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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.06.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-06-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188906230
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18890623
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18890623
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-06
- Tag1889-06-23
- Monat1889-06
- Jahr1889
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.06.1889
- Autor
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Erschein täglich früh 6'/, Uhr. Leßsrti», »t ErpeSM«» J,ha»»»«^ff« 8> APrechst««te» der Ledarti«,: vormittag« 10—12 Uhr. Nachmittag« 5—S Uhr. «Ar n» n»,«t«»d«»» ««»»IrrOM »och» Sch »ich, „r»»»u». tze, f»r 9t, nt»fff«l,e,9« Nn»«e» Sestt»«»»« Jnsernt» a> Sach«»t«i»» 9t« t Uhr NnchWttt«»«. «n Sa»»- u»9 Kefitn,»« srütz 9i« '/,9 Utzr. In de» ckllistru ftr Ins.-Annahmr: Ott« Rle««. Univerfitätsstroß« 1. Lnnt« Lasche, Aachartaoftr. S3 Part, und »las,«platz 7, >ur bi« '/,» Uhr. 174. MWigerTMblM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- and Geschäftsverkehr. Nbouv-msntsprei« vierteljährlich 4»/, Mk. tncl. Brtugerlohn b Mt., durch die Post bezöge» 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20 P', Belegeremplar 10 Ps. Gebührea für Lztrabeilaae» (in Taqedlatt-Format gesalzt) »h»e PostdeiSrberuag KO Mk. «tt PoftbesSrderung 70 Mk. Inserate 6 gespaltene Petitzrile 20 Pf. »rShere Schriften laut uns. PreiSverzrichnrß. Tabellarischer -.Zifferusatz aach h«herm Tarif. Nrclamen unter dem NednctiouSstrtch die sgrlpalt. geile bOPf.. vor de» Fa Milieu,achrichtra die Kgespaltene geile 40 Pf. Inserate sind stet« an die «rpetztti«, zu seadr». — tziodatt wird nicht gegeben. Zahlung pnwvumsruixio oder durch Post- »achnahme. Tonntag den 23. Juni 1889. 83. Jahrgang. t» G«-Ue dE» lll. IV. V. VI. VII. vm. Amttiche Bekanntmachungen. SeseuMLe Sitzung ker Stadtteror-urtrn Mittwoch, d«>» K« J«»t 1888. «be»d« «',» Uhr, »or««ltgen HaodelSbörsr, «« dtasch«arkte. Tagesordnung: Bericht der EchlachthosS-Commission über Vornahme einiger Aenderungen der. der Bedienung der Maschinen anlage im Lieb- und Schlachthose. Bericht über die Vorlage, betr. Beibehaltung der von der Firma Carl Gustav Hoffmann hergestellten Tele- phonleitung »wischen den Direction-räumcn de« Bieh- und Schlachlhvse« und der SanitätSanstalt. Bericht de« Schul-, Bau- und Finanzausschüsse- über Erbauung einer neuen Turnhalle für da« Nicolai- ^mnaslum. Bericht de« OekonomieauSschusse« über: n. Abrechnung über den Bau eine« PserdestallgebäudeS aus dem Rillergute Stötteritz u. Tb., d. Anschaffung zweier neuer WalzenrLder lür die kleinere Dampfwalze, o. Verlegung »euer Granitplatle» in den beiden Durch fahrten de« neuen Theater«. Bericht de« Oekonomir- und LvschauSschusse» Uber Verwendung von Mehrkosten für die nach Conto 14 ö Pos. 2S und 29 nruanzuschaffenden IS Pferde. Bericht de« Oekonomie- und FinanzauSschuffe« über N«phaltirung der Grasststraße zwischen der Wächter- unb Beethovenstraße. Bericht de« Bau-, Oekonomie- und FinanzauSschuffe« Uber Entschädigung de« von dem Streubel'schen Grund, stücke. Nr. S de« Flurbuchs sür Anger-Crottendorf, zu der projectirten Straße X V abzutrctenden Areal«. Bericht de- BauauSschusse« über: ». Au«beflerung der Branddirektor - Wohnung im Feuerwehr - Depot I, d. Wiederherstellung und Verbreiterung de« Einfahrt«- thore« am Lagerhosc. Vrkailntmachims, dt« R«»tfio« d«« Wahlliste« für dte Landtags »ahle« detreffead. Die Landtags-Wahllisten, welche nach der Bestimmung in 8. 24 de« Wahlgesetze« vom S. December l8K3 im Monat Juni eine« jeden Jahre« einer Revision zu unterwerfen, in diesem Jahre aber nach Anordnung de« Königlichen Ministerium» de« Innern ««» auszustellen sind, liege» vom Ist. diS 22 und 28. bis 27. dieses MoaatS in, Etadthaase, Obfturarkt 8, II Stock, Zi«««r 10), au jedem Tage von vormittag« 8—t Uhr und Nachmittag« 3—k Uhr zur Einsicht für die Betheiligten au«. Den Anträgen auf Ausnahme in dir Wahlliste oder Streichung solcher Personen, denen da« Wahlrecht aach den Bestimmungen in den tztz. 1, 2 und 18 de« angezogenen setze« nicht zusteht, siod die Nachweise der Stimmbrrrchti- guna, beziehungsweise de« Mangel« derselben beizusllgen. Hierbei machen wir noch besonder« darauf aufmerksam, daß die Liste der Stimmberechtigten in dem ll. und III. Wahl kreise der Stadt Leipzig, m welchen in diesem Jahre Wahlen stattzufinden haben, vor dem später erst noch zu bestimmenden Wahllcrmin« «ochmaiS stehe» Lage zur Einficht- »«h«e ««Saelegt wird. lieber die Eintheilung der Wahlkreise, insbesondere den Anschluß der Stadidezirke Reudnitz und Anger-Crottendors an einen der jetzt bestehenden S Leipziger Wahl-Kreise Wird später noch besondere Bekanntmachung erlassen werden. Leipzig, am 7. Juni 1889. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Elautz. Bekanntmachung. Da« 8 Stück de« diesjährigen Gesetz- «ad Der oed»n»g«blatteS für da« Königreich» Sach»se« ist lei nu« eingegangen und wird diS zu« 7. Juli diese- Jahres aus dem Rathhau«saale zur Einsichtnahme öffentlich auShänaeu. Dasselbe enthält: Nr. 21. Bekanntmachung, die Ausgabe einer XI. Serie von aus den Inhaber lautenden Pfandbriefen der Allge meinen Deutschen Creoitaustalt zu Leipzig betreffend: vom 1b. Mai 1889. Nr. 22. Verordnung, die Enteignung von Grundrigenthum zur Erbauung einer schmalspurigen Secundär-Eise» bahn von Mügeln durch da« Müglitzthal nach Geising betreffend; vom 20. Mai 1889. Nr. 23. Bekanntmachung, die Postordnung vom 8. März 1879 betreffend; vom 22. Mai 1889. Nr. 24. Verordnung, die Enteignung von Grundrigenthum zu Erbauung einer normalspnrigen Secundär-Eisen bahn von Bautze» nach König»wartha betreffend; vom 23. Mai 1889. Nr. 25. Bekanntmachung, die LandeSanstalten für schwach sinnige Sinder zu GroßhennrrSdorf und Nossen bc treffend; vom 1. Juni 1889. Nr. 28 Verordnung, die Thierarzeneischule zu Dresden bc treffend; vom 3 Juni 1889. Nr. 27. Verordnung, da« MajestätSwappea betreffend; vom 7. Juni 1889. Leipzig, am 21. Juni 1889. Der Rath der Stadt Leipzig. Krumb I« Uni» Vr. Georgi. Polj-Auctio«. ersitiitstzalze bei Liebrriwolkwitz lolle« Ilttwnch, »cu rs Juni tztksc« Jahres, vor« biegel. Bekanntmachung. Mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten haben wir die «»»sührung neuer ort-statutarischer Bestimmungen über den Zeitpunkt der Ingebrauchnahme von Neubauten in hiesiaer Stadt beschlossen. Nachdem da» Königliche Ministerium de« Innern zu diesen Bestimmungen Genehmigung ertheilt hat, bringen wir die selben hiermit nachstehend behus« Nachachlung zur öffentlichen Kenntniß. Leipzig, den 19. Juni 1889. Der Rath der Stadt Leipzig. Id. 2997. Ilr. Trvndlin. Wilisch, Aff. Bestimmungen »eu Zeitpunkt der Jngcbrauchnatzme »an Neubauten tu der Ltadr Leipzig betreffend. 8- l. Alle zum Bewohnen bestimmien Räume (Schlifrkmne ringe« schlossen), sowie olle Räume, in denen Personen sich lauernd aus- baltea fFabr-ksäle, Weitst«!»«», Schreibstube». Schankräume u. dgl.) in neue» Gebäuden oder neuen Geschoss n, soweit sie nicht unter dir Bestimmung«» de- 8. 2, Absatz 1, salleu, dülje», wenn sie In der Zeit «wischen de« 1. Leccmder «n» 21 Mai im Rohbau, d. h. nach definitiv erfolgter wasserbschlec Eiabeckung, sowie Ausmauerung aller Scheidungen uud Ueberwölbung der Uellerräume, fertig werde». n,ch> früher ol den nächstfolgenden I. Oktober, wenn ihre Vollendung in der Jet zwischen de« 1. Juni »nd 21. August ersolgt, nicht srüder ol den 1. April nächstfolgende» Jahre« und wenn dieselbe in de» Zeitraum zwischen de« 1. September «nd SS. November fällt, nicht früher ai de» 1. Juli nächsten Jahre« in Gebrauch genommen werden. Bei tapezier»» Wohnungen tritt »ln» Lerläogernng der stehenden Termine um drei Monate eia. 8 s. Alle zum Bewohnen oder zu dauerndem Aufenthalte für Personen bestimmten Kelleegelchossr. sowie d e »ach Norden gelegene» Hos Wohnungen in Seilen- und Hintergebäuden dürfe» nicht früher al« ei» »olle« Jahr, nachdem der Rohda» vollendet ist, in Gebrauch genommen werden. Aus Hintergebäude, in deren Rückseite sich WohnungSsenster be finden, deren Ilchigebende und zum O sfnen eingerichtete Gelammi- fläch« mindesten- 1 gm aus 10 qm Fußbodenstach- beträgi, und aus eitenanbaur, wttch- mit dem Borde,gcbäude in Ui-miltclbarer Verbindung stehen, leitet diese Vorichiist keine Anwendung. Viel mehr sind hier die Bestimmung?« in 8.1 maßgebend. 8- 3. Der Zeitpunkt der Vollendung eine- Neubaue- im Rohbau wird aus schriftliche Anzeige des Bauende» durch die Baupolize>beh«rde an Ori und Stelle constotiri. 8 4. Nach ersolgler Bollendung d-S Nohbaue« dürfen vor Ablaus von drei Monaten Fenster uud Thüre» bei Neubaulen »ichk eingehängt werde». Er ist jedoch g-staitet, durch nicht zu dicht an einander gesügte Bretter den Jnneuraum de« Hause« vor Regen und Schnee zu schützen. ^ / tz. 5. Die frühere Ingebrauchnahme eine« Neubauer ist aus Auluche, dann zu gestatten, wenn oach Ausspruch de« Sladtbrzirk-arzte« dte Räume genügend au-getrockoet sind. s e. Räume, welche diesen Bestimmungen entgegen vorzeitig in Ge brauch genommen worden sind, müsse» auf Anordnnng der Bau Polizeibehörde al-balv wieder leergestellt werden. Für die Kosten uud für den durch die Leerstellung und einstweilig« Unterbringung der Bewohner dem Ruthe etwa eiwachsciideu Aufwand hastet der Besitzer de- Grundstück« Außerdem werden Zuwiderbandlungeu gegen vorstehende Be stimmungen an dem Hausbesitzer uni Geld bi« zu Einhundert Fünfzig Mark oder mit Hast dir zu vierzehn Tagen gestrast. 8 >- Gegenwärtige Borkchrtfteu trete» mit dem 1. Juli d« I«. in Krast. E- uuterlirgeu denselben alle in den Stadtiheilen Reudu-tz uud Anger-Erottendors begonnene Neubauten insoweit, al« dt selbe» bi- mit 30. Juni ds. IS. nicht im Rohbau (vergl. 8- t) vollendet »d. In den übrigen Lheileu de« Stadtgebietes werden die Fristen lür die Zeit der Ingebrauchnahme bei begonnenen Neubaulen nur dann noch nach dem früheren O-t-statnt vom 14. November 1S8l berechnet, wenn diese Bauten bi« mit SO. Juni d. I. tm Putz vollendet sind. Mit dem Eintritt der Wirksamkeit gegenwärtiger Borschrislen treten die denselben Gegenstand betreffenden Best>mmnrgen vom 14. November 188l außer ttrost. Leipzig, am 29 April 1889. Der Nat» tzer Stadt Leipzig. Die etatzt»er«rd,irten V. 8. vr. Grvrgt. V. 8. Vr. Schill Attisch, «ff vorstehende localstatiitorische Bestimmungen, den Zettvunct der Jngebrauchnohnie von Neubauten in der Stadt Leipzig betreffend, werden andurch bestätigt und hierüber gegenivürlige« Decket -n-aesertigt. Dretden, am tz. Juni 1889. Ministrrtnm de« Innern I«. 8. von Nostitz-Wallwitz. Münckner. Mamtmichmig. Die Einlösung der am SV. diese- MoaatS > fälligen Zin-coupon» u»d Scheine der Leipziger Stadianleihen erfolgt bereit« vom IS dieses Monat- ab bei unserer Sladteaffr i» den Stunden von 9—12 Uhr Vormittag« und 2—4 Uhr Nachmittags. Leipzig, den S. Juni 1889. Der Ratd der Stadt Leit vr. Georgi. C Schulze. Die bei dem hiesigen Leibbause in den Monaten Jalt, Aagask und September 1888 versetzten oder erneuerte» Pfänder, die weder zur Bersallzeit, noch bi« jetzt ringelvii! worden sind, auch nicht bi« zum 3V. Juni a. o. eingelöst werden, sollen de« L. Angust 1888 und folgende Tage im Parterre-Locale de» Lelhhause« öffentlich ver- i steigert werden. E« können daher di« in den genannten Monaten versetzten Pl'änder nach dem SO. Juni 1889 unv spätesten- am S. Jnlt 1888 nur unter Mitenlrichtung der AuctionSkosten von 4 Pfennigen von jeder Mark de« Darlehn» etngelöst! oder nach Befinden erneuert werden; vom K Juli l889 an, an welchem Taue der AuctivnSkatalog geschloffri^ wird, kann lediglich die Ginlösnng derselben unler Mit- enlrichtung der Aurl onSkosten von 4 Pfennigen von jeder! Mark der ganzen Forderung de« Leihhauses statlfinden. und zwar nur b « zun, 27. Inn 1888, von welchem Tage ab Auckionspsänber unwiderruflich weder etngelöst noch erneuert werden können. Es hat also vom 29 Juli 1889 an Niemand mehr da« Recht, die Einlösung solcher Pfänder zu verlangen, und können ! dieselbe» daher von den Eigenthüinern nur auf dem gewöhn liche» Wege d«S Erstehen« wiedercrlangt werden. Dagegen nimmt da- Geschäft de» Einlöse»« und versetzen« anderer Pfänder während der Auktion in den gewöhnlichen Localen seinen ungestörten Fortgang. Leipzig, den 15. Juni 1889. DeSRath« Deputation für LeibhauS undSparcaffe. Bekanntmachung. Die Lieferung von 3000 lsv. Metern Bordsteinen sür da« Jahr 1889 soll an einen Lieferanten verdungen werden. Die Bedingungen für diese Lieferung liegen in unserer Tiesbau-Berwaltung, Ralhhau«, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 14. au» und könne» daselbst eingesehen ober gegen Entrichtung der Gebühren entnommen werden. Bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Lieferung voa Bordsteine«" versehen ebendaselbst unv zwar bi« zum 3. Juli 1889, Nach mittag« 5 Uhr, einzureiche». Der Rath behält sich da« Recht vor, sämmtliche Angebote abzulehne». Leipzig, den 17. Juni 1889. D«S RathS der Stadt Leipzig Ib 2877 Strastenbau-Deputation. Bekanntmachung. Nachdem wir auch den Verkauf des in der ersten Gas anstalt erzeugten Kok« in eigene Verivaltung genommen habe», haben wir i» Berücksichtigung der eiugctrcteiie» Steige rung der GaSkohlenprejse die Preise für de» in den beiden Gas anstalte» der Stadl Leipzig erzeugten Koks wie folgt bcincsien. Es kostet toco Gasanstalt I. dez. loco Gasanstalt II: l Irl Steinkohlen GrvßkokS .... l 1 « » Kleinkok« .... 1 1 - zerkleinerter Steinkohlcnkok«, so genannter Meidingcr-KokS . t 1 - Braunkohlen-KokS . ... — 1 - Steinkohlen-Kok-gru« ... — Preis bei Abnahme größerer Posten nach is ^ 20 - 55 - 25 - Vereinbarung. sind gegen reichen, in Die Marken zur Koks- und Grua-Enlnahme Baarzahlung. so weit die Vorräthr an Kok« rc. den BnreauS der Gasanstalten zu erhalten. Zur größeren Bequemlichkeit der Publicum» liefert die Gasanstalt den Koks auch frei ins Hau« Leipzig. Die Kosten hierfür betragen bei jeder Sorle 15 für den Hektoliter Die Lieferung geschieht dann in plombirten Säcken. Etwaige Bestellungen wolle man entweder mündlich oder durch dir Post in den Bureau« der Gasanstalte», oder in der Rech nungS- unv Casicnverwaltuiig der Gasanstalten, Ritter straße 6, machen. Ferner haben wir bei Herrn Fr. Rohr, Sibonienstraße 5. Hern» Beruh. Franz ckc ko», Südplatz 8. »rr» I. G. Steinboru, Zeiger Straße l7, >err» 4l. Dan,,«, Pcler-sltliiweg 21. )err» Fr. Günther, Sternwarlcnstraße 71. >errn Karl Kappel, i» Firma E. G. Wade Witz, Rai'städler Steinweg 25. Herr» M. Helbig, Davidstraße 3, Herrn R. Schulze. Thalstraße 34, Lager der obenbczeichncte» Kokssorlen errichte» lasten und kann die Entnahme zu den obenbezeichneteu Preisen auch an diesen Stelle» geschehen, an welchen der Koks ebensall» in plombirten Säcken gehalten wird. Leipzig, am 22. Juni 1889. De- RathS Deputation zu den Gasanstalten ein Bekanntmachung. von Vormittag- 10 Uhr a», 291 eichene Klötze von 10—71 ew Stärke n 2—10 w Länge. 9 roihduch ne KlSse von 23—51 cm Stärke u. 2—b w - »xd >S eichen« Derbstanqe» von 10—15 ew Stärk» ». 5—10 « Länge nneN,»«weile »erkanst werden. Knnsinstiqe werden erlnchi. zu der anqeqebenen Zeit nuk de« »atzlschlngr a« At-rmthnler Wege der Universität-.W-ildung sich einiufinde». Die gk«r>netr» An- tptzlungcu sin» snsvrt «ach »e« Zuschi«,k zu tzewirke». Lerpzlg, a« 5. In», INvS. Un,»«rßtr«»-»e,»O«t. G-tztznetzt. Bekanntmachung. Wegen drS Einleae»« vo» GaSrvbre» wird die »erlängert» Uorkstrafie j ans der Strecke von der Euiritzscher Straße bi« zu dem Eingänge in de» Neubau der I. Gasanstalt von Mittwoch, de» L«. dlefeS Monats. bl« ans Wkiterc« für den gesamneten Fährverkehr gesperrt. Leipzig, vcu 22. Ju»> l889. Der R«ttz der Stadt Leipzig. >IX. 50K8. vr. Seor»t Heuuia. Liefern», von Ditnstbelletv»»,« Gearnftäntzrn für Post- und Trlegraphen-Niitrrbcamtr. Die L eserunq de« Beoars- an Dienstdetleiduiig-.Gegenständen lür I die im Lver.Postdlrection-bezirkc Tresd.ii bcichäilig en Post- und Telegraphen-Uiit-rxamt u loll vom 1. April 1890 ab, zunächst ans s 3 Judre, ii» Wege de- Ai-b etuug-veciahrtii- der lebe» werden. Augeboie aus diese Liese,ung sind bl- zum 15. Juli d. I., 10 Uhr Vormittag-, versiege t, fraukiit und m > der Aulschris» ..An gebot ans Lteierung von Diensibekleidu ige-Gegenständen" versehe», an die Ober-Postdlrectio» titerselbst einzureichen. Di» Lielerung-bekttnginig'n kv inen ian rhalb der Dienststunben bei der hiesige» Lber-Posldi-ccl ou ki,«gesehen oder von hier gegen Erstattung der Echr-ibgebühre > bezog'» werten. Die Besichtigung der Piobe-Dienstbetl-iimiig-stücke kann ebensall« bei rer Ober-Post ! dircciio» hierielbst eriolqen Am 1b. Juli 10 Uhr Vormittag- findet die Eröffnung der ein gegangene» Lieferuiig-anerbiclcn im Beisein der eiwa erschienenen Bewerber statt. D e Auswahl »nier den Auerbieter», welche bi- zum 1 Sep ember d. I. a» ihre Angebote gebunden bleiben, wird j ausdrücklich voibehalten. Dre-den-Altft., 19. Juni 1889 Der Kaiserliche Vtzer-Vastdirretar. Holte. Die Erklärungen des Herrn vroz. Die Antwort, welche der Vorstand der Ablheilung de» ^ Schweizer BunveSrathe« sür au»wärlige Angelegenheiten Droz > aus kie Jnlerpellulion über den schweizernch-deulschen Sticit fall gegeben Hai. beweist, wie weil die Schwei.er Regierung noch von einer unbefangene» Bcurthenung cer Sachlage cnl- sernt ist. Herrn Droz schien weit mehr daran gelegen, da« Eelbstgrsühl feiner Land«leute zu schauen, al« einer sach gemäßen Auffassung de« Streitfälle« die Wege zu ebnen. Gleich dem Berner .Bund" ist e« ihm hauptsächlich darum zu thnn, daß der Bunde<rath seinen Stanbpunct mit aller Würde und Entschiedenheit sesthält. Obwohl au« der Ant wort klar hervorgeht, daß der BnndeSrgth die Unhaltbarkeit seine« Standpunkte« selbst einsieht und danach seine Maß regeln getroffen hat, so ist Herr Droz doch vor Allem daraus bedacht, die deutschen Forderungen al« unbefugte Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Schweiz darzustrllen. Am schroffsten tritt diese Haltung in der Zurückweisung der Aus legung hervor, welche die deutsche Regierung dem Artikel 2 de« deutsch-schweizerischen Niederlassung-Verträge- gicbt. Droz findet, daß nach dieser Auslegung die Zulassung Fremder aus schweize- rischem Gebiet in da« Belieben au-wärt>ger Regierungen, in diesem Falle also der deutschen Regierung, gestellt werde. Berschiedene Auslegungen läßt aber der Inhalt de« Artikel- 2 des Bertrage« gar nicht zu; seine Fassung ist so unzweideutig, daß ihm nur gewaltsam ein Sinn untergrlegt werden könnte, welcher mit seinem Wortlaut nicht in Einklang steht. Ter Artikel 2 lautet: „Um in der Schweiz Wohnsitz zu nehmen, oder sich dort niederzulasien, müssen die Deutschen mit einem Heimalhsschein und einem von der zuständigen Heimathsbehörde au-gestellten Zeuqniß versehen sein, durch welche« bescheinigt wird, daß der Inhaber sich im Vollgenuß der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und einen unbescholtenen Leumund genießt." Wenn die Ansicht de« Herrn Droz rich tig wäre, daß durch die Befolgung dieser Vorschrift die Zu lassung Deutscher aus schweizerischem Gebiet in da« Belieben der deutschen Regierung gestellt wird, dann hätte der BundeS- rath dem Bertrage vom 27. April 1876 die Zustimmung versagen müssen, da der Vertrag aber in aller Form abge schlossen ist, so muß er auch von der Schweizer Regierung befolgt werben. Die Erklärung, daß der BundeSrath bewiesen habe, daß er den Willen und die Krast besitzt, völkerrechtliche Pflichten zu erfüllen, steht mit dem Zugestänbniß in Widerspruch, daß e« den Cantonen unmöglich sei, den immer steigenden For derungen aus dem Gebiete der Fremdenpotizei zu genügen. In dem Aktenstück über die Einführung de« BundeSanwatleS heißt e« wörtlich: .Da wir keine andere Polizei al« diejenige der Cantone haben, so folgt daraus mit Nothwendigkeit. daß wir aus Mittel und Wege Bedacht nehmen müssen, welche u»S die Erfüllung der un« obliegenden internationalen Ver pflichtungen möglich machen." Hiernach charaklerisirt sich ver größere Theil der Antwort des Herrn Droz a» die Inter pellanten als leere Redensarten, welche nur dazu bestimmt sind, de» Ernst der Lage zu verhüllen. Aber noch trotziger ist der To», welchen der BundeS rath gegen Rußland und Oesterreich-Ungarn aus die War nung hin anschlägt, die Schweiz niöge die »ölhige» Bürg schaften in B-.tress der Fremdenpotizei geben, zn welchen sie durch die ihr verbürglc Neutralität verpflichtet sei, weil die Mächte andernfalls untersuchen müßten, ob die Neutra lität der SÄweiz noch den Interesse» der Mächte ent spreche. Der BundeSrath erividerie daraus, daß die Ucbcr- wachung anarchistischer und revolutionairer Elemente eine von der Neutralität unabhängige Pflicht sei, die jeden« Staate obliege; die Neutralität könne die Souverainitäl nicht beeinträchtige». Diese Auffassung ist eine völlig irrige, denn Lurch die Annahme des Rechtes aus Nim,raliiät wird zugleich der Verzicht aus eine» wesentliche» Theil ler Seuverainität ausgesprochen. Tic Schweiz ist von den Streitigkeiten der europäischen Großmächte ausgeschlossen; ihre Tbätigkeil in Kriegen, die a» ihrer Grenze gesübrl werden, beschränkt sich aus mititairische Bewachung der Grenze n»d Entwaffnung der kriegsuhrcnben Truppen, welche ans Schweizer Gebiet übertreten, wie eS im Januar l87l mit der französischen Ostarmee geschehen ist. In der Annabme teö Rechlco aus Neutralität ist daS Zugeständniß der Schwäche »nthalten, mit einer oder mehrere» Großinächien Krieg zu führen, andererseits hat die Bcrbürgung der Neutralität für die Schweiz den Werth der Bürgschaft sür ihre staatliche Unab hängigkeit; die Souverainitäl der Schweiz ist also eine Folge ihrer Neulralisirung, unv deshalb ist die Unabhängigkeit der Schweiz in demselben Augenblick in Frage gestellt, >n welchem tic Bürgschaft ihrer Neutralität aushört. Man sollte es nicht sur möglich ballen, daß der L iter der auswärtigen Angelegenheiten der Schweiz so unklare Begriffe über die staalS- und völkerrechtliche Stellung der Schwei; haben könnte, wie sie Herr Droz in seiner Antwort ans die Interpellation dargethan bat. und deshalb kann ina» seine Erklärungen auch nicht ernst nehmen. Die Schweiz i'l durch die GebirgSnaiur dcS Landes gegen seinbliche Angriffe besser geschützt al- irgend ein anderer europäischer Staat, und die Tapferkeit ibrer Bewohner ist durch die Geschichte binreichond bewiesen, ober darum ist daS Recht der Neutralität sur k.e Schweiz dennoch von großem Werth, denn sie ist dadurch i» den Slayd gesetzt, sich ihrer inneren Entwickelung ungettört hmzugcben, die Welthändel lassen sie unberührt. Aber gerate weit der durch die Wiener Schlußacte vom 8. Juni I8l5 aeschafsene staalS- und völkerrechtliche Zustand der Schwei; für dieses Land große Bortheile bebrütet, so muß auch um so fester daraus bestanden werden, daß die Schwei; d e N chte ihrer Nachbarn achtet und sie nicht durch Beleidigung->r und Herausforderungen zu Abmehrmaßregeln zwingt, welche daS Recht der Neutralität unwirksam machen müsse». Die Ablehnung jeder Genugthnung für die völkerrechts widrige Verhaftung und Ges-rngenhaltmig Wohlgemutb'S war sür die Schweiz r»> verhängnißvollcr Schritt; sie hat dadurch die Erörterung von Fragen veranlaßt, welche die Aufmerksamkeit aus Mißstänbc gerichtet haben von einer Be deutung unv einem Umfange, daß sie fast vollständiger Anarchie glcichkvmmc». Wenn die Regierung der Schwei; so fehlerhaft beschaffe» ist, daß sie nicht einmal wir Stande ist. eine wirksame Fremdenpotizei auSzuüben, dann kan» sie auch keinen Anspruch daraus machen, baß sie vom AuSlande mit der einer Regierung zukvmi»cnbc» Achtung bebandett wird. Verträge kann ma» nur mit Personen oder Behörden ab- schließ-.», welche den Willen und bi« Krasl habe», ihre Be stimmungen zu erfüllen; eine Regierung, die selbst zugestchl, daß sie den einzelnen Theile» de« Lande» gegenüber machtlos ist, verdient diele Bezeichnung nickt. Ob der BundeSrath die Einsetzung de- Bunde-anwaltS durchsetzen kann, hängt von dem guten Willen der Cantonaleegiernngen ab. Ans solche Aner bietungen kann D.ulschlanb nicht cingehen, sie sind vorläufig ohne jede» Werth. *
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