Truppen in Berlin, dann auch während der Drei-Kaiscr-Zusammenkunst wiederholte, das letzte Mal mit tödtlichcm Ausgange, wiewohl der Prinz noch bis zum 14. d. M. ein schmerzhaftes Kranken lager zu bestehen hatte. Die Leichenfeierlichkeiten zur Bestattung desselben begannen am Abend des 18. Oct. im Palais des Ver storbenen. Die Trauerfeier fand im engsten Familienkreise statt. Um den Katafalk versammelten sich der Kaiser, der Kronprinz, A A'brelt Sohn, die übrigen Prinzen des königlichen Hauses, die beiden Schwiegersöhne des Verewigten, di« Herzög« von Sachsen-Memmgen und Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin, U?..»" Hausoffizianten und die gesammte Dienerschaft deS Prinzen Albrecht. General-Superintendent vr. Hoffmann hielt Leick,"N"d.« Ar "folgte die Ueberführung der Schloß doch fand, auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen, em« Paradkausstellung nicht statt. Vierunddreifitgster Lahrgang. IV. Quartal.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite