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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 01.05.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-05-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19100501019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1910050101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1910050101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1910
- Monat1910-05
- Tag1910-05-01
- Monat1910-05
- Jahr1910
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 01.05.1910
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Sonntag, L. Mai 1910 S4. Jahrgang, 1LS. ««rl«»«drl. «k vr«, »M> »«» »«glich ,»>»>- «alw«r,-juirgM,„»>an *»»«- uich «m «»»«al tzur»»u«n»r»«Kom. z.A Mk. «kl ri«m«Iiger Zn« «»Kn»« durch di« ü»i» »«.»-dn.v.ftel,,«,»,. kt» d«n »«kr, Dr»««»» n. Umgrdun, «, T««» «rtzir »u- >«t»«L>«n «d,nd,»u«< »ab«n »rh»i,rnd„au«< »trüg«, »«»i«d«r «tt drr »,r,,n.»u«a«d« »lamm«, ,»«stallt. Aichdn,« nur ml» ««ut» Wstg. — Un«rlant»« »-nnstrinl« w«rd«n nicht »ullla»,««. Telegramm-Adresse: ««chrtchte» LreStze«. Fernsprecher: 11 » LOS- « »SOI. KegvLrnHet 18SV Druck und Verlag von LiepsH äc Reich ardt in Dresden. feinsedmeckei' ^ l.O6ccx L cs ^ ?öncks/i/-l?/,ooo/scko i /?»/»/»- ^/»oco/sc/s > pee 7s/»/ ^0^ 5doco/sr/e> Lscso /»er ^s- Kor» Leo K Ossre^-ee 5spko/» 2 I »». 5 /st. Anzeigen-Tarif Einnahme von AnkNn- dt^ttttgen dt» nachm. 8 Uhr, Lonntaq» nur MtiriellNrajte l)8 von N dts ' ,1 Uhr. Di» einspaltige Grundznle ica. 8 Lllden» 2t» Pf., ^amiltkn 'tachrichten an.» Lieodcu SO Pi.; Äejchtltl'r .Innigen auf der Pnoaisktte Zette 00 Ps.. tue zweispaltige Zeile a. r»ttjeite60Pt. — 7>n Stunnnern nach Sonn u verläse,i. dlk emismtkige Grullv« »eile OOPt.aufPnoal- jene 40 Ps. Aonnlten- Nnchrlchten a Dre«de» die Ärundzetl« 2b Pf. — Ansivortig» Auftrüg« nur gegen Vorausbe zahlung — Jede» Be- legblutt kostet 10 Pj. »anptgeschSftSfteller Marirnstrasze 38/40. I.LUN. ^ÄUiatLrchkt.8 , ^Merlin absv in IikcrscSor», »vo 1Vk«»U»»to -»»»skärrgor». §mvrn^eppici^.Fabrllr j?'. I_iOUl8S6N10tl Lxl. Zäobs. LntlioisiÄllt diur Krims-Xsmmgsrn- fsKnItSto. M»° ii-nliard»»«. priimüdnt mi» >,>>««,«, 8««»>u«n. Ilttlkisten-Keilleillling um! -LllbMimg AUU :: smxüstilt :: 8periLlss65cdLtt 4«». N«edtl LLL ALiv oittgo Lose*. Mutmaßliche Witterung: Kühl, veränderlich. 5er Reichstag nahm gestern den Gesehentwurs betr. die Aiifstandsabgabcn für Sndwcstafrika in 2. Lesung an. Das l'ldcnburgische Kultusministerium entband die Geistlichkeit des Landes von der Lokalschul- > nspektivn. Der Vorstand des Deutschen StädtetageS rich tete an de» Reichstag eine Eingabe, in welcher er die Wertzuwachssteuer für eine Reichssteuer als un geeignet erklärt. Gegen Geh. AdmtralitätSrat Anderson, den Verwaltungsdirektor der Kieler RrichSwerst, ist eine Dts- stiplinaruntersuchung etngelettet worben. Björn sonS Leiche wurde gestern in Kopen hagen feierlich eingeholt und au Bord deS Panzers „Norge" gebracht. Graham White bereitet von den für ihn gesammel ten Geldern einen FlugvonLondonnachPartS vor. vie frage Oer kntlauung Oer sielcdsgericl»; ist für unser nationales Rechislebeu non einschneidender Bedeutung, weil es sich darum handelt, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im ganzen Reiche, deren Erhaltung dem höchsten Gerichtshöfe obliegt, zu gewährleisten. Das kann aber nur geschehen, wenn für das dauernde Borhandcnsein der Voraussetzungen gesorgt wird, die für die Lösung der bezeichnet«!, dem Reichsgericht Angewiesenen Aufgabe un erläßlich sind »nd darin gipfeln, daß die Arbeitslast ein »crnünstigrs Matz nicht überschreitet und datz die ansge- suchte fachmännische Tüchtigkeit der einzelnen Reichs- gertchtsräte stets auf der gleichen Höhe erhalten wird. Die Erfüllung dieser beiden Hauptbedingungen für eine er- sprichliche Wirksamkeit des Reichsgerichts ist in der letzten Zeit in steigendem Grade erschwert und gefährdet worden durch ei» übermätziges Anwachsen der Geschäfte des Reichs gerichts in bürgerlichen Ncchtsstreitigkeiten, bas sowohl eine die Rechtsordnung schwer schädigende, sich stetig ver- grötzerndc Verzögerung der Prozesse, als auch eine un erträgliche Ueberbürbung der richterlichen Kräfte zur Folge gehabt hat. Insbesondere leidet daS Reichsgericht an einer kolossalen Uebersastung mit minderwertiger Massenarbeit, wie sie durch das Ueberhandnehmen der von vornherein völlig aussichtslosen Revisionen bedingt wird, zu deren Be arbeitung cS auserlesener Richter überhaupt nicht bedarf, deren Bewältigung vielmehr einer entsprechenden Anzahl von DnrchschntttSkräften unbedenklich überlasten werden könnte. Wenn nun derartige Sachen fortgesetzt von Rich tern mit so hervorragenden Eigenschaften, wie sie bis fetzt zum Glück die Reichsgerichtsräte noch aufweisen, erledigt werden müssen, so leuchtet ein, bah sich daraus auf die Dauer ein unheilvoller Einfluh auf die Leistungen des höchsten Gerichtshofes entwickeln mntz: denn auch die begabtesten Richter »nisten schliesslich einmal mehr oder weniger geistig obstumpfen, wen» sie olme Unterlatz gezwungen werden, sich mit Rechtssachen zu beschäftigen, die im wcseiitlichen nur eine quantitative Leistungsfähigkeit, eine Abbaspelniig von Mastenarbeit erfordern. Wenn ein ebemaliger Senats präsident mit Bezug ans diesen Uebelstand die verbürgte Aeutzernng getan hat, es sei geradezu erstaunlich, datz bei der vorhandenen allgemeinen Ucberbürdiing »nd der Ilcberlastling mit minderwertiger Arbeit die Leistungen deS Reichsgerichts sich immer noch auf solcher bedeutenden Höhe hielten, so wird durch diese Auslastung sowohl die hervorragende Berufstüchttgkett der Reichsgertchtsräte, wie die Schwere des herrschenden Mitzstandes gleichmähig in Helle Beleuchtung gerückt. Nachdem bereits früher der vergebliche Versuch ge macht worden war. dem Nebel durch eine Heraufsehung der Revisionssnmmc, »V h. des prozessualen Kcrtbetrages, der mindestens vorhanden sein mutz, um das Rechtsmittel der Revision zu ermöglichen, zu steuern, haben sich die ver bündeten Regierungen setzt endlich unter dem Drucke des aus» äutzcrfte angewachsenen Notstandes zu einer durch greifenden Mahnahme entschlossen, indem sie dem gegen- wärtigen Reichstage einen Entwurf vorlcgten, der die unbedingt nötige gründliche Entlastung des Reichsgerichts mit Hilfe des sogenannten DtfformttätSprinzipS herbct- fübren will. Dieser schwerfällige Fachausdruck besagt, daß die Revision nur bet „dtfformcn", voneinander ab weichenden Urteilen der Bortnstanzen, Landgericht und Oberlandesgericht» statthaft sein soll, während sie, wenn „ckuav ooukorrnes", d. h. zwei gleichlautende Erkenntnisse der Borinstanzen, vorliegcn, ausgeschlossen wird. Daß die gesetzliche Festlegung dieses Grundsatzes tatsächlich den Erfolg einer ganz erheblichen Einschränkung der Ncvisio ucn haben würde, kann nicht bezweifelt werden, da sich nach den sachverständigen Schätzungen in der Begründung der Vorlage ein Ausfall von 46 Prozent ergeben würde. Also das Ei des Kolumbus, wird der Laie unwillkürlich denken. Dem ist aber nicht so, weil der Einführung des DifformttätSprtnzipS sehr gewichtige sachliche Bedenken vom Standpunkte der Rechtssicherheit aus entgegenstehen: Bedenken, die in der Kommission deS Reichstages so sehr überwogen, datz der Vorschlag der Regierung rundweg abgelehnt wurde. Danach besteht die unerfreuliche Aus sicht, datz es abermals zu keiner Radikalkur kommt, son dern datz man sich wiederum mit unzulänglichen kleinen Mitteln behilft, wie der völligen Beseitigung der Zu ständigkeit des Reichsgerichts als Bcschwcrdctnstanz, der strengeren Bindung der reichsgerichtlichen Revisions richter an die tatsächlichen Feststellungen der Berufungs instanz und der Aufhebung der Bestimmung, datz die Ein legung der Revision die vorläufige Zwangsvollstreckung hemmt, wodurch viele Schuldner verleitet werden, von der Revision leichtfertig Gebrauch zu machen, blotz um sich noch eine Galgenfrist zu sichern. Die Hauptsache ist und bleibt aber die Herstellung eines befriedigenden Dauerzustan des, und diesen leitenden Gesichtspunkt nachdrücklich unter Beibringung eigener Reformvorschlügc zu betonen, ist das Verdienst einer im Verlage von W. Moeser in Berlin erschienenen Broschüre, die den Reichsgcrichtörat Dr. Ernst Krantz zum Verfasser hat und die gerade in dem gegenwärtigen Zwischenstadium, wo der Entwurf seiner Beratung im Plenum entgegcnsieht, besondere Beachtung verdient. Der Verfasser gehört seit mehr als 15 Jahren dem Reichsgericht an und ist die Hälfte dieser Zeit am höchsten Gerichtshöfe als Rechtsanwalt tätig gewesen, um dann in das richterliche Amt überzutrcten. Welchen Wert man in amtlichen Kreisen auf seine reiche Erfahrung und sein sachverständiges Urteil legt, geht daraus hervor, datz er in einem früheren Stadium der Angelegenheit vom Staatssekretär de» ReichSjustizamteS zu einem Gut- achten über die einschlägigen Fragen aufgeforbert wor- den ist. Dr. Srantz bekennt sich ebenfall» al» Gegner de» DtfformitätSprtnztpS. über daS er sein Urteil dahin zu- sannnenfatzt, datz selbst, wenn alle sachliche« Etnwänbe dagegen sich al» hinfällig erweisen sollten, doch überall, wo man der Justiz nicht wohlwill, die bestätigenden Urteile der zweiten Instanz dem Mißtrauen begegnen könnten, datz sie wegen des Fortfalls der Revision nicht mit der sonst aufgewenbeten Gewissenhaftigkeit abgefatzt seien. Dann aber ginge die Reform nicht allein auf Kosten der in ihren prozessualen Rechten verkürzten Parteien, sondern auch auf Kosten des allgemeinen Vertrauens in unsere Rechtspflege, und ihre vermeintlichen Vorzüge wären damit »nter allen Umständen z» teuer erkauft. Im übrigen unterscheidet der Verfasser scharf zwischen Ueber- gangs- und dauernden Mahnahmen. Unter den ersteren empfiehlt er insbesondere, unter Verwerfung des Vor schlages einer Vermehrung der Senate, die Heranziehung einer ausgiebigen Anzahl von Hilssrtchtern, und er findet es völlig unbedenklich, die Senate vorübergehend sogar mit II Mitgliedern einschltetzlich des Vorsitzenden zu be setzen. Für die dauernde Reform will Dr. Krantz zwischen drei Gruppen von Revisionen unterschieden wissen: de» völlig aussichtslosen, den rechtsgrundsätzlich wichtigen und einer Mittelgruppe, in der die Entscheidung zwar nicht für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung ist, aber doch immerhin begründete Zweifel oder auch offensichtliche Fehler berechtigten Anlatz zur Einlegung des Rechts mittels gegeben haben. Für die erste und dritte Gruppe glaubt der Verfasser die Besetzung der Senate mit fünf Richtern ohne jede Schädigung der Partei- oder der öffent lichen Interesten empfehlen zu können. Ein ganz origtnaler Gedanke ist ferner die Befürwortung der Vorprüfung der Revisionen durch eine besondere Reichs- oder Staatsbehörde, die der retchsgertchtlichen Be handlung den Weg zu ebnen hätte und die befugt sein müßte, die völlig aussichtslosen Revisionen endgültig guSzu- scheiben, so datz sich das Reichsgericht überhaupt nicht damit zn beschäftigen hätte. Ohne jede sachliche Bedeutung ist es dabei nach der Meinung des Verfassers, welche Amts- bezetchnüng mau der vorprüfenben Behörde gibt, ob man sie insbesondere eine Nichterabteilung oder eine aus öffent lichen Beamten zusammengesetzte Anwaltskammcr nennt, ob man sic dem Gericht oder der für die Vertretung des öffentlichen Interesses beim Reichsgericht schon bestehen- »^n Neichsanwaltschast angliedert: nur darauf komme cs an, datz ihr in allen Beziehungen die volle richterliche Unabhängigkeit gewährleistet werde, und datz sie jeden» Verdachte einer Beeinflussung, insbesondere auch von seiten der mit der Vertretung fiskalischer oder kommunaler Rechte betrauten Behörden, gänzlich entrückt sei. Auch sonst enthält die Schrift noch mancherlei beachtenswerte Anregungen, dte jeden aufmerksamen Leser in der Ueber- zeugung bestärken wüsten, daß hier von sachverständiger Sette gangbare Wege gewiesen werden, auf denen die Frage der Entlastung deS Reichsgerichts einer befriedigen, den Lösung entgegengeführt und dte Erhaltung des über ragenden Ansehens unserer Reichsgertchtsräte als der Creme unseres gesamten Richterstandes dauernd verbürgt werden kann. Neuerte vrahtmeläungen vom 3V. April. Deutscher Reichstag. Berlin. sPriv.-Tel.) Tie zweite Beratung de» Ge setzentwurfs betreffend die Aufstandsabgabcu für Südwcst» afrika wird fortgesetzt. Abg. Wiemcr «Fortschr. Vp.j: Der Antrag Erzbcrger in der Kommission ist hier nicht wieder eingebracht ntvrden und der Antrag Lattmanu ist aussichtslos. Die breite Behandlung des Gegenstandes ist daher nur insofern berechtigt, als sie etwa die erste Lesung im Plenum ersetzen soll. lSelir richtig! links.) Das war aber der große Fehler, daß der Antrag Crzberger eine erste Beratung im Plenum gar nicht erfahren hat. Zweifel los würde der Antrag Crzberger in die koloniale Entwick lung tief ringreifen »nd vieles über den Hansen werfen, was bisher geschaffen worden ist. Sein Antrag ist mit Recht als Feucrbrand bezeichnet worden. Erfreulicherweise hat sich auch ein Teil der Zentrumspreste an der Dämpfung dieses Feuerbrandeö beteiligt. Die Erzbergerfchcn Forde rungen greifen vor allem so tief in die Selbstverwaltung ein, daß wir nicht so kurzerhand darüber eine Entscheidung treffen sollten. Wir halten es daher auch nicht für richtig, daß die Kommission sich auch nur teilweise jene Vorschläge angeeignet hat. Meine politischen Freunde werben des halb auch nur für einen Teil der Resolution der Kommis sion stimmen können. Wir wünschen vorweg eine Klar stellung aller einschlägigen Momente, ehe wir daran denken können, so einschneidende Beschlüsse zu fasten. Datz wir unter Umständen einen kolonialen Krieg führen müssen im Intereste des Ansehens des Reiches, das geben wir zu, und ebenso, datz unter Umständen dann auch die Kolonien zu Leistungen herangezogen werden sollten. Aber im Gegensatz zu den Konservativen müssen wir z. B. unbedingt den Teil der Resolution ablehnen, der unter Forderung eines Ge setzentwurfes die „vor dem NuSbruch des AnfstanbeS in Sübwest domizilierten leistungsfähigen Personen »nd Ge sellschaften" heranziehen will. Ist es denn so sicher, datz diese Personen »nd Gesellschaften alle von dem Kriege Vor teil gehabt haben? Und wollen Sie den Betreffenden den Exekutor nachschicken? Gegen die Reichsvcrmögcnssteuer hatte das Zentrum früher doch starke Bedenken. Wenn Sic aber jetzt eine Vermögenssteuer in Afrika wollen, so werden Sir hoffentlich auch jene Bedenken im Reiche fallen lasten. In der Diainnntcnsiage können wir bei» Vorgehen bcS Stagtsselretärs nur unsere vollste Billigung aus sprechen. Ohne große Kapitalien geht es nun einmal bei der Erschließung unserer Kolonien nicht ab. Anderseits sind wir allerdings damit durchaus einverstanden, daß die bergrechtlichrn Verhaltniste geändert werden »nd daß man die Monopol- oder Holieiisreciite oder wie man sie nenne» mag, aufgehoben werde» Natürlich gebt daS nicht ans ein mal an. Bestehende Rechte müsse» respektiert werden. Die Beseitigung der Hoheitsrechie muß geschehen ans dem Wrae der Verhandlungen. Auch die ostindische Gesellschaft hat seinerzeit gegenüber England ans ibrc Vcrtrnasrechte ver zicktet. Ebenso wird dies die Südwest-Gcsrllschait dem Reiche gegenüber tun, wenn sie sieht, daß der ganze Reichs tag darin einig ist, daß das Verghoheitsrechi nur dem Fi? kns zustcbt und daß private Monopol- und Hoheitsrechie fallen müssen. Keinesfalls wollen »vir, daß die jetzige gün stige Entwicklung der Schutzgebiete durch Herrn Erzberger und seine Freunde unterbrochen wird. Herr Erzbcrger bat bestritten, daß sei» Antrag ein Racheakt gegen den Staatssekretär sei. Nun, das Zentrum würde Herrn Dcrn- b»rg »mbringen, wenn es das könnte. Auch den Fürsten Bülow hat ja das Zentrum erst »ntcrsti'itzt und dann zu Fall gebracht, illnrnhe im Zentrum.) Der Antrag, wenn nicht in seiner Absicht, so doch in seiner Wirkung, würde zweifellos gefährlich für unsere gegenwärtige Schutzgebiets Politik geworden sein. iVeifall links) — Abg. Ledebour iSoz.) tritt für den sozialdeiiwkrgtischcn Antrag ein, in der Vorlage den 8 7 dnrch Bestimmungen z» vcrnollständigen, wonach „1. dir Ansstcmdökosien. soweit sie aus Anleihen ge deckt sind, eine Schuld des sndwcstnsrikanischcn Schutzgebietes an daS Reich darstellcn sollen, »nd wonach 2. die Verztn- jung und Amortisation dieser Schuld auf dem Wege einer
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